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Hamster92
vor 6 Stunden von Bast:

Dieses Video in einer Monte-Carlo-Simulation zu dem Schluss, dass die Steuern auf die Vorabpauschale zu einer absoluten Renditeverringerung von 5 bis 15 Basispunkten führen wird. Bei großen Depots und langer Laufzeit scheint sich die Renditeverringerung um die 20 Basispunkte einzupendeln.

Wenn du die Einzelaktien statt des ETFs gekauft hättest, dann hättest du auch keinen Steuervorteil durch Wiederanlage der Dividenden. So gesehen verstehe ich die Aufregung über die Vorabpauschale nicht. Mit thesaurierenden ETFs hat man immer noch einen Vorteil ggü. Ausschüttern.

 

Da ist es schon eine größere Gemeinheit, dass ETFs bei Verschmelzung unter Umständen fiktiv verkauft und neu angeschafft werden, wie jetzt bald wieder bei Amundi: https://extraetf.com/de/news/etf-news/amundi-etf-verschmelzung-tappen-anleger-unbewusst-in-eine-steuerfalle

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t.klebi
· bearbeitet von t.klebi
vor 2 Stunden von Hamster92:

Wenn du die Einzelaktien statt des ETFs gekauft hättest, dann hättest du auch keinen Steuervorteil durch Wiederanlage der Dividenden. So gesehen verstehe ich die Aufregung über die Vorabpauschale nicht.

Die Vorabpauschale versteuert aber die reine Wertsteigerung des ETF bis zur Höhe eines Basiszins, gedeckelt auf die jährliche Wertsteigerung. Das gibt es bei Einzelaktien nicht und das ist es schon ein "Aufreger". Schließlich wird mit der Vorabpauschale das Zuflussprinzip bei den Kapitaleinkünften durchbrochen. 
Es wird über die Haltedauer ein fiktiver Gewinn versteuert, der rein auf Basis der jeweiligen Jahresentwicklungen ermittelt wird. 

vor 2 Stunden von Hamster92:

Mit thesaurierenden ETFs hat man immer noch einen Vorteil ggü. Ausschüttern.

Aber nur soweit die Ausschüttungsrendite über dem jeweiligen Basiszins liegt. 
 

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Hamster92
vor 36 Minuten von t.klebi:

Aber nur soweit die Ausschüttungsrendite über dem jeweiligen Basiszins liegt. 

Der Teil, der von den Aktien auf Fondsebene ausgeschüttet wurde, aber nicht an die Anleger ausgeschüttet wurde. Praktisch sind es doch nur 70% vom Basiszins und darauf gibt es auch nochmal 30% Teilfreistellung.

 

Du bist mit einem Thesaurier immer noch besser bedient, als wenn du dir einen bevorzugten ETF selber nachbauen würdest bzw. wenn du die Ausschüttungen eines Ausschütters in den gleichen ETF wieder anlegst. Ich verstehe das Gejammer über die Vorabpauschale echt nicht. Dass der Staat hier einen Teil der praktisch angefallenen Erträge (auch wenn du sie nur in Form einer Wertsteigerung siehst) haben möchte, halte ich für absolut nachvollziehbar. In den USA sind thesaurierende ETF übrigens aus genau diesem Grund verboten: Weil die dort keine Steuerstundungsmodelle erlauben wollen.

 

Wirklich benachteiligt wärst du nur bei einem ETF, der quasi ausschließlich in Aktien investiert, die keine Dividende ausschütten. Aber wie viel Prozent aller verfügbaren ETF sind das wohl? Könntest du mir spontan überhaupt einen nennen? Aber selbst wenn, wäre bei so einem absoluten Ausnahmefall auch eine Benachteiligung vertretbar.

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Shylock
46 minutes ago, t.klebi said:

Aber nur soweit die Ausschüttungsrendite über dem jeweiligen Basiszins liegt. 

Oder die Wertentwicklung negativ ist.

 

Das Wort Vorabpauschale beinhaltet wie unschwer zu erkennen das Wort Pauschale, d.h. es wird pauschal eine gewisse interne Rendite unterstellt die zu versteuern ist und das ist im Vergleich zur vorherigen Regelung sicher ein Verbesserung. Vielleicht hätte der Gesetzgeber thesaurierende ETFs einfach verbieten sollen, dann müsste man sich das elendige Gejammere nicht anhöhren.

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t.klebi
vor 3 Stunden von Hamster92:

auch wenn du sie nur in Form einer Wertsteigerung siehst

Nicht nur ich sehe das so, sondern jeder der sich etwas mit Steuer- und Bilanzrecht auskennt, wird das so sehen. 

Hier werden bereits stille Reserven besteuert. Nur sind wir bei Einkünften aus Kapitalvermögen, also in deiner Überschusseinkunftsart. 

 

Die Vorabpauschale durchbricht dieses Prinzip. Die Verfassungskonformität ist wahrscheinlich gewahrt, aber es hat zumindest ein Geschmäckle. 

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Geldhaber
Am 16.1.2025 um 06:39 von Geldhaber:

Bei FFB wird angezeigt:

 

Statt "Die Anzeige der Vorabpauschale ist am 20./21. Januar im Onlinepostfach verfügbar." 

heißt es nun "Die Anzeige der Vorabpauschale ist in den nächsten Tagen im Onlinepostfach verfügbar." 

Vollständig: 

Zitat

Vorabpauschale 2024
Für das Jahr 2024 beträgt der Basiszinssatz 2,29 %. Die Berechnung erfolgt ab dem 17. Januar 2025. Die Anzeige der Vorabpauschale ist in den nächsten Tagen im Onlinepostfach verfügbar. Im Anschluss erfolgt je nach Depotart der Verkauf von Fondsanteilen bzw. die Abbuchung vom Konto. Bitte stellen Sie sicher, dass ausreichend Deckung auf dem Konto ist.

 

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chirlu
vor 12 Minuten von Geldhaber:

"Die Anzeige der Vorabpauschale ist in den nächsten Tagen im Onlinepostfach verfügbar."

 

Das Freistellungsvolumen ist schon reduziert. Bei mir kommt der Betrag auch hin.

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