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Eric111

Kapitalerträge & Einkommensgrenze in der Familienversicherung

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Eric111

Liebes Forum,

nachfolgend ein geschilderter Sachverhalt. Ehemann A hat bezüglich seiner Fragen bereits die Krankenkasse kontaktiert und nach 3 Gesprächen keine verbindliche bzw. klärende Antwort bekommen.

Situation: Ehemann A erzielt kein Arbeitseinkommen, sondern erhält lediglich Dividenden aus Aktien und erzielt Gewinne aus Aktienverkäufen. Er möchte sich bei seiner Ehefrau B (im Arbeitsverhältnis angestellt) familienversichern.

Die Einkommensgrenze in der Familienversicherung liegt aktuell monatlich bei 485 Euro. Auf das Jahr gerechnet beträgt dies 5.820 Euro. Dazu wird der Sparerfreibetrag addiert (aktuell 1.000 Euro), der keinen Einfluss auf das Gesamteinkommen in der Familienversicherung hat.
Dies ergibt einen Jahresbetrag in Höhe von 6.820 Euro bzw. 568,33 Euro monatlich.

Als Gesamteinkommen zählen nur regelmäßige Einkünfte. Einkünfte, die von vornherein für nicht mehr als drei Monate erzielt werden, gelten als unregelmäßig, sie schließen damit die Familienversicherung nicht aus. Wird die maßgebliche Gesamteinkommensgrenze nur gelegentlich und nicht vorhersehbar überschritten, führt dies nicht zum Ausschluss der Familienversicherung. Als gelegentlich überschritten gilt die Einkommensgrenze für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten innerhalb eines Kalenderjahres.

Frage 1: Die Aktiengewinne sind, im Gegensatz zu den Dividendenzahlungen, weder regelmäßig noch vorhersehbar. Es kann sein, dass Ehemann A in einem Jahr 1.000 Euro Aktiengewinne realisiert und im nächsten Jahr 20.000 Euro.

Ist es korrekt, dass Ehemann A an 3 Monaten im Jahr die Einkommensgrenze überschreiten kann?

Kann er hier ausschließlich die Monatsgrenze überschreiten oder kann er in diesen 3 Monaten auch die Jahresgrenze überschreiten?

Beispiel: Ist es möglich in 9 Monaten im Jahr monatlich jeweils 200 Euro Einkommen und in 3 Monaten monatlich jeweils 7.000 Euro Einkommen zu erzielen?

Frage 2: Werden Aktiengewinne zum Gesamteinkommen in der Familienversicherung hinzugerechnet, die steuerfrei sind, weil ein Verlusttopf aus Aktienverkäufen existiert (Gewinne werden steuerfrei verrechnet)?

Frage 3: Werden Aktiengewinne zum Gesamteinkommen in der Familienversicherung hinzugerechnet, die steuerfrei sind, weil eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegt (Grundfreibetrag in Höhe von aktuell 10.908 Euro)?

Hinweise auf rechtliche Grundlagen bzw. Gesetze sind ausdrücklich erwünscht!

Vielen Dank und liebe Grüße

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cjdenver
vor einer Stunde von Eric111:

Beispiel: Ist es möglich in 9 Monaten im Jahr monatlich jeweils 200 Euro Einkommen und in 3 Monaten monatlich jeweils 7.000 Euro Einkommen zu erzielen?

 

Haha das wäre ja ne super Idee, ist bestimmt noch niemand drauf gekommen, ich bin mal gespannt ob das funktioniert. :rolleyes:

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ceekay74
vor 1 Stunde von Eric111:

Hinweise auf rechtliche Grundlagen bzw. Gesetze sind ausdrücklich erwünscht!

Grundsätzliche Hinweise Gesamteinkommen im Sinne der Regelungen über die Familienversicherung vom 29. September 2022: KLICK (PDF-Dokument)

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Bolanger

Nur weil es hier ggf. gerade reinpasst: Ab wann wären denn Kinder, die einem Nebenjob nachgehen (Zeitung austragen, Nachhilfe geben etc.) nicht mehr familienversichert?

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 10 Minuten von Bolanger:

Ab wann wären denn Kinder, die einem Nebenjob nachgehen (Zeitung austragen, Nachhilfe geben etc.) nicht mehr familienversichert?

 

Bei dauerhaftem Nebenjob ab 520,01 Euro. Ansonsten eben, wenn sie ein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße überschreitet.

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Caveman8
· bearbeitet von Caveman8

Also ich glaube „regelmäßig“ und insbesondere „vorhersehbar“ sind die Aktiengewinne bei einer bestimmten Depotgrösse eben doch. 
Dieser dreimonatige Zeitraum findet wohl eher bei Kurzzeitbeschäftigungen Anwendung. 
Sicher wissen wird man es aber wohl nur nach schriftlicher Zusage der Versicherung. Fraglich ob das überhaupt eine Versicherung rausgibt. 
 

*Warum schenkt der Mann das Depot nicht der Frau und hat damit wirklich kein Einkommen? 

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Eric111
vor 4 Stunden von Caveman8:

Also ich glaube „regelmäßig“ und insbesondere „vorhersehbar“ sind die Aktiengewinne bei einer bestimmten Depotgrösse eben doch. 
Dieser dreimonatige Zeitraum findet wohl eher bei Kurzzeitbeschäftigungen Anwendung. 
Sicher wissen wird man es aber wohl nur nach schriftlicher Zusage der Versicherung. Fraglich ob das überhaupt eine Versicherung rausgibt. 
 

*Warum schenkt der Mann das Depot nicht der Frau und hat damit wirklich kein Einkommen? 

Weil der Mann die Möglichkeit eroieren möchte, ob er durch eine Nichtveranlagungsbescheinigung in der Familienversicherung einiges an Steuern sparen kann, wenn er Aktien verkauft. Diese Möglichkeit hat die Frau nicht.

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chirlu
vor 2 Minuten von Eric111:

Weil der Mann die Möglichkeit eroieren möchte, ob er durch eine Nichtveranlagungsbescheinigung in der Familienversicherung einiges an Steuern sparen kann, wenn er Aktien verkauft. Diese Möglichkeit hat die Frau nicht.

 

Getrennte Veranlagung kann sich kaum lohnen, da müssten die Einkommen schon sehr speziell verteilt sein.

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odensee

Hat der Mann eine NVB? Ist das in der Konstellation überhaupt möglich? 

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chirlu
vor 5 Minuten von odensee:

Ist das in der Konstellation überhaupt möglich? 

 

Bei getrennter Veranlagung müsste es möglich sein, aber der Sinn von getrennter Veranlagung ist zweifelhaft.

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Eric111
vor 5 Minuten von chirlu:

 

Getrennte Veranlagung kann sich kaum lohnen, da müssten die Einkommen schon sehr speziell verteilt sein.

Sehr guter Hinweis! Das müsste ich mal durchrechnen, ob eine Ersparnis durch die NV (wäre maximal circa 2.896 € Ersparnis) mehr bringt als die Ersparnis durch eine Zusammenveranlagung in der Kombi, dass der Ehemann A 0 € zu versteuerndes Einkommen hat die Ehefrau B circa 46.000 €.

vor 9 Minuten von odensee:

Hat der Mann eine NVB? Ist das in der Konstellation überhaupt möglich? 

Nein, der Ehemann hat noch keine NVB.

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chirlu
vor 4 Minuten von Eric111:

eine Ersparnis durch die NV

 

Grundsätzlich erspart die Nichtveranlagungsbescheinigung kein Geld, sondern nur Aufwand; und ein bisschen Liquiditätsvorteil ist dabei.

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Caveman8
vor 1 Stunde von chirlu:

 

Getrennte Veranlagung kann sich kaum lohnen, da müssten die Einkommen schon sehr speziell verteilt sein.

Ich glaube so selten ist der Fall garnicht. Wenn beide Ehepartner einen Grenzsteuersatz von 42% (etwa 63k) haben und eine Partei hohe steuermindernde Ausgaben hatte, ist es möglich, dass eine Person unter 42% rutscht, zusammenveranlagt aber beide bei 42% bleiben würden. Regelmäßig bei Doppel(gut)verdienern. 
Wir hatten den Fall z.B bereits bei uns. 
 

Aber ja: in dem geschilderten Fall mit einmal Einkommen ~0€, ist die Sache klar. 

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chirlu
vor 19 Minuten von Caveman8:

Ich glaube so selten ist der Fall garnicht. Wenn beide Ehepartner einen Grenzsteuersatz von 42% (etwa 63k) haben und eine Partei hohe steuermindernde Ausgaben hatte, ist es möglich, dass eine Person unter 42% rutscht, zusammenveranlagt aber beide bei 42% bleiben würden.

 

Hm. Kannst du dafür einen konkreten Fall beschreiben (oder konstruieren)? Bei Zusammenveranlagung gilt ja der Splittingtarif, d.h. der 42%-Bereich beginnt erst beim doppelten zvE (knapp 126000 Euro). Deshalb sehe ich nicht, wie hier ein Vorteil durch getrennte Veranlagung entstehen sollte; im Gegenteil sind unterschiedlich hohe Einkommen gerade vorteilhaft gegenüber der Einzelveranlagung.

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franko
vor 47 Minuten von Caveman8:

Wenn beide Ehepartner einen Grenzsteuersatz von 42% (etwa 63k) haben und eine Partei hohe steuermindernde Ausgaben hatte, ist es möglich, dass eine Person unter 42% rutscht, zusammenveranlagt aber beide bei 42% bleiben würden.

Mir scheint das auch nicht plausibel. Gerade wenn ein Ehepartner "unter 42 % rutscht", dann würde man bei Einzelveranlagung ja teilweise auf den Vorteil geringerer Besteuerung verzichten, den Einkommensanteile unterhalb der 42-%-Schwelle haben.

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Caveman8

Hab es mal rausgesucht:

 

Steuerjahr 2021:

 

Mann: Brutto: 89.581€ (Bereinigt um etwa 15k aufgrund Fahrtenbuch vs 1% Regelung) 

zvE: 72.080€ 

 

Frau: Brutto: 75.575€

zvE: 65.701€ 

 

Die Einzelveranlagung ergab eine um 219,32€ geringere Steuer. 
 

ggf. war es aber doch eine sehr spezielle Situation (vielleicht aufgrund des Soli?)

Denn 2022 lag mein Brutto etwa 20k höher und wir haben zusammenveranlagt (Vorteil: 707,25€). 

 

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chirlu
vor 5 Stunden von Caveman8:

Die Einzelveranlagung ergab eine um 219,32€ geringere Steuer. 

 

Hm, verstehe ich noch nicht. Ihr wart beide in der 42%-Zone, die 2021 bei 57919 Euro begonnen hat, und auch beide über der SolZ-Freigrenze von 16956 Euro (bezogen auf die Steuer). Demnach müsstet ihr eigentlich, bis auf kleine Rundungsabweichungen, einzeln und zusammen gleich viel Steuern bezahlt haben.

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Caveman8

Ja ganz erklären kann ich mir das nun doch auch nicht. Beide haben Soli bezahlt und beide 42% als Grenzsteuersatz. 
 

Mögliche Gründe:

 

1) meine Frau hat teilweise pauschal versteuerten Arbeitslohn (Mitarbeiteraktien?).

 

2) meine Frau hat Teile ihres Lohns über die 1/5 Regelung versteuert (Ggf. Jahresbonus oder Prämien). 
 

Vielleicht entfällt die Möglichkeit bei der Zusammenveranlagung? 
 

Laut dem Rechner (Wieso) hätte sie bei Einzelveranlagung mit Antrag auf hälftiger Verteilung auch 95€ nachzahlen müssen. 

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Katrinchen

Jetzt ist es ja ein bisschen Off-Topic geworden ;)

Was ist denn nun eigentlich die Antwort auf die Ursprungsfrage, vermutlich werden die Gewinne/Dividende aufaddiert und dann geschaut ob man über 12* Monatsgrenze ist (+1.000 EUR), richtig?

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Caveman8

Ich denke genau wird es niemand wissen bzw. selbst wenn man es weiß, bleibt die Frage wie die spezielle Krankenkasse mit einem so speziellen Fall umgeht. 
 

Ich behaupte: sobald die Krankenversicherung auch nur den kleinsten Grund sieht, wird sie die Familienversicherung verweigern. 

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hattifnatt
· bearbeitet von hattifnatt
vor 5 Stunden von Katrinchen:

vermutlich werden die Gewinne/Dividende aufaddiert und dann geschaut ob man über 12* Monatsgrenze ist (+1.000 EUR), richtig?

So funktioniert es bei meiner KK. Verluste mindern die Einkünfte, aber eine NVA ist nicht relevant.

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Caveman8

Wobei man da auch aufpassen muss:

 

12 x 1/12 ist nicht = 6x 2/12 + 6x 0€

 

Die Krankenkasse rechnet eigentlich jeden Monat hoch. Lagen die ersten Monate unterhalb der Grenzen, können die folgenden Monate leicht darüber liegen. Liegen die ersten Monate darüber, ist die Familienversicherung passee. 
So zumindest bei „normalem“ Einkommen. 

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