kariya Oktober 14, 2023 · bearbeitet Oktober 14, 2023 von kariya Eine wahrscheinlich dumme Frage, an deren Beantwortung als Nichtfinanz- und steuerexperte ich immer wieder scheitere, die sich allerdings nicht oft stellt weil unser Freistellungsauftrag normalerweise bereits mit konventionellen Zinserträgen ausgeschöpft wird und Wertpapierverkäufe zuletzt kaum vorkamen. Aktuell bestand bei Baader (scalable) seit Anfang 23 ein offener Freistellungsauftrag von ca 450€. Nun habe ich dort eine Einzelaktie verkauft mit knapp 450€ Gewinn. Dieser dürfte doch nach meinem Verständnis mit 25% Kapitalertragssteuer steuerpflichtig sein, also mit ca 112€. Warum wird der Freistellungsauftrag aber mit dem vollen Gewinn, also mit 450€ belastet? Jedenfalls ist er mit dem Verkauf bei nahezu 0€. Ein Verlustverrechnungstopf existiert bislang nicht. Wo liegt mein Denkfehler? Danke. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
intInvest Oktober 14, 2023 Der Freistellungsauftrag bzw. der Freibetrag wird nicht mit Steuern sondern mit Gewinnen verrechnet : ) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
1erhart Oktober 14, 2023 Ist aber nicht dein Ernst oder? Du hast einen offenen FA von 450€ Und jetzt hast du eine Aktie mit knapp 450€ Gewinn realisiert. Dadurch mindert sich doch logischerweise dein FA um diesen Betrag und der Verkauf ist logischerweise STEUERFREI. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DennyK Oktober 14, 2023 · bearbeitet Oktober 14, 2023 von DennyK Ich glaub es gibt viele die denken das mit 1000€ FSA insgesamt 1000€ weniger Steuern gezahlt werden müssen. Leider sind es aber nur die Steuern auf max. 1000€ Gewinn die man spart, also 26,375% bzw. 263,75€ pro Jahr an Steuern spart man sich. (ohne Kirchensteuer) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
lacerator1984 Oktober 14, 2023 vor 41 Minuten von DennyK: Ich glaub es gibt viele die denken das mit 1000€ FSA insgesamt 1000€ weniger Steuern gezahlt werden müssen. Leider sind es aber nur die Steuern auf max. 1000€ Gewinn die man spart, also 26,375% bzw. 263,75€ pro Jahr an Steuern spart man sich. (ohne Kirchensteuer) Deshalb war ja die Erhöhung zu Jahresanfang um 199 EUR der ganz große Wurf, für den man sich verkämpfen musste :-) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kariya Oktober 14, 2023 vor 41 Minuten von DennyK: Ich glaub es gibt viele die denken das mit 1000€ FSA insgesamt 1000€ weniger Steuern gezahlt werden müssen. Ich gehörte bislang auch dazu. Danke. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Oktober 14, 2023 · bearbeitet Oktober 14, 2023 von chirlu vor 57 Minuten von DennyK: Ich glaub es gibt viele die denken das mit 1000€ FSA insgesamt 1000€ weniger Steuern gezahlt werden müssen. Noch öfter denken Leute das bei Verlusttöpfen, obwohl es da vollends unlogisch wäre. vor 15 Minuten von lacerator1984: Deshalb war ja die Erhöhung zu Jahresanfang um 199 EUR der ganz große Wurf, für den man sich verkämpfen musste :-) Das kannst du letztlich bei allen Anpassungen sagen. Warum den Grundfreibetrag erhöhen? Den Kinderfreibetrag? Den Arbeitnehmerpauschbetrag? Geht doch immer nur um läppische, zwei- bis dreistellige Beträge, um die das Einkommen und nicht die Steuer reduziert wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
henderson Oktober 14, 2023 vor 30 Minuten von chirlu: Noch öfter denken Leute das bei Verlusttöpfen, obwohl es da vollends unlogisch wäre. Und im QuellenSTEUERtopf wiederum ist es aber genau so wie gedacht. Maximale Verwirrung für Viele! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Oktober 14, 2023 vor 12 Minuten von henderson: Und im QuellenSTEUERtopf wiederum ist es aber genau so wie gedacht. Außer bezüglich des Solidaritätszuschlags. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
henderson Oktober 14, 2023 vor 12 Minuten von chirlu: Außer bezüglich des Solidaritätszuschlags. Wie ist das gemeint? Bei der Verrechnung eines Veräußerungsgewinns mit dem Quellensteuertopf wird die Steuerlast doch einfach nur vom Topf abgezogen. Der Soli fällt hier komplett unter den Tisch. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Oktober 14, 2023 vor 8 Minuten von henderson: Wie ist das gemeint? Jemand ohne Ahnung wird denken: Ich habe 100 Euro Gewinn gemacht, darauf würden 26,38 Euro Steuern fällig, also reduziert sich mein Quellensteuertopf um 26,38 Euro. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
1erhart Oktober 14, 2023 vor 20 Minuten von henderson: Wie ist das gemeint? Bei der Verrechnung eines Veräußerungsgewinns mit dem Quellensteuertopf wird die Steuerlast doch einfach nur vom Topf abgezogen. Der Soli fällt hier komplett unter den Tisch. Ein Veräusserungsgewinn geht schon einmal grundsätzlich nicht in den Quellensteuertopf. Entweder in den Aktienverlusttopf oder in den Verlusttopf Sonstige. Quellensteuer fällt ja nur an bei Dividenden, Zinszahlungen usw. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
henderson Oktober 14, 2023 · bearbeitet Oktober 14, 2023 von henderson vor 30 Minuten von chirlu: Jemand ohne Ahnung wird denken: Ich habe 100 Euro Gewinn gemacht, darauf würden 26,38 Euro Steuern fällig, also reduziert sich mein Quellensteuertopf um 26,38 Euro. Jetzt verstehe ich deinen Gedankengang. Darauf muss man erst mal kommen Das gilt aber nicht nur für den Steuertopf sondern auch für die Verlusttöpfe. Merksatz: Soli wird nur auf eine Steuerzahlung fällig, nie auf eine Verrechnung. vor 19 Minuten von 1erhart: Ein Veräusserungsgewinn geht schon einmal grundsätzlich nicht in den Quellensteuertopf. Entweder in den Aktienverlusttopf oder in den Verlusttopf Sonstige. Quellensteuer fällt ja nur an bei Dividenden, Zinszahlungen usw. Doch, selbstverständlich werden Veräußerungsgewinne (geteilt durch vier) mit dem Steuertopf verrechnet. Er wird aber nur nachrangig nach den Verlusttöpfen bedient. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
henderson Oktober 14, 2023 vor 5 Minuten von 1erhart: Aber nicht in den Quellensteuertopf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Oktober 14, 2023 · bearbeitet Oktober 14, 2023 von chirlu Es ist nicht ganz klar, was @1erhart eigentlich meint. vor einer Stunde von 1erhart: Ein Veräusserungsgewinn geht schon einmal grundsätzlich nicht in den Quellensteuertopf. Das ist ja erst einmal richtig – Gewinne gehen überhaupt nicht in irgendwelche Töpfe; das tun allenfalls Verluste. vor einer Stunde von 1erhart: Entweder in den Aktienverlusttopf oder in den Verlusttopf Sonstige. Das passt dann halt nicht mehr zur ersten Aussage. Deshalb kann man nun vermuten, dass mit „in den Topf gehen“ gemeint war, dass mit dem Topf verrechnet wird. Und die vermutete Deutung Zitat Ein Veräußerungsgewinn wird schon einmal grundsätzlich nicht mit dem Quellensteuertopf verrechnet, sondern höchstens mit einem Verlusttopf – die ist definitiv falsch. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
henderson Oktober 14, 2023 vor 14 Minuten von chirlu: ... dass mit „in den Topf gehen“ gemeint war, dass mit dem Topf verrechnet wird... So habe ich das aus dem Gesamtkontext von erhart auch verstanden. Daher der entsprechende Anhang zum Verständnis. @1erhart Hausaufgabe: Erstelle einen Rechenweg unter Berücksichtigung der Töpfe, wie aus einem Veräußerungsgewinn in Höhe von 1457,26 Euro ein zu versteuernder Gewinn von 1122,97 Euro übrig bleibt. Wenn man das einmal für sich selbst durchrechnet wird denke ich vieles klarer. Wer das bisher nicht wusste, noch ein maximaler Tipp: Um den Quellensteuertopf vor dem Jahresverfall (im Gegensatz zu den Verlusttöpfen wird der Steuertopf nicht ins nächste Jahr übertragen!) zu retten, sind steueroptimierte Gewinnmitnahmen am Jahresende nützlich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
1erhart Oktober 14, 2023 Du hast ein schönes Beispiel gebracht. Nehmen wir alle Felder die eine Bank gespeichert hat. Die meisten sehen wir sowieso nicht. Freistellungsauftrag Aktienverlusttopf Sonstiger Verlusttopf Einbehaltene Quellensteuer (die ja nur bei Dividenden, Zinsen anfallen kann). Noch nicht angerechnete Quellensteuer (wie in deinem Beispiel) Aktiengewinne Abgeltungssteuer auf Aktiengewinne Soli und Kist (wenn pflichtig) jeweils ein Feld Sonstige Gewinne Abgeltungssteuer auf Sonstige Gewinne Soli und Kist (wenn pflichtig) jeweils ein Feld Wie gesagt Veräusserungsgewinne werden generell mit deutscher Abgeltungssteuer abgerechnet. Die noch nicht angerechnete Quellensteuer (was sehr oft am Anfang eines Jahres anfällt) wird logischer wie ein Verlusttopf behandelt. Heisst bei Veräusserungsgewinnen wird sie mit berücksichtigt bis sie auf NULL ist. Das Problem ist ja bei vielen kleinen Depots vom Wert ist man die noch nicht angerechnete Quellensteuer lange (oder auch gar nicht) komplett verrechnen da der Freistellungsauftrag immer als erstes geleert wird. Dann kommen die Verlusttöpfe und dann erst die noch nicht angerechnete Quellensteuer dran. Ich habe mich über 50 Jahre mit Steuern aus beruflichen Gründen beschäftigen müssen/dürfen. Wünsche allen ein schönes Restwochenende @henderson Hausaufgabe: Erstelle einen Rechenweg unter Berücksichtigung der Töpfe, wie aus einem Veräußerungsgewinn in Höhe von 1457,26 Euro ein zu versteuernder Gewinn von 1122,97 Euro übrig bleibt. Wenn man das einmal für sich selbst durchrechnet wird denke ich vieles klarer. Der Restbetrag von 334,29 Euro kann sich aus vier Möglichkeiten zusammensetzen. 1.Freistellungsauftrag 2.Noch nicht angerechnete Quellensteuer 3.Verlusttopf Aktien 4.Verlusttopf Sonstige Und wie du schreibst kann die noch nicht angerechnete Quellensteuer am Jahresende verfallen wenn man nicht genügend Gewinne erwirtschaftet hat. Das hatte ich im vorherigen Post mit dem Absatz gemeint: " Das Problem ist ja bei vielen kleinen Depots vom Wert ist man die noch nicht angerechnete Quellensteuer lange (oder auch gar nicht) komplett verrechnen da der Freistellungsauftrag immer als erstes geleert wird. Dann kommen die Verlusttöpfe und dann erst die noch nicht angerechnete Quellensteuer dran." Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag