padd1 September 27, 2023 Hallo zusammen, folgende 3 Fragen quälen mich - und da ich in Google unterschiedliche Antworten finde - und ich sehr viel von diesem Forum halte, versuche ich es hier: 1) ist es richtig, dass Transaktionskosten/Ordergebühren den Gewinn mindern? Wenn ja, muss ich die Höhe der Gebühren einfach vom Wert in Z. 18/19 abziehen? (sofern 18/19 poisitiv ist) 2) diesselbe Frage auch für die Zinskosten - ebenso in Z18/19? UND... kann ich erhaltene Habenzinsen mit gezahlten (Margin-)Zinsen verrechnen, oder müssen die separat betrachtet werden? 3) Versteuere ich Kapitalerträge aus Zertifikaten (Wikifolio) und Kapitalerträge aus ETFs (DAX short, 3xinverse SP500) ebenso ganz normal in Z.18/19? Ich danke euch vielmals!!! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner September 28, 2023 Hallo, vorweg, ich gehe davon aus, dass du ein Konto im Ausland hast (sonst machen die Fragen eigentlich keinen Sinn). zu 1: Ja, abziehen (ggf. auch von Zeile 20, 22 und 23). Und natürlich nicht nur wenn es positiv ist. zu 2: gezahlte Zinsen sind gar nicht absetzbar (außer Stückzinsen, aber darum geht es hier vermutlich nicht). Und Habenzinsen sind ganz normal zu versteuern (Zeile 19). zu 3: Zertifikate sind auch ganz normale Kapitalerträge, und gehören in Zeile 19 und bei Verlust auch noch in Zeile 22. Fonds gehören in die Anlage KAP-INV, damit kenne ich mich aber nicht aus. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
eugenkss September 28, 2023 Ich nehme an, du bist bei einem ausländischen Broker? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu September 28, 2023 vor einer Stunde von eugenkss: Ich nehme an, du bist bei einem ausländischen Broker? Am 23.9.2023 um 11:08 von padd1: ohne Optionen war die Steuererklärung immer ein Klacks... Seit 2022 habe ich allerdings bei IBKR viel mit Optionen gehandelt... In diesem Thread wird jetzt der Klacks behandelt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
padd1 September 28, 2023 vor 10 Stunden von reckoner: Hallo, vorweg, ich gehe davon aus, dass du ein Konto im Ausland hast (sonst machen die Fragen eigentlich keinen Sinn). zu 1: Ja, abziehen (ggf. auch von Zeile 20, 22 und 23). Und natürlich nicht nur wenn es positiv ist. zu 2: gezahlte Zinsen sind gar nicht absetzbar (außer Stückzinsen, aber darum geht es hier vermutlich nicht). Und Habenzinsen sind ganz normal zu versteuern (Zeile 19). zu 3: Zertifikate sind auch ganz normale Kapitalerträge, und gehören in Zeile 19 und bei Verlust auch noch in Zeile 22. Fonds gehören in die Anlage KAP-INV, damit kenne ich mich aber nicht aus. Stefan Danke dir! Zu den Ordergebühren: Ich sehe gerade, dass IBKR und DKB die Ordergebühren direkt im ausgewiesenen Gewinn/Verlust bereits abgezogen haben. Allerdings zieht die DKB nur die Kauf-Ordergebühr ab, nicht aber die Verkaugs-Ordergebühr. Ist die Vorgehensweise so korrekt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner September 28, 2023 Hallo, DKB ist Deutsche Kreditbank, richtig? Das ist dann eine andere Sache. Oben ging es doch nur um ausländische Kapitalerträge. Oder Moment, du hast ja auch von Zeile 18 gesprochen, meintest du damit die DKB? Das wäre falsch. Bei einer inländischen Bank musst du das nicht selbst berechnen, das macht die Bank. Und du übernimmst nur die Steuerbescheinigung (da stehen die Zeilennummern bereits dabei). Zitat Allerdings zieht die DKB nur die Kauf-Ordergebühr ab, nicht aber die Verkaugs-Ordergebühr. Ist die Vorgehensweise so korrekt? Nein, und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das so ist. Bitte nochmal genau überprüfen. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag