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Jan777

Fondsgebundene RV (AachenMünchener) auf dem Prüfstand (Abschluss 2004)

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odensee
vor 2 Minuten von Jan777:

Die Differenz zwischen Rückkaufswert: 7.129,15€ und Summe aller Einzahlungen (8.540,52€) ist ja doch relativ groß mit 1.411,37€

Frage an die Wissenden: kann man den Verlust steuerlich geltend machen? (Mindestens ein Teil des Verlustes lässt sich ja durch die Lebensversicherungskomponente erklären)

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

@Jan777: Wolltest Du noch @satgars Vorschlag folgen - und die letzte Wertmitteilung vollständig hochladen? Natürlich anonymisiert. So ganz klar ist es nämlich noch nicht, warum Dein Vertrag so schlecht gelaufen ist.

 

Ich habe gestern noch eine Beispielrechnung gemacht, in der ich bei allen Einzahlungen nochmals 20% "Verwaltungsgebühren" abgezogen habe. Dann komme ich auf 7.200 €. Das würde ungefähr mit Deinem Rückkaufswert übereinstimmen. Aber ganz ehrlich: derart hohe Kosten fände ich schon ziemlich frech!

 

Es gibt natürlich auch noch andere Möglichkeiten. Bei manchen Versicherungen gibt es Klauseln, dass bei einer Kündigung nur ein Teil ausgezahlt wird - und es zusätzlich noch eine beitragsfreie Rente gibt. Wenn man einen solchen Vertrag hat, ist der Rückkaufswert niedriger als erwartet, weil es ja zusätzlich noch die beitragsfreie Rente gibt.

 

vor 12 Stunden von monstermania:

Ich stehe nach wie vor zu meiner Aussage, dass es m.E. sinnvoller ist, sich darum zu kümmern so einen Sch..ßvertrag loszuwerden. Im Idealfall durch den Widerrufsjoker.

Je mehr man gräbt, um so größer wird der Ärger. Nur besser wird es davon dann auch nicht (mehr).

 

Meiner Meinung nach ist es gut investierte Zeit, wenn man herausfindet, warum etwas nicht geklappt hat. Denn nur dann kann man es das nächste Mal besser machen.

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satgar
· bearbeitet von satgar
Am 30.8.2023 um 20:57 von Jan777:

Zwischen dem aktuellen Rückkaufswert (7.129,15 €) und dem aktuellen Fondsguthaben (5.800€) herrscht ein großes Delta. Wie kommt die Versicherung zu diesem „Rückkaufswert“ bzw. soll heißen, wie kann die Versicherung diesen anbieten, wenn der Fondswert deutlich darunter liegt??

@Jan777 @stagflation Ja, mir geht es darum das mal genau zu lesen. Denn die oben zitierte Beschreibung lässt mich noch ratlos zurück.

vor 21 Minuten von odensee:

Frage an die Wissenden: kann man den Verlust steuerlich geltend machen? (Mindestens ein Teil des Verlustes lässt sich ja durch die Lebensversicherungskomponente erklären)

Ja. Man bekommt eine Verlusterklärung für die Steuer. Widerruf und Rückabwicklung ist aber trotzdem (nicht nur wegen dem Delta sondern auch zusätzlicher, entgangener Zinsen, etc.) die effizientere Lösung, wenn es funktioniert.

 

Hast du, @Jan777, evtl. ne Rechtschutzversicherung dafür (die das Thema auch mitversichert)?

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Jan777

Anbei die letzte Wertmitteilung, vielleicht hilft das noch etwas besser, den schlechten Verlauf nachzuvollziehen...

 

Eine Rechtschutzversicherung habe ich, müsste ich dann klären, ob sie den Fall abdeckt.

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor einer Stunde von satgar:

Zwischen dem aktuellen Rückkaufswert (7.129,15 €)

@Jan777 diese Nennung von dir, kann ich im Schriftstück nicht finden. Dort ist von einem anderen Kündigungswert (Vertragswert) die Rede. Wo kommt deine Zahl mit über 7.000€ her? Kann es sein, dass sich der Wert auf ein anderes Datum bezieht, und eben nicht dem Stand zum 01.10.2022 entspricht? 
 

Ah ich sehe gerade, du hattest das erfragt. Nun, dann ist es klar. Es entspricht einem anderen Datum (seit dem 01.10.2022 sind wieder Beiträge bezahlt worden, Kosten abgezogen worden, die Fonds haben eine wie auch immer geartete Entwicklung vollzogen). Auch wenn ich die Police keinesfalls verteidigen will, ist das die Krux an Fondspolicen und Wertmitteilungen. Sie bilden ja nur einen ganz genauen Moment mit den Fondskursen X am Tag Y ab. Das kann Tage zuvor viel besser, Tage danach viel schlechter ausgesehen haben. Daran kann man also immer nur schlecht etwas bewerten.

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Jan777

Nein, der Wert steht dort auch nicht. Den habe ich telef. erfragt.

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satgar
· bearbeitet von satgar

Fazit: es gibt keine Differenz zwischen Rückkaufswert und Policenwert. Der Wert ist immer identisch, es kommt nur darauf an, zu welchem Termin genau gekündigt und ausgezahlt wird, und wie an dem Tag die Kurse der Fonds stehen. Alle drei Fonds haben übrigens seit dem 01.10.2022 eine positive Entwicklung genommen (siehe z.b. Comdirect Seite).

 

Würdest du also z.B. zum 08.09.2023 nochmal den Rückkaufswert erfragen und den Sparbeitrag 01.09.2023 in deine eingezahlten Beiträge mit einbeziehen, dürfte die Differenz zwischen Rückkaufswert und den eingezahlten Beiträge kleiner geworden sein. Sie dürfte wahrscheinlich aber immer noch bei um die 1000€ liegen (reine Vermutung von mir). Wie schon generell heraus gearbeitet wurde, liegt das an den hohen Abschlusskosten und Verwaltungskosten.

 

Ich würde mich daher um einen Widerruf bemühen. Idealerweise direkt mit professioneller Hilfe, um sich nichts durch dilettantische Fehler zu verbauen. Aber das ist meine persönliche Meinung (logisch).

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Jan777
vor 25 Minuten von satgar:

Fazit: es gibt keine Differenz zwischen Rückkaufswert und Policenwert. Der Wert ist immer identisch, es kommt nur darauf an, zu welchem Termin genau gekündigt und ausgezahlt wird, und wie an dem Tag die Kurse der Fonds stehen. Alle drei Fonds haben übrigens seit dem 01.10.2022 eine positive Entwicklung genommen (siehe z.b. Comdirect Seite).

 

Würdest du also z.B. zum 08.09.2023 nochmal den Rückkaufswert erfragen und den Sparbeitrag 01.09.2023 in deine eingezahlten Beiträge mit einbeziehen, dürfte die Differenz zwischen Rückkaufswert und den eingezahlten Beiträge kleiner geworden sein. Sie dürfte wahrscheinlich aber immer noch bei um die 1000€ liegen (reine Vermutung von mir). Wie schon generell heraus gearbeitet wurde, liegt das an den hohen Abschlusskosten und Verwaltungskosten.

 

Ich würde mich daher um einen Widerruf bemühen. Idealerweise direkt mit professioneller Hilfe, um sich nichts durch dilettantische Fehler zu verbauen. Aber das ist meine persönliche Meinung (logisch).

Mit meinen Worten, der erfragte Rückkaufswert i.H.v. rund 7100€ müsste also zu diesem Tag dem "Fondsguthaben" entsprochen haben oder verstehe ich das falsch?

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satgar
vor 6 Minuten von Jan777:

Mit meinen Worten, der erfragte Rückkaufswert i.H.v. rund 7100€ müsste also zu diesem Tag dem "Fondsguthaben" entsprochen haben oder verstehe ich das falsch?

Genau so.

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monstermania
vor 11 Stunden von stagflation:

Meiner Meinung nach ist es gut investierte Zeit, wenn man herausfindet, warum etwas nicht geklappt hat. Denn nur dann kann man es das nächste Mal besser machen.

Wunderbar,

dann braucht man ja nur noch eine Zeitmaschine um 20 Jahre zurückzureisen um den 'Fehler' der Eltern von @Jan777 zu verhindern. :narr:

Das grundsätzliche Problem bei dieser Geldanlage ist leider, dass selbst wenn man das 'Warum' herausfindet sind trotzdem 20 Jahre verloren, 20 Jahre in den das Geld z.B. einfach in einen MSCI World ETF hätte eingezahlt werden können. 

 

Ja, Du hast Recht. Bei vielen Dingen z.B. im Job ist es unerlässlich herauszufinden, warum etwas nicht funktioniert hat. Da sind die Unzulänglichkeiten aber i.d.R. unmittelbar sichtbar. Ich kann es also in der Tat beim nächsten Mal 'besser' machen.

Zum Glück hat @Jan777schon mit 31 gemerkt, dass mit seiner Versicherung etwas nicht stimmt und er hat noch genug Zeit sich eine andere, kostengünstige Lösung aufzubauen. Und möglicherweise kann zumindest der Widerruf dazu beitragen die Geldsumme, die zukünftig kostengünstig und möglichst ertragsstark angelegt werden kann, zu erhöhen. Ob es dann tatsächlich besser wird, weiß er deswegen aber trotzdem nicht 100%ig. Es kennt halt niemand die Zukunft. 

Es gibt genug Menschen, die erst mit 50 merken, dass sie 30 Jahre auf das 'falsche' Pferd gesetzt haben. Und dann ist es häufig zu spät noch groß etwas 'beim nächsten Mal' besser zu machen.

 

PS: Ich habe eine KLV aus den 90'ern (mit Garantiezins). Über 20 Jahre lang lief die wirklich ganz gut, also mit Renditen oberhalb des Garantiezinses. Dann kam die Niedrigzinsphase und in den letzten 10 Jahren habe ich rund 25% der mir noch 2013 prognostizierten Rendite 'verloren'. Kann ich leider jetzt mit 50+ auch nicht mehr besser machen. :rolleyes: Trotzdem ist die reine Rendite meiner KLV von jetzt aus bis zum Ablaufdatum 2031 betrachtet gar nicht so übel. 

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monstermania
vor 14 Stunden von Jan777:

Stelle mir die Frage, ob ich direkt für den 1. Aufschlag einen Anwalt konsultieren sollte oder ein einfaches Schreiben von mir ausreicht? Kann man bei Einspruch auf Widerruf noch einen 2. Versuch starten?

Einfach mal hier schauen:

https://www.vzhh.de/themen/versicherungen/lebens-rentenversicherung/widerspruch-rechnen-pruefen-geld-zurueckholen

Die grundsätzliche Prüfung kostet 100€, aber wenn die Verbraucherzentrale sagt, dass da in Sachen Widerruf nix zu machen ist, brauchst Du dann zumindest keine weitere Zeit/Geld mehr zu investieren.

Wenn die Versicherung sich trotz positiven Bescheid der Verbraucherzentrale querstellt, mußt Du ohnehin darüber nachdenken, ob Du den Widerruf einklagst.

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Jan777
vor 27 Minuten von monstermania:

Einfach mal hier schauen:

https://www.vzhh.de/themen/versicherungen/lebens-rentenversicherung/widerspruch-rechnen-pruefen-geld-zurueckholen

Die grundsätzliche Prüfung kostet 100€, aber wenn die Verbraucherzentrale sagt, dass da in Sachen Widerruf nix zu machen ist, brauchst Du dann zumindest keine weitere Zeit/Geld mehr zu investieren.

Wenn die Versicherung sich trotz positiven Bescheid der Verbraucherzentrale querstellt, mußt Du ohnehin darüber nachdenken, ob Du den Widerruf einklagst.

Habe mit meiner Rechtsschutz telefoniert, Ergebnis --> Streitigkeiten bei Lebens-/Rentenversicherungen sind nicht abgedeckt.

 

Nach telef. Rücksprache mit meiner Verbraucherzentrale vor Ort kann diese bei dem Thema nicht umfassend weiterhelfen und hat mich an die Zentrale im Hamburg verwiesen.

D.h. ich werde wohl dieses WE alles auf den Weg bringen und den Vertrag in dieser Hinsicht einmal bei der VZHH prüfen lassen und anschließend reagieren.

Vorzugsweise dann widerrufen.

 

Alternativ ruhend stellen oder vom Rückkauf gebrauch machen. Bei letzteren Optionen habe ich noch keine klare Präferenz, da ich beim Rückkauf Verluste realisieren würde. Wenn ich die Versicherung ruhend stelle und die Fonds umschichte, würde ich mich durch eine positive Fondsentwicklung ggf. besser stehen, wenn ich die Versicherung in ein paar Jahren erst "zurück-kaufe"?!

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monstermania
vor 18 Minuten von Jan777:

Wenn ich die Versicherung ruhend stelle und die Fonds umschichte, würde ich mich durch eine positive Fondsentwicklung ggf. besser stehen, wenn ich die Versicherung in ein paar Jahren erst "zurück-kaufe"?!

Beschäftige Dich mal mit dem Thema Opportunitätskosten.

Was sollte es für einen Sinn machen, das wenige Geld noch einige Jahre in teuren Fonds zu belassen, wenn man es sofort in günstigen ETF anlegen könnte!?

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bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor einer Stunde von Jan777:

Alternativ ruhend stellen oder vom Rückkauf gebrauch machen. Bei letzteren Optionen habe ich noch keine klare Präferenz, da ich beim Rückkauf Verluste realisieren würde. Wenn ich die Versicherung ruhend stelle und die Fonds umschichte, würde ich mich durch eine positive Fondsentwicklung ggf. besser stehen, wenn ich die Versicherung in ein paar Jahren erst "zurück-kaufe"?!

Wenn es dir wichtig ist, deine Renditeerwartung zu verringern, solltest du überhaupt nicht zu Aktien-ETFs wechseln, sondern auf Dauer bei den teureren Investmentfonds bleiben. :narr:

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cjdenver

Alternativ könntest du auch einen der vielen Anwälte kontaktieren die diese Widerrufe anbieten. Die prüfen meist auch kostenfrei und sagen dir sofort ob das funktioniert oder nicht. Warum man dafür €100 bei ner Verbraucherzentrale zahlen sollte erschließt dich mir nicht, vor allem weil die rechtliche Beratung der Verbraucherzentralen ziemlich variabel ist (um es freundlich auszudrücken).

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Jan777
· bearbeitet von Jan777
vor einer Stunde von cjdenver:

Alternativ könntest du auch einen der vielen Anwälte kontaktieren die diese Widerrufe anbieten. Die prüfen meist auch kostenfrei und sagen dir sofort ob das funktioniert oder nicht. Warum man dafür €100 bei ner Verbraucherzentrale zahlen sollte erschließt dich mir nicht, vor allem weil die rechtliche Beratung der Verbraucherzentralen ziemlich variabel ist (um es freundlich auszudrücken).

Könnte man definitiv in Erwägung ziehen. Erste Recherche hat aber ergeben, dass die Anwälte auch ordentlich zulangen, wenn man den Widerspruch über die Kanzleien auf den Weg bringt.

Helpcheck: 39,75% auf den zusätzlich für Sie erzielten Mehrwert

Einzelne: Individuell (abhängig davon, ob Widerspruch anstandslos durchgeht oder Ablehnung erfolgt), da hat man dann direkt das nächste Ü-Ei...

 

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stagflation

Wenn es bei der Verbraucherzentrale Hamburg eine Prüfung für ca. 100 € gibt, würde ich das machen. Das ist gut investiertes Geld.

 

Von den Anwälten, die sich darauf spezialisiert haben, Opfern von Finanzprodukten "kostenlos" zu helfen, würde ich Abstand halten.

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cjdenver
· bearbeitet von cjdenver
vor einer Stunde von stagflation:

Wenn es bei der Verbraucherzentrale Hamburg eine Prüfung für ca. 100 € gibt, würde ich das machen. Das ist gut investiertes Geld.

 

Von den Anwälten, die sich darauf spezialisiert haben, Opfern von Finanzprodukten "kostenlos" zu helfen, würde ich Abstand halten.

 

Warum denn? Du musst dich doch nach der ersten Prüfung nicht von den Anwälten vertreten lassen? Wenn dir dir sagen "kannste vergessen" dann weißt du woran du bist, wenn die dir sagen "sieht gut aus, unterschreiben Sie hier" kannst du sagen "Vielen Dank, Tschüss".

 

Aber hey, wenn du lieber €100 für eine Lotterieberatung bei einem Verbraucherzentralenheini ausgeben willst - be my guest.

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Jan777
· bearbeitet von Jan777

Kleines Update, inzwischen habe ich die Rückmeldung von helpcheck erhalten, dass mich die AM bzw. Generali fehlerhaft über das Widerrufsrecht belehrt und ich eine "Entschädigung" (Mehrwert gegenüber Rückkaufswert) von rund 2300€ zu erwarten hätte.

 

Jedoch hadere ich im Moment noch mit der Entscheidung, ob ich den Widerruf nun mit rechtlicher Unterstützung (z.B. durch helpcheck) oder auf eigene Faust durchziehen soll.

Lt. der Verbraucherzentrale bestünde nämlich zumindest die Möglichkeit der Klage zur Prüfung der (Un)Wirksamkeit des Widerrufs durch die Versicherung. Da meine Rechtschutz aber nicht greift besteht für mich wohl ein zusätzliches finanzielles Risiko (Prozesskosten)...

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cjdenver
· bearbeitet von cjdenver
vor 15 Stunden von Jan777:

Kleines Update, inzwischen habe ich die Rückmeldung von helpcheck erhalten, dass mich die AM bzw. Generali fehlerhaft über das Widerrufsrecht belehrt und ich eine "Entschädigung" (Mehrwert gegenüber Rückkaufswert) von rund 2300€ zu erwarten hätte.

 

Jedoch hadere ich im Moment noch mit der Entscheidung, ob ich den Widerruf nun mit rechtlicher Unterstützung (z.B. durch helpcheck) oder auf eigene Faust durchziehen soll.

Lt. der Verbraucherzentrale bestünde nämlich zumindest die Möglichkeit der Klage zur Prüfung der (Un)Wirksamkeit des Widerrufs durch die Versicherung. Da meine Rechtschutz aber nicht greift besteht für mich wohl ein zusätzliches finanzielles Risiko (Prozesskosten)...

 

Also ich will dir ja nicht zu nahe treten aber nach dem was du hier bisher geschrieben hast ist es für mich offensichtlich dass du ohne professionelle Vertretung einen solchen Prozess nicht stemmen kannst.

 

Du kannst natürlich der Generali schreiben dass du beraten wurdest dass das Widerrufsrecht nicht gültig inkludiert wurde und du daher deinen Vertrag per sofort widerrufen möchtest und dies bei Ablehnung gerichtlich durchsetzen wirst. Wenn du Glück hast gibt die Generali auf und führt das durch. Ich gehe aber stark davon aus dass die dir einfach eine Ablehnung zurückschicken, und dann wirst du das über einen Anwalt abwickeln lassen müssen.

 

PS aber das ist doch eine super Neuigkeit dass du diesen Mistvertrag so loswerden kannst und auch noch Entschädigung bekommst. Top!

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satgar
Am 8.9.2023 um 17:35 von Jan777:

Kleines Update, inzwischen habe ich die Rückmeldung von helpcheck erhalten, dass mich die AM bzw. Generali fehlerhaft über das Widerrufsrecht belehrt und ich eine "Entschädigung" (Mehrwert gegenüber Rückkaufswert) von rund 2300€ zu erwarten hätte.

 

Jedoch hadere ich im Moment noch mit der Entscheidung, ob ich den Widerruf nun mit rechtlicher Unterstützung (z.B. durch helpcheck) oder auf eigene Faust durchziehen soll.

Lt. der Verbraucherzentrale bestünde nämlich zumindest die Möglichkeit der Klage zur Prüfung der (Un)Wirksamkeit des Widerrufs durch die Versicherung. Da meine Rechtschutz aber nicht greift besteht für mich wohl ein zusätzliches finanzielles Risiko (Prozesskosten)...

Ergänzung von heute: https://www.versicherungsjournal.de/versicherungen-und-finanzen/wieso-ein-versicherer-einer-kundin-34-000-euro-zurueckzahlen-muss-148705.php

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monstermania
Am 8.9.2023 um 17:35 von Jan777:

...helpcheck...

Ich habe mal etwas gegoogelt.

So überaus erfolgreich scheint helpcheck auch nicht zu sein.

https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/legaltechs-automatisierter-rechtsrat-1.4575415

 

 

Beide Berichte sind schon etwas älter, aber wenn von 3650 Fällen noch 3000 in der Schwebe sind spricht das auch nicht gerade für eine überragende Erfolgsquote (lt. SZ-Artikel). Zumal nicht aufgeschlüsselt wurde, wie viele Anfragen durch helpcheck generell abgelehnt wurden.

 

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Jan777
· bearbeitet von Jan777
Am 12.9.2023 um 10:15 von monstermania:

Ich habe mal etwas gegoogelt.

So überaus erfolgreich scheint helpcheck auch nicht zu sein.

https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/legaltechs-automatisierter-rechtsrat-1.4575415

 

Beide Berichte sind schon etwas älter, aber wenn von 3650 Fällen noch 3000 in der Schwebe sind spricht das auch nicht gerade für eine überragende Erfolgsquote (lt. SZ-Artikel). Zumal nicht aufgeschlüsselt wurde, wie viele Anfragen durch helpcheck generell abgelehnt wurden.

 

Zum Hintergrund meiner Entscheidung, auch als Info für Leidensgenossen:

 

Mein Problem ist die fehlende Deckung durch die Rechtschutzversicherung. Sonst hätte ich definitiv eigenständig den Vertrag widerrufen und im Zweifel die Rechtschutz hinzugezogen. Hätte die Versicherung Klage zur Prüfung des Widerrufs eingereicht, hätte ich mit runtergelassener Hose da gestanden und am Ende kleinlaut höchstens die schlechtere Option, des Rückkauf, ziehen können.

 

"Rückabwicklungs-Ersuchen endet häufig vor Gericht"

Am 12.9.2023 um 09:57 von satgar:

 

Für helpcheck habe ich mich entschieden, weil es so ziemlich das einzige Angebot mit transparenten Kosten war. Bei sämtlichen Anwaltskanzleien wurde immer nur vollmundig mit einer kostenlosen Prüfung geworben. Weitere Kosten bzw. Honorare sollten dann nach Prüfung genannt werden.

 

Ich bin jetzt erstmal guter Dinge, zumal helpcheck in Vorleistung geht und erst bei Erfolg des Widerrufs Geld sieht. Ein gewisses Interesse an der erfolgreichen Abwicklung ist somit vorhanden. Sicher muss ich dann 39,75% vom "Mehrwert" abdrücken, was aber unterm Strich beim Widerruf für mich noch geringfügig mehr ist, als die Summe der entrichteten Beiträge.

Sicher ist jeder Euro viel wert, aber mir war am Ende das Risiko eines Rechtsstreits ohne Rechtsschutz zu groß. Von der entgangenen Wertentwicklung von rund 20 Jahren auf z.B. einem FTSE All-World / MSCI ACWI mal ganz zu schweigen... :shit:

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cjdenver
· bearbeitet von cjdenver
vor 39 Minuten von Jan777:

Hätte die Versicherung Klage zur Prüfung des Widerrufs eingereicht, hätte ich mit runtergelassener Hose da gestanden und am Ende kleinlaut höchstens die schlechtere Option, des Rückkauf, ziehen können.

Hä? Die Versicherung geht doch nicht von sich aus vor Gericht wenn du meinst ein ewiges Widerrufsrecht zu haben. Die lehnen das einfach ab. Du hast dann die Option (aber nicht die Pflicht) vor Gericht zu gehen und die Ablehnung prüfen zu lassen.

 

Aber ich sehe, meine frühere Analyse dass du ohne professionelle Hilfe keine Chance hast den Widerruf durchzuboxen, war on the spot. Und du hast ja das richtige gemacht, nämlich dir professionelle Hilfe zu nehmen. Damit wünsche ich dir viel Erfolg und lass uns gerne wissen wie es ausgeht. Ich wette ja auf einen Vergleich.

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Jan777
vor 3 Minuten von cjdenver:

Hä? Die Versicherung geht doch nicht von sich aus vor Gericht wenn du meinst ein ewiges Widerrufsrecht zu haben. Die lehnen das einfach ab. Du hast dann die Option (aber nicht die Pflicht) vor Gericht zu gehen und die Ablehnung prüfen zu lassen.

Grundsätzlich hast du da recht, das ist wohl der Normalfall. Aber eine Klage zur gerichtlichen Feststellung der Wirksamkeit ist auch durch die Versicherung möglich, wenn auch unwahrscheinlich.

"Unter Umständen haben Sie es auch nicht selber in der Hand, ob es zu einem Gerichtsstreit kommt oder nicht. Die Versicherung könnte nach Widerspruch durch den Verbraucher ihrerseits eine Klage erheben, um die (Un)Wirksamkeit des Widerspruches gerichtlich klären zu lassen."

Recht auf ewigen Widerspruch bei Lebens- und Rentenversicherungen | Verbraucherzentrale.de

 

Werde euch in jedem Fall auf dem Laufenden halten... :thumbsup:

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