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DST
vor 1 Minute von chirlu:
vor 6 Minuten von DST:

Wenn der ETF von Jan - Nov gehalten wurde und heute verkauft und wieder gekauft wird, sollte die Haltedauer doch über beide Zeiträume (Jan - Nov, Nov - Dez) hinweg gleich lang sein?

Keine Ahnung, was du damit meinst, aber die Vorabpauschale wird jedenfalls nur über zwei Monate (2/12) berechnet.

Jan - Nov fällt einfach unter den Tisch?

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chirlu
vor 2 Minuten von DST:

Jan - Nov fällt einfach unter den Tisch?

 

Das ist doch verkauft und wurde beim Verkauf endgültig abgerechnet.

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DST
Gerade eben von chirlu:
vor 4 Minuten von DST:

Jan - Nov fällt einfach unter den Tisch?

Das ist doch verkauft und wurde beim Verkauf endgültig abgerechnet.

Stimmt, danke.

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odensee
vor 49 Minuten von Fischauge:

Habe mich gefragt, ob man nicht im Minus stehende ETF verkaufen, und direkt wieder kaufen kann und damit seinen (Fonds-)Verlusttopf füllen. 

Du wirst dann irgendwann beim Verkauf dieses ETF höhere Steuern zahlen, als wenn du diese Aktion nicht machst.

Es ist also nur eine Steuerverschiebung.

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Kastor

Update zum Basiszins (Vorschau 2024):

Die Zinsreihe BBSIS.D.I.ZAR.ZI.EUR.S1311.B.A604.R15XX.R.A.A._Z._Z.A ist in den letzten Wochen so stark gefallen, dass ein Basiszins unter 2,55 % (aus 2023) in Reichweite ist. Das würde die Freunde des heiligen Grals auch erfreuen: keine Vorabpauschale auf die Winterreifen der Saison 2024/25 aus dem "Gratisgeld".

 

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chirlu
Am 16.11.2023 um 11:49 von Kastor:

wird wahrscheinlich über 2,55 % liegen.

 

vor 6 Minuten von Kastor:

ein Basiszins unter 2,55 % (aus 2023) in Reichweite

 

Das zeigt doch sehr gut, was solche „Vorausblicke“ bringen. :-* In vier Wochen wissen wir mehr.

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Kastor
vor 4 Minuten von chirlu:

Das zeigt doch sehr gut, was solche „Vorausblicke“ bringen.

Da kann ich dir mit einem Augenzwinkern ;) zustimmen.

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PKW
vor 3 Stunden von Kastor:

Das würde die Freunde des heiligen Grals auch erfreuen: keine Vorabpauschale auf die Winterreifen der Saison 2024/25 aus dem "Gratisgeld".

Ein niedriger Basiszins erfreut auch die Freunde des heiligen Grals thesaurierenden Pokals, denn dann muß man weniger für die alten Winterreifen auf Ebay erzielen um die Steuer auf die Vorabpauschale zahlen zu können :P2

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henderson

Hier eine aktuelle Mitteilung der Consorsbank:

 

Zitat

...belasten wir die Steuer auf Basis der Vorabpauschale Ihrem Verrechnungskonto.
Das passiert im Januar und Februar 2024. Dabei ist wichtig: Achten Sie bitte darauf, dass in
dieser Zeit ausreichend Guthaben für die Abbuchung auf Ihrem Verrechnungskonto ist.

...

Was passiert, wenn die Steuer nicht abgebucht werden kann?
Wenn das Guthaben nicht ausreicht, versuchen wir zu einem späteren Zeitpunkt die Steuer zu
belasten. Ist das auch nicht möglich, sind wir verpflichtet, dieses an das Betriebsstätten-Finanzamt
zu melden.

 

Man muss zumindest bei der Consorsbank nicht direkt zu Jahresbeginn eine Deckung herstellen, sondern kann gemütlich die Abrechnung abwarten und dann den entsprechenden Betrag hinterlegen.

Gefürchtete Überziehungszinsen sind damit auch hinfällig.

Ich hoffe andere Banken handhaben das ähnlich.

 

Hat jemand Erfahrungen, was bei der Meldung an das FA dann passiert? Normaler Steuerbescheid oder kommen noch "Strafen" dazu?

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chirlu
vor 2 Minuten von henderson:

Hat jemand Erfahrungen, was bei der Meldung an das FA dann passiert? Normaler Steuerbescheid oder kommen noch "Strafen" dazu?

 

Die Strafe besteht darin, dass bei einem späteren Verkauf die Vorabpauschale nicht automatisch verrechnet wird, sondern du über die Steuererklärung gehen musst (mit entsprechenden Nachweisen, insbesondere dem Steuerbescheid von jetzt).

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henderson
vor 4 Minuten von chirlu:

 

Die Strafe besteht darin, dass bei einem späteren Verkauf die Vorabpauschale nicht automatisch verrechnet wird, sondern du über die Steuererklärung gehen musst (mit entsprechenden Nachweisen, insbesondere dem Steuerbescheid von jetzt).

Danke! Fände ich gar nicht so schlimm. Mit dem Bescheid hätte man dann wenigstens etwas hieb- und stichfestes in er Hand.

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Sapine

Wenn du das systematisch machst würde mich eine Steuervorauszahlung im weiteren Ablauf nicht überraschen

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odensee
vor 9 Minuten von henderson:

Mit dem Bescheid hätte man dann wenigstens etwas hieb- und stichfestes in er Hand.

Und das über Jahre und evtl. Jahrzehnte. Welch ein Aufwand für ein bisschen Bankenparanoia. :lol:

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DennyK

Mir ist da gerade noch eine Frage in den Kopf gekommen.

 

Wird eine vorab gezahlte Vorabpauschale später nur beim Verkauf berücksichtigt, oder eventuell auch bei Ausschüttungen, wenn der FSA bereits aufgebracht ist?

 

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Sapine

Die Steuer auf die Vorabpauschale wird am Jahresanfang für das Vorjahr fällig. Ausschüttungen des neuen Kalenderjahres gelten für das laufende Jahr und haben nichts mit der Vorabpauschale des Vorjahres zu tun. Sie werden aber berücksichtigt bei der Berechnung der nächsten Vorabpauschale, deren Steuern im Folgejahr fällig werden. 

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DennyK
vor 13 Minuten von Sapine:

Die Steuer auf die Vorabpauschale wird am Jahresanfang für das Vorjahr fällig. Ausschüttungen des neuen Kalenderjahres gelten für das laufende Jahr und haben nichts mit der Vorabpauschale des Vorjahres zu tun. Sie werden aber berücksichtigt bei der Berechnung der nächsten Vorabpauschale, deren Steuern im Folgejahr fällig werden. 

Die Vorabpauschale ist zwar für das Jahr 2023, aber sie wird ja meist zwischen Mitte Januar und Ende Februar 2024 fällig und verwendet dann auch den FSA von 2024.

Die geleistete Vorabpauschale (bzw. die darauf erbrachten Steuern)  wird ja dann intern beim Broker gespeichert und beim einem Verkauf gegen gerechnet bzw. verrechnet.

 

Theoretisch wäre es für den Broker ja einfacher wenn man diese Vorabpauschale direkt mit Ausschüttungen wieder verrechnen könnte, z.B. noch bevor der FSA angerechnet wird.

 

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Sapine

Was willst du da verrechnen. In beiden Fällen sind Steuern zu zahlen. Ob per Freistellungsauftrag, Verlustvortrag oder Abbuchung von irgendeinem Konto ist erst mal egal. Die Steuern auf Ausschüttungen des laufenden Jahres werden bei der Berechnung der Vorabpauschale für das laufende Jahr angerechnet und reduzieren eventuelle Steuern im Folgejahr. Die Vorabpauschale soll ja immer nur als eine Art von "Ersatzgewinn" herhalten, wenn nicht genügend Ausschüttungen besteuert werden konnten. 

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chirlu
vor 52 Minuten von DennyK:

sie wird ja meist zwischen Mitte Januar und Ende Februar 2024 fällig

 

Sie fließt am ersten Werktag des Jahres zu (kommendes Jahr am 2. Januar).

 

Ansonsten verstehe ich auch nicht, worum es dir geht.

vor 26 Minuten von Sapine:

Was willst du da verrechnen[?]

 

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DennyK
vor 1 Stunde von chirlu:

 

Sie fließt am ersten Werktag des Jahres zu (kommendes Jahr am 2. Januar).

Worauf basiert deine Aussage? 

Die Vorabpauschale nutzt aber das Steuerjahr 2024 und der steuerliche Stichtag ist auch in 2023.

Für den Großteil meiner ETF wurde bisher die Vorabpauschale immer Mitte Januar bis Ende Februar fällig. Eine Ausnahme war sogar mal Anfang April für einen ETF.

 

vor 1 Stunde von chirlu:

Ansonsten verstehe ich auch nicht, worum es dir geht.

 

Der Broker speichert doch wieviel Vorabpauschale pro ETF angefallen ist und beim Verkauf wird das ja verrechnet.

Die Frage ist also, warum nur beim Verkauf die Vorabpauschale verrechnet wird.

Theoretisch könnte die bereits in Vorleistung gezahlten Steuern mit einer späteren Ausschüttungen dieses einen ETFs auch zu verrechnet werden, das vermindert das Risiko das es später (vielleicht auch durch Depotüberträge) zu Problemen kommt und die Verrechnung nicht korrekt läuft. Hatten wir ja erst letztens in einem anderen Thread, wo bei jemanden vergessen wurde die Vorabpauschale beim Verkauf zu berücksichtigen und es dann nachträglich (glaub Monate später) eine Korrektur gab. 

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chirlu
vor 48 Minuten von DennyK:

Worauf basiert deine Aussage?

 

§ 18 Abs. 3 InvStG

 

vor 48 Minuten von DennyK:

Theoretisch könnte die bereits in Vorleistung gezahlten Steuern mit einer späteren Ausschüttungen dieses einen ETFs auch zu verrechnet werden,

 

Theoretisch ja, falls es in zukünftigen Jahren mal „zu hohe“ Ausschüttungen geben sollte. Ist aber nicht so vorgesehen und dürfte auch in der Realität selten vorkommen.

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odensee
Am 13.12.2023 um 14:41 von DennyK:

Für den Großteil meiner ETF wurde bisher die Vorabpauschale immer Mitte Januar bis Ende Februar fällig. Eine Ausnahme war sogar mal Anfang April für einen ETF.

Dein Broker hat zu diesem Zeitpunkt die Steuer auf die Vorabpauschale abgeführt. Das ist was anderes.

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stagflation
Am 13.12.2023 um 14:41 von DennyK:

Die Vorabpauschale nutzt aber das Steuerjahr 2024 und der steuerliche Stichtag ist auch in 2023.

Für den Großteil meiner ETF wurde bisher die Vorabpauschale immer Mitte Januar bis Ende Februar fällig. Eine Ausnahme war sogar mal Anfang April für einen ETF.

 

Du verwechselst immer noch "Vorabpauschale" und die "Steuer auf die Vorabpauschale".

 

Das wurde in diesem Thread zwar schon mehrfach geschrieben - aber was soll's...

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DennyK
· bearbeitet von DennyK
vor 13 Minuten von stagflation:

 

Du verwechselst immer noch "Vorabpauschale" und die "Steuer auf die Vorabpauschale".

 

Das wurde in diesem Thread zwar schon mehrfach geschrieben - aber was soll's...

Nein, tu ich nicht.

Keine Ahnung wie du aus dem zitierten Beitrag darauf kommst.

Wenn die Vorabpauschale anfällt, werden die Steuern darauf natürlich auch fällig. Ist doch logisch.

Ist na nicht so das es unterschiedliche Termine gibt.

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satgar
vor 12 Minuten von DennyK:

Wenn die Vorabpauschale anfällt, werden die Steuern darauf natürlich auch fällig.

Du formulierst das halt immer so, als sei die Vorabpauschale, der fiktive Ertrag, etwas, was zu zahlen sei. Wo tatsächlich Geld fließt. Daher kam Stagflation darauf. Es klingt falsch, wie du es beschreibst.

 

Besser wäre: wenn die Vorabpauschale ermittelt/berechnet wurde, werden darauf Steuern fällig. Die „Pauschale“ „fällt“ nicht an.

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DennyK
vor 1 Minute von satgar:

Du formulierst das halt immer so, als sei die Vorabpauschale, der fiktive Ertrag, etwas, was zu zahlen sei. Wo tatsächlich Geld fließt. Daher kam Stagflation darauf. Es klingt falsch, wie du es beschreibst.

 

Besser wäre: wenn die Vorabpauschale ermittelt/berechnet wurde, werden darauf Steuern fällig. Die „Pauschale“ „fällt“ nicht an.

Das weiß doch jeder hier, von daher muss man ja nicht bekanntes jedes Mal wiederholen.

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