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Peter90

Was bleibt bei einer freiberuflichen Tätigkeit am Ende wirklich übrig?

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s1lv3r
vor 1 Minute von Cinquetti:

Imho ist die Rentenversicherung auch nur zu 80% absetzbar (ich hatte das in meinem letzten Gespräch mit meiner Steuerberaterin im Hinterkopf behalten).

 

War das Gespräch durch Zufall in 2015? :) In dem Jahr gab es tatsächlich die Absetzbarkeit von 80%. Seitdem jedes Jahr 2% mehr und ab 2023 100%.

 

Zitat

Im Jahr 2021 betrug der Höchstbetrag 25.787 Euro (51.574 Euro). Absetzbar waren damals 92 Prozent, also bis zu 23.724 Euro (47.448 Euro). 

Ursprünglich sollten 2023 dann 96 Prozent absetzbar sein. Um eine Dop­pel­be­steu­er­ung der Rente zu vermeiden, wird aber laut Jahressteuergesetz 2022 bereits ab dem Jahr 2023 mit einer Absetzbarkeit von 100 Prozent gearbeitet. Du kannst also 2023 alle Vorsorgeaufwendungen in der Basisversorgung komplett bis zum Höchstbetrag von 26.528 Euro (53.056 Euro) absetzen.   

https://www.finanztip.de/vorsorgeaufwendungen/

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Gast240408
· bearbeitet von myrtle
48 minutes ago, Peter90 said:

@myrtle in meinem aktuellen Job gebe ich Beratern im Qualitätsmanagement gerade Arbeit und kenne den Markt (Lebensläufe, Stundensätze, etc.) ein bisschen. Konkret geht es um Unternehmenszertifizierungen für ISO 9001, ISO 17025 usw. - das ist aber off-topic in diesem Thread. Hoffe das ist ok für dich

 

Fuer mich ist alles OK :-D ... es geht ja um Information fuer dich. Du solltest nie unterschaetzen, was die Jahre aus den unterschiedlichsten Gruenden fuer Aenderungen bringen werden.

 

Zur EKSt. vielleicht: Normalerweise hast du Abgabepflicht einer Steuererklaerung zum 31.7. des Folgejahrs. Durch einen SB kannst du das noch einmal bis Februar des wiederum darauffolgenden Jahrs verlaengern. Auch gibt sich das FiA im Jahr der Aufnahme der freiberuflichen Taetigkeiten mit deinen Angaben zufrieden.

Das Ganze kann allerdings zu extremen Steuernach- und Vorauszahlungen auf einen Schlag fuehren (plus dem Sachverhalt der mit dem dollen Wort "nachtraegliche Vorauszahlung" bezeichnet wird). Es ist EXTREM wichtig, FORTLAUFEND hinreichende Rueckstellungen zu bilden. Ich habe etliche Leute gesehen, die der ploetzliche Geldsegen z.B. in Form unkontrollierter Gaenge ins Autohaus ueberfordert und ihnen letztlich das Genick gebrochen hat.

 

Beim Verbund deines Stundensatzes und deiner Arbeitsweise ist uebrigens Absetzbarkeit meist ueberbewertet. Anfangsinvestitionen sind vielleicht etwas hoeher, fallen aber am Ende auch kaum ins Gewicht. Der groesste Punkt sind meist Reisen (und neben den direkten (Flugzeug, Hotel, Verpflegung) damit indirekt verbundene Kosten wie eigene Fahrzeuge) etc., remote ist da nicht viel. Bei 125EU/h und sagen wir 1600h Auslastung im Jahr (meist als mehrjaehrige Grundlage genommen, schaffen aber letztlich gar nicht so viele)  wuerde ich die genannten 35% dabei durchaus noch nach oben korrigieren. Besser als dann kratzen zu muessen.

 

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Cinquetti

@s1lv3r

+1

 

@Peter90

Was ich damit sagen will, ist dass die Einkommenssteuer Dich richtig f****n kann.

 

Beispiel, Du verdienst 2023 100.000€.

Daraufhin ausgehend berechnet das FA eine Einkommenssteuer von 35.000€ die Du vierteljährlich zu entrichten hast.

Wenn Du 2024 aber kaum Aufträge hast und z.B. nur die Hälfte verdienst, musst Du trotzdem die 35.000€ Einkommenssteuer zahlen und warten

bis das FA Dir 2025 mit einer Steuerrückzahlung das Geld zurückzahlt.

 

Ich hatte das 2020 durch Corona, wo ich 12.000€ zu viel an Einkommenssteuer gezahlt habe. 

Das Geld habe ich 2022 zurückbekommen. Ist ärgerlich aber so läuft das in Deutschland.

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chirlu
vor 16 Minuten von Cinquetti:

Wenn Du 2024 aber kaum Aufträge hast und z.B. nur die Hälfte verdienst, musst Du trotzdem die 35.000€ Einkommenssteuer zahlen und warten

bis das FA Dir 2025 mit einer Steuerrückzahlung das Geld zurückzahlt.

 

Ich hatte das 2020 durch Corona, wo ich 12.000€ zu viel an Einkommenssteuer gezahlt habe. 

Das Geld habe ich 2022 zurückbekommen. Ist ärgerlich aber so läuft das in Deutschland.

 

Jedenfalls wenn man keinen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen stellt. :-*

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Cinquetti
· bearbeitet von Cinquetti
vor 13 Minuten von chirlu:

 

Jedenfalls wenn man keinen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen stellt. :-*

Jup, aber das verbietet mein Stolz :dumb:

Ich kenne auch 2 Freelancer-Kollegen die damals überlegt haben Hartz-4 zu beantragen ... 2020 war kein gutes Jahr für Freelancer.

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easyjo

Ich war 20 Jahre selbständig als Freiberufler im Rahmen vom Finanzamt anerkanntem "Katalogberuf" und bin erst mit 45 Jahren nach zuvor 28 Jahren unselbständiger Tätigkeit in die freiberufliche Selbständigkeit gewechselt. Ich habe in diesen vielen Jahren sehr viel "erlebt" und kann sehr gut beurteilen wie es ist sich als "EINZELKÄMPFER" am Markt zu behaupten. Krankheit und Urlaub = NULL.

Man muss extrem diszipliniert sein, und zwar in jedweder Form. Vor allem finanziell!

Ich könnte jetzt noch viel schreiben, aber das lasse ich mal weg.

Obwohl ich die 20 Jahre Selbständigkeit im Ergebnis recht gut "überlebt" habe rate ich - das ist aber nur meine persönliche Meinung - jedem davon ab sich in das "(eis)kalte Wasser zu stürzen" und sich selbständig zu machen, egal ob Firmenübernahme oder auf den Markt mit einem neuen Geschäftsmodell.  Aber das muss jeder selbst entscheiden. Nicht umsonst ist es in Deutschland so dass nur 1 von 100 sich eine Selbständigkeit mit allen Konsequenzen vorstellen kann. Deutschland ist nicht das Land der Existenzgründer, leider, aber so ist es nunmal. 

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Peter90

Hallo zusammen,

 

ich wollte mich nochmal für eure Beiträge bedanken! Werde das Thema in den nächsten Monaten jetzt immer weiter "durchkalkulieren" :-)

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