Innozenz September 5, 2023 Ein Elternteil (getrennt lebend) weigerte sich Unterschriften für eine Depot-/Girokontoeröffnung für das gemeinsame Kind zu leisten und möchte das Geld lieber auf dem Sparbuch belassen. Vorm Familiengericht wurde deshalb die finanzielle Fürsorge beantragt, nachdem die Vermittlung über das Jugendamt scheiterte. Ergebnis der Verhandlung war (moderiert durch den Richter) eine Vereinbarung zwischen den Elternteilen, die in einem Gerichtsvermerk festgehalten wurde. "X bevollmächtigt Y vollumfänglich für das gemeinsame Kind Z im Bereich der Vermögenssorge handeln zu können." Laut Gericht sei mit diesem Vermerk somit keine Unterschrift von X mehr für etwaige Kontoeröffnungen notwendig. Dennoch verwehren sich bisher alle Banken, diese Vereinbarung anzuerkennen und fordern weiterhin Unterschriften beider Eltern. Kann man hier irgendwie den Banken aufzeigen, dass diese sich hier nicht querstellen dürfen? (Oder dürfen sie es doch?) Kann man damit an den Ombudsmann oder Bafin treten? Wäre aber ziemlich nervig, dass dann für jede Bank durchzuführen. Anmerkung: Im ganzen Sachverhalt geht es nicht darum, den anderen Elternteil von den Finanzen des Kindes auszuschließen oder gar die Finanzen geheim zu halten. Die Gegenpartei interessiert sich schlicht nicht großartig dafür und man wollte vermeiden, dass das Geld bei der Sparkasse versauert. Ebenso müsste man dann für jedes neue Tagesgeldkonto die Unterschrift einfordern und wäre dann auf die Lust und Laune der Gegenpartei angewiesen, die Unterschrift irgendwann zu setzen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein September 5, 2023 Es gibt hier im WpF die Fraktion, die der Meinung ist, Eltern müssten Geld für ihre Kinder mündelsicher anlegen. Kann also sein, dass die Banken die Unterschriften beider Eltern verlangen, um Streit nach einer Depoteröffnung zu vermeiden. Ich persönlich sehe es so, dass bei Einigkeit kein Hahn nach der Mündelsicherheit kräht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DennyK September 5, 2023 @Innozenz Ich verstehe das Problem, kann aber leider nicht sagen ob es rechtens ist was die Banken da machen. Das wird deren Schema sein und alles was davon abweicht wird erstmal nicht für voll genommen. Wenn ihr das ganze schriftlich vom Gericht habt und die Bank das nicht akzeptiert, ihr das aber trotzdem erzwingen wollt, dann denke ich ist der nächste Weg der Ombudsmann. Ein Depot auf dem Namen des Elternteils, welches kein Problem mit dem Depot hat kommt nicht in Frage? Letztendlich könnte die Depotpositionen zum 18.Lebensjahr ja dann auch an das Kind als Schenkung übertragen werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fgk September 5, 2023 Banken weigern sich immer wieder, Vollmachten zu akzeptieren, die nicht auf den bankeigenen Formularen basieren. I.d.R. Müssen sie es allerdings trotzdem: https://www.anwalt.de/rechtstipps/warum-erkennen-banken-oft-eine-vorsorgevollmacht-nicht-an-191326.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Innozenz September 5, 2023 vor einer Stunde von DennyK: Ein Depot auf dem Namen des Elternteils, welches kein Problem mit dem Depot hat kommt nicht in Frage? Letztendlich könnte die Depotpositionen zum 18.Lebensjahr ja dann auch an das Kind als Schenkung übertragen werden. So läuft es derzeit. Nur kommt dadurch der Freibetrag schnell an seine Grenzen. Und das Geld aufm Sparbuch soll ja auch gewinnbringend angelegt werden. Und das würde ich nur ungern auf ein „fremdes“ Konto abziehen. Das soll schön immer auf einem Konto sein, das unter dem Namen des Kindes läuft. Man weiß ja nie, auf was für „Ideen“ der andere Elternteil irgendwann kommt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TheBride September 5, 2023 · bearbeitet September 5, 2023 von TheBride vor 4 Stunden von Innozenz: Dennoch verwehren sich bisher alle Banken, diese Vereinbarung anzuerkennen und fordern weiterhin Unterschriften beider Eltern. Geht es hier um Onlinebanken- / Direktbanken oder auch Filialbanken? Ich könnte mir vorstellen, dass bei den meist zurecht gescholtenen regulären Filialbanken (Sparkassen, Volksbanken,..) eher die Bereitschaft durch einen Bankberater (Bankverkäufer) besteht, von einem standarisierten Prozess abzuweichen als bei einer Direktbank, bei der alles was vom Standard abweicht Kosten verursacht und damit von vornherein abgelehnt wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DennyK September 5, 2023 vor 12 Minuten von Innozenz: So läuft es derzeit. Nur kommt dadurch der Freibetrag schnell an seine Grenzen. Und das Geld aufm Sparbuch soll ja auch gewinnbringend angelegt werden. Und das würde ich nur ungern auf ein „fremdes“ Konto abziehen. Das soll schön immer auf einem Konto sein, das unter dem Namen des Kindes läuft. Man weiß ja nie, auf was für „Ideen“ der andere Elternteil irgendwann kommt. Wenn der 1000€ FSA ausgenutzt ist, dann wird das Depot ja schon sehr groß sein. Kommt es da dann wirklich auf die ca. 250€ Ersparnis durch den FSA an? Das man sich diese lieber sparen möchte kann ich natürlich trotzdem verstehen. Und gerade weil du dir unsicher bist auf welche Ideen der andere Elternteil ja eventuell noch kommen mag, da würde ich das Geld doch gerade deshalb lieber selbst verfahren, als es auf ein Konto/Depot zu zahlen, wo der andere Elternteil auch noch Zugriff drauf hat. Natürlich gehört das Geld dem Kind und darf nicht für andere Dinge verwendet werden, aber ich möchte nicht wissen wie oft sowas einfach einfach manchen Eltern ignoriert wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine September 5, 2023 Besteht die Chance, dass der andere Elternteil einen Depoteröffnungsantrag mit unterschreibt nachdem das Gericht dir bestätigt hat, dass du für das Kind vollumfänglich handeln darfst? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Innozenz September 6, 2023 vor 10 Stunden von DennyK: Wenn der 1000€ FSA ausgenutzt ist, dann wird das Depot ja schon sehr groß sein. Kommt es da dann wirklich auf die ca. 250€ Ersparnis durch den FSA an? Das man sich diese lieber sparen möchte kann ich natürlich trotzdem verstehen. Und gerade weil du dir unsicher bist auf welche Ideen der andere Elternteil ja eventuell noch kommen mag, da würde ich das Geld doch gerade deshalb lieber selbst verfahren, als es auf ein Konto/Depot zu zahlen, wo der andere Elternteil auch noch Zugriff drauf hat. Natürlich gehört das Geld dem Kind und darf nicht für andere Dinge verwendet werden, aber ich möchte nicht wissen wie oft sowas einfach einfach manchen Eltern ignoriert wird. Die 2.000 € FSA werden ja auch von den Kapitalerträgen von uns ausgenutzt. Für das Kinderdepot soll dann eine NV-Bescheinigung eingeholt werden. Und bis zum 18. Lebensjahr oder ggf. darüber hinaus wird es sich dann nicht mehr nur um 250€ handeln. Dass der andere Elternteil das Geld "missbraucht", glaube ich nicht. Aber ich bin mir sicher, dass dann Fragen kommen wie: "Wo ist das Geld vom Sparbuch?" "Warum habt ihr das an euch überwiesen?" und das dann alles jmd zu erklären, der von Zins und Zinseszins null Ahnung hat und das Kopfkissen als bewährten Inflationsschutz ansieht.... vor 9 Stunden von Sapine: Besteht die Chance, dass der andere Elternteil einen Depoteröffnungsantrag mit unterschreibt nachdem das Gericht dir bestätigt hat, dass du für das Kind vollumfänglich handeln darfst? Der andere Elternteil wird es machen müssen. Wurde ja so gerichtlich vereinbart. Nur sind wir eigentlich an einem ruhigen Leben interessiert. Dennoch befürchte ich, dass man dann iwann mit dem Argument kommen muss: "Vor Gericht wurde es so vereinbart, halte dich bitte daran oder wir müssen beide dort wieder hin." Und dennoch wird es wohl sehr aufwendig bleiben. Beispielhaft ING (so schon geschehen): -Depotantrag ausfüllen und ausdrucken. -Antrag dem anderen Elternteil übergeben mit der Bitte um Unterschrift. -Irgendwann den unterschriebenen Antrag zurückbekommen. -Antrag an ING schicken. -ING schreibt beide Elternteile an, mit der Bitte um Ident-Verfahren. -Warten, bis der andere Elternteil sich bequemt, das Ident-Verfahren durchzuführen. -ING schreibt Erinnerungsmail, dass Ident-Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. -Anderer Elternteil fühlt sich aufn Schlipps getreten, widerruft Unterschrift. Das wars mitm Depot fürs Kind. Fortsetzung siehe 1. Beitrag. Das alles sollte ja mit der Vollmacht "vereinfacht" werden. Denkste... vor 10 Stunden von TheBride: Geht es hier um Onlinebanken- / Direktbanken oder auch Filialbanken? Ich könnte mir vorstellen, dass bei den meist zurecht gescholtenen regulären Filialbanken (Sparkassen, Volksbanken,..) eher die Bereitschaft durch einen Bankberater (Bankverkäufer) besteht, von einem standarisierten Prozess abzuweichen als bei einer Direktbank, bei der alles was vom Standard abweicht Kosten verursacht und damit von vornherein abgelehnt wird. Online-Banken. ING zB. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee September 6, 2023 vor 11 Minuten von Innozenz: Online-Banken. ING zB. Mal die Targobank in Betracht gezogen? Die haben ein immerhin dünnes Filialnetz. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cauchykriterium September 6, 2023 vor 14 Minuten von Innozenz: Der andere Elternteil wird es machen müssen. Wurde ja so gerichtlich vereinbart. Nein, wurde es nach Deiner eigenen Aussage nicht. Du schreibst nur, dass Y von X bevollmächtigt worden ist, Vermögenssorge für Z zu betreiben. Von einer zwangsweisen Mitunterzeichnung war zumindest bisher von Dir nicht die Rede ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
slowandsteady September 6, 2023 vor 5 Minuten von Innozenz: Dennoch befürchte ich, dass man dann iwann mit dem Argument kommen muss: "Vor Gericht wurde es so vereinbart, halte dich bitte daran oder wir müssen beide dort wieder hin." Und dennoch wird es wohl sehr aufwendig bleiben. Ganz ehrlich: Lasse es einfach. In dieser Situation das letzte bisschen Rendite herauszuquetschen wäre mir den Aufwand nicht wert. Ich weiß ja nicht um welche Summen es geht, aber was passiert wohl wenn aus den 5000€ des Kindes dann plötzlich 4000€ geworden sind, weil die Börse eine Schwankung hatte? Du magst zwar laut Gericht im Recht sein, aber trotzdem hast du wieder Anwaltskosten etc. wenn es Probleme gibt und das ist deutlich mehr, als du jetzt "Überrendite" machen könntest. Außerdem würde ich bei "Streit" mit dem anderen Elternteil dem minderjährigen Kind nicht mehr Vermögen geben als die laufenden Unterhaltszahlungen, viel zu riskant dass das Vermögen des Kindes zweckentfremdet wird. Dann muss zwar der andere Elternteil haften, bringt aber auch nichts, wenn der nichts hat. Lieber erstmal auf sich selbst laufen lassen und dann dem Kind überschreiben wenn es volljährig ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CorMaguire September 6, 2023 vor 11 Stunden von TheBride: ... einen Bankberater (Bankverkäufer) .... Ein Bankberater ist einer der Banken berät (habe ich eine zeitlang gemacht), ein Bankverkäufer ist jemand der Bänke verkauft passt auch nicht scnr Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gast240408 September 6, 2023 Klingt gespannt das Verhaeltnis, das dominiert erfahrungsgemaess (eigene) alles. Was hier interessant ist, ist die Frage wie das Depot verwendet wird. Erst klang es wie ein Einmaltransfer Sparbuch->Depot. Dann war die Rede von dann ausgeschoepften Freibetragen im Alter von 18. Die Vermutung liegt nah, dass also weiter in das Depot eingezahlt wird (ausser der jetzige Betrag ist schon nichttrivial). Dann liegt weiter nah, dass diese Einzahlungen Unterhalt darstellen oder als agreement zwischen Beiden so gesehen werden soll. Geht, habe ich auch gemacht, ist aber letztlich immer vom durchgehenden (!) Wohlwollen des Anderen abhaengig. Laeuft die Boerse schlecht, mag jemand diese Art Wertaufbau nicht mehr so prickelnd finden und wieder neu anmaekeln (gerade wenn er keinen Bezug zu solchen Dingen hat). Er mag das Geld auch direkt als Unterhalt fuer das Kind benoetigen und wenn der durch Kurssenkung gefaehrdet ist, mag ein Gericht ganz schnell neu ueber Art und Hoehe der Unterhaltszahlungen entscheiden. Unterhalt ist per se zur Befriedigung unmittelbarer Beduerfnise gedacht. Banken blocken da auch anders. Ich hatte diese Variante z.B. in person zusammen mit meiner Exfrau vor vielen Jahren bei der Dresdner Bank vereinbart Diese hat mir dann regelmaessig die Jahresdepotauszuege verweigert und auf die Mutter verwiesen. Was aber - s.o., schwieriges Verhaeltnis - immer Probleme ergab. Obwohl schriftlich vereinbart. Der konkrete Vorgang funktioniert so natuerlich heute kaum noch, er soll aber zeigen, dass dauerhafter Aerger produziert werden kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Innozenz September 6, 2023 vor 47 Minuten von odensee: Mal die Targobank in Betracht gezogen? Die haben ein immerhin dünnes Filialnetz. Nein noch nicht. Danke für den Tipp. Werde ich mal genauer anschauen. vor 43 Minuten von slowandsteady: Ganz ehrlich: Lasse es einfach. In dieser Situation das letzte bisschen Rendite herauszuquetschen wäre mir den Aufwand nicht wert. Ich weiß ja nicht um welche Summen es geht, aber was passiert wohl wenn aus den 5000€ des Kindes dann plötzlich 4000€ geworden sind, weil die Börse eine Schwankung hatte? Du magst zwar laut Gericht im Recht sein, aber trotzdem hast du wieder Anwaltskosten etc. wenn es Probleme gibt und das ist deutlich mehr, als du jetzt "Überrendite" machen könntest. Außerdem würde ich bei "Streit" mit dem anderen Elternteil dem minderjährigen Kind nicht mehr Vermögen geben als die laufenden Unterhaltszahlungen, viel zu riskant dass das Vermögen des Kindes zweckentfremdet wird. Dann muss zwar der andere Elternteil haften, bringt aber auch nichts, wenn der nichts hat. Lieber erstmal auf sich selbst laufen lassen und dann dem Kind überschreiben wenn es volljährig ist. Es werden ja nicht 100% in Aktien angelegt. Schwankungen gehören dazu. Und sollte das Kind am just am 18. darauf bestehen alles aufzulösen und nicht auf meinen Ratschlag hören, das Geld noch etwas arbeiten zu lassen, dann werd ich ihm die Differenz ausgleichen. Denn dann hab ichs in den kommenden Jahren nicht geschafft, etwas finanzielles Wissen zu vermitteln. Ist dann halt so. Nichtsdestotrotz. Lässt man alles so wie es derzeit ist (Sparbuch). Macht das Kind in den kommenden 5 Jahren einen Verlust von ca. 3.000€ als wenn man das Geld jetzt einfach in Festgeld anlegt. vor 14 Minuten von myrtle: Klingt gespannt das Verhaeltnis, das dominiert erfahrungsgemaess (eigene) alles. Was hier interessant ist, ist die Frage wie das Depot verwendet wird. Erst klang es wie ein Einmaltransfer Sparbuch->Depot. Dann war die Rede von dann ausgeschoepften Freibetragen im Alter von 18. Die Vermutung liegt nah, dass also weiter in das Depot eingezahlt wird (ausser der jetzige Betrag ist schon nichttrivial). Dann liegt weiter nah, dass diese Einzahlungen Unterhalt darstellen oder als agreement zwischen Beiden so gesehen werden soll. Geht, habe ich auch gemacht, ist aber letztlich immer vom durchgehenden (!) Wohlwollen des Anderen abhaengig. Laeuft die Boerse schlecht, mag jemand diese Art Wertaufbau nicht mehr so prickelnd finden und wieder neu anmaekeln (gerade wenn er keinen Bezug zu solchen Dingen hat). Er mag das Geld auch direkt als Unterhalt fuer das Kind benoetigen und wenn der durch Kurssenkung gefaehrdet ist, mag ein Gericht ganz schnell neu ueber Art und Hoehe der Unterhaltszahlungen entscheiden. Unterhalt ist per se zur Befriedigung unmittelbarer Beduerfnise gedacht. Banken blocken da auch anders. Ich hatte diese Variante z.B. in person zusammen mit meiner Exfrau vor vielen Jahren bei der Dresdner Bank vereinbart Diese hat mir dann regelmaessig die Jahresdepotauszuege verweigert und auf die Mutter verwiesen. Was aber - s.o., schwieriges Verhaeltnis - immer Probleme ergab. Obwohl schriftlich vereinbart. Der konkrete Vorgang funktioniert so natuerlich heute kaum noch, er soll aber zeigen, dass dauerhafter Aerger produziert werden kann. Aktuell läuft ein ETF-Sparplan. Der soll weiterlaufen bis zum 18. Lebensjahr. Plan ist einen Teil des Sparbuches als Einmalzahlung zu nehmen und den Rest in Tages-/Festgeld anzulegen. Aber wenn das jedes Mal so ein Hickhack wird, überlege ich echt, eine Depoteröffnung durchzuziehen und dann eben auch einen Geldmarkt-ETF zu besparen, anstatt regelmäßig wieder nach einem besseren Tages-/Festgeldkonto zu schauen. (So hat es übrigens bei mir angefangen, dass mein Vater mich nach den höchsten Zinsen hat suchen lassen...) Die Einzahlungen kommen nur von uns und sind Abseits des Unterhaltes zu betrachten. Dem anderen Elternteil stünde es dann natürlich frei, zusätzlich etwas auf das Kinderdepot einzuzahlen, so dass man die Sparrate erhöhen kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Jennerwein September 6, 2023 vor 2 Stunden von slowandsteady: Ganz ehrlich: Lasse es einfach. In dieser Situation das letzte bisschen Rendite herauszuquetschen wäre mir den Aufwand nicht wert. Ich weiß ja nicht um welche Summen es geht, aber was passiert wohl wenn aus den 5000€ des Kindes dann plötzlich 4000€ geworden sind, weil die Börse eine Schwankung hatte? Du magst zwar laut Gericht im Recht sein, aber trotzdem hast du wieder Anwaltskosten etc. wenn es Probleme gibt und das ist deutlich mehr, als du jetzt "Überrendite" machen könntest. Außerdem würde ich bei "Streit" mit dem anderen Elternteil dem minderjährigen Kind nicht mehr Vermögen geben als die laufenden Unterhaltszahlungen, viel zu riskant dass das Vermögen des Kindes zweckentfremdet wird. Dann muss zwar der andere Elternteil haften, bringt aber auch nichts, wenn der nichts hat. Lieber erstmal auf sich selbst laufen lassen und dann dem Kind überschreiben wenn es volljährig ist. Volle Zustimmung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
oktavian September 6, 2023 vor 11 Stunden von Innozenz: Beispielhaft ING (so schon geschehen): -Depotantrag ausfüllen und ausdrucken. -Antrag dem anderen Elternteil übergeben mit der Bitte um Unterschrift. -Irgendwann den unterschriebenen Antrag zurückbekommen. -Antrag an ING schicken. -ING schreibt beide Elternteile an, mit der Bitte um Ident-Verfahren. -Warten, bis der andere Elternteil sich bequemt, das Ident-Verfahren durchzuführen. -ING schreibt Erinnerungsmail, dass Ident-Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. -Anderer Elternteil fühlt sich aufn Schlipps getreten, widerruft Unterschrift. Das wars mitm Depot fürs Kind. Fortsetzung siehe 1. Beitrag. Das alles sollte ja mit der Vollmacht "vereinfacht" werden. Denkste... kriegen dann nicht auch beide Eltern einen Zugang/Vollmacht? Genau das würde ich nicht machen, wenn ich die Vollmacht für die Vermögenssorge habe. vor 11 Stunden von slowandsteady: Außerdem würde ich bei "Streit" mit dem anderen Elternteil dem minderjährigen Kind nicht mehr Vermögen geben als die laufenden Unterhaltszahlungen, viel zu riskant dass das Vermögen des Kindes zweckentfremdet wird. Dann muss zwar der andere Elternteil haften, bringt aber auch nichts, wenn der nichts hat. Lieber erstmal auf sich selbst laufen lassen und dann dem Kind überschreiben wenn es volljährig ist. wenn das Kind stirbt erben beide Eltern 50/50. Das wäre mir zu riskant für mein Geld. Ab 16 kann das Kind zumindest per notariellen Testament den Elternteil enterben, der dem Kind hier finanziell schaden will durch Verweigerung. Wäre dann nur noch 75/25. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gast240408 September 7, 2023 12 hours ago, oktavian said: wenn das Kind stirbt erben beide Eltern 50/50. Das wäre mir zu riskant für mein Geld. Prioritaeten sind schon wichtig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
oktavian September 7, 2023 vor 46 Minuten von myrtle: Prioritaeten sind schon wichtig. Wie meinst du das? Das minderjährige Kind hat nicht weniger Kaufkraft, wenn dieses Vermögen nicht im Eigentum des Kindes ist, sondern vorerst beim Sorgeberechtigten Elternteil bleibt statt direkt verschenkt zu werden. Ich meine: das Risiko des Vorversterbens des Kindes mit Vererben an unerwünschten Elternteil mit der Steuerersparnis durch anfallende Gewinne beim Kind statt beim Elternteil abwägen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gast240408 September 7, 2023 Ich weiss ja nicht, ob du Kinder hast. Wenn es stirbt, dann wirst du allerdings andere Probleme haben als "Abwaegen von Risiken" oder "dein Geld". Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Innozenz September 7, 2023 vor 18 Stunden von oktavian: wenn das Kind stirbt erben beide Eltern 50/50. Das wäre mir zu riskant für mein Geld. Ab 16 kann das Kind zumindest per notariellen Testament den Elternteil enterben, der dem Kind hier finanziell schaden will durch Verweigerung. Wäre dann nur noch 75/25. vor 5 Stunden von oktavian: Wie meinst du das? Das minderjährige Kind hat nicht weniger Kaufkraft, wenn dieses Vermögen nicht im Eigentum des Kindes ist, sondern vorerst beim Sorgeberechtigten Elternteil bleibt statt direkt verschenkt zu werden. Ich meine: das Risiko des Vorversterbens des Kindes mit Vererben an unerwünschten Elternteil mit der Steuerersparnis durch anfallende Gewinne beim Kind statt beim Elternteil abwägen. vor 4 Stunden von myrtle: Ich weiss ja nicht, ob du Kinder hast. Wenn es stirbt, dann wirst du allerdings andere Probleme haben als "Abwaegen von Risiken" oder "dein Geld". Ich bin ja grundsätzlich auch ein Freund davon, alle Eventualitäten abzusichern oder zumindest eine Strategie in der Hinterhand zu haben. Aber wie @myrtlees schon sagte, in dem Falle ist mir das Geld vollkommen egal. Und auch will ich nicht zum 16-jährigen Kind sagen, mach mal ein Testament und enterbe den Elternteil, falls du stirbst. Den Schaden den man dann in dem Eltern-Kind-Verhältnis dadurch verursachen kann, halte ich für weitaus größer als das ganze Geld, das möglicherweise "verloren" geht. -------- Mittlerweile macht es aber den Anschein, dass zumindest die DKB die Vollmacht akzeptiert. Warten wir mal ab, ob der Eröffnungsantrag durchgeht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag