Robert8912 September 1, 2023 Hallo, ich hätte bitte eine Frage bezüglich dem Anrechnen von Verlusten in der Anlage KAP der Steuererklärung (Jahr 2022): - Ich habe bei verschiedenen Banken in Summe Kapitalerträge (Zeile 7) in Höhe von 21.871 Euro erhalten - Für Zeile 8 (in Zeile 7 enthaltene Gewinne aus Aktienveräußerungen) : 15.322 Euro (das ist ebenfalls die Summe von allen Steuerbescheinigungen der Banken) Von den 21.871 Euro Erträgen sind jetzt also 15.322 Euro durch den Verkauf von Aktien zustanden gekommen. Die Differenz ist also 6.549 Euro die NICHT aus Aktienveräußerungen entstanden sind (sind wohl Dividenden + Zinsen) Ich habe jetzt von einer weiteren Bank eine Steuerbescheinigung bekommen, bei welcher folgendes ausgewiesen ist: "Höhe des nicht ausgeglichenen Verlustes ohne Verlust aus der Veräußerung von Aktien (Zeile 12 Anlage KAP)" - 20.240 Euro. Diese habe ich ebenfalls in Zeile 12 der Anlage KAP eingetragen. Ich weiß, dass man Verluste nur mit "Gewinnen gleicher Art" verrechnen kann. Wieviel Verlust wurde mir jetzt auf was genau angerechnet? Die 20.240 Euro Verlust gegen die 15.322 Euro (aus Aktien) - sollte eigentlich nicht sein, denn das eine sind Verlusste ohne Veräußerung von Aktien und das andere Erträge aus dem Verkauf von Aktien. Sind die 20.240 Euro Verlust (Zeile 12) auf die 6.549 Euro angerechnet worden oder wie wird dies genau berechnet? Da die Verluste ja höher sind als die 6.549 Euro - habe ich ja noch "Verluste üblich" die ich nächstes Jahr geltend machen kann. Was bleibt da jetzt noch übrig bzw. wie weise ich das dem Finanzamt in der Steuer für 2023 nach? Vielen Dank für Eure Antwort. Robert Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu September 1, 2023 · bearbeitet September 1, 2023 von chirlu vor 26 Minuten von Robert8912: Ich weiß, dass man Verluste nur mit "Gewinnen gleicher Art" verrechnen kann. Du glaubst zu wissen, es ist aber falsch. Sonstige Verluste kannst du mit allen Gewinnen verrechnen. Deshalb bleibt da auch nichts übrig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Robert8912 September 1, 2023 Danke für die Antwort. Der Betrag in Zeile 12 (aus der Bescheinigung) gilt als "sonstiger Verlust"? Warum heißt er dann nicht so? Kapitalerträge 21.871 Euro (Zeile 7) - 20.240 Euro (Zeile 12) bleiben 1.631 die zu versteuern sind bzw. ich bekomme die gezahlte KESt + Soli für 20.240 Euro von den durch die Bank abgeführten Steuern wieder zurück? Der Freibetrag ist ja schon von der Bank berücksichtigt worden. Danke. Robert Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu September 1, 2023 vor 56 Minuten von Robert8912: Der Betrag in Zeile 12 (aus der Bescheinigung) gilt als "sonstiger Verlust"? Warum heißt er dann nicht so? Weil „sonstiger Verlust“ keine offizielle Bezeichnung ist. vor 57 Minuten von Robert8912: ich bekomme die gezahlte KESt + Soli für 20.240 Euro von den durch die Bank abgeführten Steuern wieder zurück? Dürfte so sein, wenn keine anderen Besonderheiten vorliegen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Xaro September 1, 2023 · bearbeitet September 1, 2023 von Xaro Zum Steuerbescheid würde das FA den nicht verrechneten Verlust fürs nächste Jahr ausweisen, sofern vorhanden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner September 2, 2023 Hallo, Zitat "Höhe des nicht ausgeglichenen Verlustes ohne Verlust aus der Veräußerung von Aktien (Zeile 12 Anlage KAP)" - 20.240 Euro. Warum hast du diesen Verlust nicht bei der Bank stehen gelassen? So wie es jetzt ist verschenkst du den Sparer-Pauschbetrag. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu September 2, 2023 vor 14 Minuten von reckoner: So wie es jetzt ist verschenkst du den Sparer-Pauschbetrag. Nein, passt doch. Es bleiben 1631 Euro übrig nach Verlustverrechnung; das schöpft sogar einen Verheirateten-Freibetrag aus (1602 Euro). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner September 2, 2023 Hallo, Zitat Nein, passt doch. Es bleiben 1631 Euro übrig nach Verlustverrechnung; das schöpft sogar einen Verheirateten-Freibetrag aus (1602 Euro). Oh ja, stimmt, ich hatte mich von den genannten Zahlen irritieren lassen. Dabei landet das ja alles in einem Topf ... Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Neuling67 17. April · bearbeitet 17. April von Neuling67 Ich hatte Mal eine Verlustbescheinigung bekommen vor 2 Jahren. Höhe des nicht ausgeglichenen Verlustes ohne Verlust aus der Veräußerung von Aktien 518,88 Zeile 12 Anlage KAP Höhe des nicht ausgeglichenen Verlustes aus der Veräußerung von Aktien im Sinne des § 20 Abs.2 Satz 1 Nr.1 EStG 13.221,22 Zeile 13 Anlage KAP Habe ich richtig verstanden das wenn ich jetzt 2023 Gewinne durch Zinsen gemacht habe insgesamt 1400€ ca und darauf Steuern bezahlt habe 100€ ca und ich diese in der Anlage Kap angebe das die 518 aus der Zeile 12 um die ca 100€ Steuern vermindert werden und ich diese dann erstattet bekomme da ich ja noch im Verlust bin ? Und dann anschließend eine neues Dokument mit verminderter Summe also ca 418 Euro bekomme wenn der Steuerbescheid fertig ist ? Danke euch Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
west263 17. April vor 5 Minuten von Neuling67: Ich hatte Mal eine Verlustbescheinigung bekommen vor 2 Jahren. zuerst mal geht es nicht darum, wann Du sie bekommen hast, sondern zu welchem Steuerjahr sie gehört. Vor 2 Jahren bekommen, also 2022, dann sollte sie zu Steuerjahr 2021 gehören. Hast Du diesen Verlust für das Jahr 2021 in der dementsprechenden Steuererklärung dem Finanzamt mitgeteilt? Bin nicht ganz sicher ob es möglich ist, diese einfach liegen zu lassen, bis man mal einen Verlust generiert hat und sie dann dem Finanzamt unterzuschieben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 17. April vor 3 Minuten von west263: Bin nicht ganz sicher ob es möglich ist, diese einfach liegen zu lassen, bis man mal einen Verlust generiert hat und sie dann dem Finanzamt unterzuschieben. Das ist nicht möglich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Neuling67 17. April · bearbeitet 17. April von Neuling67 vor 24 Minuten von west263: zuerst mal geht es nicht darum, wann Du sie bekommen hast, sondern zu welchem Steuerjahr sie gehört. Vor 2 Jahren bekommen, also 2022, dann sollte sie zu Steuerjahr 2021 gehören. Hast Du diesen Verlust für das Jahr 2021 in der dementsprechenden Steuererklärung dem Finanzamt mitgeteilt? Bin nicht ganz sicher ob es möglich ist, diese einfach liegen zu lassen, bis man mal einen Verlust generiert hat und sie dann dem Finanzamt unterzuschieben. Ich hatte sie für 2021 mitgeteilt und vom Finanzamt ein Dokument mit den Summen geschickt bekommen. Seitdem hatte ich aber keine Gewinne auf die ich Steuern gezahlt hatte nur fülle ich jedes Jahr die Kap fleißig wieder aus. Mir geht's nur darum ob ich die Verluste aus Zeile 12 gegen zinsgewinne auf die ich Steuern bezahlt habe durch Tagesgeld verrechnen zu lassen und somit die Steuern zurückzubekommen. Und muss ich jedes Jahr nun das Kap ausfüllen und jedesmal auf alle Steuerbescheinigungen der Banken warten ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SlowHand7 17. April vor 18 Minuten von chirlu: Das ist nicht möglich. Das ist natürlich richtig. Wenn man eine Verlustbescheinigung beantragt und dann nicht beim FA mit der Anlage KAP für das betreffende Jahr einreicht dann ist die Bescheinigung wertlos und für die Tonne. vor 5 Minuten von Neuling67: Mir geht's nur darum ob ich die Verluste aus Zeile 12 gegen zinsgewinne auf die ich Steuern bezahlt habe durch Tagesgeld verrechnen zu lassen und somit die Steuern zurückzubekommen. Und muss ich jedes Jahr nun das Kap ausfüllen und jedesmal auf alle Steuerbescheinigungen der Banken warten ? Die gesondert bescheinigten Verluste kannst du natürlich jedes Jahr mit den Erträgen verrechnen lassen. Musst du sogar, da du bei einem Verlustvortrag abgabepflichtig bist. Mit allen Belegen zu den erzielten Erträgen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 17. April vor 14 Minuten von Neuling67: Mir geht's nur darum ob ich die Verluste aus Zeile 12 gegen zinsgewinne auf die ich Steuern bezahlt habe durch Tagesgeld verrechnen zu lassen und somit die Steuern zurückzubekommen. Ja. (Für den großen Block brauchst du dagegen Aktiengewinne.) vor 14 Minuten von Neuling67: Und muss ich jedes Jahr nun das Kap ausfüllen … Ja. vor 15 Minuten von Neuling67: … und jedesmal auf alle Steuerbescheinigungen der Banken warten ? Das nun nicht unbedingt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Neuling67 18. April Vielen Dank für die antworten. vor 6 Stunden von chirlu: Das nun nicht unbedingt. Gibt es eine Alternative? Erst die Erklärung einreichen und dann Mitte des Jahres eine zweite einreichen aber diesmal mit Anlage Kap und allen Steuerbescheinigungen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner 18. April Hallo, Zitat Gibt es eine Alternative? Einfach die Beträge eintragen (bei allen Banken die ich kenne gibt es Kontoauszüge o.ä., aus denen die Steuertöpfe ersichtlich sind). Belegen muss man nur wenn das Finanzamt dazu auffordert. Zitat Erst die Erklärung einreichen und dann Mitte des Jahres eine zweite einreichen aber diesmal mit Anlage Kap und allen Steuerbescheinigungen? Wenn der Bescheid dann schon bestandskräftig ist könnte es schwierig werden. Denn "neue Tatsachen" sind die Kapitalerträge ja in der Regel nicht. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Belgien 18. April vor 13 Stunden von Neuling67: Habe ich richtig verstanden das wenn ich jetzt 2023 Gewinne durch Zinsen gemacht habe insgesamt 1400€ ca und darauf Steuern bezahlt habe 100€ ca und ich diese in der Anlage Kap angebe das die 518 aus der Zeile 12 um die ca 100€ Steuern vermindert werden und ich diese dann erstattet bekomme da ich ja noch im Verlust bin ? Und dann anschließend eine neues Dokument mit verminderter Summe also ca 418 Euro bekomme wenn der Steuerbescheid fertig ist ? Danke euch Du wirst die gezahlten (Abgeltungs)Steuern erstattet bekommen, doch wird der vorgetragene Verlust „Sonstiges“ dadurch nicht auf 418€ reduziert, sondern auf 0€, da zunächst eine Verrechnung der 1400€ mit 518€ und erst anschließend der Freibetrag berücksichtigt wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Neuling67 18. April vor 10 Stunden von Belgien: Du wirst die gezahlten (Abgeltungs)Steuern erstattet bekommen, doch wird der vorgetragene Verlust „Sonstiges“ dadurch nicht auf 418€ reduziert, sondern auf 0€, da zunächst eine Verrechnung der 1400€ mit 518€ und erst anschließend der Freibetrag berücksichtigt wird. Danke der Freibetrag wurde ja bereits von der Bank wo ich das Tagesgeld habe berücksichtigt und es sind daher nur für die 400 darüber hinaus Steuern berechnet worden. € Und diese waren ca. 100€. Dann ist es doch richtig das die 518 auf 418 sinken, ich die 100 wiederbekomme und nächstes Jahr wieder das gleiche Spiel bis der Betrag dann irgendwann auf 0 sinkt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 18. April · bearbeitet 18. April von chirlu vor 7 Minuten von Neuling67: Dann ist es doch richtig das die 518 auf 418 sinken, ich die 100 wiederbekomme und nächstes Jahr wieder das gleiche Spiel bis der Betrag dann irgendwann auf 0 sinkt. Nein. Du hattest nach deiner Schilderung 1400 Euro Zinsen. Folglich ist der Verlustvortrag von 518 Euro hiermit aufgebraucht; die übrigen 882 Euro werden mit dem Freibetrag verrechnet. Du bekommst also die Steuern zurück, aber der Verlustvortrag ist weg. Besser wäre es gewesen, du hättest 1518 Euro Zinsen kassiert. Dann hättest du den Freibetrag voll nutzen können. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Belgien 19. April Ergänzung: Dein Verlustvortrag wird nicht (direkt) mit gezahlten Steuern verrechnet, sondern senkt die Bemessungsgrundlage für die Berechnung von Steuern, d.h. er wird mit den Erträgen verrechnet. In Deinem Fall ziehst Du hingegen die 100€ gezahlte Steuern von Deinem Verlustvortrag (518€-100€) ab, was so - unabhängig vom Problem des Freistellungsauftrag, der immer erst nach der Verlustverrechnung berücksichtigt wird - falsch ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner 19. April Hallo, ich würde vorschlagen, nicht so wild mit Zahlen umsich zu schmeißen. Du verwendest teilweise Erträge und Steuern in einem Satz, das kann dich nur verwirren. Richtig rechnet man ausschließlich mit Erträgen (Freibetrag und Verlusttopf/Verlustvortrag liegen auch in dieser Spähre), und erst ganz am Ende berechnet man dann die Steuern darauf, und zieht die bereits abgeführten Steuern davon ab (incl. anrechenbare Quellensteuern). Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Neuling67 19. April vor 5 Stunden von Belgien: Ergänzung: Dein Verlustvortrag wird nicht (direkt) mit gezahlten Steuern verrechnet, sondern senkt die Bemessungsgrundlage für die Berechnung von Steuern, d.h. er wird mit den Erträgen verrechnet. In Deinem Fall ziehst Du hingegen die 100€ gezahlte Steuern von Deinem Verlustvortrag (518€-100€) ab, was so - unabhängig vom Problem des Freistellungsauftrag, der immer erst nach der Verlustverrechnung berücksichtigt wird - falsch ist. Super danke jetzt hab ich es verstanden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag