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Empfohlene Beiträge

Chrischni

Thesaurierend.

Danke!

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Anlegerfragen
Am 14.12.2024 um 21:07 von chirlu:

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung: § 20 InvStG

Ok vielen Dank! Ich hatte zuerst nur unter §18 Vorabpauschale geguckt.

 

Klar also bei 

1) Steuerfrei sind bei Aktienfonds 30 Prozent der Erträge (Aktienteilfreistellung). Bei natürlichen Personen, die ihre Investmentanteile im Betriebsvermögen halten, beträgt die Aktienteilfreistellung 60 Prozent. Bei Anlegern, die dem Körperschaftsteuergesetz unterliegen, beträgt die Aktienteilfreistellung 80 Prozent.

 

Danach folgen die Regelungen für Mischfonds und Immobilienfonds. Auch klar. 


Wie ist die Regelung für sonstige Fonds wie etwa Geldmarkt-ETfs im Firmendepot (z.B. einer GmbH)?

 

Gibt es für sonstige Fonds (inkl. Geldmarkt-ETFs) hier generell keine Teilfreistellung (da im Gesetzestext nicht erwähnt) und entsprechend auch keine abweichende Regelung fürs Firmendepot? Also erhalten Geldmarkt-ETFs im Firmendepot somit (da keine Erwähnung) ebenfalls keine Teilfreistellung?
 

Bedeutet/ bei Geldmarkt-ETFs ist die Vorabpauschale im Firmendepot identisch mit Privatanlegern?

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chirlu
vor 14 Minuten von Anlegerfragen:

Ich hatte zuerst nur unter §18 Vorabpauschale geguckt

 

Die Teilfreistellung gilt für alle Investmenterträge, also für Vorabpauschalen, für Ausschüttungen und auch für Gewinne beim Verkauf von Anteilen.

 

vor 16 Minuten von Anlegerfragen:

Bedeutet/ bei Geldmarkt-ETFs ist die Vorabpauschale im Firmendepot identisch mit Privatanlegern?

 

Ja. Die Vorabpauschale ist sowieso immer gleich; aber die Teilfreistellung ist gleichermaßen 0.

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Mangalica
Am 14.12.2024 um 17:52 von chirlu:

Die deutsche Methode hat den Vorteil, dass man keine Kooperation der Fondsgesellschaften benötigt. Zur Ermittlung der Vorabpauschale braucht man nur Jahresanfangs- und Jahresendkurs.

Und die Mindestaktienquote im Fonds, wenn man die Teilfreistellung auf die Vorabpauschale haben will. Hier wird dann in der Regel doch wieder die Kooperation der Fondsgesellschaften benötigt.

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chirlu

Die Bundesbank hat den Basiszins für die Vorabpauschale für 2025, die Anfang 2026 versteuert wird, ermittelt: 2,53%. Der Wert muss noch formell vom Finanzministerium verkündet werden.

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stagflation

Das ist ja fast der Wert von 2023! Erinnert mich an die berühmte Neujahrsansprache von Dr. Helmut Kohl. Hoffentlich hat bei der Deutschen Bundesbank niemand das falsche Band eingelegt... :D

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 5 Minuten von stagflation:

Hoffentlich hat bei der Deutschen Bundesbank niemand das falsche Band eingelegt... :D

 

Die letzten Renditen im alten Jahr waren 2,56%, es ist also schon ein plausibler Wert und kein plötzlicher Ausreißer.

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Tenno

Ist das nicht heute schon so?

 

{mod: diesen und folgende Beiträge hierher verschoben aus dem Grals-Thread, damit dieser rein bleibt/]

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hattifnatt
· bearbeitet von hattifnatt
vor 5 Stunden von Tenno:

Ist das nicht heute schon so?

Interessant, dass es diese Frage noch gar nicht hier im Thread gab. :D Es hängt wohl auch davon ab, ob man im Lauf des Jahres noch dazu gekauft hat oder nicht - nach meinen Berechnungen für das Dividenden-Experiment lagen die Ausschüttungen für angenommene 5979,59 Stücke des A1JX52 (Anteilspreis Anfang 2024 = 107,845, wobei unterjährig noch etwas verkauft wurde) bei 11.512,99 € und damit leicht über der von https://www.finanztip.de/indexfonds-etf/etf-steuern/vorabpauschale/ berechneten Ausschüttungsgrenze von 10.338 €, sodass hier keine Steuern fällig werden sollten. (Allerdings kommen meine Ausschüttungszahlen nur von Divvydiary, und ich kann mich auch irgendwo verrechnet haben ;)).

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Burnerle
· bearbeitet von Burnerle

Es müssten doch in 2025 etwas über 3 Euro pro Anteil ausgeschüttet werden, damit keine weitere Vorabpauschale anfällt?!

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hattifnatt
vor 19 Minuten von Burnerle:

Es müssten doch in 2025 etwas über 3 Euro pro Anteil ausgeschüttet werden, damit keine weitere Vorabpauschale anfällt?!

Ich komme bei einem aktuellen Anteilspreis von €133,36 auf €133,36 * 0,0253 * 0,7 = €2,36 Basisertrag pro Anteil, den die Ausschüttung übertreffen müsste.

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chirlu
vor 33 Minuten von hattifnatt:

Es hängt wohl auch davon ab, ob man im Lauf des Jahres noch dazu gekauft hat oder nicht

 

Nein, denn es geht bei der Vorabpauschale nie um die Ausschüttungen, die du persönlich bekommen hast.

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hattifnatt
vor 9 Minuten von chirlu:

Nein, denn es geht bei der Vorabpauschale nie um die Ausschüttungen, die du persönlich bekommen hast.

Zählen hier nur die Ausschüttungen auf die am Jahresanfang gehaltenen Anteile? Auch wenn ich z.B. die Anteile für Q4 verzehnfache und damit in Q4 eine zehnfache Ausschüttung erhalte (und entsprechend mehr Abgeltungssteuer darauf bezahle)?

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Gast250104
· bearbeitet von DeWeMe

Ne, passt.

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Sapine
vor 2 Minuten von DeWeMe:

Dir fehlen noch 30% Teilfreistellung, da Aktienfonds (>=51% Aktien), in der Rechnung.

Die gehen bei der Vorabpauschale auch noch ab, insofern stimmt die Rechnung für einen Vergleich meiner Einschätzung nach schon. 

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hattifnatt
vor 2 Minuten von DeWeMe:

Dir fehlen noch 30% Teilfreistellung, da Aktienfonds (>=51% Aktien), in der Rechnung.

Das ist der Faktor 0,7.

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Gast250104
· bearbeitet von DeWeMe
vor 2 Minuten von hattifnatt:

Das ist der Faktor 0,7.

Es gibt einmal 70% im Investmentsteuergesetz und 70% Teilfreistellung. Da du aber die Ausschüttungen (EDIT: die ja auch teilfreigestellt werden) vergleichen willst, passt das. Basisertrag vs steuerpflichtiger Betrag.

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Burnerle
vor 10 Minuten von hattifnatt:

Zählen hier nur die Ausschüttungen auf die am Jahresanfang gehaltenen Anteile? Auch wenn ich z.B. die Anteile für Q4 verzehnfache und damit in Q4 eine zehnfache Ausschüttung erhalte (und entsprechend mehr Abgeltungssteuer darauf bezahle)?

Es geht darum, was der Anbieter in dem Jahr pro Anteil ausgeschüttet hat. Dies in Bezug zum Basiszins und dem Jahresanfangswertes für ein Anteil.

 

Ich hatte wohl den Freistellungsanteil in meiner Berechnung vergessen. 

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hattifnatt
vor 15 Minuten von hattifnatt:

Auch wenn ich z.B. die Anteile für Q4 verzehnfache und damit in Q4 eine zehnfache Ausschüttung erhalte (und entsprechend mehr Abgeltungssteuer darauf bezahle)?

OK, ich war davon ausgegangen, dass nur die Anteile am Jahresanfang relevant sind. Offenbar wird real aber doch monatsweise gerechnet:

https://www.finanztip.de/indexfonds-etf/etf-steuern/vorabpauschale/

Zitat
Zitat

Vorabpauschale beim Sparplan

Für Anlegerinnen und Anleger, die einen Fondsanteil erst im Lauf des Jahres kaufen oder regelmäßig im Sparplan ansparen, berechnet sich auch die Vorabpauschale anteilig: Für jeden vollen Monat, der dem Kaufdatum des Fondsanteils vorangeht, verringert sich die Pauschale um ein Zwölftel.

 

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chirlu

Das wird demnächst wieder lustig, wenn schon regelmäßige Forennutzer Null Ahnung von den Grundlagen der Vorabpauschale haben. :(

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Sapine

Bis jetzt habe ich noch keine Abrechnung gefunden im Depot - aber wird schon noch kommen

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Gast250104
Gerade eben von chirlu:

Das wird demnächst wieder lustig, wenn schon regelmäßige Forennutzer Null Ahnung von den Grundlagen der Vorabpauschale haben. :(

Toller Beitrag.

 

Für ein Anteil:

Fondsanteilwert Anfang 2024 €107 (geschätzt mit dem Chart 1.1.2024)

Basisertrag €107 * 70% * 2,29% (BMF Schreiben) = €1,71 (§18 InvStG)

Da der Fondsanteil inkl Ausschüttung mehr Wertzuwachs als €1,71 hatte, gilt der Basisertrag.

Da die Ausschüttungen im Jahr €1,71 übersteigen (keine Ahnung, waren das €1,8?), ist die  Vorabpauschale = Basisertrag – Ausschüttung des letzten Kalenderjahres = €0

 

Hätte es keine Ausschüttungen gegeben:

Vorabpauschale €1,71

Steuerpflichtig davon 70% = €1,20 (30% Teilfreistellung da Aktienfonds)

Bei unterjährigem Kauf je 1/12 für jeden Monat inkl. des Kaufmonats.

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chirlu
Gerade eben von DeWeMe:

Toller Beitrag.

 

Danke.

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hattifnatt
· bearbeitet von hattifnatt
vor 42 Minuten von chirlu:

Das wird demnächst wieder lustig, wenn schon regelmäßige Forennutzer Null Ahnung von den Grundlagen der Vorabpauschale haben. :(

Ich würde mein Grundlagenwissen in dem Thema nicht mit 0 beschreiben, gebe aber zu, dass ich manchmal auch die Möglichkeit nutze, durch Fehler dazuzulernen :P

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chirlu
· bearbeitet von chirlu

Aus gegebenem Anlass versuche ich noch einmal systematisch darzustellen, wie sich die Vorabpauschale im Zusammenhang mit unterjährigen Nachkäufen von Fondsanteilen errechnet.

 

Die anfallende Vorabpauschale ist ein Produkt: n*v.

 

Dabei ist n die Anzahl der Fondsanteile am Jahresende, wobei aber nachträglich gekaufte Fondsanteile nur zum Teil mitgezählt werden:

  • Anteile aus dem Vorjahr und Anteile, die im Januar gekauft wurden: voll;
  • Anteile, die im Februar gekauft wurden: zu 11/12;
  • Anteile, die im März gekauft wurden: zu 10/12;
  • Anteile, die im Dezember gekauft wurden: zu 1/12.

Wenn also beispielsweise jemand aus dem Vorjahr 100 Anteile mitgebracht hat und dann im März und im August jeweils 60 weitere Anteile gekauft hat, ist n = 100 + 60*10/12 + 60*5/12 = 175.

 

Der Faktor v ist ein Wert, der für jeden Fonds im Auftrag der Banken von WM-Datenservice errechnet wird. Er gilt einheitlich für alle. Nochmal: Es ist für jeden derselbe Wert. (Ja, es ist egal, ob du irgendwann im Jahr nachgekauft hast. Ja, es ist egal, ob du vielleicht manche Ausschüttungen mitgenommen und andere verpasst hast. Ja, es ist egal, ob die Ausschüttung bei gerade deiner Bank mit einem besonders günstigen oder besonders ungünstigen Devisenkurs umgerechnet wurde. Ja, es ist egal, dass du zum Jahreshöchstkurs gekauft hast und persönlich tief im Minus stehst. Deine individuelle Situation spielt für den Wert v absolut keine Rolle.)

 

Von der Vorabpauschale, also von dem Produkt n*v, ist unter Umständen ein Teil steuerfrei (z.B. 30% bei Aktienfonds). Der Rest ist steuerpflichtig, was aber nicht bedeutet, dass du diesen Betrag bezahlen müsstest. (Vergleiche es mit einer Dividende: Du bekommst 100 Euro, und die sind steuerpflichtig. Das bedeutet aber nicht, dass du 100 Euro Steuern bezahlen müsstest.)

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