cfbdsir September 2, 2023 Wie schätzt ihr die Erfolgsaussichten eines Einspruchs ein wenn die Mietwerte signifikant über den erzielbaren Mieten laut städtischem qualifiziertem Mietspiegel liegen und dadurch der Grundsteuerwert ca. 15 % höher angesetzt wird als bei Ansatz der ortsüblichen Vergleichsmiete? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cjdenver September 2, 2023 Kommt vielleicht auch auf das Bundesland an? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rubberduck September 2, 2023 vor 24 Minuten von cjdenver: Kommt vielleicht auch auf das Bundesland an? Da die Berechnungsmethoden unterschiedlich sind sowieso. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cfbdsir September 2, 2023 vor einer Stunde von cjdenver: Kommt vielleicht auch auf das Bundesland an? Bundesmodell. Danach wird ein fiktive Miete angesetzt, die vom Mietspiegel massiv abweichen kann; anders als die alte Grundsteuer kennt die Berechnungsmethode keine Ausstattungsmerkmale. Absurderweise sind EFH mit erhöhtem Wohnwert besonders niedrig angesetzt. https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/anlage_39.html Die Werte in der Anlage 39 zum BewG sind drastisch höher als die Mietspiegelwerte in den jeweiligen qualifizierten (mit wissenschaftlich begründeter Methodik erstellten) Mietspiegeln der Städte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag