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Transparenzregister

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Einige Steuerberater verschicken gerade Rundschreiben, dass es nun allerhöchste Eisenbahn für eine Eintragung im Transparenzregister ist...

 

Möglicherweise sind auch diejenigen betroffen, die eine vermögensverwaltende GmbH oder Stiftung gegründet haben.

 

Zitat

Wer muss Eintragungen im Transparenzregister vornehmen?

 

Im Transparenzregister sollen die wirtschaftlich Berechtigten von im Geldwäschegesetz (GwG) näher bezeichneten Gesellschaften und Vereinigungen (sog. transparenzpflichtige Rechtseinheiten) erfasst werden. Hierzu sind gem. §§ 20, 21 GwG die in § 19 Abs. 1 GwG aufgeführten Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten dieser transparenzpflichtigen Rechtseinheiten einzuholen, aufzubewahren, auf aktuellem Stand zu halten und der registerführenden Stelle unverzüglich zur Eintragung in das Transparenzregister mitzuteilen.

Transparenzpflichtige Rechtseinheiten gem. § 20 GwG sind:

  • Juristische Personen des Privatrechts (z.B. GmbH, AG) und eingetragene Personengesellschaften (z.B. KG, GmbH & Co. KG).

Transparenzpflichtige Rechtseinheiten gem. § 21 GwG sind:

  • Trusts
  • Nichtrechtsfähige Stiftungen, wenn der Stiftungszweck aus Sicht des Stifters eigennützig ist
  • Rechtsgestaltungen, die solchen Stiftungen in ihrer Struktur und Funktion entsprechen.

Mitteilungspflichtig sind nach § 20 GwG die transparenzpflichtigen Rechtseinheiten selbst. Bei Rechtsgestaltungen nach § 21 GwG sind die Verwalter der Trusts (Trustees) und Treuhänder mitteilungspflichtig.

Quelle: Transparenzregister

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arbeitstier

Eine vermögensverwaltende GmbH ist ja letztendlich auch nur eine normale GmbH. Die hätten sich auch längst eintragen müssen. Das kann man aber auch alles selbst machen. Lediglich wenn Tochtergesellschaften im Spiel sind könnte es ein Tick komplizierter werden als Laie.

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