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Kastor
· bearbeitet von Kastor

Quelle zur Vorabpauschale: § 18 Abs. 3 InvStG

 

Ich finde folgendes Schema anschaulich. Auch der von dir angeführte Wertzuwachs ist als notwendige Bedingung angesprochen, @User777.

beispielrechnung-vorabpauschale-lg-2x.thumb.jpg.eaf45600ad1189e0aafdb567273eae06.jpg

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Diamantenhände
vor 46 Minuten von User777:

Bei einem ausschüttenden ETF fallen die Dividenden ja auch steuerlich in 2023 an.

Zuflussprinzip.

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alsuna
· bearbeitet von alsuna

.

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henderson

Wie wird das bevorstehende "Event" am 02.01.2024 eigentlich konkret in der Praxis ablaufen?

Gibt es eine Ankündigung des Steuereinzugs mit der genauen Höhe, sodass man u.U. eine entsprechende Freistellung beantragen bzw. für eine Deckung sorgen kann oder wird die Bank einfach kommentarlos eine Buchung vornehmen?

Einige Bekannte haben nämlich lediglich Sparpläne laufen, handeln aber ansonsten gar nicht und schauen daher weder regelmäßig ins Depot noch haben die auch nur einen Cent auf dem Verrechnungskonto. Oft wird der Sparplan auch direkt vom Referenzkonto per Lastschrift eingezogen. Bzw. beim Vanguard Invest Direkt Depot gibt es gar kein Verrechnungskonto.

Auf was sollte ich die Leute vorbereiten, damit es keine unangenehmen Überraschungen gibt?

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west263
· bearbeitet von west263
vor 2 Stunden von henderson:

Einige Bekannte haben nämlich lediglich Sparpläne laufen, handeln aber ansonsten gar nicht und schauen daher weder regelmäßig ins Depot noch haben die auch nur einen Cent auf dem Verrechnungskonto.

man kann auch den FSA nutzen, um diese Steuer zu bezahlen.

Es gibt eine Abrechnung und da ist auch das Valuta Datum vermerkt. und das liegt ganz unterschiedlich zwischen den Banken und Brokern.

 

Aber das wichtigste bei dem ganzen, nicht jetzt schon in Panik geraten und welche verbreiten. Gibt keinen Anlass dafür.

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Sapine

Die Banken handhaben das nicht zwingend gleich. Eine Vorabinfo gibt es aber in keinem Fall. 

1) Sparerpauschbetrag wird genutzt (das wird bei vielen schon reichen, insbesondere wenn sie nicht ausschließlich Thesaurierer im Depot haben)

2) Vom Guthaben Verrechnungskonto abbuchen

 

Wenn weder 1) noch 2) klappt hängt es von dem Broker ab, ob er es einzieht, oder eine Nachricht schickt oder Konto überzieht oder ... 

 

Wer beispielsweise sehr viele Thesaurierer im Depot hat, sollte prüfen, ob er 2023 noch einen Teil der Gewinne realisiert (Pauschbetrag ausnutzen), um im Januar eine kleinere Belastung zu bekommen. Ob das Sinn macht, muss man individuell ausrechnen. 

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chirlu

Am 2. Januar passiert gar nichts, denn die Ermittlung der Vorabpauschale dauert einige Zeit. Frühestens eine Woche später würde ich mit den ersten Steuerbuchungen rechnen.

 

vor 2 Stunden von henderson:

schauen daher weder regelmäßig ins Depot noch haben die auch nur einen Cent auf dem Verrechnungskonto. Oft wird der Sparplan auch direkt vom Referenzkonto per Lastschrift eingezogen. Bzw. beim Vanguard Invest Direkt Depot gibt es gar kein Verrechnungskonto.

 

Wenn der Freistellungsauftrag nicht reicht und es kein ausreichend gefülltes Referenzkonto gibt, kann die Bank eine entsprechende Zahlung einfordern. Wie die Banken dabei genau vorgehen, unterscheidet sich.

 

Ansonsten geht die Sache ans Finanzamt, das dann den Betrag nachfordert. Das würde ich aber zu vermeiden versuchen, weil dann beim späteren Verkauf erneut besteuert wird und man sich selbst um die Korrektur kümmern muss.

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Sapine
Gerade eben von chirlu:

Am 2. Januar passiert gar nichts, denn die Ermittlung der Vorabpauschale dauert einige Zeit. Frühestens eine Woche später würde ich mit den ersten Steuerbuchungen rechnen.

Das kann ich nicht bestätigen. 2020 wurde das mit Valuta 2.1.2020 gebucht. Wann genau die Buchung erfolgt ist, kann ich allerdings nicht sagen. 

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vanity

Das widerspricht sich ja nicht. Die Bank hat sicherlich keine Hemmungen, am 10.01. mit Valuta 02.01. zu buchen. Und dann ist schlimmstenfalls das Konto ein paar Tage im Minus und man zahlt Dispozinsen.

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Sapine

Vielleicht machen wir uns alle auch völlig umsonst einen Kopf. Wenn die Börse weiter nur die Richtung abwärts kennt, werden gar nicht so hohe Steuern abgeführt werden, denn Voraussetzung ist, dass auch entsprechend Gewinne vorhanden sind. 

vor 12 Minuten von vanity:

Das widerspricht sich ja nicht. Die Bank hat sicherlich keine Hemmungen, am 10.01. mit Valuta 02.01. zu buchen. Und dann ist schlimmstenfalls das Konto ein paar Tage im Minus und man zahlt Dispozinsen.

Wenn man keinen Lombardkredit hat, kann das schon teuer werden. Nicht zu vergessen, dass du es mitbekommen musst und das Konto ausgleichen, sonst zahlst du immer weiter Zinsen. 

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PKW

Wenn man nicht selbst ausrechnen will um welche Beträge es sich handelt, dann kann man ja den Rechner bei Finanzfluss bemühen.
Daumenregel ist 33€ Steuern pro 10.000€ Depotvolumen. Kirchenangehörige zahlen einen Schnaps mehr.
Damit kann jeder leicht hochrechnen, wieviel Geld man zu Neujahr auf dem Verrechungskonto benötigt.

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chirlu
vor 24 Minuten von Sapine:

Wann genau die Buchung erfolgt ist, kann ich allerdings nicht sagen.

 

Bei mir und der Comdirect zum Beispiel am 14., 15. und 20. Januar 2020.

 

Wertstellung kann ich nicht sagen, da mit dem Freistellungsvolumen verrechnet. Aber ich würde in der Tat den 2. Januar vermuten.

 

vor 11 Minuten von Sapine:

Wenn die Börse weiter nur die Richtung abwärts kennt, werden gar nicht so hohe Steuern abgeführt werden, denn Voraussetzung ist, dass auch entsprechend Gewinne vorhanden sind. 

 

Der MSCI Emerging Markets ist zum Beispiel derzeit im Minus, so dass (wenn jetzt Jahresende wäre) keine Vorabpauschale anfallen würde. Der MSCI World ist allerdings noch weit im Plus.

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henderson

Danke euch für die vielen Antworten.

Man sieht also, dass es keinen grünen Zweig gibt.

Dann lassen wir uns mal überraschen.

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SlowHand7

Die Wertstellung erfolgt zum ersten Bankarbeitstag im neuen Jahr.

Wer keinen ausreichenden FSA hat kann doch wohl etwas Geld über Neujahr auf dem Konto parken.

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MichaelMueller
Am 26.9.2023 um 18:32 von tfhb:

Nein, das ist nicht gewährleistet. Bei zwei meiner Depotüberträge von flatex zu DKB hat flatex die Vorabpauschalen nicht mit übertragen. Das ist mir erst zufällig bei einem späteren Teilverkauf aufgefallen (die Vorabpauschalen wurden nicht steuermindernd berücksichtigt). Danach habe ich monatelang (!) flatex hinterher schreiben müssen, dass sie die Daten nachliefern. Das ist jetzt aber schon etwas her. Vielleicht hat flatex seine Abläufe mittlerweile verbessert. Verlassen würde ich mich darauf aber nicht. 

Bekommt man keinen Bescheid darüber wieviel Vorabpauschalen man gezahlt hat, dass man nicht von den Broker abhängig ist und der als Nachweis gilt?

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west263
vor 12 Minuten von MichaelMueller:

Bekommt man keinen Bescheid darüber wieviel Vorabpauschalen man gezahlt hat, dass man nicht von den Broker abhängig ist und der als Nachweis gilt?

natürlich gibt es eine Abrechnung.

Was es nicht gibt, ist eine Vorab Mitteilung über die Höhe der Steuer, die bezahlt werden muss.

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MichaelMueller
vor 40 Minuten von west263:

natürlich gibt es eine Abrechnung.

Was es nicht gibt, ist eine Vorab Mitteilung über die Höhe der Steuer, die bezahlt werden muss.

Dann hätte das doch als Nachweis gereicht, um sich die zu viel bezahlten Steuer zurückzuholen oder?

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Flughafen
Am 26.10.2023 um 17:25 von vanity:

Das widerspricht sich ja nicht. Die Bank hat sicherlich keine Hemmungen, am 10.01. mit Valuta 02.01. zu buchen. Und dann ist schlimmstenfalls das Konto ein paar Tage im Minus und man zahlt Dispozinsen.

Kommt auf die Bank an. Ich hatte bei DKB damals einem automatischen Abzug von meinem Konto vorsorglich widersprochen. D.h. wenn nicht genug Geld auf dem Konto, muss mir die Bank eine Rechnung schicken, die ich begleiche. Natürlich nur wenn sie inzwischen das nicht über das Kleingedruckte geändert habe, dem ich manchmal ohne genau nachzulesen, zustimme.

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tfhb
Am 30.10.2023 um 18:43 von MichaelMueller:

Dann hätte das doch als Nachweis gereicht, um sich die zu viel bezahlten Steuer zurückzuholen oder?

Klar hätte das theoretisch gereicht, aber warum sollte ich mir die Arbeit mit der Runterrechnung auf jeden einzelnen Fondsanteil und entsprechende Steuerklärung machen, weil der Broker nicht seinen gesetzlichen Pflichten nachkommt. 

 

Zudem muss der Fehler - wie bereits angesprochen - erstmal auffallen. Viel Spaß dabei, dass nach mehreren Jahren Vorabpauschale alles nachzurechnen. 

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west263
vor 7 Minuten von tfhb:

Viel Spaß dabei, dass nach mehreren Jahren Vorabpauschale alles nachzurechnen. 

nochmal, bisher sind da seit 2018 Peanuts angefallen. Die kann man getrost ignorieren.

Niemand hindert dich daran, selber zeitnah eine Liste zu führen, mit den angefallenen Vorabpauschalen, um dann beim Verkauf es einfach überprüfen zu können.

 

Ich habe noch alte thesaurierende Fonds, mit ausschüttungsgleichen Erträgen und die dementsprechende Liste. und nun kommt höchstwahrscheinlich ab Januar eine zweite dazu.

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MichaelMueller
vor 19 Stunden von west263:

Niemand hindert dich daran, selber zeitnah eine Liste zu führen, mit den angefallenen Vorabpauschalen, um dann beim Verkauf es einfach überprüfen zu können.

Ja scheint wohl besser so zu sein. 
Mal schauen vielleicht kann auch der Portfolio Performance Manager was, bisher hatte ich noch keine Berührungspunkte mit der Vorabpauschale.
Darum bin ich mal auf die erste Abrechnung gespannt, wie nachvollziehbar das ganze ist.

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west263
vor 39 Minuten von MichaelMueller:

Darum bin ich mal auf die erste Abrechnung gespannt, wie nachvollziehbar das ganze ist.

schau mal #54 von Kastor.

Die comdirect hat da schon 2018 aufgezeigt, wie die Vorabpauschale berechnet wird.

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MichaelMueller

Ich weiß wie man die prinzipiell berechnet. Heißt jedoch noch lange nicht das die Abrechnung nachher einfach nachvollziehbar sein muss. Vor allem wenn man Sparpläne usw. hat.
Darum lass ich mich überraschen wie das ganze dann in der Praxis aussieht und wie ich das dann Dokumentiert, dass ich das in 30 Jahre noch verstehen kann ;)

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Kastor
· bearbeitet von Kastor
vor 19 Minuten von Hicks&Hudson:

Aber wie gesagt, warten wir mal ab, ob das alles so bleibt, denn die Spielchen gehen ja erst im nächsten Jahr richtig los.

Der am 02.01.24 zu ermittelnde Basiszins (BWP, jährl. Kuponzahlung, RLZ 15 Jahre) für die Vorabpauschale 2025 wird wahrscheinlich über 2,55 % liegen.

Zinsreihen: https://www.bundesbank.de/de/statistiken/geld-und-kapitalmaerkte/zinssaetze-und-renditen/taegliche-renditen-der-jeweils-juengsten-bundeswertpapiere-772218

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Hicks&Hudson
vor 13 Minuten von Kastor:

Der am 02.01.24 zu ermittelnde Basiszins (BWP, jährl. Kuponzahlung, RLZ 15 Jahre) für die Vorabpauschale 2025 wird wahrscheinlich über 2,55 % liegen.

Zinsreihen: https://www.bundesbank.de/de/statistiken/geld-und-kapitalmaerkte/zinssaetze-und-renditen/taegliche-renditen-der-jeweils-juengsten-bundeswertpapiere-772218

Danke für den Link.

Das war zu erwarten oder anders gesagt: Die zweite Runde des Spielchens wird Anfang 2025 nochmal lustiger werden (sofern die Märkte eben im Plus landen Ende 2024).

 

Hier sprechen sie es auch schon an:

https://www.dasinvestment.com/erstmals-wieder-steuervorauszahlung-auf-vorabpauschalen-aus/

Zitat

Basiszinssatz dürfte weiter steigen 

Ein wichtiger abschließender Hinweis für Fondsanleger: Im laufenden Jahr 2023 ist das Zinsniveau weiter gestiegen, sodass der Basiszinssatz zum 1. Januar 2024 – dem maßgeblichen Stichtag für das Folgejahr – deutlich höher liegen wird als bisher. Da dieser Wert die Basis für die Berechnung der Steuervorauszahlung zum Jahresbeginn 2025 darstellt, bedeutet dies für Anleger, dass im Januar 2025 sehr wahrscheinlich eine höhere Vorauszahlung auf die Vorabpauschale aus Investmentfonds fällig wird. Gut beraten ist, wer hierfür vorausschauend vorsorgt und entsprechende Rücklagen bildet.

 

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