kim1412 Oktober 12, 2023 Guten Tag,ich habe eine Frage zum Thema Kleinstanwartschaft: Ich habe im Februar bei meinem ehemaligen AG gekündigt. Dort habe ich eine "unverfallbare Anwartschaft auf Betriebsrentenleistung " erworben. Meine monatliche Rente würde 32,22 € betragen. Da dies unterhalb der Mindestrente liegt, habe ich beim Rentenservice des AG um einmalige Abfindung der Gesamtsumme gebeten. Dort wurde mir aber nun mitgeteilt dass über 50% der Summe wegen des sogenannten Rücklaufwertes (ich bin erst 39) gekürzt werden würde. Darüber finde ich im Internet keine Informationen und wollte daher hier einmal nachfragen ob sich jemand damit auskennt?Stimmt das? Vielen Dank im Voraus! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Oktober 12, 2023 vor 20 Minuten von kim1412: Darüber finde ich im Internet keine Informationen Zu „Rückkaufwert“ gibt es sicherlich mehr zu lesen. Aber letztlich kommt es auf das konkrete Produkt an. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
etherial Oktober 12, 2023 Welche Summe hast du denn erwartet? Die Summe, die in den jährlichen Informationsblättern oft genannt wird, ist die Auszahlungssumme bei Kapitalwahlrecht. Die entsteht wenn man bis zur Rente alle Zinsen mitnimmt. Da du bei Auflösung auf diese Zinsen verzichtest, darfst du das nicht erwarten. Du kannst nur mit dem Rückkaufwert rechnen (eventuell gewährt dir der Verisicherer auch noch Boni). Bei mir ist der Rückkaufwert auch etwa 50% des Endwerts. Das entspricht einer Verzinsung von ca. 3,5% bei 20-Jähriger Restlaufzeit (und das passt bei mir auch soweit). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kim1412 Oktober 12, 2023 Danke für eure Beiträge. Ich wollte nur sicher gehen dass das seine Richtigkeit hat,da in dem Telefonat mehrmals der Satz "das Unternehmen muss einsparen" fiel. Daher wollte ich sicher gehen. viele Grüße Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag