padd1 September 27, 2023 Am 26.9.2023 um 14:16 von B.Axelrod: Nein. Die Aktienverluste werden vorgetragen in Folgejahre. Du bezahlst Steuern auf 60.000-24000= 36.000 Die Verluste aus Termingeschäften werden ebenfalls angerechnet- also 34.200€. Das sind ohne Kirchensteuer etwas über 9.000€ Aber in deinem Beispiel wird doch die Verlustgrenze von 20.000 gesprengt? Am 26.9.2023 um 16:25 von B.Axelrod: Zeile 19 Ausländische Kapitalerträge -9000 Zeile 21 In Zeile 18+19 enthaltene Gewinne Termin/Stillhaltergeschäft 36000 Zeile 23 In Zeile 18+19 enthaltene Aktienverluste 45.000 Zeile 24 Verluste aus Termingeschäften 1.800 Zeile 19 berechnet sich wie folgt: 60000 -24.000=36.000 36.000-45.000=-9000 Bist du sicher, dass die Zeile 21 ein saldierterer Wert ist? Ich dachte hier muss ich die 60.000 eintragen, weil es heißt "Einkünfte aus Stillhaltergeschäften und Gewinne aus Termingeschäften? Es wäre natürlich für mich deutlich entlastender, wenn es "nur" die 36.000 wären. Aber ich war der Meinung gelesen zu haben, dass nur die Zeilen 18/19 saldierte Werte sind. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
padavona September 27, 2023 · bearbeitet September 27, 2023 von padavona Nein, die Verlustgrenze gilt nur für Termingeschäfte und nicht für Stillhaltergeschäfte. Und schau dir zur Saldierung von Stillhaltergeschäften einfach das Video an, das ich verlinkt habe. Dort wird das auch so gemacht. Meiner Ansicht nach ergibt sich die Saldierung direkt aus § 20 EStG: Zeile 21 KAP spricht von "Einkünften aus Stillhalterprämien". Und § 20 Absatz 1 Nummer 11 EStG lautet: "Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören Stillhalterprämien, die für die Einräumung von Optionen vereinnahmt werden; schließt der Stillhalter ein Glattstellungsgeschäft ab, mindern sich die Einnahmen aus den Stillhalterprämien um die im Glattstellungsgeschäft gezahlten Prämien." Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag