Peter90 September 3, 2023 Hallo zusammen, ich bin Arbeitnehmer und möchte gerne verschiedene Szenarien durchkalkulieren, ob / ab wann sich eine freiberufliche Tätigkeit für mich lohnt. Ich habe leider echt Schwierigkeiten den genauen Rechenweg zu verstehen, was am Ende eines Monats / Jahres Netto tatsächlich dabei herauskommen würde, wenn ich Vollzeit als Berater arbeiten würde. Vielleicht könnte mir hierbei jemand helfen: - Die Dienstleistung ist eine Remote-Beratung im Qualitätsmanagement mit einem Stundensatz von 125€ - Kosten sind ein Notebook inkl. Zubehör für 800 € und 5,60 €/Monat für Microsoft 365 Business Basic - ich bleibe in der gesetzlichen Krankenversicherung ohne Krankengeld - ich möchte weiter in die Rentenkasse einbezahlen Fragen die ich jetzt habe sind z.B. - wie genau berechne ich jetzt das zu versteuernde Einkommen? - wann ziehe ich jetzt genau die Krankenversicherungsbeträge ab? Muss ich die eigentlich monatlich überweisen, oder wird das jährlich abgerechnet? Ich habe einfach überhaupt keine Ahnung wie der grundlegende Prozess dahinter aussieht. Ich möchte unbedingt eine Beispielrechnung in diesem Stil erstellen können: Einnahmen netto / Jahr: 50.000 € - Ausgaben netto / Jahr: 876,20 € = Zu versteuerndes Einkommen: xxxx € - Krankenkassenbeitrag: xxxx € - Pflegeversicherung: xxxx € usw. Wir müssen gar nicht sooo sehr ins Detail gehen und alle Formeln zur Berechnung ausgraben, aber ich möchte verstehen, wann ich welchen Online-Rechner jetzt genau auf welchen Betrag anwenden muss wie z.B. diesen Rechner: https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/eingabeformekst.xhtml Für Tipps bin ich wirklich sehr dankbar! Ganz viele Grüße Peter Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nightfire September 3, 2023 Hallo Peter, wie kommst du bei einem Vollzeitberater auf 50k€ Einnahmen? Bei einem Vollzeitberater und 125€ Stundensatz wären die Einnahmen vermutlich bei ca. 235k€. Für eine mögliche Freiberuflichkeit müsstest du je nach Qualifikation beim Finanzamt einen Businessplan einreichen. Ein Kollege der staatlich geprüfter Techniker ist, hatte es da recht schwer. Ich als Ingenieur hatte da ohne Probleme die freiberufliche Tätigkeit aufnehmen können. Ich bin auch in der GKV geblieben, allerdings mit Krankengeld. Willst du dich hier ein privates Krankentagegeld versichern? zvE ist recht einfach zu berechnen. Such mal den zugehörigen Wikipedia-Artikel, da ist ein gut zu verstehende Grafik. GKV Beiträge kannst du monatlich überweisen oder der GKV ein SEPA Mandat erteilen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter90 September 3, 2023 · bearbeitet September 3, 2023 von Peter90 Hi Nightfire, Danke für deine Tipps. Das mit den Einnahmen stimmt - es geht mir aber nicht um die Höhe, sondern den Rechenweg ab dort. Wie berechne ich denn meine GKV Beiträge? Ich bin bei der Techniker und in diesem Rechner (https://www.tk.de/service/app/2004108/beitragsrechner/selbststaendigeRechner.app?tkcm=aaus) wird das "Monatliche Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit in Euro" gefordert. Sind das dann einfach meine Einnahmen minus meine Ausgaben in Netto (weil ich die Steuer ja abführen muss)? Danke und viele Grüße! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nightfire September 3, 2023 Jap, E-A. Aber bei der Größenordnung biste eh in der BBG und zahlst den Höchstbeitrag. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter90 September 3, 2023 Okay, jetzt wird das Thema langsam klarer... jetzt verdiene ich ja wahrscheinlich jeden Monat unterschiedlich viel. Wie viel wird denn die Krankenkasse jeweils einziehen, wenn ich im Januar 1.000 Netto € verdiene und um Februar 15.000 €? Varriert der Betrag dann pro Monat und wenn ja, wie erfährt die Krankenkasse von meinen Einnahmen minus Ausgaben pro Monat? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Pirx September 3, 2023 vor 49 Minuten von Nightfire: Hallo Peter, wie kommst du bei einem Vollzeitberater auf 50k€ Einnahmen? Bei einem Vollzeitberater und 125€ Stundensatz wären die Einnahmen vermutlich bei ca. 235k€. Bei der Erstellung des Business Plans bitte daran denken, dass je nach angebotener Dienstleistung auch durchaus Phasen mit schlechter Auftragslage eintreten können und nicht alle Arbeitsstunden den Kunden in Rechnung gestellt werden können, Rechnungen von Kunden nicht bezahlt werden und nicht alle Forderungen in voller Höhe eintreibbar sein werden. Ich würde daher für das 1. Jahr nur mit einer Teilauslastung kalkulieren (m. E. auch bei gefragten Tätigkeiten initial nicht über 70% ansetzen). Außerdem fehlen in deiner Kalkulation eventuelle Berufshaftpflichtversicherung, Rückstellungen für eventuelle Regresse/Rechtsstreitigkeiten, Wiederbeschaffung Arbeitsmaterial (Zugang zu DIN Normen z.B.) usw. welche du bei deiner Schätzung deines voraussichtlichen Nettoeinkommens berücksichtigen musst. Solltest dein Geschäftsmodell es dir nicht ermöglichen den vollen monatlichen GKV-Beitrag (AN+AG-Anteil) zu erwirtschaften, dann solltest du kritisch prüfen, ob sich der Schritt überhaupt lohnt. Das Cashflow-Management, dass bei schwankenden Einkünften du jeden Monat den entsprechenden Betrag aufbringen kannst, obliegt deiner Steuerung (Rücklagen ...) bzw. ist dem Bereich des unternehmerischen Risikos zuzurechnen. LG, Pirx Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter90 September 3, 2023 · bearbeitet September 3, 2023 von Peter90 Hi Pirx, gute Anmerkungen, Danke! Ich habe ähnliche Punkte bereits im Hinterkopf und möchte mich hier gerne auf die (u.a. steuerlichen / gesetzlichen) Berechnungen konzentrieren die ich noch nicht verstehe und nicht auf die strategischen. vor 4 Minuten von Pirx: dann solltest du kritisch prüfen, ob sich der Schritt überhaupt lohnt. Stimme ich voll zu! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MeinNameIstHase September 3, 2023 Verwechsle bitte nicht "freiberuflich" und "selbstständig". Zu den freiberuflichen Tätigkeiten gehören die sog. Katalogberufe nach § 18 Absatz 1 Nr. 1 EStG und die zeichnen sich dadurch aus, dass sie nicht "gewerblich" sind im Unterschied zu den sonstigen selbstständigen Tätigkeiten. Letztere sind gewerblich und unterliegen damit zusätzlich der Gewerbesteuer. Wieder anders sind die Regeln zur Umsatzsteuer, das geht querbeet selbst durch die freien Berufe. Deine Frage zur Berechnung der Einkommensteuer kannst du Dir beantworten, wenn Du Dir den Aufbau des EStG anschaust. Z.B. im Wiki-Artikel zum Rechenschema. Dort erkennst du, wie du Deine Einkünfte berechnest und an welcher Stelle Sozialversicherungsleisten steuermindernd geltend gemacht werden können. Der einfachste Teil ist dabei noch die EÜR (Einnahme-Überschuss-Rechnung). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter90 September 3, 2023 · bearbeitet September 3, 2023 von Peter90 Danke MeinNameIstHase, es handelt sich um eine freiberufliche Tätigkeit, das konnte ich bereits klären. Danke für den Link - prüfe ich gleich mal! Vor allem solche Fragen aus der Praxis interessieren mich ungemein: vor 15 Minuten von Peter90: jetzt verdiene ich ja wahrscheinlich jeden Monat unterschiedlich viel. Wie viel wird denn die Krankenkasse jeweils einziehen, wenn ich im Januar 1.000 Netto € verdiene und um Februar 15.000 €? Varriert der Betrag dann pro Monat und wenn ja, wie erfährt die Krankenkasse von meinen Einnahmen minus Ausgaben pro Monat? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MeinNameIstHase September 3, 2023 vor 19 Minuten von Peter90: Wie viel wird denn die Krankenkasse jeweils einziehen, wenn ich im Januar 1.000 Netto € verdiene und um Februar 15.000 €? Varriert der Betrag dann pro Monat und wenn ja, wie erfährt die Krankenkasse von meinen Einnahmen minus Ausgaben pro Monat? Wenn du selbstständig bist, dann kannst du als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse verbleiben. Sie schickt Dir dann einen Fragebogen, den du dann beantworten musst. Die Grundlogik ist: 1/12 der Jahressumme aus dem Vorjahr wird als monatliches Einkommen angesetzt. Der Teufel steckt im Detail, was man alles dazu zählen muss und was nicht, denn die Beitragshöhe für freiwillige Mitglieder berechnet sich aus allen Einkünften, also auch denen, die nicht rein beruflich sind (u.a. Kapitaleinkünfte, Vermietung/Verpachtung, sonst. Einkünfte). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
IndexP September 3, 2023 · bearbeitet September 3, 2023 von IndexP vor 58 Minuten von Peter90: Vor allem solche Fragen aus der Praxis interessieren mich ungemein: "jetzt verdiene ich ja wahrscheinlich jeden Monat unterschiedlich viel. Wie viel wird denn die Krankenkasse jeweils einziehen, wenn ich im Januar 1.000 Netto € verdiene und um Februar 15.000 €? Varriert der Betrag dann pro Monat und wenn ja, wie erfährt die Krankenkasse von meinen Einnahmen minus Ausgaben pro Monat?" Alles (im nachhinein gesehen) recht einfach: 1. Im einfachsten Fall (der sogenannten Einnahme-Überschuß-Rechnung) besteht Dein für die Sozialversicherungen relevantes Brutto-Einkommen aus der Differenz von (geschäftlichen Einnahmen minus geschäftlichen Ausgaben) - PLUS (siehe oben - "MeinNameistHase") Kapitaleinkünfte, V/V, sonstige Einkünfte. 2. In deinen ersten ein...zwei Jahren wird sich die Krankenkasse auf deine Jahres-"Voraus-Schätzung" (sei es aus dem Business-Plan oder einer anderen Abschätzung) "verlassen" - dieses (geteilt durch 12) auf ein Monatseinkommen herunterbrechen - und dir auf dieses 'Monatseinkommen' 14,x% Krankenversicherung, 1,x% KV-Zusatzbeitrag und 3,x% Pflegeversicherung monatlich bei Dir einziehen. Aber bevor jemand auf dumme Gedanken kommt: Mit einer zu niedrigen Schätzung ist hier kein "Geschäft" zu machen (außer ein kleiner Zins-Vorteil) - mit Deiner ersten Steuer-Erklärung (üblicherweise 1,5...2 Jahre nach Aufnahme Deiner Selbständigkeit) läßt sich Deine Krankenkasse den Steuer-Bescheid zuschicken - um daraus dein tatsächliches Brutto-Einkommen zu ersehen, den darauf entfallenden KV/PV-Beitrag zu berechnen - was dann zu Erstattungen bzw. ggf. erheblichen Nachzahlungen führt. 3. Rentenversicherung ist weniger kompliziert. Wenn Du als Selbständiger/Freiberufler trotzdem in der GRV pflichtversichert bist - oder freiwillig GRV-Beiträge zahlen möchtest - hast Du die Wahl zwischen a) einem sogenannten Regelbeitrag (liegt so bei 500..600 Euro) - oder b) Du zahlst 18,6% auf Deine tatsächlichen Einkünfte. 4. Die zu zahlenden Beiträge auf 2 (KV/PV) und 3 (RV) gehen aber nicht "unendlich" hoch - sondern sind auf die jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen gedeckelt. Als Selbständiger ist es relativ wahrscheinlich, daß Du in guten/durchschnittlichen Jahren oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdienst. Richte Dich also schon mal darauf ein, gerade in der Krankenversicherung in Zukunft Maximal-Satz zu zahlen - das sind inzwischen knapp unter/über 1000 Euro KV/PV pro Monat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cinquetti September 3, 2023 · bearbeitet September 3, 2023 von Cinquetti Hier mal eine Beispiel-Rechnung: 4 Wochen im im Jahr wirst du Urlaub machen oder krank sein. Deswegen rechne mal 11 Monate x 160 Stunden a 125€ = 220.000€ Davon ziehen wir mal pauschal 35% Einkommenssteuer ab: -77.000€ Dann kommt 12x 1000€ für Krankenkasse hinzu: -12.000€ Tip: Verzichte nicht auf das Krankengeld. Rentenversicherung nimmst Du den Regelbeitrag, also 12x 600€ = -7.200€ Die RV kannst Du absetzen, das ist der einzige Grund warum ich das mache. Dann brauchst Du noch einen Steuerberater. Ohne geht es nicht. Das FA nimmt Dich sonst nicht für voll. Rechne hier mit -1.500€ im Jahr. Das macht ein Jahresgehalt von 122.300€ (wenn Du nicht krank wirst bzw. Deinen Auftrag verlierst). Da kommt dann halt noch Internet, Handy, Geschäftswagen, Computer, Weiterbildung, Bürobedarf, Werbungskosten usw. die Du aber absetzen kannst. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu September 4, 2023 vor 3 Stunden von IndexP: Wenn Du als Selbständiger/Freiberufler trotzdem in der GRV pflichtversichert bist - oder freiwillig GRV-Beiträge zahlen möchtest - hast Du die Wahl zwischen a) einem sogenannten Regelbeitrag (liegt so bei 500..600 Euro) - oder b) Du zahlst 18,6% auf Deine tatsächlichen Einkünfte. Bei freiwilliger Versicherung hat man die völlig freie Wahl im Bereich zwischen Mindest- und Höchstbeitrag (zur Zeit 96,72 Euro bis 1357,80 Euro pro Monat). Die Beitragshöhe kann man jederzeit ändern oder auch die freiwillige Versicherung beenden und irgendwann später wieder aufnehmen. Bei Pflichtversicherung – entweder automatisch (z.B. bei Unterrichtstätigkeiten oder bei im wesentlichen nur einem Auftraggeber) oder auf Antrag in den ersten Jahren der Selbständigkeit – gilt für den Beitrag das, was @IndexP sagt: wahlweise Berechnung nach dem tatsächlichen Einkommen oder nach einem mittleren Einkommen („Regelbeitrag“). In den ersten drei Jahren ist auch der halbe Regelbeitrag möglich. Die Pflichtversicherung kann man nicht beenden, außer durch Aufgabe der Selbständigkeit. Eine Pflichtversicherung bringt dabei mehr Leistungen als eine freiwillige Versicherung. Insbesondere hat man Anspruch auf Erwerbsminderungsrente, und die Voraussetzungen für eine Rehabilitation sind geringer. In jedem Fall können die Beiträge steuerlich geltend gemacht werden, genau wie bei Arbeitnehmern auch. vor 3 Stunden von Cinquetti: Verzichte nicht auf das Krankengeld. Würde ich auch sagen. Das Risiko ist sonst hoch, und eine private Krankentagegeldversicherung wird kaum billiger sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
oktavian September 4, 2023 vor 14 Stunden von Peter90: Kosten sind ein Notebook inkl. Zubehör für 800 € und 5,60 €/Monat für Microsoft 365 Business Basic Büro inkl. Ausstattung? Archiv/backups? irgendeine Rechnungswesen-Software z.B. für Rechnungen? Internetseite? Internetanschluss? Telefon? Versicherungen? Fortbildungen? Es lohnt sich steuerlich möglichst viele Kosten legal als beruflich veranlasst zu behandeln. Würde mich mal generell mit der eigenen Steuererklärung auseinander setzen und versuchen Grenzsteuersatz und durchschnittlichen Steuersatz zu verstehen. vor 14 Stunden von Peter90: ich möchte weiter in die Rentenkasse einbezahlen wenn es nicht geblockt wird durch z.B. Minijob kann man meines Wissens freiwillig einzahlen. (Wer bereits Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zahlt, kann sich nicht zusätzlich freiwillig versichern.) https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Wissenswertes-zur-Rente/FAQs/Versicherung/Freiwillige_Versicherung_Liste.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter90 September 4, 2023 · bearbeitet September 4, 2023 von Peter90 Danke an euch alle für eure Beiträge, ich habe mal ein Szenario ans Ende dieses Beitrags angehängt: vor 16 Stunden von MeinNameIstHase: Der Teufel steckt im Detail, was man alles dazu zählen muss und was nicht, denn die Beitragshöhe für freiwillige Mitglieder berechnet sich aus allen Einkünften, also auch denen, die nicht rein beruflich sind In meinem Fall habe ich tatsächlich keine anderen Einkünfte (wobei ich ja wahrscheinlich eh schnell bei der Beitragsbemessungsgrenze ankommen würde) - da ist aber trotzdem sehr gut zu wissen! vor 15 Stunden von IndexP: 2. In deinen ersten ein...zwei Jahren wird sich die Krankenkasse auf deine Jahres-"Voraus-Schätzung" "verlassen" - dieses (geteilt durch 12) auf ein Monatseinkommen herunterbrechen - und dir auf dieses 'Monatseinkommen' 14,x% Krankenversicherung, 1,x% KV-Zusatzbeitrag und 3,x% Pflegeversicherung monatlich bei Dir einziehen. D.h. in meinem Szenario würde eigentlich monatlich immer der gleiche "geschätzte" Betrag abgebucht werden, aber meine Rechnung ist inhaltlich korrekt, da evtl. Nachzahlungen / Rückzahlungen stattfinden würden? vor 15 Stunden von IndexP: 3. Rentenversicherung ist weniger kompliziert. Wenn Du als Selbständiger/Freiberufler trotzdem in der GRV pflichtversichert bist - oder freiwillig GRV-Beiträge zahlen möchtest - hast Du die Wahl zwischen a) einem sogenannten Regelbeitrag (liegt so bei 500..600 Euro) - oder b) Du zahlst 18,6% auf Deine tatsächlichen Einkünfte. Also dann in Falle von b) 18,6% auf mein Nettoeinkommen in meinem Szenario? vor 15 Stunden von Cinquetti: Davon ziehen wir mal pauschal 35% Einkommenssteuer ab: -77.000€ Auch hier von den Nettoeinkommen in meinem Szenario? Oder von dem Wert der sich aus Nettoeinkommen minus GKV ergibt? Hier nochmal die Bitte: ich möchte nicht über realistische Ausgaben wie Anschaffungen diskutieren, sondern die Rechnung hinter den steuerlichen / gesetzlichen / ggf. freiwilligen Beiträgen verstehen Ist dieser Weg der Berechnung jetzt korrekt? Kann ich folgende Excel Tabelle benutzen um mir verschiedene Szenarien mit verschiedenen Einnahmen und Ausgaben zu erstellen? Danke nochmal für eure ganze Hilfe! Szenario - Kopie.xlsx Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu September 4, 2023 Hast du dich als Arbeitnehmer wirklich noch nie mit der Einkommenssteuer befasst? Das zvE ist das, was nach Abzug der Vorsorgeaufwendungen u.a. übrig bleibt. Auch die Krankenkasse berechnet nicht jeden Monat einen Beitrag. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter90 September 4, 2023 · bearbeitet September 4, 2023 von Peter90 vor 10 Minuten von chirlu: Hast du dich als Arbeitnehmer wirklich noch nie mit der Einkommenssteuer befasst? Das zvE ist das, was nach Abzug der Vorsorgeaufwendungen u.a. übrig bleibt. Bisher noch nicht... heißt dass meine Rechnung müsste lauten: Nettogewinn - GKV (auf Basis von Nettogewinn) - Rentenversicherung = zu versteuerndes Einkommen - Einkommenssteuer (Auf Basis zvE) = tatsächlicher Gewinn pro Jahr ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu September 4, 2023 Ja, annähernd. Der Beitrag für das Krankengeld kann aber nicht abgesetzt werden; andererseits kann in der Berechnung des zvE noch viel anderes passieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cinquetti September 4, 2023 · bearbeitet September 4, 2023 von Cinquetti @Peter90 Du hast Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben. Zu den Betriebsausgaben zählen Materialkauf, Personalkosten, Abschreibungen (z.B. auf Deinen Computer), Raumkosten, KFZ-Kosten etc. Rentenversicherung und die Krankenkasse sind Sonderausgaben und keine Betriebsausgaben. Das ist so ein Thema, da kannst Du Dich stundenlang mit Deinem Steuerberater unterhalten ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gast240408 September 4, 2023 · bearbeitet September 4, 2023 von myrtle Quote Die Dienstleistung ist eine Remote-Beratung im Qualitätsmanagement Was denn genau? Ich persoenlich koennte meine Verdienste nicht einfach selbstverstaendlich in die Zukunft projizieren, zu Beginn meiner freiberuflichen Taetigkeit noch viel weniger. Hintergrund fuer die inhaltliche Frage ist: Woher kommt die Sicherheit der Existenz von Kunden, die diese Einnahmen ueberhaupt gleichmaessig ueber Zeitraeume von Jahren sicherstellen? Ich bin FB seit 25 Jahren, als Mathematiker in der IT, vom FiA mit Persilschein als "Katalogberufen gleichgestellt". Ich arbeite aber eben ohne Seil und mein einziges Netz ist mein Koennen und das, was ich darueber aufgebaut habe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter90 September 4, 2023 · bearbeitet September 4, 2023 von Peter90 @myrtle in meinem aktuellen Job gebe ich Beratern im Qualitätsmanagement gerade Arbeit und kenne den Markt (Lebensläufe, Stundensätze, etc.) ein bisschen. Konkret geht es um Unternehmenszertifizierungen für ISO 9001, ISO 17025 usw. - das ist aber off-topic in diesem Thread. Hoffe das ist ok für dich vor 18 Minuten von chirlu: andererseits kann in der Berechnung des zvE noch viel anderes passieren. Was denn z.B. noch? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu September 4, 2023 vor 11 Minuten von Peter90: Was denn z.B. noch? Kinderfreibeträge, Unterhaltsleistungen, Kirchensteuer, Spenden, … Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter90 September 4, 2023 · bearbeitet September 4, 2023 von Peter90 vor 13 Minuten von chirlu: Kinderfreibeträge, Unterhaltsleistungen, Kirchensteuer, Spenden, … Ja okay, dann sollte ich es jetzt eigentlich verstanden haben... vor einer Stunde von chirlu: Auch die Krankenkasse berechnet nicht jeden Monat einen Beitrag. Hatte oben ja schon geschrieben, dass ich es nur rechnerisch so dargestellt habe um die korrekten Beträge am Ende eines Jahres zu erhalten. ich könnte auch den Nettogewinn / 12 teilen und den GKV Beitrag daran bemessen... ----------------- So sollte ich dann jetzt kalkulieren können und kann jetzt anfangen alle Kosten zu sammeln und mir Strategien zu überlegen: Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cinquetti September 4, 2023 @Peter90 Verabschiede Dich mal, von dem Gedanken alles monatlich abrechnen zu können. So funktioniert die Steuer in Deutschland leider nicht. Im ersten Jahr musst Du z.B. keine Einkommenssteuer zahlen. im 2. Jahr kommt dann aber die Nachzahlung und die Vorauszahlung für das aktuelle Jahr. Das bricht vielen Freelancern das Genick ... Ich habe jetzt z.B. vor einem Monat die Abrechnung für 2021 bekommen. Für 2024 weiß ich jetzt schon, dass meine Einkommenssteuer-Vorauszahlung wesentlich höher sein wird, egal ob ich in 2024 gut verdiene oder nicht - zahlen muss ich erstmal trotzdem und das können 5-stellige Beträge sein. Imho ist die Rentenversicherung auch nur zu 80% absetzbar (ich hatte das in meinem letzten Gespräch mit meiner Steuerberaterin im Hinterkopf behalten). Hier orientiert sich das wohl auch an der Anzahl der Jahre, die Du den Regelbetrag einzahlst. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter90 September 4, 2023 · bearbeitet September 4, 2023 von Peter90 vor 3 Minuten von Cinquetti: Im ersten Jahr musst Du z.B. keine Einkommenssteuer zahlen. im 2. Jahr kommt dann aber die Nachzahlung und die Vorauszahlung für das aktuelle Jahr. Das mit dem monatlichen ist wichtig, Danke! Wenn ich meine Rechnung oben befolge, sollte die Nachzahlung kein Problem sein. Die nächste Vorauszahlung einzukalkulieren (wahrscheinlich pro Quartal?) ist ein sehr guter Tipp von dir vor 3 Minuten von Cinquetti: Imho ist die Rentenversicherung auch nur zu 80% absetzbar (ich hatte das in meinem letzten Gespräch mit meiner Steuerberaterin im Hinterkopf behalten). Was meinst du damit? Dass ich noch einkalkulieren soll, was ich von meiner Steuererklärung wiederbekomme? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag