west263 Dezember 14, 2024 vor 16 Minuten von kleinerfisch: Das zweite sind Deppen wie ich, die nicht genug Geld auf dem Verrechnungskonto lassen und sich nicht vorher informieren, wie die Bank dann vorgeht. ich mag solche Beiträge, wo man selbstkritisch mit sich umgeht Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hquw Dezember 14, 2024 vor 4 Minuten von Sapine: Problematisch und nervtötend wird die Kombi aus Sparplan und Depotübertrag/-träge von Fonds mit zu niedriger oder ganz ohne Ausschüttung. Wenn dann noch ein Erbfall eintritt möchte ich behaupten, dass es nicht mal 5 % schaffen werden das zu prüfen. Das ist auch ein Fall, der mir schon häufiger durch den Kopf gegangen ist. Irgendwo habe ich ein Video mit Andreas Beck gesehen, in dem er erzählt hat, dass sie mit ihrem GPO versuchen immer exakt so viel auszuschütten, dass der Fonds niemals von der Vorabpauschale betroffen sein sollte. Ob die Ausschüttungen wirklich genau so hoch sind, habe ich aber jetzt nicht geprüft. Neben thesaurierenden und ausschüttenden Fonds fände ich solche teilausschüttenden Fonds als dritte Kategorie aber gar nicht so verkehrt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TheBride Dezember 14, 2024 · bearbeitet Dezember 14, 2024 von TheBride Es wäre wohl einfacher, hätte man die Vorabpauschale in Form eines zusätzlichen Verlusttopfs ausgestaltet, die nicht Wertpapiergebunden dann unterjährig mit allen Gewinnen oder Ausschüttungen hätte verrechnet werden können. Dieser Verlusttopf darf dann natürlich nicht am Jahresende verfallen sondern wird im Zweifel halt immer größer bis man (viel) später entspart. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
morini Dezember 14, 2024 vor 5 Minuten von TheBride: Es wäre wohl einfacher, hätte man die Vorabpauschale in Form eines zusätzlichen Verlusttopfs ausgestaltet, die nicht Wertpapiergebunden dann unterjährig mit allen Gewinnen oder Ausschüttungen hätte verrechnet werden können. Dieser Verlusttopf darf dann natürlich nicht am Jahresende verfallen sondern wird im Zweifel halt immer größer bis man (viel) später entspart. +1 Das wäre wirklich super gewesen! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
west263 Dezember 14, 2024 vor 8 Minuten von TheBride: in Form eines zusätzlichen Verlusttopfs noch ein weiterer Topf? Die meisten kommen mit den jetzt schon bestehenden nicht zurecht und sind verwirrt und jetzt möchtest Du noch einen weiteren anlegen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TheBride Dezember 14, 2024 Gerade eben von west263: Die meisten kommen mit den jetzt schon bestehenden nicht zurecht und sind verwirrt und jetzt möchtest Du noch einen weiteren anlegen. Transparenter als die jetzige Regelung. Zudem auch auf jeder Wertpapierabrechnung darstellbar. Man könnte hierfür natürlich auch statt einem zusätzlichen Verlusttopf ggf. den bereits bestehenden Allgemeinen Verlusttopf nehmen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Dezember 14, 2024 Eines der Probleme ist die mangelnde Transparenz. Wenn die Banken die Informationen transparent darstellen müssten, wäre es um einiges einfacher. Dann hätte man im Fall der Fälle auch eine Chance, den Fehler zu identifizieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
west263 Dezember 14, 2024 vor 6 Minuten von Sapine: Wenn die Banken die Informationen transparent darstellen müssten, wäre es um einiges einfacher. Dann hätte man im Fall der Fälle auch eine Chance, den Fehler zu identifizieren. ich habe ja vorhin ein Beispiel der ING gepostet, vorbildlich. Ich hätte noch eines von Flatex, auch sehr transparent Wenn ich mich da an meine Aktien Abrechnungen von TR erinnere und wie minimalistisch die Informationen darauf sind, dann graut es mir. Da steht nicht mal drauf, z.b. welcher Betrag aus den Töpfen zur Gewinn oder Verlustverrechnung genutzt wurde. Da fehlt einfach ein Standard, Banken übergreifend. jeder kann es machen, wie er es gerne möchte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
franko Dezember 14, 2024 vor 13 Minuten von TheBride: Es wäre wohl einfacher, hätte man die Vorabpauschale in Form eines zusätzlichen Verlusttopfs ausgestaltet, die nicht Wertpapiergebunden dann unterjährig mit allen Gewinnen oder Ausschüttungen hätte verrechnet werden können. Dieser Verlusttopf darf dann natürlich nicht am Jahresende verfallen sondern wird im Zweifel halt immer größer bis man (viel) später entspart. Ein Verlusttopf im eigentlichen Wortsinn wäre das nicht, denn die Vorabpauschale ist kein Verlust sondern fiktiver Gewinn. Bei diesem Modell könnte ich aber die Vorabpauschale im Ergebnis komplett vermeiden, indem ich im Extremfall bei jeder Bank nur einen thesaurierenden Fonds halte (und sonst nichts). Die Vorabpauschale soll ja eigentlich nur den Steuerstundungseffekt verringern, den thesaurierende Fonds sonst hätten. Wenn der Staat das unbedingt braucht, ließe sich das auch bei der Veräußerung regeln, indem man dann einfach den Kursgewinn mit einem gewissen Aufschlag besteuert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TheBride Dezember 14, 2024 · bearbeitet Dezember 14, 2024 von TheBride vor 2 Minuten von franko: Bei diesem Modell könnte ich aber die Vorabpauschale im Ergebnis komplett vermeiden, indem ich im Extremfall bei jeder Bank nur einen thesaurierenden Fonds halte (und sonst nichts). Die Steuer auf die Vorabpauschale wird ja trotzdem am Jahresanfang gezahlt und einhergehend der Verlusttopf entsprechend erhöht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
franko Dezember 14, 2024 vor 7 Minuten von TheBride: Die Steuer auf die Vorabpauschale wird ja trotzdem am Jahresanfang gezahlt und einhergehend der Verlusttopf entsprechend erhöht. Dann habe ich den Sinn deines "Verlusttopfs" nicht verstanden. Willst du diese gezahlte Steuer früher als bisher wieder anrechnen? Bei jedem anderen Kapitalertrag? vor 12 Minuten von Rotenstein: Dabei gäbe es einfache Lösungen, wenn es um die Gleichstellung thesaurierender und ausschüttender Fonds gegangen wäre. So werden beispielsweise in der Schweiz alle primären Ausschüttungen aus Aktien oder Anleihen versteuert, unabhängig, ob diese in einem Fonds sekundär thesauriert oder ausgeschüttet werden. So eine Lösung hatten wir früher in Deutschland ("ausschüttungsgleiche Erträge"), und demgegenüber wird die Vorabpauschale eher als Vereinfachung gesehen. Was ist denn der entscheidende Punkt, der die Regelung der Schweiz so richtig einfach macht? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Valueanalyst Dezember 14, 2024 vor einer Stunde von Sapine: Das mit dem nicht genug Geld ist eigentlich nur einmalig ein Problem, danach sollte man es wissen. Problematisch und nervtötend wird die Kombi aus Sparplan und Depotübertrag/-träge von Fonds mit zu niedriger oder ganz ohne Ausschüttung. Wenn dann noch ein Erbfall eintritt möchte ich behaupten, dass es nicht mal 5 % schaffen werden das zu prüfen. nimmt man sich wirklich die Zeit alles zu prüfen. Wo ist das Ende vom Vertrauen, dass dies andere richtig prüfen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Dezember 14, 2024 Überschlägig habe ich es bisher geprüft. Zum Glück habe ich nicht viele Thesaurierer und gerade wieder einen verkauft. Ohne Sparpläne und ohne Depotüberträge gerade noch ok. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
morini Dezember 14, 2024 · bearbeitet Dezember 14, 2024 von morini vor 57 Minuten von Valueanalyst: nimmt man sich wirklich die Zeit alles zu prüfen. Wo ist das Ende vom Vertrauen, dass dies andere richtig prüfen? Das frage ich mich auch. Da bei Depotüberträgen im Zusammenhang mit der Baader Bank bereits einiges nicht wie geplant gelaufen ist, kommt man wohl nicht umhin, alles zu überprüfen, wenn man auf Nummer sicher gehen möchte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nachdenklich Dezember 14, 2024 vor 30 Minuten von morini: Da bei Depotüberträgen im Zusammenhang mit der Baader Bank bereits einiges nicht wie geplant gelaufen ist, kommt man wohl nicht umhin, alles zu überprüfen, wenn man auf Nummer sicher gehen möchte. Oder man macht nicht so viele Depotwechsel? Wenn ich mir überlege, wie oft hier im Forum empfohlen wird, Die FIFO-Regel zu umgehen, indem man seine Bestände zwischen verschiedenen Depots hin und her schiebt .... Mir graut es bei solchen Empfehlungen immer und ich bevorzuge es, ab und an den besparten Fonds zu wechseln. Dann gibt es einen Grund weniger für Depotüberträge (ein anderer Wechselgrund, den ich nicht ganz einsehe, ist das "Abgreifen" von Depotwechselprämien); man muß sich dann allerdings von dem Wahn lösen, daß ein Depot dann besser ist, wenn es weniger Zeilen hat. Naja, jeder wie er mag. vor 3 Stunden von moonraker: Immer diese Meckerei... +1 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Megatron Dezember 14, 2024 vor 4 Stunden von hquw: Das ist auch ein Fall, der mir schon häufiger durch den Kopf gegangen ist. Irgendwo habe ich ein Video mit Andreas Beck gesehen, in dem er erzählt hat, dass sie mit ihrem GPO versuchen immer exakt so viel auszuschütten, dass der Fonds niemals von der Vorabpauschale betroffen sein sollte. Ob die Ausschüttungen wirklich genau so hoch sind, habe ich aber jetzt nicht geprüft. Neben thesaurierenden und ausschüttenden Fonds fände ich solche teilausschüttenden Fonds als dritte Kategorie aber gar nicht so verkehrt. Das irritiert etwas, die ausschüttende Variante des GPO ist doch eine reine Insti-Tranche die für Privatpersonen gar nicht handelbar ist. Oder meinst du den FIO? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Dezember 14, 2024 · bearbeitet Dezember 14, 2024 von chirlu vor 15 Minuten von Megatron: Das irritiert etwas, die ausschüttende Variante des GPO ist doch eine reine Insti-Tranche die für Privatpersonen gar nicht handelbar ist. Der Thesaurierer schüttet auch aus, nur weniger. Das hat aber österreichische Gründe und reicht nicht, um die deutsche Vorabpauschale zu vermeiden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rotenstein Dezember 14, 2024 vor 3 Stunden von franko: So eine Lösung hatten wir früher in Deutschland ("ausschüttungsgleiche Erträge"), und demgegenüber wird die Vorabpauschale eher als Vereinfachung gesehen. Was ist denn der entscheidende Punkt, der die Regelung der Schweiz so richtig einfach macht? Dass das in Deutschland bei ETFs natürlich maximal kompliziert war, habe ich noch in Erinnerung, mit den sogenannten steuerhässlichen ETFs. In der Schweiz ist es aber anscheinend kein Problem: Thesaurierende Fonds müssen eben der Eidgenössischen Steuerverwaltung melden, wieviel sie ausgeschüttet haben, und dies unterliegt dann auf Anlegerebene der Einkommenssteuer. Jeder kann öffentlich einsehen, wie sein Fonds steuerlich behandelt wird. https://www.ictax.admin.ch/extern/de.html#/search Von daher ist es hier in der Schweiz vollkommen egal, ob man einen thesaurierenden oder ausschüttenden Fonds besitzt. In den USA gibt es thesaurierende Fonds meines Wissens nach gar nicht; man kann aber natürlich über den Broker für eine automatische Wiederanlage optieren. Natürlich gibt es in der Schweiz andere Besonderheiten, die man als ungerecht empfinden kann. Da Kursgewinne gar nicht besteuert werden, Dividenden und Zinsen jedoch sehr wohl, ist es hier in der Schweiz steuerlich von Vorteil, auf Aktien zu setzen, die keine Dividenden ausschütten, sondern alles ins Unternehmen reinvestieren oder Aktienrückkauf betreiben. Ich persönlich lasse mich aber von solchen steuerlichen Fragen nicht in meiner Anlage beeinflussen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Dezember 14, 2024 · bearbeitet Dezember 14, 2024 von chirlu vor 8 Minuten von Rotenstein: Thesaurierende Fonds müssen eben der Eidgenössischen Steuerverwaltung melden, wieviel sie ausgeschüttet haben, und dies unterliegt dann auf Anlegerebene der Einkommenssteuer. Jeder kann öffentlich einsehen, wie sein Fonds steuerlich behandelt wird. Das war ja in Deutschland genauso und ist es in Österreich noch. Spaßig wird es, sobald ein Fonds auf den Aufwand verzichtet. Aber die US-Fonds, die du hältst, denken wohl auch an ihre Schweizer Eigentümer? Die deutsche Methode hat den Vorteil, dass man keine Kooperation der Fondsgesellschaften benötigt. Zur Ermittlung der Vorabpauschale braucht man nur Jahresanfangs- und Jahresendkurs. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Anlegerfragen Dezember 14, 2024 Jetzt mal eine Wissensfrage von mir, da ich dazu im Netz nicht wirklich aussagekräftige Informationen finde. (Vielleicht habe ich falsch gesucht.) Fällt auch eine Vorabpauschale für Firmendepots an? Also wenn ich als GmbH einen thesaurierenden ETF über den Jahreswechsel besitze. Im Firmendepot findet ja kein automatischer Steuerabzug durch die Bank bei Verkauf statt. Hab ich, wenn auch keine Vorabpauschale anfällt, in dem Fall also einen weiteren Stundungseffekt der Steuer im Vergleich zur Anlage im Privatvermögen ? Oder wird das irgendwie anders berücksichtigt? Danke für Euer Schwarmwissen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Dezember 14, 2024 vor 7 Minuten von Anlegerfragen: Fällt auch eine Vorabpauschale für Firmendepots an? Das InvStG gilt gleichermaßen für die Einkommenssteuer auf Privat- wie Betriebsvermögen und auch für die Körperschaftssteuer. Allerdings ist die Teilfreistellung in vielen Fällen höher. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Anlegerfragen Dezember 14, 2024 vor einer Stunde von chirlu: Allerdings ist die Teilfreistellung in vielen Fällen höher. Ok, super vielen Dank! Könnt ihr mich da auch noch „anschubsen“ wo ich über die anderen Höhen bei der Teilfreistellung in Firmendepots mehr Informationen finde? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Dezember 14, 2024 Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung: § 20 InvStG Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Chrischni Dezember 18, 2024 Ich habe folgende Frage: Geldmark-ETF am 01.07.24 gekauft. Wird nur die Hälfte der Vorabpauschale besteuert, da anteilig? Danke! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Dezember 18, 2024 ausschüttend oder thesaurierend? Ansonsten gilt: Bei unterjährigen Käufen mindert sich die Vorabpauschale um 1/12 für jeden vollen Monat, der vor dem Zeitpunkt des Kaufs liegt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag