BarbarossaII September 10, 2023 · bearbeitet September 10, 2023 von BarbarossaII Guten Tag zusammen, bei welcher Variante der operativen Umsetzung der Kontobewegungen bei Vorbehaltsnießbrauch ist mit dem wenigsten Ärger mit dem Finanzamt zu rechen? Fikitver Fall: Vater schenkt Mietshaus an Sohn; da die Mieteinnahmen die Altersvorsorge des Vaters sind, behält der Vater einen im Grundbuch eingetragenen Vorbehaltsnießbrauch an der Immobilie - d.h. die Einnahmen aus der Immobilie stehen dem Vater zu. Falls nun nach der Schenkung z.B. bei Mieterwechsel neue Mietverträge geschlossen werden müssen, stellt sich die Frage, wer Vermieter werden sollte und wie der Geldfluss operativ zu organisieren ist, damit es mit dem Finanzamt keinen Ärger gibt. Variante 1: Vater ist Vermieter und lässt sich alle Mieteinnahmen von den Mietern direkt auf das Konto des Vaters überweisen; Vater versteuert die Mieteinnahmen. Vatiante 2: Sohn ist Vermieter und lässt sich alle Mieteinnahmen von den Mietern direkt auf das Konto des Vaters überweisen; Vater versteuert die Mieteinnahmen. Vatiante 3: Sohn ist Vermieter und lässt sich alle Mieteinnahmen von den Mietern direkt auf das Konto des Sohns überweisen und überweist die Beträge an seinen Vater weiter; Vater versteuert die Mieteinnahmen. Variante 4: es ist egal - hauptsache der Vater erhält die Erträge - und der Vater versteuert die Mieteinnahmen - ein eventuelles Annehmen von Beträgen und Weiterleiten durch den Sohn hat steuerlich keine Bewandnis, da es nur der Durchführung des Nießbrauchs dient. Bei Variante 2 könnte man rein-interpretieren, dass der Sohn als Vertragspartner die Mieteinnahmen (zumindest fiktiv) erhält und diese daher versteuern muss. Bei Variante 3 könnte man rein-interpretieren, dass der Sohn die Einnahmen aus Vermietung sogar tatsächlch auf sein Konto erhält und diese daher versteuern muss; ebenso dass die Überträge an den Vater Schenkungen o.Ä. sind. Ideal wären Quellenangaben für eure Infos. Danke, Barbarossa II Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
gruber September 10, 2023 Das ist doch gerade die Besonderheit am Vorbehaltsnießbrauch, dass Sohn jetzt Eigentümer ist, Vater aber weiterhin die Nutzungen aus seinem bisherigen Eigentum ziehen kann. Dadurch ist die Schenkung für den Sohn "weniger wert" und spart sich Schenkungsteuer/Erbschaftsteuer. Das ist üblicherweise der Grund für diese Gestaltung. Variante 1 ist richtig. Vermieter ist der Vater und ihm stehen auch die Mieteinnahmen zu. Variante 4: Man könnte wahrscheinlich über Vollmachten/Hausverwaltung etwas basteln, dass Sohn sich um die Vermietung kümmert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
PKW September 10, 2023 vor 3 Stunden von BarbarossaII: Ideal wären Quellenangaben für eure Infos §1030 BGB Oder wie es Wikipdia verständlicher schreibt: "Der Nießbrauch ist in Deutschland das ... absolute Recht, eine fremde Sache ... zu nutzen." Um es noch deutlicher zu beschreiben: der Sohn ist bei jeglicher Nutzung (Vermietung) außen vor. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MeinNameIstHase September 10, 2023 Nießbraucherlass: Einkommensteuerrechtliche Behandlung des Nießbrauchs und anderer Nutzungsrechte bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BarbarossaII September 12, 2023 DANKE an alle. Frage ist beantwortet - Thema ist erledigt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag