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chirlu
vor 13 Stunden von Geldhaber:

(FFB:) Im Postfach bei mir aktuell noch nichts, aber unter "Fonds-Transaktionen", "Umsätze" können die Daten schon eingesehen werden.

 

Jetzt sind die Abrechnungen da.

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mark89

Kurze Frage, für unterjährig gekaufte ETF wird die Vorabpauschale ja auch nur anteilig berechnet. Wird der Monat des Kaufs dabei auch schon berücksichtigt oder nur volle Kalendermonate?

 

Ich dachte zunächst letzteres, aus meiner DKB-Abrechnung geht aber hervor, dass der Kaufmonat (bei mir jeweils am 5. des Monats) auch berücksichtigt wird. Für am 5.12.2024 gekaufte Anteile werden mir als 1/12 der Pauschale berechnet. 

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Shylock
9 minutes ago, mark89 said:

Wird der Monat des Kaufs dabei auch schon berücksichtigt?

Ja, der Monat des Kaufes wird vollständig mit berücksichtigt unabhängig vom tatsächlichen Kaufzeitpunkt. D.h. bei einem Kauf z.B. am 30. Januar gilt die Vorabpauschale zu 12/12 als zugeflossen.

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stagflation
vor 14 Minuten von Shylock:

Ja, der Monat des Kaufes wird vollständig mit berücksichtigt unabhängig vom tatsächlichen Kaufzeitpunkt. D.h. bei einem Kauf z.B. am 30. Januar gilt die Vorabpauschale zu 12/12 als zugeflossen.

 

Vom Prinzip hast Du recht - aber es wäre gut möglich, dass ein Kauf am 30. Januar mit Settlement Anfang Februar (T+2) nur zu 11 Monaten bei der Berechnung der Vorabpauschale führt. Das müsste man einen Juristen fragen...

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Bolanger

Wie schaut es eigentlich aus mit Vorabpauschalen für Altbestände von vor 2009 und einer Verlustverrechnung mit Verlusten, die bei einem anderen Institut angefallen sind? Ich zahle fleißig meine Vorabpauschale auf die Altbestände, die im Falle eines Verkaufs ohnehin zurückerstattet werden müssten. Kann man da irgendwas schon jetzt mit den Verlusten verrechnen?

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moonraker
· bearbeitet von moonraker
vor einer Stunde von Bolanger:

Wie schaut es eigentlich aus mit Vorabpauschalen für Altbestände von vor 2009 und einer Verlustverrechnung mit Verlusten, die bei einem anderen Institut angefallen sind? Ich zahle fleißig meine Vorabpauschale auf die Altbestände, die im Falle eines Verkaufs ohnehin zurückerstattet werden müssten. Kann man da irgendwas schon jetzt mit den Verlusten verrechnen?

Die Rückerstattung der Steuern auf Gewinne (ab 2018) für Altbestände erfolgt über das Finanzamt, die Bank kann da also nichts verrechnen. Und "ohnehin zurückerstattet" wird nur bis 100.000€...

Mit Verlusten (nicht von Aktien!) bei einem anderen Institut kannst du die Vorabpauschale über die Anlage KAP verrechnen. Dazu musst du aber eine Verlustbescheinigung beantragen, mit allen entsprechenden Vor- und Nachteilen... Da würde ich lieber die Verluste per Depotübertrag verschieben.

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chirlu
vor 4 Stunden von stagflation:

es wäre gut möglich, dass ein Kauf am 30. Januar mit Settlement Anfang Februar (T+2) nur zu 11 Monaten bei der Berechnung der Vorabpauschale führt.

 

Nein, relevant ist der Kauf.

 

vor 3 Stunden von Bolanger:

Ich zahle fleißig meine Vorabpauschale

 

Du zahlst keine Vorabpauschale. Maximal zahlst du Steuern auf eine Vorabpauschale.

 

vor 3 Stunden von Bolanger:

die im Falle eines Verkaufs ohnehin zurückerstattet werden müssten

 

Anscheinend hast du die Antworten auf deine letzte Frage dazu nicht gelesen oder nicht verstanden.

 

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Geldhaber
vor 13 Stunden von chirlu:

Jetzt sind die Abrechnungen da.

Bei mir leider noch nicht [FFB].

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h.sie

Bei mir (Scaleable) wurde bisher 1 von igs. 5 ETFs abgerechnet. Wollte eigentlich bissl was verkaufen, aber damit warte ich lieber, bis die entsprechende Abrechnung da ist, sonst kommen die bestimmt durcheinander... 

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Hamster92
vor 23 Stunden von chirlu:

Die Rechtsform ist nicht relevant für die Frage, ob nach Investmentsteuergesetz besteuert wird. BB Biotech ist genauso eine schweizerische Aktiengesellschaft wie Nestle.

Das ist interessant. Wusste ich nicht. Gibt es eine Begründung bzw. gesetzliche Norm, warum die Aktie eines Unternehmens als Investmentfonds angesehen wird?

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 10 Stunden von chirlu:

Nein, relevant ist der Kauf.

 

Das mag so sein und es mag auch gängige Rechtssprechung sein - aber es nicht eindeutig herleitbar.

 

In §18 InvStG steht "Erwerb" und nicht "Kauf". Es geht also um den Übertrag von wirtschaftlichem Eigentum. Man könnte argumentieren, dass der erst bei dem Settlement stattfindet. Auch Zinsen werden erst ab diesem Zeitpunkt gezahlt. In den USA oder auch in der Schweiz wird die Berechtigung für eine Dividendenzahlung nicht über den Kaufzeitpunkt, sondern über den Besitz (Record Date) ermittelt.

 

Der BFH sieht das offenbar anders. Aber das ist nicht unumstritten. Siehe: https://online.ruw.de/rdf-news/standpunkte/Im-Fokus-des-BFH-uebergang-wirtschaftlichen-Eigentums-bei-Aktiengeschaeften-28949.

 

Na ja, das sollen die Juristen unter sich ausmachen. Ich weiß, dass ich / man an solchen Stellen vorsichtig sein sollte...

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chirlu
vor 2 Minuten von stagflation:

In den USA oder auch in der Schweiz wird die Berechtigung für eine Dividendenzahlung nicht über den Kaufzeitpunkt, sondern über den Besitz (Record Date) ermittelt.

 

Das ist ja in Deutschland nicht anders, hat aber keine praktische Auswirkung. Sinnvollerweise (weil alles andere die meisten Leute nur verwirrt) betrachtet man trotzdem den – inoffiziellen – Ex-Tag, der ja nichts anderes ist als der erste Handelstag, an dem man die Aktie (oder den Fondsanteil) nicht mehr rechtzeitig für den Besitzstichtag bekommt.

 

Als Beispiel hier ein iShares-ETF: Da wird parallel Stichtag (17. Januar) und Ex-Tag (16. Januar) genannt. Wenn man am Ex-Tag gekauft hat, hat man nach T+2 den ETF am 20. Januar tatsächlich erhalten, also erst nach dem Stichtag, also zu spät für die Ausschüttung. Hat man dagegen einen Tag vor dem Ex-Tag gekauft, am 15. Januar, hat man den ETF am 17. Januar bekommen, also gerade am Stichtag und damit noch rechtzeitig.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Das ist schon klar. Aber juristisch muss man Berechtigungen und Pflichten an etwas festmachen. Es ist merkwürdig, wenn manche Berechtigungen und Pflichten ab dem Kaufzeitpunkt gelten und andere ab dem Settlement.

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SlowHand7

Heute hat mich meine Lieblingsbank doch etwas verärgert.  :(

Es kam die Abrechnung von Consors für meinen NASDAQ ETF.

Na ja, eher kam sie nicht. :(

 

Das Gute:

Der Betrag der VAP entspricht wieder auf den Cent genau meiner Berechnung, die nun offenbar wirklich korrekt ist.  :)

 

Das Schlechte:

Es wurde bemängelt daß das Konto am 02.01. nicht ausreichend gedeckt war. WTF??

Klar war da kaum Geld drauf. Aber ich habe doch einen FSA dort der locker gereicht hätte.

Nun hatte ich vor drei Tagen einen netten Gewinn realisiert und den Freibetrag verbraucht.

Und deshalb hatte ich Anfang Januar keine Freibetrag mehr und hätte Steuern zahlen müssen?

 

Das finde ich nun extrem fragwürdig und einer Beschwerde wert.

Aber immerhin schwärzt Consors einen nicht sofort beim FA an, so wie es die Condirect macht.  :(

Sie wollen in 20 Tagen nochmal eine Abbuchung versuchen, und dann ist das nötige Geld eben da.

Ich denke ich werde es mal darauf belassen.

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CorMaguire
· bearbeitet von CorMaguire
vor 7 Stunden von SlowHand7:

.... Das Schlechte:

Es wurde bemängelt daß das Konto am 02.01. nicht ausreichend gedeckt war. WTF??

Klar war da kaum Geld drauf. Aber ich habe doch einen FSA dort der locker gereicht hätte.

Nun hatte ich vor drei Tagen einen netten Gewinn realisiert und den Freibetrag verbraucht.

Und deshalb hatte ich Anfang Januar keine Freibetrag mehr und hätte Steuern zahlen müssen?....

Gestern kam auch bei mir die erste VAP-Abrechnung, wie erwartet 0.

Bei mir sind mit Werstellung 10.01 einige Dividenden eingetrudelt.

Die sind in der VAP-Abrechnung auch vom Freibetrag abgezogen.

D. h. Consors valutiert auf dem Konto auf den 02.01. zurück, schaut aber nicht wie der Freibetrag da war.

Dieses Jahr waren sie mit der ersten Abrechnung fast eine Woche früher dran, vielleicht werden sie ja dann sogar noch im Februar fertig.....

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t.klebi
· bearbeitet von t.klebi
Am 23.1.2025 um 07:17 von stagflation:

 

aber es wäre gut möglich, dass ein Kauf am 30. Januar mit Settlement Anfang Februar (T+2) nur zu 11 Monaten bei der Berechnung der Vorabpauschale führt. Das müsste man einen Juristen fragen...

Weder ist dies möglich, noch muss man einen Juristen befragen.

Der Blick ins Gesetzbuch reicht.

"§18 InvStG

...

(2) Im Jahr des Erwerbs der Investmentanteile vermindert sich die Vorabpauschale um ein Zwölftel für jeden vollen Monat, der dem Monat des Erwerbs vorangeht.

..."

 

Einem Erwerb am 30. Januar geht kein voller Monat im Jahr des Erwerbs voran, also mindert sich die Vorabpauschale nicht um ein Zwölftel. Einem beispielhaften Erwerb im Dezember gehen 11 volle Monate voraus, was zu einer Minderung um 11/12 führt.

 

Erwerb im steuerrechtlichen Sinne ist immer die Verschaffung des wirtschaftlichen Eigentums, also der faktischen Herrschaft an einer Sache.  

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whister
vor 11 Stunden von SlowHand7:

Heute hat mich meine Lieblingsbank doch etwas verärgert.  :(

Es kam die Abrechnung von Consors für meinen NASDAQ ETF.

Na ja, eher kam sie nicht. :(

 

Das Gute:

Der Betrag der VAP entspricht wieder auf den Cent genau meiner Berechnung, die nun offenbar wirklich korrekt ist.  :)

 

Das Schlechte:

Es wurde bemängelt daß das Konto am 02.01. nicht ausreichend gedeckt war. WTF??

Klar war da kaum Geld drauf. Aber ich habe doch einen FSA dort der locker gereicht hätte.

Nun hatte ich vor drei Tagen einen netten Gewinn realisiert und den Freibetrag verbraucht.

Und deshalb hatte ich Anfang Januar keine Freibetrag mehr und hätte Steuern zahlen müssen?

 

Das finde ich nun extrem fragwürdig und einer Beschwerde wert.

Aber immerhin schwärzt Consors einen nicht sofort beim FA an, so wie es die Condirect macht.  :(

Sie wollen in 20 Tagen nochmal eine Abbuchung versuchen, und dann ist das nötige Geld eben da.

Ich denke ich werde es mal darauf belassen.

Bei mir hat Consors die Steuer auf die Vorabpauschale am 22.01. gebucht - Wertstellung auch 22.01.

 

Ich finde es sehr fragwürdig wenn Banken die Vorabpauschale später mit Wertstellung 02.01. buchen. Schließlich wird die Bank die Steuer auch erst abführen wenn sie diese beim Kunden eingezogen hat und nicht schon am 02.01.

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Schlumich
vor 9 Minuten von whister:

Bei mir hat Consors die Steuer auf die Vorabpauschale am 22.01. gebucht - Wertstellung auch 22.01.

 

Ich finde es sehr fragwürdig wenn Banken die Vorabpauschale später mit Wertstellung 02.01. buchen. Schließlich wird die Bank die Steuer auch erst abführen wenn sie diese beim Kunden eingezogen hat und nicht schon am 02.01.

Da die DIBA DAS (Valuta der Steuer auf VAP zum 02.01., egal wann die Abrechnung kommt) auch gemacht hat, frage ich mich schon die ganze Zeit,:

 

a) ob DAS letztes Jahr auch schon so war oder ob der Freistellungsauftrag est dann belastet wurde, wenn die Abrechnung da war und

b) ob die DIBA bei mir bereits alle ETFs berechnet und VAP Steuer abgeführt hat oder ob da noch was kommt. Wenn ich mir Erwartungswerte anschaue, müsste da noch was kommen, was dann am Ende sehr inkonsitent wäre.

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CorMaguire
· bearbeitet von CorMaguire
vor 27 Minuten von whister:

Bei mir hat Consors die Steuer auf die Vorabpauschale am 22.01. gebucht - Wertstellung auch 22.01.

 

Du meinst Wertstellung 02.01. oder? Sonst hätte sich Consors ja anders verhalten wie sie in der Kundeninfo im Dezember angekündigt hatten.

vor 28 Minuten von whister:

...Ich finde es sehr fragwürdig wenn Banken die Vorabpauschale später mit Wertstellung 02.01. buchen. Schließlich wird die Bank die Steuer auch erst abführen wenn sie diese beim Kunden eingezogen hat und nicht schon am 02.01.

Sehe ich auch so.

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SlowHand7
vor 25 Minuten von whister:

Bei mir hat Consors die Steuer auf die Vorabpauschale am 22.01. gebucht - Wertstellung auch 22.01.

 

Ich finde es sehr fragwürdig wenn Banken die Vorabpauschale später mit Wertstellung 02.01. buchen. Schließlich wird die Bank die Steuer auch erst abführen wenn sie diese beim Kunden eingezogen hat und nicht schon am 02.01.

Das ist ja interessant.

Da bin ich ja gespannt wie das bei mir valutiert wird.

Sie können doch die Kunden nicht unterschiedlich und zufällig behandeln. :(

 

Letztes Jahr wurde diese VAP am 30. Januar auf den Freibetrag angerechnet.

Da gab es keine explizite Valuta.

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whister
vor 7 Minuten von CorMaguire:

Du meinst Wertstellung 02.01. oder? Sonst hätte sich Consors ja anders verhalten wie sie in der Kundeninfo im Dezember angekündigt hatten.

Nein, 22.01. Alle anderen Banken haben bei mir mit Wertstellung 02.01. gebucht.

 

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CorMaguire
vor 13 Minuten von whister:

Nein, 22.01. Alle anderen Banken haben bei mir mit Wertstellung 02.01. gebucht.....

Faszinierend ... im Dezember haben sie geschrieben:

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EddisHerrchen

Hallo @Schlumich

 

zu Deinen Fragen:

vor 4 Stunden von Schlumich:

a) ob DAS letztes Jahr auch schon so war oder ob der Freistellungsauftrag est dann belastet wurde, wenn die Abrechnung da war und

b) ob die DIBA bei mir bereits alle ETFs berechnet und VAP Steuer abgeführt hat oder ob da noch was kommt. Wenn ich mir Erwartungswerte anschaue, müsste da noch was kommen, was dann am Ende sehr inkonsitent wäre.

bei
a) ja, das war im letzten Jahr auch schon so §18 (3) besagt die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag im Jahr als zugeflossen -> Valuta 2.1.
Belastet wird erst nach Vorliegen der Abrechnung, aber du siehst das Buchungsdatum beim Freistellungsauftrag ja nicht bei ING. Daher meine Vermutung: Valuta der Abrechung = Valuta der Abrechnung Freistellungsauftrag.

 

b) wenn Du noch nicht für alle ETFs eine Abrechung hast, kommt noch was. ING schickt für jeden ETF eine Abrechung. Fällt keine Vorabpauschale an bekommst Du eine Abrechnung mit 0 Euro.  Die Abrechnungen können ja erst berechnet werden wenn die von WMDaten bereitgestellt sind, also zum Valuta Termin immer verspätet.

 

Mir fehlen bei unseren Depots auch noch etliche Abrechnungen bei der ING (3 VAP, eine Nuller, 10 offen). Ist vermutlich gerade kein Praktikant zum nachfüllen des Toners für den PDF Drucker verfügbar. :narr:

Gruß

EddisHerrchen

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Geldhaber
Am 23.1.2025 um 16:43 von Geldhaber:

Bei mir leider noch nicht [FFB].

Inzwischen habe ich auch die Abrechnungen bei FFB im Postfach. 

 

Bei Comdirect ist eine weitere Abrechnung eingetrudelt. 

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Holgerli

Totenstille bei der Baader Bank bzw. Scalable Capital. Weder noch Abbuchung, noch Reduzierung des Steuerfreibetrages, noch Belege im Postfach.  Wenn sich die ING nicht komplett verrechnet hat, müsste zumindest ein ETF auch bei Baader/SC vorabpauschalepflichtig sein.

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