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kleinerfisch

Bei mir (Firefox) geht auch sowohl Dein Link als auch der aus meiner Signatur.

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indianahorst

Ich habe Depots bei Scalable, Finanzen.net Zero und Traders Place, allesamt also auf der Infrastruktur der Baader Bank basierend. Gibt es Erfahrungswerte, ob die VAP, sofern sie den Freistellungsauftrag übersteigt, gesammelt von EINEM der Verrechnungskonten abgebucht wird oder von jedem Verrechnungskonto einzeln? 

(Die Depots bei Zero und TP sind erst 2024 hinzugekommen, daher habe ich selbst keine Erfahrung mit der Handhabung)

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chirlu
vor 6 Stunden von indianahorst:

Gibt es Erfahrungswerte, ob die VAP, sofern sie den Freistellungsauftrag übersteigt, gesammelt von EINEM der Verrechnungskonten abgebucht wird oder von jedem Verrechnungskonto einzeln?

 

Ich habe keine Erfahrungswerte, aber warum sollte es gesammelt von einem einzigen Verrechnungskonto abgehen? Kann ich mir überhaupt nicht vorstellen. Wenn du z.B. Ausschüttungen bekommst, wird dann auch die Ausschüttung dem Konto X gutgeschrieben und die Steuer darauf von Konto Y abgezogen?

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MichaelMueller

@kleinerfisch danke für die Zusammenstellung sehr hilfreich :thumbsup:. Dann werde ich in ein paar Wochen nach dem Depotübertrag W1, W3, W4 und W32 mal anfragen.

Ich kann mir das noch nicht so richtig vorstellen, wie das dann aussieht und wie ich das mit meinen Daten/Abrechnungen kontrolliere. Da lasse ich mich mal überraschen.
Wie sieht denn deine E-Mail mit Fachbegriffen aus, damit du direkt zu richtigen Stelle/Fachabteilung durchkommst?

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indianahorst
vor 8 Stunden von chirlu:

 

Ich habe keine Erfahrungswerte, aber warum sollte es gesammelt von einem einzigen Verrechnungskonto abgehen?

Naja, weil es im Hintergrund für alle Vermittler (SC, Zero, TP...) auch nur einen Freistellungsauftrag bei der Baader Bank gibt. Wenn man den Freistellungsautrag bei SC ändert, dann sieht man den geänderten Betrag ein paar Tage später auch bei Zero und TP als aktuellen Freistellungsauftrag.

Daher wird die Steuer auf VAP definitiv für alle Baader-Vermittler erstmal vom gemeinsamen Freistellungsauftrag abgezogen. Interessant wäre nun eben, wie mit Beträgen umgegangen wird, die den Freistellungsauftrag übersteigen.

 

Prinzipiell wäre es halt einfach praktisch, wenn jeder Broker seinen Kunden ankündigen würde "hör mal Kunde, am Soundsovielsten solltest du X Euro auf dem Verrechnungskonto haben, damit ich die Steuer auf die VAP abbuchen kann". So serviceorientiert scheint es aber ja nirgends zuzugehen. 

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chirlu
vor 2 Minuten von indianahorst:

Daher wird die Steuer auf VAP definitiv für alle Baader-Vermittler erstmal vom gemeinsamen Freistellungsauftrag abgezogen.

 

Ja. Nichts davon ist anders bei Ausschüttungen.

vor 8 Stunden von chirlu:

Wenn du z.B. Ausschüttungen bekommst, wird dann auch die Ausschüttung dem Konto X gutgeschrieben und die Steuer darauf von Konto Y abgezogen?

 

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Muigi

Die Steuer auf die Vorabpauschale lässt sich doch überschlagsmäßig recht einfach berechnen. Mit großzügigem Plus liegt dann das Geld auf dem Verrechnungskonto, und wenn es dann doch zu viel war, dann wird halt beim nächsten mal ein Anteil mehr vom Geldmarktfonds gekauft. Meine Güte ....

Scalable/Baader hat von mir ein SEPA Lastschriftmandat. Würde mich wundern, wenn die mir Überziehungszinsen abverlangen. Die sollen das von meinem Referenzkonto abbuchen, die Erlaubnis dazu haben sie ja.

 

Der genau Wortlaut im Schreiben "20241125 Steuerliche Hinweise Scalable Capital.pdf" lautet:

"Die Vorabpauschale unterliegt dem Steuerabzug von 25% Kapitalertragsteuer, wenn keine persönlichen Befreiungstatbestände, wie ein ausreichender Freistellungsauftrag oder eine gültige Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegen, oder die Verrechnung mit einem entsprechenden Verlusttopf erfolgt. Die darauf anfallende Steuer wird von der Baader Bank voraussichtlich im Laufe des Januar 2025 abgebucht."

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kleinerfisch
vor 18 Stunden von MichaelMueller:

Wie sieht denn deine E-Mail mit Fachbegriffen aus, damit du direkt zu richtigen Stelle/Fachabteilung durchkommst?

kein Hexenwerk.

S. Leitfaden, s. 2, letzter Satz

Zitat

Ich frage einfach nach den für die jeweilige Position zutreffenden Feldern und schreibe dann
noch, dass alle anderen Felder, die nicht Nullwerte oder leer sind, ebenfalls von Interesse
sind.

oder Du fragst nach den "steuerlichen Anschaffungsdaten" wie per TaxBox von der abgebenden Bank geliefert.

Consors liefert die Daten übrigens gratis und unaufgefordert. Targo wollte vor einigen Jahren extra per Stundensatz bezahlt werden.

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chirlu
vor 14 Minuten von kleinerfisch:

Consors liefert die Daten übrigens gratis und unaufgefordert.

 

Die DAB auch. Die Comdirect zeigt die Daten in der Steuersimulation an, leider aber immer noch ohne eventuelle Vorabpauschalen.

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MichaelMueller
· bearbeitet von MichaelMueller
vor 7 Stunden von kleinerfisch:

Targo wollte vor einigen Jahren extra per Stundensatz bezahlt werden.

Was hast du dann gemacht?

 

vor 7 Stunden von kleinerfisch:

Targo wollte vor einigen Jahren extra per Stundensatz bezahlt werden.

Passt, ich dachte du hast direkt was fertig ausformuliertes zur Hand 

 

EDIT: Wollte das zweite Depot zu 1822 jemand Erfahrung da mit den Infoaustausch?

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cp03525

ich habe hier einige Seiten gelesen und werde immer noch nicht draus schlau.

Kann jemand der es verstanden hat bitte einmal kurz die wesentlichenn Fragen zusammenfassen?

 

1. Sind Thesaurierer verwaltungsintensiver? Wenn ja, was muss ich machen? Muss ich bis zum Tag des Verkaufs Jahresabrechnungen aufbewahren und 20 Jahre später einreichen? Dann hätt es sich für mich erledigt.

2. Wie groß in etwa ist der reale prozentuale Mehrgewinn eines Thesaurierers gegenüber eines Ausschüttenden Welt-Aktien-ETF....

 

In meinem Fall z.B. würde ich ca. nach 20 Jahre eiinzahlen in sowas wie All-World, ACWI etc. und anschließend ungefäbr 20 Jahre auszahlen.... 

Mit wieveil mehraufwand gewinne ich da wieviel merhr mit dem Thesaurierer anstatt wenn ich beim Ausschütter einfach die Dividenden sofort wieder einzahlen würde?

 

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Shylock
8 minutes ago, cp03525 said:

Sind Thesaurierer verwaltungsintensiver? Wenn ja, was muss ich machen? Muss ich bis zum Tag des Verkaufs Jahresabrechnungen aufbewahren und 20 Jahre später einreichen?

Sind sie nicht und machen musst Du auch nichts. Jahresabrechnungen müssen auch nicht eingereicht werde, du kannst diese nutzen um beim Verkauf zu prüfen ob die Steuer korrekt berechnet wurde. Alternativ traust Du Deinem Broker und prüfst nicht.

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chirlu
vor 10 Minuten von cp03525:

Muss ich bis zum Tag des Verkaufs Jahresabrechnungen aufbewahren und 20 Jahre später einreichen?

 

Du musst nichts einreichen. Aufbewahren von Abrechnungen ist trotzdem keine schlechte Idee (gilt genauso für Ausschütter).

 

Zu den anderen Fragen kann man nichts Kurzes sagen.

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kleinerfisch

Es wird dann verwaltungsintensiver, wenn Du verpennst, am Jahresanfang genug Geld für die Steuer auf die VPen auf dem Konto zu haben und Deine Bank dann sofort das Handtuch wirft und das Finanzamt von der nicht gezahlten Steuer unterrichtet (manche Banken weisen Ihre Kunden aber auch auf die nicht gedeckten Kosten hin und geben etwas Zeit, das Konto aufzufüllen).

 

Das hätte zur Folge, dass Du in dem Jahr eine Steuererklärung machen musst, bzw. dort einen zusätzlichen Eintrag, um die VPs zu versteuern.

Die nächste Folge ist, dass die Bank beim Verkauf eines betroffenen Papiers natürlich nicht weiß, dass Du die VP selber versteuert hat und sie entsprechend bei der Versteuerung des Verkaufsergebnisses nicht anrechnen wird.

Für das Jahr des Verkaufs kannst Du dann in Deiner (evtl. nur deswegen zu erstellenden) Steuererklärung dies wieder korrigieren, wobei sich natürlich ein Nachweisproblem ergibt.

Ich mache sowieso jedes Jahr Steuererklärungen und löse dieses Problem damit, dass ich jedes Jahr eine Liste solcher Problemfälle mitführe.

Wer das nicht tut, wird vermutlich ein Problem haben, wenn er 20 Jahre später die ja gezahlte Steuer anrechnen lassen will, wobei das Kaffeesatzleserei ist.

 

Aber wie gesagt, das ist alles vermeidbar, indem genug Geld im Januar auf dem Konto ist oder die Bank eine kulante.

 

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trend_investor

Die Auslieferungstermine für die Vorabpauschale an die angeschlossenen Banken wurden von WM bekannt gegeben: 13.01., 16.01. und 17.01.25

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chirlu
vor 4 Minuten von trend_investor:

Die Auslieferungstermine für die Vorabpauschale an die angeschlossenen Banken wurden von WM bekannt gegeben

 

WPF-Leser kennen sie schon eine Weile. ^_^

Am 3.1.2025 um 16:18 von powerflo:

Die Termine von WM Datenservice zur Auslieferung der Vorabpauschale im Januar 2025, ermittelt für das Kalenderjahr 2024:

- 13.01.2025

- 16.01.2025

- 17.01.2025

 

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stagflation

Letztes Jahr erfolgte die Auslieferung der Vorabpauschalen an die Broker am 11.1., am 12.1. und am 17.1. Die ersten Abrechnungen hatte ich am 16.1. im Postfach. Also 3 Bank-Arbeitstage später.

 

Auf dieses Jahr übertragen würde das bedeuten, dass die ersten Abrechnungen am Donnerstag im Postfach liegen sollten...

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Schlumich

Ich bin eher gespannt, wann de LETZTE Abrechnung kommt. Irgendwie habe ich im Kopf, dass letztes Jahr die letzte Abrechnung - ich meine es war ein Xtracker - erst im März (April?) gekommen ist.

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DennyK
· bearbeitet von DennyK

Bei mir wurde heute bei der Consorsbank von dem ersten ETF (Xtrackers WKN A113FM) die Steuer auf die Vorabpauschale vom Verrechnungskonto abgezogen.

Die Abrechnung fehlt zwar noch, aber bis auf ein paar Cent kommt der vorher von mir errechnete Betrag hin.

Buchung und Wertstellung wird mit 14.1.2025 angezeigt.

 

EDIT: die entsprechende Abrechnung habe ich am Abend noch bekommen. In dieser steht ebenfalls Valuta 14.01.2025.

Für diese Abrechnung hat der bei Onvista angezeigte KVG Kurs zum 2.1.2024 besser gepasst, damit habe ich lediglich 1ct Unterschied.

 

Consorsbank ist damit bei mir erledigt und Flatex, TR, ING, Baader Bank, Scalable, Tradegate.direct sind noch offen.

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Sapine

Bei der 1822 wurde bei mir mit Buchungsdatum 14.1. die erste Vorabpauschale gebucht mit Wertstellung 2.1. für den AT0000A347R1 Fixed Income One (I)(A). Der schüttet zwar aus aber nicht genug in 2024. Steuerabzug 0,164 Euro pro Stück. Abrechnung habe ich noch keine. 

 

Bei maxblue sehe ich noch nichts.

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houruian
· bearbeitet von houruian

Die 1822 hat bei mir mit Buchungsdatum 14.1. und Wertstellung 3.1. gebucht. Hier handelt es sich um A0RPWH.

DAB hat ebenfalls gebucht mit Buchung und Wertstellung 14.1. -> Kundenfreundlich!

Baader, maxblue und ING sind noch offen.

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Holodoc111

Die DKB hat wohl auch die Pauschale errechnet. Zumindest hast sich der ausgenutzte Teil des Freistellungsauftrags geändert. Abrechnungen fehlen noch.

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Bolanger

Ich habe nun auch nicht den ganzen Thread gelesen, habe aber eine Frage zu Altbeständen von vor 2009. Solange der Wert unter 100 K liegt sollten alle Verkäufe, auch von Thesaurieren, steuerfrei bleiben. Dennoch werden bei mir nun erstmalig Vorabpauschalen abgezogen. Ob die Banken diese Steuern beim Verkauf wieder gutschreibt? Wahrscheinlich muss man in vielen Jahren den Betrag selbst beim Finanzamt geltend machen.

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kleinerfisch
vor 9 Minuten von Bolanger:

Dennoch werden bei mir nun erstmalig Vorabpauschalen abgezogen.

Ds ist korrekt so. Nur Verkaufsgewinne sind bis 100k steuerbefreit.

 

vor 10 Minuten von Bolanger:

Ob die Banken diese Steuern beim Verkauf wieder gutschreibt?

Wenn das Papier bis zum Verkauf im gleichen Depot bleibt, sollten sie das tun.

Bei zwischenzeitlichem Depotübertag, siehe mein Leitdfaden in der Signatur.

 

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Sapine
vor 58 Minuten von kleinerfisch:

Wenn das Papier bis zum Verkauf im gleichen Depot bleibt, sollten sie das tun.

Bei zwischenzeitlichem Depotübertag, siehe mein Leitdfaden in der Signatur.

Nachdem es sich um Positionen von vor 2009 handelt, dürfte es zu keiner Erstattung kommen nach meinem Verständnis. Gezahlte Steuern auf Vorabpauschalen verpuffen bei Altfonds. Es ist schlicht die Besteuerung eines fiktiven Gewinns. 

 

EDIT: gilt nur solange der individuelle Freibetrag von 100k noch nicht erreicht ist. 

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