rotten.demin 14. September vor 42 Minuten von BlindesHuhn88: mir geht es darum wie es sich verhält wenn man unterjährig verkauft. Für unterjährig verkaufte Anteile wird keine Vorabpauschale mehr erhoben, da diese steuerlich abgegolten sind. Diese Anteile kannst du einfach aus deiner Rechnung entfernen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BlindesHuhn88 14. September vor 4 Stunden von rotten.demin: Für unterjährig verkaufte Anteile wird keine Vorabpauschale mehr erhoben, da diese steuerlich abgegolten sind. Diese Anteile kannst du einfach aus deiner Rechnung entfernen. Top danke D.h. mein Vergleich stimmt und somit sind ACC im Vorteil auch im Entsparphase Wenn Steuer Gesetz so bleibt Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DennyK 14. September · bearbeitet 14. September von DennyK Hast du auch die Folgejahre betrachtet? Du verkaufst vom Acc ja nur ein paar Anteile und im Folgejahr wäre dann beim Teilverkauf mehr zu versteuern als im Jahr davor. Wobei dann die bereite gezahlte Vorabpauschale auf diese Anteile beim Verkauf ja mit berücksichtigt wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
schinderhannes 14. September Wenn ich Vorabpauschale komplett vermeiden will, dann sollte ich kurz vor Jahresende verkaufen und im neuen Jahr zurückkaufen - soweit klar. Reicht ein Verkauf am letzten Handelstag (also 30.12.) - obwohl das Settlement ins neues Jahr fällt ? Ich nehme an, das ist ok - richtig ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DennyK 14. September Verkaufen um die Vorabpauschale zu vermeiden macht maximal nur dann Sinn, wenn noch genügend vom FSA vorhanden ist, welcher sonst verfallen würde. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation 14. September · bearbeitet 14. September von stagflation vor 6 Stunden von rotten.demin: Für unterjährig verkaufte Anteile wird keine Vorabpauschale mehr erhoben, da diese steuerlich abgegolten sind. Diese Anteile kannst du einfach aus deiner Rechnung entfernen. Ich würde es so formulieren: beim Verkauf findet sowieso eine Endabrechnung statt - da macht es keinen Sinn, auch noch eine Vorabpauschale zu erheben. Man könnte natürlich zuerst eine anteilige Vorabpauschale berechnen. Bei der folgenden Endabrechnung werden die Vorabpauschalen aber angerechnet. Damit würde die anteilige Vorabpauschale sofort wieder abgezogen werden... Das wäre also völlig sinnlos! vor einer Stunde von schinderhannes: Wenn ich Vorabpauschale komplett vermeiden will, dann sollte ich kurz vor Jahresende verkaufen und im neuen Jahr zurückkaufen - soweit klar. Du bzw. Ihr optimiert an der falschen Stelle. Schaut auf das Große Ganze. Beispielsweise auf die Asset Allocation und auf Eurer Verhältnis risikoreich/risikoarm. Da könnt Ihr sehr viel optimieren und Euer Anlageergebnis deutlich verbessern. Bei der Rumrechnerei mit Vorabpauschalen gibt es nicht viel zu holen... Ich habe manchmal den Eindruck, dass nicht klar ist, dass es sich nicht um eine zusätzliche Steuer handelt - sondern lediglich um eine vorgezogene Besteuerung... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
schinderhannes 14. September · bearbeitet 14. September von schinderhannes vor 38 Minuten von stagflation: Ich habe manchmal den Eindruck, dass nicht klar ist, dass es sich nicht um eine zusätzliche Steuer handelt - sondern lediglich um eine vorgezogene Besteuerung... Der Eindruck täuscht, ist völlig klar. Es geht mir nicht um Steuern "sparen". Mich interessiert nur die steuertechnische Frage, was letztlich zählt. Verkaufsdatum oder Settlement ? Ich vermute Verkaufsdatum, hätte nur gerne eine Bestätigung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 14. September Wahrscheinlich ist das eine Entscheidung der Bank … Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Megatron 14. September · bearbeitet 14. September von Megatron vor einer Stunde von chirlu: Wahrscheinlich ist das eine Entscheidung der Bank … Das wohl kaum. Meiner Erfahrung nach das Datum zu dem der Verkauf abgewickelt wurde, also das alte Jahr. Das Wertpapier war zum 01.01. 00:00 nicht mehr in deinem Besitz,vergleiche das mal mit dem Ex Datum bei Dividenden, da ist die Valuta Stellung / Settlement auch nicht relevant. Übrigens: Kapitaleinkünfte die in den ersten Tagen des neuen Jahres reinkommen, aber logisch zum alten Jahr gehören, z.B. Tagesgeldzinsen die am 2.1, gebucht werden, werden steuerlich auch auf das alte Jahr angerechnet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 14. September vor 5 Minuten von Megatron: Das Wertpapier war zum 01.01. 00:00 nicht mehr in deinem Besitz Doch, bei einem Verkauf am 30. Dezember 2024 erfolgt der Übergang am 2. Januar 2025. Genau zum Jahreswechsel gehört das Wertpapier noch mir. In anderen Jahreswechsel-Grenzfällen kam es auf den Buchungstag an, den die Bank letztlich wählen kann. Ich würde mich nicht auf ein bestimmtes Verhalten verlassen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SlowHand7 14. September vor 6 Minuten von chirlu: Doch, bei einem Verkauf am 30. Dezember 2024 erfolgt der Übergang am 2. Januar 2025. Genau zum Jahreswechsel gehört das Wertpapier noch mir. In anderen Jahreswechsel-Grenzfällen kam es auf den Buchungstag an, den die Bank letztlich wählen kann. Ich würde mich nicht auf ein bestimmtes Verhalten verlassen. Nein! - Doch! - Ohh! Ich möchte mal behaupten daß steuerlich der Geschäftstag zählt. Es gibt Wertpapiere die teilweise schlecht lieferbar sind (etwa GME ). Da kannst du mal bis T+35 warten bis du sie wirklich im Eigentum hast. Aber das spielt für die steuerliche Behandlung doch wohl keine Rolle. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation 14. September · bearbeitet 14. September von stagflation vor 2 Stunden von schinderhannes: Mich interessiert nur die steuertechnische Frage, was letztlich zählt. Verkaufsdatum oder Settlement ? Ich vermute Verkaufsdatum, hätte nur gerne eine Bestätigung. Die Antwort ist glasklar! Vermeide Käufe, Verkäufe und alle anderen Transaktionen in der Zeit zwischen zwei Tage vor einem Tag nach dem Jahreswechsel! Ansonsten gilt: Im Spiel, im Krieg, in der Liebe und in der Zeit zwischen zwei Tage vor einem Tag nach dem Jahreswechsel ist alles erlaubt und Du bist in Gottes Hand! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BlindesHuhn88 15. September vor 12 Stunden von DennyK: Hast du auch die Folgejahre betrachtet? Du verkaufst vom Acc ja nur ein paar Anteile und im Folgejahr wäre dann beim Teilverkauf mehr zu versteuern als im Jahr davor. Wobei dann die bereite gezahlte Vorabpauschale auf diese Anteile beim Verkauf ja mit berücksichtigt wird. Die vorab pauschale startet bei dem Depot Wert zum 1.1 unabhängig wie viel davon bereits Kurs Gewinn ist. Folgejahre wird der Unterschied natürlich kleiner das stimmt, bleibt aber wegen dem Eigenanteil immer kleiner. So an sich top für ansparen und bei der Entnahme auch noch leichte Vorteile obwohl diese stark zusammen schrumpfen. Vor allem wirst du nicht durch zu viele (für Lebensunterhalt) Dividenden beglückt die du versteuert und wieder anlegst. Danke für die Hilfe! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kopfsalat23 15. September Am 13.9.2024 um 17:32 von BlindesHuhn88: Um Vergleich herzustellen wollen wir die 3261,50€ Dividende durch Verkauf realisieren. ETF B: Gewinne pro Stück 7€. 7*0,7*0,26375= 1,29€ Steuer, sprich 5,71€ Gewinn bleibt übrig. 3261,50€/(100+5,71)=30,85=31 Anteile. sprich für diese 31 Anteile bekomme ich dann = 31*105,71= 3277,01 € Cash auf die Hand Jetzt kommt die Vorabpauschale auf den anderen Teil: 1000-31 = 969 Teile Kommt auf den Verkaufszeitpunkt an (Vorabpauschale zahlt man mit 12 Teilen / Monaten) 969*100€ = 96.900€ Jahresanfang 969*107= 103.683€ Jahresende --> Vorabpauschale fürs ganze Jahr: 286,78€ Kannst du da mal noch den Rechenweg aufschreiben? Bei über 6700 Euro Gewinn nicht einmal 300 Euro Pauschale erscheint mir gar wenig. Am 13.9.2024 um 17:32 von BlindesHuhn88: Sprich ich hab dann (103.683€-286,78€) + 3.277,01€ Cash Delta von 396,22€ + 15,51€ = 411,73€ zum ETF A mit der Ausschüttung. Was du da prinzipiell und abgesehen von der Rechnung beachten solltest: die Pauschale wird ja nicht direkt im Depot abgezogen sondern dem Verrechnungskonto angelastet. Und das Geld musst du ja auch irgendwie auftreiben. Du würdest also nicht 3277 bar auf die Kralle kriegen, sondern weniger (wenn es dir darum geht einen bestimmten Betrag in Cash rausziehen zu können) LG Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BlindesHuhn88 15. September vor 2 Stunden von kopfsalat23: Kannst du da mal noch den Rechenweg aufschreiben? Bei über 6700 Euro Gewinn nicht einmal 300 Euro Pauschale erscheint mir gar wenig. Was du da prinzipiell und abgesehen von der Rechnung beachten solltest: die Pauschale wird ja nicht direkt im Depot abgezogen sondern dem Verrechnungskonto angelastet. Und das Geld musst du ja auch irgendwie auftreiben. Du würdest also nicht 3277 bar auf die Kralle kriegen, sondern weniger (wenn es dir darum geht einen bestimmten Betrag in Cash rausziehen zu können) LG Die vorab pauschale ist gedeckelt. Man nimmt den niedrigeren Wert von Gewinn und Basisertrag und darauf dann die Steuer. Deswegen ist das so niedrig. Jup das hast du Recht. Müsste man ein paar Aktien mehr verkaufen um die vorab pauschale zu begleichen. Andererseits wird es aber auch beim Verkauf gegengerechnet und man müsste wieder etwas einzahlen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Megatron 15. September vor 14 Stunden von chirlu: Doch, bei einem Verkauf am 30. Dezember 2024 erfolgt der Übergang am 2. Januar 2025. Genau zum Jahreswechsel gehört das Wertpapier noch mir. In anderen Jahreswechsel-Grenzfällen kam es auf den Buchungstag an, den die Bank letztlich wählen kann. Ich würde mich nicht auf ein bestimmtes Verhalten verlassen. Fragen wir halt das BMF (13.6.2008, IV C 1 – S 2000/07/0009) zur Einführung der Kapitalertragssteuer „Für die künftig umfassende Veräußerungsgewinnbesteuerung muss klargestellt werden, dass – wie gegenwärtig bei Anwendung der Marktrendite im Rahmen des Zinsabschlags – der zivilrechtliche Vertragsabschluss der maßgebliche Zeitpunkt ist für den Steuerabzug, die Freistellungsauftragsverwaltung und die Verlustverrechnung" Vertragsabschluss = Verkaufsdatum meiner Meinung nach. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 15. September vor 19 Minuten von Megatron: meiner Meinung nach. Du meinst das eine, das Finanzministerium meinte 2008 das andere und inzwischen das dritte, und das im Zweifel zuständige Gericht wird sich noch eine vierte Meinung bilden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag