Hamster92 vor 19 Stunden vor 6 Stunden von Bast: Dieses Video in einer Monte-Carlo-Simulation zu dem Schluss, dass die Steuern auf die Vorabpauschale zu einer absoluten Renditeverringerung von 5 bis 15 Basispunkten führen wird. Bei großen Depots und langer Laufzeit scheint sich die Renditeverringerung um die 20 Basispunkte einzupendeln. Wenn du die Einzelaktien statt des ETFs gekauft hättest, dann hättest du auch keinen Steuervorteil durch Wiederanlage der Dividenden. So gesehen verstehe ich die Aufregung über die Vorabpauschale nicht. Mit thesaurierenden ETFs hat man immer noch einen Vorteil ggü. Ausschüttern. Da ist es schon eine größere Gemeinheit, dass ETFs bei Verschmelzung unter Umständen fiktiv verkauft und neu angeschafft werden, wie jetzt bald wieder bei Amundi: https://extraetf.com/de/news/etf-news/amundi-etf-verschmelzung-tappen-anleger-unbewusst-in-eine-steuerfalle Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
t.klebi vor 17 Stunden · bearbeitet vor 17 Stunden von t.klebi vor 2 Stunden von Hamster92: Wenn du die Einzelaktien statt des ETFs gekauft hättest, dann hättest du auch keinen Steuervorteil durch Wiederanlage der Dividenden. So gesehen verstehe ich die Aufregung über die Vorabpauschale nicht. Die Vorabpauschale versteuert aber die reine Wertsteigerung des ETF bis zur Höhe eines Basiszins, gedeckelt auf die jährliche Wertsteigerung. Das gibt es bei Einzelaktien nicht und das ist es schon ein "Aufreger". Schließlich wird mit der Vorabpauschale das Zuflussprinzip bei den Kapitaleinkünften durchbrochen. Es wird über die Haltedauer ein fiktiver Gewinn versteuert, der rein auf Basis der jeweiligen Jahresentwicklungen ermittelt wird. vor 2 Stunden von Hamster92: Mit thesaurierenden ETFs hat man immer noch einen Vorteil ggü. Ausschüttern. Aber nur soweit die Ausschüttungsrendite über dem jeweiligen Basiszins liegt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Hamster92 vor 16 Stunden vor 36 Minuten von t.klebi: Aber nur soweit die Ausschüttungsrendite über dem jeweiligen Basiszins liegt. Der Teil, der von den Aktien auf Fondsebene ausgeschüttet wurde, aber nicht an die Anleger ausgeschüttet wurde. Praktisch sind es doch nur 70% vom Basiszins und darauf gibt es auch nochmal 30% Teilfreistellung. Du bist mit einem Thesaurier immer noch besser bedient, als wenn du dir einen bevorzugten ETF selber nachbauen würdest bzw. wenn du die Ausschüttungen eines Ausschütters in den gleichen ETF wieder anlegst. Ich verstehe das Gejammer über die Vorabpauschale echt nicht. Dass der Staat hier einen Teil der praktisch angefallenen Erträge (auch wenn du sie nur in Form einer Wertsteigerung siehst) haben möchte, halte ich für absolut nachvollziehbar. In den USA sind thesaurierende ETF übrigens aus genau diesem Grund verboten: Weil die dort keine Steuerstundungsmodelle erlauben wollen. Wirklich benachteiligt wärst du nur bei einem ETF, der quasi ausschließlich in Aktien investiert, die keine Dividende ausschütten. Aber wie viel Prozent aller verfügbaren ETF sind das wohl? Könntest du mir spontan überhaupt einen nennen? Aber selbst wenn, wäre bei so einem absoluten Ausnahmefall auch eine Benachteiligung vertretbar. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Shylock vor 16 Stunden 46 minutes ago, t.klebi said: Aber nur soweit die Ausschüttungsrendite über dem jeweiligen Basiszins liegt. Oder die Wertentwicklung negativ ist. Das Wort Vorabpauschale beinhaltet wie unschwer zu erkennen das Wort Pauschale, d.h. es wird pauschal eine gewisse interne Rendite unterstellt die zu versteuern ist und das ist im Vergleich zur vorherigen Regelung sicher ein Verbesserung. Vielleicht hätte der Gesetzgeber thesaurierende ETFs einfach verbieten sollen, dann müsste man sich das elendige Gejammere nicht anhöhren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
t.klebi vor 12 Stunden vor 3 Stunden von Hamster92: auch wenn du sie nur in Form einer Wertsteigerung siehst Nicht nur ich sehe das so, sondern jeder der sich etwas mit Steuer- und Bilanzrecht auskennt, wird das so sehen. Hier werden bereits stille Reserven besteuert. Nur sind wir bei Einkünften aus Kapitalvermögen, also in deiner Überschusseinkunftsart. Die Vorabpauschale durchbricht dieses Prinzip. Die Verfassungskonformität ist wahrscheinlich gewahrt, aber es hat zumindest ein Geschmäckle. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Geldhaber vor 9 Stunden Am 16.1.2025 um 06:39 von Geldhaber: Bei FFB wird angezeigt: Statt "Die Anzeige der Vorabpauschale ist am 20./21. Januar im Onlinepostfach verfügbar." heißt es nun "Die Anzeige der Vorabpauschale ist in den nächsten Tagen im Onlinepostfach verfügbar." Vollständig: Zitat Vorabpauschale 2024 Für das Jahr 2024 beträgt der Basiszinssatz 2,29 %. Die Berechnung erfolgt ab dem 17. Januar 2025. Die Anzeige der Vorabpauschale ist in den nächsten Tagen im Onlinepostfach verfügbar. Im Anschluss erfolgt je nach Depotart der Verkauf von Fondsanteilen bzw. die Abbuchung vom Konto. Bitte stellen Sie sicher, dass ausreichend Deckung auf dem Konto ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu vor 8 Stunden vor 12 Minuten von Geldhaber: "Die Anzeige der Vorabpauschale ist in den nächsten Tagen im Onlinepostfach verfügbar." Das Freistellungsvolumen ist schon reduziert. Bei mir kommt der Betrag auch hin. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu vor 5 Stunden · bearbeitet vor 5 Stunden von chirlu Am 16.1.2025 um 09:44 von chirlu: Die Postbank (also gleiches System der Deutschen Bank) hat mir einen Beleg für den einen abgerechneten Fonds eingestellt, obwohl durch Freistellungsauftrag keine Steuer angefallen ist. Inzwischen hat die Postbank auch den zweiten Fonds abgerechnet. Beide Vorabpauschalen wurden mit dem Freistellungsauftrag verrechnet. Zitat Bei der DAB liegen auch Abrechnungen für zwei Fonds vor. Es scheint aber, dass sie intern schon weiter sind, denn der Verlusttopf steht auf 0 (wofür die beiden Fonds nicht ausgereicht haben). Am 17.1.2025 um 11:11 von chirlu: In der Tat lagen heute die Abrechnungen für drei weitere Fonds in der Postbox. Jetzt fehlt bei der DAB nur noch ein Fonds, dessen Vorabpauschale allerdings 0 ist wegen negativer Kursentwicklung über das Jahr hinweg. Mal schauen, ob da eine Abrechnung kommt oder sie sich die sparen. Bis jetzt kam keine „Nullabrechnung“. Wahrscheinlich war es das also. Der Verlusttopf wurde verrechnet und ist jetzt leer, der Rest ging auch bei der DAB gegen den Freistellungsauftrag. Heute lag auch bei der Comdirect die Abrechnung zu meinem einzigen dortigen Fonds im Postfach. Ebenfalls Verrechnung mit Freistellungsauftrag. Bei der FFB ist, wie oben beschrieben, der Freistellungsauftrag teilweise verbraucht in plausibler Höhe, die Abrechnungen liegen aber noch nicht vor. Somit sind Postbank, DAB und Comdirect bei mir durch. Wenn noch die Abrechnungen der FFB eintreffen, ist die Operation Vorabpauschale für dieses Jahr erledigt. Schwierigkeiten sind nicht aufgetreten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CorMaguire vor 4 Stunden Bei Consors tut sich nichts. Letztes Jahr war aber auch die erste Abrechnung vom 29.01. und die letzten vom 06.03. Naja wenn man valutarisch zum 02.01. zurückbuchen will, hat mans vielleicht nicht so eilig Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag