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Sapine

Es bleibt eine falsche Formulierung. Eine Vorabpauschale fällt nicht an. Wenn Du es dennoch schreibst führst Du andere in die Irre selbst wenn du es selbst besser weißt und nur schlampig formulierst. Es ist und bleibt falsch. 

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DennyK
Gerade eben von Sapine:

Es bleibt eine falsche Formulierung. Eine Vorabpauschale fällt nicht an. Wenn Du es dennoch schreibst führst Du andere in die Irre selbst wenn du es selbst besser weißt und nur schlampig formulierst. Es ist und bleibt falsch. 

Wenn die Vorabpauschale anfällt zahlt man die Steuern darauf, ist doch logisch.

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satgar
· bearbeitet von satgar

Ich finde den Begriff des „anfallens“ falsch, Sapine auch, Stagflation auch, aber du möchtest das so weiter schreiben. Gut, Einsicht ist nicht so dein Ding ^^

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DennyK
vor 9 Minuten von satgar:

Ich finde den Begriff des „anfallens“ falsch, Sapine auch, Stagflation auch, aber du möchtest das so weiter schreiben. Gut, Einsicht ist nicht so dein Ding ^^

Nirgends nennt es einer "Steuer auf die Vorabpauschale", es wird überall von der Vorabpauschale gesprochen.

Du und die anderen haben es alle verstanden, also was willst da jetzt auf irgendwelchen Spitzfindigkeiten draufrumreiten, ist doch Unsinn.

Und wie zwei Leute es falsch interpretieren, ist mir das ehrlich gesagt auch ziemlich egal.

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satgar
· bearbeitet von satgar

Und genau deshalb schiessen die Unstimmigkeiten aus dem Boden wie Pilze, weil es verwechselt und falsch verstanden wird. Das werden wir zu Beginn des neuen Jahres erleben, wenn die Steuer auf die Vorabpauschale das erste mal angefallen sein wird. Aber da du erleuchtest bist, ist doch alles gut. Wie sapine schon richtig sagte: hier ist ein öffentliches Forum, nicht jeder weiß das so gut wie du und andere hier. Man sollte möglichst klar in der Sprache sein, damit jeder Laie, auch Neuling, das verstehen kann.

 

Aber seis drum, du willst es ja nicht verändern.

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DennyK

Dann schau dir doch mal die Leute hier speziell in diesem Thread an, die überwiegende Mehrheit hat mehrere Tausend Beiträge.

 

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chirlu
vor 9 Minuten von DennyK:

Nirgends nennt es einer "Steuer auf die Vorabpauschale", es wird überall von der Vorabpauschale gesprochen.

 

Das ist ja das Problem, dass die Leute die Vorabpauschale mit der Steuer darauf (die meistens 0 ist, wegen Freistellungsauftrag) verwechseln.

 

vor 1 Minute von DennyK:

Dann schau dir doch mal die Leute hier speziell in diesem Thread an

 

Wie kannst du dir die Leute anschauen, die hier nur lesen?

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odensee
vor 17 Minuten von DennyK:

Nirgends nennt es einer "Steuer auf die Vorabpauschale", es wird überall von der Vorabpauschale gesprochen.

Überall? Lies die Antworten, die du hier bekommen hast.

(Mein) erster Treffer bei Google:

https://www.finanztip.de/indexfonds-etf/etf-steuern/vorabpauschale/

Zitat

Wichtig: Die Vorabpauschale selbst ist nicht die Steuer, die Du zahlen musst. Stattdessen ist sie nur der Wert, auf den die Steuer erhoben wird.

Und auch wenn es oft falsch bezeichnet wird, ist es kein Grund, es auch selber wider besseren Wissens es falsch zu sagen.

 

Ich gebe aber zu, die Wortwahl ist unglücklich.

 

 

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DennyK
vor 10 Minuten von chirlu:

 

Das ist ja das Problem, dass die Leute die Vorabpauschale mit der Steuer darauf (die meistens 0 ist, wegen Freistellungsauftrag) verwechseln.

 

 

Wie kannst du dir die Leute anschauen, die hier nur lesen?

Ich habe diesen Thread hier eröffnet und wie viele hier nur lesen ist mir ehrlich gesagt vollkommen egal.

Die aktiven Leute wissen jedenfalls was gemeint ist, mehr gibt es dazu meinerseits auch nicht mehr zu sagen.

Gerade eben von odensee:

Und auch wenn es oft falsch bezeichnet wird, ist es kein Grund, es auch selber wider besseren Wissens es falsch zu sagen.

Wenn ich schreibe das die Vorabpauschale fällig ist, dann ist das erstmal nicht falsch.

 

 

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 4 Minuten von DennyK:

Ich habe diesen Thread hier eröffnet und wie viele hier nur lesen ist mir ehrlich gesagt vollkommen egal.

 

Es ist aber nicht dein persönlicher Thread. Der Nutzen eines Forums ist gerade, dass nicht nur die unmittelbar Beteiligten etwas davon haben.

 

vor 5 Minuten von odensee:

Ich gebe aber zu, die Wortwahl ist unglücklich.

 

Hast du einen besseren Vorschlag? „Vorabpauschalertrag“?

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Sapine

So wie du es schreibst war keineswegs klar, ob du es verstanden hattest. Gerade auch weil du im ersten Beitrag des Fadens schon gezeigt hast, dass du es nicht verstanden hattest. Ich zumindest hatte Zweifel ob bei Dir mittlerweile der erforderliche Lernerfolg eingetreten ist.

 

Dass ich und einige mehr wissen, wie es funktioniert mit der Steuer auf die Vorabpauschale ist eine andere Story. Aber auch wenn du den Faden eröffnet hast, gibt es keinen Grund, permanent Blödsinn zu schreiben, weil einige wissen, wie es richtig wäre. Das ist einfach nur rücksichtslos, schlampig und asozial.

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odensee
vor 6 Minuten von DennyK:

Wenn ich schreibe das die Vorabpauschale fällig ist, dann ist das erstmal nicht falsch.

... wenn du das im Zusammenhang mit "Fälligkeit" schreibst:

Am 13.12.2023 um 14:41 von DennyK:

Für den Großteil meiner ETF wurde bisher die Vorabpauschale immer Mitte Januar bis Ende Februar fällig. Eine Ausnahme war sogar mal Anfang April für einen ETF.

ist und bleibt es falsch.

vor 4 Minuten von chirlu:

Hast du einen besseren Vorschlag? „Vorabpauschalertrag“?

Da die Vorabpauschale lediglich eine Rechengröße ist, hätte man sie namenslos lassen und direkt einen Rechenweg für die "Vorabbesteuerung" angeben können.

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 28 Minuten von odensee:

Da die Vorabpauschale lediglich eine Rechengröße ist, hätte man sie namenslos lassen und direkt einen Rechenweg für die "Vorabbesteuerung" angeben können.

 

Wie soll das gehen? Es ist ja die Bemessungsgrundlage und wird z.B. vom Freistellungsvolumen oder vom Verlusttopf abgezogen. Nicht zu vergessen: vom Gewinn beim letztlichen Verkauf. Außerdem unterscheidet sich die Berechnung der Steuer, wenn keine Verrechnung erfolgt, individuell sehr (Kirchensteuer ja/nein, Bundesland, Günstigerprüfung, Besonderheiten bei Betriebsvermögen, …).

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DennyK

Komme mir vor als ob ich hier im Kindergarten bin und nicht im einem Wertpapier-Forum.

Es steht dir/euch frei einen erklärenden Thread dazu aufzumachen, wenn du/ihr euch dann besser fühlt. :D

Aber jemand der Fragen, hat sollte diese hier eher stellen, anstatt einfach nur Seitenweise Beiträge durchsuchen zu müssen.

 

 

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stagflation

@Sapine: danke für Deinen Post! Ich sehe das ganz genauso! Allerdings hätte ich es nicht so schön schreiben können.

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chirlu
vor 1 Minute von stagflation:

@Sapine: danke für Deinen Post! Ich sehe das ganz genauso!

 

+1

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eugenkss

Schon komisch, dass hier über die Formulierungen gestritten wird. Es steht doch alles im Investmentsteuergesetz.

Dort speziell §16

Zitat

(1) Erträge aus Investmentfonds (Investmenterträge) sind [...]

2.  Vorabpauschalen nach § 18 [...}

und §18

Zitat

[...]

(3) Die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres als zugeflossen.

[...]

Und dass Kapitalerträge in Deutschland zum Zeitpunkt des Zuflusses direkt an der Quelle besteuert werden ("Abgeltungssteuer"), dürfte hoffentlich auch nicht angezweifelt werden.

Als Kapitalertrag kann die Vorabpauschale wie andere auch per FSA freigestellt werden, bzw. wird vorrangig mit dem Verlusttopf "Sonstiges" verrechnet.

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Beobachter2
· bearbeitet von Beobachter2

Hier ein Beispiel der Begriffe, wie sie die ING-DiBa bei einem Aktien-ETF verwendet:

Vorabpauschale gem. § 18 InvStG        105,50 EUR
abzgl. Teilfreistellungsbetrag 30,00 %  31,65 EUR
Vorabpauschale nach Teilfreistellung    73,85 EUR

KapSt-pflichtiger Kapitalertrag         73,85 EUR

Bemessungsgrundlage für KapSt vor QuSt  73,85 EUR
Bemessungsgrundlage für KapSt           73,85 EUR

Sparer-Pauschbetrag vor Ertrag           0,00 EUR
Sparer-Pauschbetrag nach Ertrag          0,00 EUR

Wenn Sie Anteile unter dem Jahr erworben haben, fällt die Vorabpauschale nur für die seit
Kauf angefangenen Monate an. Jeder vorherige Monate mindert die Vorabpauschale damit
um ein Zwölftel.

Und aus der Bemessungsgrundlage werden dann die Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer berechnet.

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odensee
vor 28 Minuten von chirlu:

Bemessungsgrundlage...

... für die Vorabbesteuerung.

 

Wäre doch was. :w00t:

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DennyK

Die Consorsbank schickte letztens noch eine Info mit dem Betreff „Belastung der Vorabpauschale für Fonds und ETFs für das Jahr 2023“. :rolleyes:

 

 

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Hicks&Hudson
· bearbeitet von Hicks&Hudson
vor 9 Stunden von Beobachter2:

Hier ein Beispiel der Begriffe, wie sie die ING-DiBa bei einem Aktien-ETF verwendet:


Vorabpauschale gem. § 18 InvStG        105,50 EUR
abzgl. Teilfreistellungsbetrag 30,00 %  31,65 EUR
Vorabpauschale nach Teilfreistellung    73,85 EUR

KapSt-pflichtiger Kapitalertrag         73,85 EUR

Bemessungsgrundlage für KapSt vor QuSt  73,85 EUR
Bemessungsgrundlage für KapSt           73,85 EUR

Sparer-Pauschbetrag vor Ertrag           0,00 EUR
Sparer-Pauschbetrag nach Ertrag          0,00 EUR

Wenn Sie Anteile unter dem Jahr erworben haben, fällt die Vorabpauschale nur für die seit
Kauf angefangenen Monate an. Jeder vorherige Monate mindert die Vorabpauschale damit
um ein Zwölftel.

Und aus der Bemessungsgrundlage werden dann die Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer berechnet.

Ist halt so wie bei Kursgewinnen (anstatt Vorabpauschale), also rein die Berechnung.

 

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wpf99

Moin,

 

die Vorabpauschale gilt doch nur für ETF´s die man über den Jahreswechsel hält, richtig? 

 

Wenn ich meinen Bestand dieses Jahr am 29.12 verkaufe muss ich ja nur den Ertrag ganz normal mit der Kapitalertragssteuer versteuern.

 

Kann mir das nochmal jemand bestätigen, nicht das ich da einen Denkfehler habe. 

 

Danke

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intInvest
Gerade eben von wpf99:

Wenn ich meinen Bestand dieses Jahr am 29.12 verkaufe muss ich ja nur den Ertrag ganz normal mit der Kapitalertragssteuer versteuern.

Wenn du den kompletten Bestand verkaufst ja. 

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wpf99

Super, danke dir.

 

Die Tabelle hat mir sehr geholfen.

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stagflation

Ich kann mir kaum eine Situation vorstellen, in der es sinnvoll ist, einen Fonds noch schnell am Jahresende zu verkaufen, nur um keine Steuer auf die Vorabpauschale bezahlen zu müssen.

 

Du könntest den Fonds genausogut Anfang Januar verkaufen. Dann zahlst Du zwar evtl. Steuern auf die Vorabpauschale. Die Vorabpauschale wird aber bei dem Verkauf angerechnet.

 

Und was den 29.12. angeht: erstens ist es ein schlechter Tag zum Verkaufen (letzter Handelstag, wenig Handelsvolumen). Und zweitens gilt das T+2 Regime. Es ist also gut möglich, dass Du die Steuern auf die Vorabpauschale trotzdem zahlen musst, weil der Fonds am 2.1. noch in Deinem Besitz ist.

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