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Kleinstein

Thesaurierer vs Ausschütter durchgerechnet

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s1lv3r
· bearbeitet von s1lv3r
vor 5 Stunden von sparfux:

Wenn man die obige Diskussion, dass die Ausschüttungen, wenn überhaupt, dann gerade so zum Abdecken der Vorabpauschale ausreichen, ist die Annahme, dass man mit einem Ausschütter in der Entnahmephase Vorabpauschale und Finanzbedarf rein aus der Ausschüttung decken kann und nichts zusätzlich verkaufen muss, meines Erachtens eher unrealistisch.

 

Das stimmt aber insofern nicht, dass die Ausschüttungen nicht zum "Abdecken der Vorabpauschale ausreichen" sondern dafür ausreichen, dass keine Vorabpauschale anfällt. Der kleine Unterschied in der Formulierung bedeutet, dass nur 25% Steuern von den Ausschüttungen abgezogen werden und noch 75% verbleiben. ;)

 

vor 5 Stunden von Sapine:

Die "normalen" Fonds wie MSCI World oder FTSE All World hatten Ausschüttungen in ausreichender Höhe in den letzten Jahren.

 

Das Problem ist denke ich so ein bisschen, dass der Basiszins ja nicht direkt und unmittelbar mit den Gewinnen der Unternehmen (und damit Ausschüttungen) korreliert. Seit 2018 hatten wir halt noch weitestgehend die Niedrigzinsphase gehabt. In Zukunft kann man aber denke ich nicht davon ausgehen, dass wenn in einem Jahr der Basiszins für die Vorabpauschale ansteigt, die Ausschüttungsquote ebenso in selbem Jahr ansteigt. Die Gefahr in marktbreiten ETF (ohne Dividendenfokus) früher oder später ebenso Vorabpauschale zahlen zu müssen ist denke ich daher absolut gegeben.

 

Ich denke sparfux hat daher insofern recht, dass "steuereinfacher" kein Argument für Ausschütter sein kann. Denn seltener Vorabpauschale zahlen zu müssen ist nun einmal kein wirkliches Argument dafür, dass das Produkt insgesamt für den Privatanleger simpler und damit einfacher zu handhaben ist. Vor allem nicht, wenn die Wahrscheinlichkeit doch relativ hoch ist, dass in irgendeinem Jahr dann doch einmal Vorabpauschale anfällt.

 

vor 5 Stunden von Sapine:

Was ich nicht schätze ist, wenn mein Freibetrag am Anfang des Jahres bereits ausgeschöpft ist und Steuern vom Verrechnungskonto abgebucht werden.

 

Das stört mich tatsächlich auch ziemlich, konkret durchdacht ist es aber denke ich ein rein psychologisches Argument. Denn was macht es für einen Unterschied, ob mein Freibetrag über das Jahr hinweg durch die Ausschüttungen aufgebraucht wird, oder ob er bereits Anfang des Jahres schlagartig aufgebraucht ist?

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sparfux
vor 3 Stunden von s1lv3r:

Das stimmt aber insofern nicht, dass die Ausschüttungen nicht zum "Abdecken der Vorabpauschale ausreichen" sondern dafür ausreichen, dass keine Vorabpauschale anfällt. Der kleine Unterschied in der Formulierung bedeutet, dass nur 25% Steuern von den Ausschüttungen abgezogen werden und noch 75% verbleiben. 

OK; da hast Du Recht. Da stand anscheinend einer auf dem Schlauch bei mir heute morgen.

 

vor 3 Stunden von s1lv3r:

Ich denke sparfux hat daher insofern recht, dass "steuereinfacher" kein Argument für Thesaurierer Ausschütter sein kann. Denn seltener Vorabpauschale zahlen zu müssen ist nun einmal kein wirkliches Argument dafür, dass das Produkt insgesamt für den Privatanleger simpler und damit einfacher zu handhaben ist. Vor allem nicht, wenn die Wahrscheinlichkeit doch relativ hoch ist, dass in irgendeinem Jahr dann doch einmal Vorabpauschale anfällt.

Ja genau. Das ist mein Hauptpunkt. Ausschütter sind nicht vor Vorabpauschalen gefeit und damit kann "Steuereinfachheit" auch nicht als Argument für Ausschütter angesehen werden.

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s1lv3r

Ah, ja sorry für den Tippfehler. Habe es oben korrigiert. :-*

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Avendo
vor 14 Stunden von Fondsanleger1966:

Der Thesaurier muss in der Entnahmephase dagegen Anteile mit hohen latenten Steuern verkaufen, um

1.) ein Zusatzeinkommen durch die Entnahme zu generieren (vergleichbar zum Ausschütter)

2.) die Steuern auf die Vorabpauschale zu begleichen, die jetzt nicht mehr aus einer Sparrate beglichen werden können, und

3.) die Steuern zu begleichen, die aus den Verkäufen entstanden sind/aufgedeckt wurden.

Da gibt es aber noch einiges zu bedenken.

1. Erstmal gibt es die Möglichkeit dank FIFO zunächst die neusten Anteile zu verkaufen, die die geringsten Gewinne (wenn überhaupt) haben und somit einen deutlich niedrigeren Steuersatz haben als die gleiche Summe durch Ausschüttungen zu erhalten, die immer zu 100% versteuert werden.

2. Es kann Jahre geben, so wie es jetzt bald beim A1JX52 ist, dass auch beim Ausschütter noch zusätzliche Steuern auf die Vorabpauschale anfallen, falls der Basisertrag höher ist als die Ausschüttungen. 

3. Die anfallende Steuer auf die Vorabpauschale der Thesaurierer ist nie höher als die Steuer auf Ausschüttungen + eventuell zusätzliche Vorabpauschale. Der eventuelle Nachteil besteht dann also in den Steuern auf den Verkauf, die aber optimiert werden können.

4. Jedes dritte Jahr fällt gar keine Vorabpauschale an, da es ein Verlustjahr ist. Das schwächt den Effekt also nochmal deutlich ab.

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t.klebi
· bearbeitet von t.klebi
vor 54 Minuten von Avendo:

1. Erstmal gibt es die Möglichkeit dank FIFO zunächst die neusten Anteile zu verkaufen, ....

Das hätte ich gern mal näher erläutert. :rolleyes:

Ich wäre nie auf die Idee gekommen, das Akronym FIFO stünde für "last in first out". 

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chirlu
vor 10 Minuten von t.klebi:

Das hätte ich gern mal näher erläutert. :rolleyes:

 

Teilweiser Depotübertrag auf zweites Depot (es gilt FIFO, es werden also die älteren Anteile übertragen), anschließend Verkauf aus dem ursprünglichen Depot (wo nur noch die neueren Anteile liegen). In Österreich wäre das zum Beispiel nicht möglich, weil Durchschnittskosten betrachtet werden.

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Avendo

Genau so wie chirlu es schreibt. Mann könnte es auch zusätzlich durch ETF Wechsel alle 10 Jahre vorbreiten.

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Moneycruncher
Am 20.1.2025 um 15:22 von sparfux:

Ausschütter sind nicht vor Vorabpauschalen gefeit und damit kann "Steuereinfachheit" auch nicht als Argument für Ausschütter angesehen werden.

In meiner Situation - die Investitionsphase ist in 2-3 Jahren weitgehend abgeschlossen - ist mir der Ausschütter sympathischer. Die "Steuereinfachheit" besteht für mich nicht nur im tendenziellen Wegfall der Besteuerung der Vorabpauschale, sondern auch im zeitlichen Aspekt (Steuerklarheit). Beim Thesaurierer muss man darauf vertrauen, dass beim Verkauf nach Jahren oder Jahrzehnten die korrekte Rückerstattung erfolgt.

Ich habe zwar in 2008 vor Einführung der Abgeltungssteuer auch auf die Möglichkeit des steuerfreien Verkaufs mit sehr langem Zeithorizont (>15 Jahre) vertraut, aber ich hatte immer ein ungutes Gefühl. Zum Glück hat es sich nicht bestätigt und ich erhielt die Abgeltungssteuer letztes Jahr wie geplant rückerstattet.

 

Weiterhin finde ich die automatischen quartalsweise Ausschüttungen komfortabel. Ich verwende sie entweder für Anschaffungen oder Reinvestitionen bzw. für Rebalancing.

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sparfux
vor 10 Stunden von Moneycruncher:

Die "Steuereinfachheit" besteht für mich nicht nur im tendenziellen Wegfall der Besteuerung der Vorabpauschale, sondern auch im zeitlichen Aspekt (Steuerklarheit). Beim Thesaurierer muss man darauf vertrauen, dass beim Verkauf nach Jahren oder Jahrzehnten die korrekte Rückerstattung erfolgt.

Sobald bei einem Ausschütter auch Vorabpauschalen anfallen, muss man da doch auch auf die korrekte Handhabung nach Jahren oder Jahrzehnten vertrauen, wie beim Thesaurierer. Das ist ja genau der Punkt der Diskussion hier.

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dimido

Es wurden aber auch andere Gründe genannt, die einen dazu veranlassen, auf Ausschütter zu setzen.
Ich habe auch Ausschütter.
Und wenn dann doch eventuell hin und wieder mal die Vorabpauschale auch beim meinem Ausschütter zuschlagen sollte, bleiben dann doch immer noch die anderen Gründe übrig.
Das einzige was ich beachte ist, daß ich keinen Depot-Übertrag mache (nur Bankintern für Fifo) und die Position bei einem etablierten Broker liegt.
Das ist meine Art der Risiko-Minimierung, damit später möglichst nix schief läuft beim Verkauf und alles korrekt abgerechnet / verrechnet wird.

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Fondsanleger1966
Am 20.1.2025 um 16:43 von t.klebi:

Das hätte ich gern mal näher erläutert. :rolleyes:

Ich wäre nie auf die Idee gekommen, das Akronym FIFO stünde für "last in first out". 

 

Am 20.1.2025 um 16:55 von chirlu:

Teilweiser Depotübertrag auf zweites Depot (es gilt FIFO, es werden also die älteren Anteile übertragen), anschließend Verkauf aus dem ursprünglichen Depot (wo nur noch die neueren Anteile liegen). In Österreich wäre das zum Beispiel nicht möglich, weil Durchschnittskosten betrachtet werden.

 

Am 20.1.2025 um 17:20 von Avendo:

Genau so wie chirlu es schreibt. Mann könnte es auch zusätzlich durch ETF Wechsel alle 10 Jahre vorbreiten.

 

Ich denke, es geht @t.klebi nicht um eine inhaltliche Erläuterung von LIFO, sondern um die Verwechselung von FIFO und LIFO im Beitrag von @Avendo.

 

Grundsätzlich sind die von @Avendo genannten Punkte natürlich zu bedenken. An anderer Stelle wurden dazu z.B. auch Break-even-Berechnungen zwischen Ausschüttern und Thesaurierern unter bestimmten Annahmen angestellt. Dort war die Steuerbelastung des Thesaurierers in der Entnahmephase unter diesen Annahmen ab einem Gewinnanteil von rund 12% beim Verkauf höher. D.h. LIFO mindert den Nachteil des Thesaurierers nur ab. In guten Jahren wie 2023 oder 2024 liegt er praktisch von Beginn an hinten.

 

Relevante Entlastung (bzw. z.T. auch einen gegenteiligen Effekt) gibt es nur bei einem Aussetzen der Vorabpauschale durch eine negative Wertentwicklung im Kalenderjahr (oder durch eine Reduzierung aufgrund einer nur sehr geringen Wertentwicklung). In diesem Zusammenhang ist allerdings die Aussage in Punkt 4 

Am 20.1.2025 um 15:49 von Avendo:

4. Jedes dritte Jahr fällt gar keine Vorabpauschale an, da es ein Verlustjahr ist. 

nicht zutreffend, weil es keinen Automatismus dabei gibt. Ein Blick auf das Renditedreieck für Einmalanlagen in den MSCI World seit 1970 zeigt, dass es auch mal 8 Jahre in Folge mit Vorabpauschale gegeben hätte. Verlustjahre bzw. Jahre mit niedrigerer Wertentwicklung treten oft geballt auf. Sprich wir haben historisch eine hohe Pfadabhängigkeit gesehen, die es auch künftig geben könnte.

 

Die Beschäftigung mit derartigen Details ist ein Verlieren im Klein-Klein, von dem ich bereits früher in dieser Diskussion abgeraten hatte, weil es den Blick auf die wirklichen wichtigen Aspekte in dieser Frage verdeckt.

 

Wichtiger Aspekt Nr. 1 aus meiner Sicht: Was will man mit dem aufgebauten / erworbenen Vermögen letztendlich machen?

 

Oft geht es um ein Zusatzeinkommen im Alter. Allerdings wissen wir, dass Aktien aufgrund ihrer enormen Schwankungsbreite bei der Wertentwicklung keine exakte Entnahme auf 0 zum Lebensende hin ermöglichen, dessen Zeitpunkt zudem i.d.R. unbekannt ist. Es wird also in vielen Fällen am Ende noch Vermögen übrig sein, z.T. auch ziemlich viel. Und damit auch viel unversteuerte Wertentwicklung aus Erträgen und Kursgewinn.

 

Viele Vergleiche von Thesaurierern und Ausschüttern gehen davon aus, dass alle latenten Steuern aufgedeckt und beglichen werden. Das ist jedoch unrealistisch. Es gibt mW.n. mindestens 3 Szenarien, wo dies nicht der Fall ist:

 

1) Bei einer einkommens-/abgeltungssteuerfreien Todesfallleistung als Hinterbliebenenversorgung z.B. an Ehepartner/Kinder/Enkel, wenn die ETFs/Fonds innerhalb einer (guten und günstigen) Fondspolice gehalten werden und die Rentenzahlung noch nicht begonnen hat (z.B. bei vereinbartem/aufgeschobenen Rentenbeginn mit 85 oder 90 Jahren).

 

2) Bei einem Vererben der ETFs/Fonds an eine als gemeinnützig anerkannte Organisation.

 

3) Bei einem Vererben ausschüttender ETFs/Fonds an Personen, denen die Netto-Ausschüttungen ausreichen und die mit solchen Ausschüttungen etwas anfangen können. 

In solchen Fällen kann der Ausschütter außerdem dabei helfen, transgenerationale Familienvermögen aufzubauen, was von manchen WPF-Mitgliedern als Anlageziel genannt wird. Die latenten steuerpflichtigen Erträge/Steuern werden sehr lange Zeit nicht aufgedeckt, sondern erhöhen stattdessen die Ausschüttungen. 

 

Allerdings hat die Diskussion in einen anderen Thread gezeigt, dass dieser erste wichtige Aspekt je nach Person in seiner Bedeutung sehr unterschiedlich gesehen wird.

 

Wichtiger Aspekt Nr. 2 aus meiner Sicht: Umgang mit steuerlichen Verschlechterungen

 

Szenario 3 ist außerdem sehr wichtig für einen anderen ganz wesentlichen Aspekt, nämlich der Frage, ob es gut oder schlecht für einen Anleger ist, eher weniger Ertrag früh zu versteuern: 

- Auf der einen Seite kann durch eine höhere Steuerstundung etwas mehr Geld für den Anleger arbeiten und bei einer positiven Wertentwicklung einen kleinen Mehrertrag erzielen.

- Auf der anderen Seite besteht das Risiko, dass der aktuell relativ niedrige Steuersatz von 25 % (plus Soli und evtl. Kirchensteuer) später heraufgesetzt wird. Dann kann die spätere Versteuerung beim Thesaurierer spürbar teurer werden. 

 

Als Abhilfe wurde in einem solchen Fall ein Komplettverkauf zum alten Steuersatz vorgeschlagen, sofern dies von der Steuergesetzgebung zugelassen wird (in der Vergangenheit gab es bei Steuerschlupflöchern z.T. Fälle, wo eine (unechte) Rückwirkung dies verhindert hat). 

 

Ich denke, dass es in diesem Fall im natürlichen Interesse der Finanzpolitiker ist, solche Verkäufe vor Einführung des höheren Steuersatzes zuzulassen, weil sie ja genau dies erreichen wollen: eine möglichst zeitnahe Besteuerung der Wertzuwächse.

 

Die Frage ist allerdings, ob dies wirklich im Interesse der Anleger ist. Für das Szenario 3 oben kann man ausschließen, dass der Anleger seine Ausschütter verkaufen wird. Bei einem unversteuerten Gewinnanteil von z.B. 60% (relativ wenig bei langen Ansparphasen) führt eine Komplettversteuerung bei 70% Teilfreistellung und ausgeschöpften Freibeträgen zu einem Steuerabfluss von gut 11% (ohne Kirchensteuer). Dadurch fällt die nächste Ausschüttung auch 11% niedriger aus. Das ist nicht im Interesse des Anlegers. Er wird daher den höheren Steuersatz akzeptieren, mit der etwas niedrigeren Ausschüttung durch den höheren Steuersatz leben, die kleine Lücke aus liquiden Rücklagen decken und warten, bis das Dividendenwachstum alles wieder ausgeglichen hat.

 

Was wird der Anleger mit dem Thesaurierer machen? Verkauft er alles, um den höheren Steuersatz zu vermeiden, verliert er vermutlich mehr als die 11%, da er bisher weniger versteuert hat. Insgesamt steht er dann deutlich schlechter da, als der Anleger mit dem Ausschütter. Verkauft er nichts, zahlt er Jahr für Jahr den höheren Steuersatz. Ob diese Mehrkosten durch den kleinen Mehrertrag bei der Steuerstundung in der Ansparphase kompensiert wird, ist dann wieder eine Rechnung mit vielen Inputfaktoren, die mal so, mal so ausgehen wird.

 

Auch hier zeigt sich: Die Aussage, dass man mit Thesaurierern in der Ansparphase nie schlechter abschneidet als mit Ausschüttern, trifft nicht unbedingt zu, wenn man mit seinem Geld auch etwas anfangen will.

 

Wichtiger Aspekt Nr. 3 aus meiner Sicht: Privatisieren

 

Der dritte wichtige Aspekt ist m.M.n. die Frage, ob ein Anleger als GKVler möglicherweise frühzeitig privatisieren will und dann (einige oder etliche Jahre) freiwillig GKV-versichert ist. Dann fallen GKV-/GPV-Beiträge von derzeit rund 20% auf Kapitalerträge an. Ein Teil des aufgebauten Vermögens wird dann i.d.R. für den Lebensunterhalt verzehrt. Dort wird es keinen großen Unterschied zwischen Ausschüttern und Thesaurierern geben.

 

Ein anderer Teil des Vermögens wird dagegen für die Aufstockung der gesetzlichen Rente ab deren Beginn gedacht sein. Sofern dann eine KvdR-Mitgliedschaft besteht und man davon ausgeht, dass die aktuellen KvdR-Regeln weiter gelten werden, wäre dieser Teil des Vermögens vor Rentenbeginn am besten in einer (guten und günstigen) privaten Fondspolice aus der 3. Schicht untergebracht.

 

Dagegen fallen bei Ausschüttern wie auch Thesaurierern neben den Steuern auch noch GKV/GPV-Beiträge bis zur BBG an (ähnlich wie in der Entnahmephase, nur höher durch die GKV-/GPV-Beiträge).

 

Diese 3 Aspekte sind m.M.n. viel bedeutender als die bisher diskutierten kleinen Unterschiede zwischen Ausschüttern und Thesaurierern.

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chirlu
vor 4 Minuten von Fondsanleger1966:

Ich denke, es geht @t.klebi nicht um eine inhaltliche Erläuterung von LIFO, sondern um die Verwechselung von FIFO und LIFO im Beitrag von @Avendo.

 

Eine solche Verwechslung lag aber nicht vor.

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Avendo

Kann ich bestätigen, in meinem Beitrag wird selbstverständlich vom bestehenden System mit FIFO ausgegangen.

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Sapine
Am 23.1.2025 um 12:20 von Fondsanleger1966:

 

Sehr schöner Beitrag und auch eine interessente Idee mit der spät auszahlenden RV. Bei mir hätte das nicht funktioniert, weil es zu spät gewesen wäre für so einen Schritt als sich das Early Retirement abgezeichnet hat. Das muss man von sehr langer Hand planen. Das zweite Risiko sind sich ändernde Rahmenbedingungen. Gerade in einer LV wird es dann noch schwieriger, die Richtung zu nach Bedarf anzupassen (Stichwort Direktversicherungen).

 

Die häufig getroffene Annahme man müsse zu Beginn des Retirements Umschichten, um vom Vorteil von Ausschüttern zu profitieren stimmt nicht. Häufig fließen gerade in dieser Phase hohe Zahlungen, die man wunschgemäß anlegen kann. 

 

Neben Lebensversicherungen fallen mir spontan ein: 

Abfindungen

Verkauf von Immobilien

Verkauf Betriebsvermögen / Praxisaufgabe

 

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Mangalica

Was auf dem Markt noch fehlt ist ein auf das deutsche Kleinanleger-Steuersystem optimierter ETF: Eine Anteilsklasse, die gegen Ende Dezember immer exakt so viel ausschüttet, dass keine Vorabpauschale fällig wird, im Zweifelsfall auch mit Substanzausschüttung. Lohnt sich für die Anbieter aber wohl nicht.

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sparfux
· bearbeitet von sparfux
vor 5 Stunden von Mangalica:

Lohnt sich für die Anbieter aber wohl nicht.

Ich denke, das würde sich letztendlich auch für die Anleger nicht lohnen. Der Vorteil der (meisten) ETF ist ja gerade, dass man im Windschatten der professionellen Anleger segeln kann.

 

BTW: Bei meinem Problemfonds ist die gezahlte Vorabpauschale für 2024 ist bei Flatex nicht hinterlegt. Bisher wurde also nichts nachgemeldet oder so. Zum Glück kann man das bei Flatex recht transparent einsehen (im Gegensatz zu vielen anderen Banken - wie z.B. Targobank oder Comdirect). Ich werde jetzt einmal versuchen bei der Targobank anzurufen und um Nachmeldung bitten. Ich will diesen ETF aber demnächst im Zuge radikaler Vereinfachungen meiner Geldanlagen sowieso verkaufen. Wenn sich das mit den fehlenden Steuerdaten nicht schnell klären lässt, werde ich trotzdem verkaufen und den Fehler dann eben händisch in der Steuererklärung berichtigen.

 

Wegen der vermeintlichen steuer-einfachen Handhabung, habe ich auch schon in "meinen neuen Gral" Amundi Prime All Country World UCITS ETF UCITS ETF in der ausschüttenden Variante ETF150 angelegt. Ich werde das alles nochmal verkaufen und auf die thesaurierende Variante ETF151 umsteigen. Garantierte Steuereinfachheit gibt es sowieso nicht aber mit dem Thesaurierer erspare ich mir wenigstens die Problematik der Währungsumrechnung bei den Ausschüttungen.

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dw_
vor 2 Stunden von sparfux:

BTW: Bei meinem Problemfonds ist die gezahlte Vorabpauschale für 2024 ist bei Flatex nicht hinterlegt. Bisher wurde also nichts nachgemeldet oder so. Zum Glück kann man das bei Flatex recht transparent einsehen (im Gegensatz zu vielen anderen Banken - wie z.B. Targobank oder Comdirect). Ich werde jetzt einmal versuchen bei der Targobank anzurufen und um Nachmeldung bitten.

Viel Erfolg! Das scheint offenbar kein Einzelfall zu sein. Siehe mein Beitrag/Erfahrung:

 

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DancingWombat

Warum ist es so problematisch, wenn die Vorabpauschale nicht abgerechnet wird? 

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chirlu
vor 6 Minuten von DancingWombat:

Warum ist es so problematisch, wenn die Vorabpauschale nicht abgerechnet wird?

 

Die meisten Leute haben weniger Lust, das Thema direkt mit dem Finanzamt zu klären (und zwar zweimal: jetzt, wo die Vorabpauschale nicht abgerechnet wurde, und irgendwann für das Jahr des Verkaufs).

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DancingWombat
vor 7 Minuten von chirlu:

 

Die meisten Leute haben weniger Lust, das Thema direkt mit dem Finanzamt zu klären (und zwar zweimal: jetzt, wo die Vorabpauschale nicht abgerechnet wurde, und irgendwann für das Jahr des Verkaufs).

Ist das denn zwingend zu klären oder wird der nicht abgerechnete Teil beim Verkauf einfach nicht angerechnet? 

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sparfux
· bearbeitet von sparfux
vor 1 Stunde von DancingWombat:

Ist das denn zwingend zu klären oder wird der nicht abgerechnete Teil beim Verkauf einfach nicht angerechnet? 

Die beim Depotübertrag nicht mit übertragene Vorabpauschale wird bei einem Verkauf dann auch nicht vom Bruttogewinn abgezogen. Es ist ein zu hoher Gewinn zu versteuern und wird auch so auf der Steuerbescheinigung angegeben. Man muss ihn dann im Rahmen der Steuererklärung manuell berichtigen.

 

Bei den Regeln zur Besteuerung von Kapitalerträgen wird peinlich genau darauf geachtet, dass mögliche Fehler nicht zu Lasten des Staates sondern der Anleger gehen …

vor 1 Stunde von chirlu:

jetzt, wo die Vorabpauschale nicht abgerechnet wurde

Nur um das Klarzustellen: Die Vorabpauschale wurde nach dem Depotübertrag schon noch beim abgebenden Broker ordnungsgemäß abgerechnet und gezahlt. Sie wurde aber nicht in den Anschaffungsdaten an Flatex als aufnehmenden Broker weitergeleitet.

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DancingWombat
vor 1 Minute von sparfux:

Die beim Depotübertrag nicht mit übertragene Vorabpauschale wird bei einem Verkauf dann auch nicht vom Bruttogewinn abgezogen. Es ist ein zu hoher Gewinn zu versteuern und wird auch so auf der Steuerbescheinigung angegeben. Man muss ihn dann im Rahmen der Steuererklärung manuell berichtigen.

 

Bei den Regeln zur Besteuerung von Kapitalerträgen wird peinlich genau darauf geachtet, dass mögliche Fehler nicht zu Lasten des Staates sondern der Anleger gehen …

Darauf bezog sich meine Frage nicht. Ich wollte wissen warum es ein Problem ist, wenn weder der abgehenden Broker noch der empfangene Broker die Vorabpauschale abzieht. Dann hat man die halt ein Jahr nicht gezahlt und dafür beim Verkauf mehr zu versteuern. 

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sparfux
Gerade eben von DancingWombat:

Ich wollte wissen warum es ein Problem ist, wenn weder der abgehenden Broker noch der empfangene Broker die Vorabpauschale abzieht.

Wie ich noch geschrieben hatte, war das nicht der Fall.

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Sapine
vor 47 Minuten von DancingWombat:

Darauf bezog sich meine Frage nicht. Ich wollte wissen warum es ein Problem ist, wenn weder der abgehenden Broker noch der empfangene Broker die Vorabpauschale abzieht. Dann hat man die halt ein Jahr nicht gezahlt und dafür beim Verkauf mehr zu versteuern. 

Das Problem ist, dass die Bank auch noch Monate später eine Korrektur durchführen kann. 

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chirlu
vor 25 Minuten von sparfux:
vor 27 Minuten von DancingWombat:

Ich wollte wissen warum es ein Problem ist, wenn weder der abgehenden Broker noch der empfangene Broker die Vorabpauschale abzieht.

Wie ich noch geschrieben hatte, war das nicht der Fall.

 

Mal abgesehen von dem konkreten Fall: Wenn die Vorabpauschale aus welchen Gründen auch immer nicht von den Banken versteuert wird, ist man verpflichtet, sich selbst darum zu kümmern und eine entsprechende Steuererklärung abzugeben (Anlage KAP-INV). So ist es zum Beispiel auch, wenn jemand Fonds bei einer ausländischen Bank hält. Das von dir gesuchte Problem liegt also letztlich in der Strafbarkeit, wenn man seine steuerlichen Pflichten vernachlässigt.

 

vor 3 Stunden von DancingWombat:

Ist das denn zwingend zu klären oder wird der nicht abgerechnete Teil beim Verkauf einfach nicht angerechnet?

 

Beim Verkauf darfst du natürlich auf den Aufwand verzichten, da du dadurch nur höhere Steuern zahlst.

 

vor 1 Stunde von sparfux:

Die Vorabpauschale wurde nach dem Depotübertrag schon noch beim abgebenden Broker ordnungsgemäß abgerechnet und gezahlt. Sie wurde aber nicht in den Anschaffungsdaten an Flatex als aufnehmenden Broker weitergeleitet.

 

Wie @Sapine schon schrieb, das kann jederzeit noch kommen. Auch ganz automatisch, indem die abgebende Bank einen neuen Taxbox-Eintrag an Flatex schickt.

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