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stef81

Ist für die Berechnung der Vorabpauschale bei ausschüttenden Fonds (wenn also die Ausschüttung kleiner ist als der Basisertrag) eigentlich entscheidend, ob man die Ausschüttung auch erhalten hat? Dazu zwei Beispiele:

 

Beispiel 1:

Ausschüttung im Februar, Kauf im April. Wird die Ausschüttung bei der Berechnung der Vorabpauschale berücksichtigt?

 

Beispiel 2:

Kauf 100 Stück im Vorjahr, Ausschüttung im Februar, Teilverkauf 40 Stück im April. Wird die Ausschüttung bei der Berechnung der Vorabpauschale für 60 Stück (=Bestand am Jahresende) oder 100 Stück (=Bestand zum Zeitpunkt der Ausschüttung) berücksichtigt?

 

Ich vermute, dass sämtliche Ausschüttungen im Jahr berücksichtigt werden, unabhängig davon, ob man sie auch erhalten hat (d.h. zum Stichtag im Besitz des Fondsanteils war), habe dazu aber bisher keine verbindliche Auskunft gefunden.

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DennyK
· bearbeitet von DennyK
  Am 22.4.2025 um 11:23 von stef81:

Ist für die Berechnung der Vorabpauschale bei ausschüttenden Fonds (wenn also die Ausschüttung kleiner ist als der Basisertrag) eigentlich entscheidend, ob man die Ausschüttung auch erhalten hat? Dazu zwei Beispiele:

 

Beispiel 1:

Ausschüttung im Februar, Kauf im April. Wird die Ausschüttung bei der Berechnung der Vorabpauschale berücksichtigt?

 

Beispiel 2:

Kauf 100 Stück im Vorjahr, Ausschüttung im Februar, Teilverkauf 40 Stück im April. Wird die Ausschüttung bei der Berechnung der Vorabpauschale für 60 Stück (=Bestand am Jahresende) oder 100 Stück (=Bestand zum Zeitpunkt der Ausschüttung) berücksichtigt?

 

Ich vermute, dass sämtliche Ausschüttungen im Jahr berücksichtigt werden, unabhängig davon, ob man sie auch erhalten hat (d.h. zum Stichtag im Besitz des Fondsanteils war), habe dazu aber bisher keine verbindliche Auskunft gefunden.

1.) Bei der Vorabpauschale werden allen Ausschüttungen mit berücksichtigt. Für unterjährig gekauften Anteile zahlst du aber auch entsprechend weniger.

2.) Bei der Vorabpauschale werden nur die Anteile berücksichtigt, welche du Ende des Jahres im Depot hast. Verkaufst du 40 Stück zahlst du im folgenden Jahr auf diese Anteile keine Vorabpauschale mehr. Der Zeitpunkt der Ausschüttung aus deinem Beispiel spielt keine Rolle.

 

Bei einem Verkauf werden alle bereits gezahlten Vorabpauschalen auf diese zu verkaufenden Anteile (FiFo Prinzip) mit berücksichtigt.

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west263
  Am 22.4.2025 um 11:23 von stef81:

Beispiel 1:

Ausschüttung im Februar, Kauf im April. Wird die Ausschüttung bei der Berechnung der Vorabpauschale berücksichtigt?

Natürlich wird sie nicht berücksichtigt.

Die Vorabpauschale wird ja auch nur anteilig berechnet, da Du in den Monaten Januar, Februar und März nicht im Besitz des Wertpapiers warst.

 

  Am 22.4.2025 um 11:23 von stef81:

Beispiel 2:

Kauf 100 Stück im Vorjahr, Ausschüttung im Februar, Teilverkauf 40 Stück im April. Wird die Ausschüttung bei der Berechnung der Vorabpauschale für 60 Stück (=Bestand am Jahresende) oder 100 Stück (=Bestand zum Zeitpunkt der Ausschüttung) berücksichtigt?

60 Stück, für die fällt die Vorabpauschale an.

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DennyK
  Am 22.4.2025 um 11:45 von west263:

Natürlich wird sie nicht berücksichtigt.

Die Vorabpauschale wird ja auch nur anteilig berechnet, da Du in den Monaten Januar, Februar und März nicht im Besitz des Wertpapiers warst.

Trotzdem werden doch bei der Berechnung der Vorabpauschale alle Ausschüttungen des Jahres mit berücksichtigt. Durch die anteilige Berechnung für unterjährige Käufe wird diese Vorabpauschale zwar geringer, aber trotzdem ist die Ausschüttung ja in dem Fall auch anteilmäßig mit berücksichtigt.

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stef81
· bearbeitet von stef81

Vielen Dank @DennyK und @west263 für Eure Antworten, aber vielleicht habe ich die Frage etwas missverständlich formuliert. Dass bei unterjährigem Kauf die letztendlich ermittelte Vorabpauschale nur anteilmäßig berücksichtigt wird, ist schon klar. Die Frage war nach der Anrechnung der Ausschüttungen auf die Vorabpauschale. 

DennyK's Antwort bestätigt meine Vermutung (es werden alle Ausschüttungen im Jahr berücksichtigt, unabhängig davon, ob ich sie auch erhalten habe). Man muss also in Ausschüttung pro Anteil rechnen und diese dann für die am Jahresende vorhandenen Anteile berücksichtigen und nicht mit den für die gehaltenen Anteile tatsächlich erhaltenen (Gesamt-)Ausschüttungen. Das heißt also auch, dass man sich die Ausschüttungen am besten extern besorgt und nicht nur die tatsächlich abgerechneten berücksichtigen kann, wenn man am Jahresende die Höhe der fälligen Steuer auf die VAP abschätzen will.

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SlowHand7
  Am 22.4.2025 um 11:45 von west263:

Natürlich wird sie nicht berücksichtigt.

 

Natürlich werden alle Ausschüttungen auf den Basisertrag angerechnet.

Vollkommen egal ob du sie erhalten hast oder nicht.  :)

 

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Megatron
  Am 22.4.2025 um 13:36 von SlowHand7:

Natürlich werden alle Ausschüttungen auf den Basisertrag angerechnet.

Vollkommen egal ob du sie erhalten hast oder nicht.  :)

 

Das erscheint mir logisch. Ansonsten würde ein konkretes Stück ETF ja doppelt besteuert wenn es von Person A an Person B verkauft wird.

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chirlu
  Am 22.4.2025 um 11:23 von stef81:

Ist für die Berechnung der Vorabpauschale bei ausschüttenden Fonds (wenn also die Ausschüttung kleiner ist als der Basisertrag) eigentlich entscheidend, ob man die Ausschüttung auch erhalten hat?

 

Nein.

 

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DennyK
  Am 22.4.2025 um 12:19 von stef81:

Vielen Dank @DennyK und @west263 für Eure Antworten, aber vielleicht habe ich die Frage etwas missverständlich formuliert. Dass bei unterjährigem Kauf die letztendlich ermittelte Vorabpauschale nur anteilmäßig berücksichtigt wird, ist schon klar. Die Frage war nach der Anrechnung der Ausschüttungen auf die Vorabpauschale. 

DennyK's Antwort bestätigt meine Vermutung (es werden alle Ausschüttungen im Jahr berücksichtigt, unabhängig davon, ob ich sie auch erhalten habe). Man muss also in Ausschüttung pro Anteil rechnen und diese dann für die am Jahresende vorhandenen Anteile berücksichtigen und nicht mit den für die gehaltenen Anteile tatsächlich erhaltenen (Gesamt-)Ausschüttungen. Das heißt also auch, dass man sich die Ausschüttungen am besten extern besorgt und nicht nur die tatsächlich abgerechneten berücksichtigen kann, wenn man am Jahresende die Höhe der fälligen Steuer auf die VAP abschätzen will.

In den hier im Thread angehängten Excel Liste ist das auch korrekt enthalten.
Ich würde dir empfehlen eine Liste wie diese zu verwenden.

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