stagflation 30. Januar Was man jedenfalls sieht, ist, dass Banken und Broker bei der Berechnung der Vorabpauschale und der Abführung der Steuer nicht die Depots der Reihe nach durchgehen. Sondern dass sie die Fonds der Reihe nach durchgehen. Treibende Kraft dürfte die Abrechnung mit dem Finanzamt sein - und alles wird daraufhin ausgerichtet sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nasenwasser 30. Januar Am 25.1.2025 um 03:03 von Mato: JustTrade: 2 ETFs dort verwahrt, Freibetrag in Anspruch genommen, aber noch keine Abrechnung vorhanden. Bei mir anders rum. Abrechnungen seit Tagen da, komplette 1000 € verbraucht, aber die übrige Steuer noch nicht abgebucht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kariya 30. Januar vor 45 Minuten von Nasenwasser: Bei mir anders rum. Abrechnungen seit Tagen da, komplette 1000 € verbraucht, aber die übrige Steuer noch nicht abgebucht. Bei mir auch bei justtrade. 2 Abrechnung sind da, keine Buchung bisher. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
morini 31. Januar · bearbeitet 2. Februar von morini Bin froh darüber, dass justTrade auch bei mir die Besteuerung der Vorabpauschale hinbekommen hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Geldhaber 2. Februar Am 29.1.2025 um 16:03 von Geldhaber: Bei Comdirect kam es zur "Steuerbelastung auf Vorabpauschale gem. § 18 InvStG". Mir wurde der Betrag für die Steuer vom Girokonto abgebucht. Zuvor hatte ich allerdings meinen Freistellungsauftrag erhöht, weil ich gesehen hatte, dass es knapp werden könnte (bei Comdirect trudeln die Abrechnungen nach und nach ein). Der Freistellungsauftrag ist "gültig ab 01.01.2025", die Erhöhung wurde aber nicht berücksichtigt. War wohl zu kurzfristig. Aktuell wird mir ein "verbleibender Freibetrag" angezeigt. Wird es nachträglich zu einer Neuberechnung kommen mit Erstattung/Storno des abgebuchten Betrages? Am 29.1.2025 um 16:26 von chirlu: Storno wohl nicht, aber der Betrag wird demnächst erstattet – wie immer, wenn Verluste realisiert werden oder eben auch der Freistellungsauftrag erhöht wird. Äußerst merkwürdiges Vorgehen - selbst für Comdirect-Verhältnisse: Die Steuerbelastung (Abbuchung) erfolgte mit Valuta 27.1. auf dem Girokonto. Dieses dient als Verrechnungskonto. Die Steuererstattung (Rückbuchung) erfolgte ebenfalls mit Valuta 27.1., aber auf einem Tagesgeldkonto! (Tagesgeldkonten fungieren bei Comdirect - anders als bei ING - nicht als Verrechnungskonten.) Genutzt wurde allerdings nicht das Tagesgeldkonto in derselben Kundenverbindung wie das Girokonto, sondern mein zweites Tagesgeldkonto in meiner zweiten Kundenverbindung!! Wie Comdirect auf die Idee kommen konnte, dort die Steuererstattung vorzunehmen, ist mir völlig schleierhaft. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CorMaguire 2. Februar vor 21 Minuten von Geldhaber: ...Wie Comdirect auf die Idee kommen konnte, dort die Steuererstattung vorzunehmen, ist mir völlig schleierhaft. Fachkräftemangel scnr Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
virenschleuder 2. Februar Bei Scalable Vorabpauschale gebucht , ETF mittlerweile verkauft und trotzdem Kapitalertragssteuer auf den Gewinn bezahlt, leider ist der nur Kundendienst nur fähig vorgefertigte Mails zu dem Problem als Antwort zu versenden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
west263 2. Februar vor 8 Minuten von virenschleuder: Bei Scalable Vorabpauschale gebucht , ETF mittlerweile verkauft und trotzdem Kapitalertragssteuer auf den Gewinn bezahlt, wenn Du einen Gewinn machst, zahlst Du auf diesen Kapitalertragssteuer. Auf was für eine Antwort hast Du gehofft? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Humfrey 2. Februar vor 9 Stunden von west263: wenn Du einen Gewinn machst, zahlst Du auf diesen Kapitalertragssteuer. Auf was für eine Antwort hast Du gehofft? Meine Vermutung: Die zu zahlende Kapitalertragssteuer (auf die gesamte Wertsteigerung des ETFs während der Haltedauer) sollte um den Betrag der bisher gezahlten Vorabpauschalen für diesen Fonds reduziert werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SlowHand7 2. Februar vor 14 Minuten von Humfrey: Meine Vermutung: Die zu zahlende Kapitalertragssteuer (auf die gesamte Wertsteigerung des ETFs während der Haltedauer) sollte um den Betrag der bisher gezahlten Vorabpauschalen für diesen Fonds reduziert werden. Leider falsch. Die VAP ist ein fiktiver Ertrag der versteuert wird. Die darauf gezahlte (oder frei gestellte) Steuer wird beim Verkauf angerechnet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 2. Februar vor 3 Minuten von SlowHand7: vor 20 Minuten von Humfrey: Meine Vermutung: Die zu zahlende Kapitalertragssteuer (auf die gesamte Wertsteigerung des ETFs während der Haltedauer) sollte um den Betrag der bisher gezahlten Vorabpauschalen für diesen Fonds reduziert werden. Leider falsch. Die VAP ist ein fiktiver Ertrag der versteuert wird. Die darauf gezahlte (oder frei gestellte) Steuer wird beim Verkauf angerechnet. Leider beides falsch. Vorabpauschalen werden nicht gezahlt, sondern versteuert (z.B. 100 Euro Vorabpauschale, gezahlt werden 26,38 Euro Steuern – oder auch 0 Euro, falls es noch Freistellungsvolumen gab). Die angesetzten Vorabpauschalen (im Beispiel 100 Euro) werden dann beim Verkauf vom steuerlichen Gewinn abgezogen. Der verbleibende Gewinn wird versteuert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
dw_ 2. Februar vor 12 Minuten von chirlu: Leider beides falsch. Vorabpauschalen werden nicht gezahlt, sondern versteuert (z.B. 100 Euro Vorabpauschale, gezahlt werden 26,38 Euro Steuern – oder auch 0 Euro, falls es noch Freistellungsvolumen gab). Die angesetzten Vorabpauschalen (im Beispiel 100 Euro) werden dann beim Verkauf vom steuerlichen Gewinn abgezogen. Der verbleibende Gewinn wird versteuert. Leider auch falsch. Es kommt darauf an ob Kirchensteuern anfallen und wenn ja in welchem Bundesland. Aber hey wir sind im WPF, es gibt immer jemanden der es besser weiß obwohl die Sache schon klar ist. Aber diesen Beitrag konnte ich mir mal nicht verkneifen. Lang lebe deutsches Steuerrecht, dann gibt es immer was zu diskutieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 2. Februar · bearbeitet 2. Februar von chirlu vor 7 Minuten von dw_: Es kommt darauf an ob Kirchensteuern anfallen und wenn ja in welchem Bundesland. Ein weiteres Beispiel dafür (neben dem von mir erwähnten Freistellungsauftrag), warum die Betrachtungsweise „gezahlte Steuern werden angerechnet“ in die Irre führt. Es kann nämlich sein, dass jemand bei Versteuerung der Vorabpauschale kirchensteuerpflichtig ist und beim Verkauf der Anteile Jahre später nicht mehr – oder umgekehrt. vor 7 Minuten von dw_: Leider auch falsch. Du solltest dich noch einmal mit der Bedeutung des Begriffs „Beispiel“ befassen. Er steckt bei mir in der Abkürzung „z.B.“ und zeigt an, dass ich nicht alle Fälle betrachte, sondern nur einen zufällig herausgegriffenen – in diesem Fall von jemandem, der nicht kirchensteuerpflichtig ist. (Und zufällig genau 100 Euro Vorabpauschale hat, was auch nicht auf jeden zutrifft.) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
dw_ 2. Februar vor 10 Minuten von chirlu: Du solltest dich noch einmal mit der Bedeutung des Begriffs „Beispiel“ befassen. Danke, ich mag intellektuelle Auseinandersetzungen. Zurück zu #1282, der Anlass zur Diskussion, ohne dass es eine Frage gab. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SlowHand7 2. Februar vor 17 Minuten von dw_: Leider auch falsch. Es kommt darauf an ob Kirchensteuern anfallen und wenn ja in welchem Bundesland. Aber hey wir sind im WPF, es gibt immer jemanden der es besser weiß obwohl die Sache schon klar ist. Aber diesen Beitrag konnte ich mir mal nicht verkneifen. Lang lebe deutsches Steuerrecht, dann gibt es immer was zu diskutieren. Es ist schon erstaunlich wie viele schlaue Menschen sich hier an diesem Thema abarbeiten. Natürlich wird die bisher versteuerte VAP beim Verkauf auf die Bemessungsgrundlage angerechnet. Das hat dann logischerweise den Effekt daß praktisch die darauf gezahlte Steuer erstattet wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein 2. Februar vor 3 Minuten von SlowHand7: Es ist schon erstaunlich wie viele schlaue Menschen sich hier an diesem Thema abarbeiten. Natürlich wird die bisher versteuerte VAP beim Verkauf auf die Bemessungsgrundlage angerechnet. Das hat dann logischerweise den Effekt daß praktisch die darauf gezahlte Steuer erstattet wird. Nein, so ist es nicht. Auch wenn keine Steuer gezahlt wurde, wird die Vorabpauschale abgerechnet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MrTrillion 2. Februar · bearbeitet 2. Februar von MrTrillion . Am 15.1.2025 um 09:46 von Sapine: Bei maxblue sehe ich noch nichts. Guten Abend, kannst Du bei maxblue inzwischen etwas sehen? Oder wurde anderen dort inzwischen ihre Vorabpauschale abgerechnet? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine 3. Februar Ja - die Abrechnungen kamen im Zeitraum 17.-20. Januar alle kurz hintereinander oder genauer gesagt gestapelt, nachdem die Post ja nicht mehr täglich kommt. Da fehlt nichts mehr. Bei der 1822 war die Abrechnung ca. 1-2 Tage nach der Buchung im Postkasten. Beide Banken haben mit Wertstellung 2.1. gebucht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SlowHand7 3. Februar vor 50 Minuten von Sapine: Beide Banken haben mit Wertstellung 2.1. gebucht. Also ich finde diese erratische Wertstellung bei den Banken doch lästig. So etwas sollte doch klar geregelt sein. Die ING hat mir munter auf den 02.01. valutiert. Consors hingegen zuletzt auf den 31.01. was eine faire Abwicklung ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CorMaguire 3. Februar vor 3 Stunden von SlowHand7: ....Consors hingegen zuletzt auf den 31.01. was eine faire Abwicklung ist. Finde ich gut dass Consors das jetzt so macht. Im Dezember hatten sie noch angekündigt mit Valuta 02.01. zu buchen. Allerdings fehlen bei mir noch immer 60% der Abrechnungen, die vorrausichtlich auch 0 sein werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
dw_ 3. Februar · bearbeitet 3. Februar von dw_ Woher bekomme ich den amtlich gültigen Rücknahmepreises des Investmentanteils zu Beginn des Kalenderjahres im Sinne von Investmentsteuergesetz (InvStG) § 18 Vorabpauschale (1)? Wird kein Rücknahmepreis festgesetzt, so tritt der Börsen- oder Marktpreis an die Stelle des Rücknahmepreises. Das sollte doch für 2025 inzwischen alles feststehen. Konkret: IE00B4L5Y983 iShares Core MSCI World UCITS ETF Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 3. Februar · bearbeitet 3. Februar von chirlu vor 14 Minuten von dw_: Konkret: IE00B4L5Y983 iShares Core MSCI World UCITS ETF 104,5905 Euro. Entsprechend kann die Vorabpauschale maximal 1,85229775 Euro pro Anteil betragen (vor Teilfreistellung). Das Maximum wird erreicht, wenn der Kurs am Jahresende mindestens 106,4428 Euro beträgt. vor 14 Minuten von dw_: Woher bekomme ich den amtlich gültigen Rücknahmepreises des Investmentanteils zu Beginn des Kalenderjahres im Sinne von Investmentsteuergesetz (InvStG) § 18 Vorabpauschale (1)? Comdirect-Informer. Wurde oben ausführlich besprochen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Malvolio 3. Februar · bearbeitet 3. Februar von Malvolio vor 17 Minuten von dw_: Woher bekomme ich den amtlich gültigen Rücknahmepreises des Investmentanteils zu Beginn des Kalenderjahres im Sinne von Investmentsteuergesetz (InvStG) § 18 Vorabpauschale (1)? Wird kein Rücknahmepreis festgesetzt, so tritt der Börsen- oder Marktpreis an die Stelle des Rücknahmepreises. Das sollte doch für 2025 inzwischen alles feststehen. Konkret: IE00B4L5Y983 iShares Core MSCI World UCITS ETF Der NAV von Fonds wird von der Fondsgesellschaft täglich festgestellt und veröffentlicht .... im vorliegenden Fall allerdings in USD. https://www.ishares.com/de/privatanleger/de/produkte/251882/ishares-msci-world-ucits-etf-acc-fund/1535604580385.ajax?fileType=xls&fileName=iShares-Core-MSCI-World-UCITS-ETF_fund&dataType=fund Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 3. Februar vor 5 Minuten von Malvolio: Der NAV von Fonds wird von der Fondsgesellschaft täglich festgestellt und veröffentlicht. Leider oft (wie auch hier) nicht der offizielle Euro-Wert, wenn die Fondswährung Dollar ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
dw_ 3. Februar vor 9 Minuten von chirlu: Comdirect-Informer Besten Dank! Börse noch umstellen auf Fondsgesellschaft in EUR. Erübrigt weitere Fragezeichen, da von iShares nur in USD angegeben wird und dann die Nächste Frage nach dem offiziellen Wechselkurs kommt. Der EUR Kurs ist vertrauenswürdig. Damit komme ich mit eigener Rechnung für 2024 auf das identische Ergebnis wie es offiziell angewandt wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag