stagflation Dezember 10, 2024 · bearbeitet Dezember 10, 2024 von stagflation Am 9.12.2024 um 17:37 von dw_: Aus eigener Erfahrung kann ich dazu raten einen möglichen Wertpapierübertrag erst durchzuführen nachdem die Vorabpauschale abgerechnet wurde. Was nichts anderes bedeutet als: besser keine Depotüberträge von (thesaurierenden) Fonds von Januar bis April. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
rotten.demin Dezember 10, 2024 · bearbeitet Dezember 10, 2024 von rotten.demin vor 12 Minuten von stagflation: Was nichts anderes bedeutet als: besser keine Depotüberträge von (thesaurierenden) Fonds von Januar Oktober bis April. Ich habe mal noch einen kleinen Sicherheitspuffer eingebaut Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Dezember 10, 2024 vor 21 Minuten von stagflation: Was nichts anderes bedeutet als: besser keine Depotüberträge von (thesaurierenden und wenig ausschüttenden) Fonds von Oktober bis April. Zitat abgeändert Betrifft auch Fonds mit zu niedriger Ausschüttung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation Dezember 10, 2024 · bearbeitet Dezember 10, 2024 von stagflation vor 3 Stunden von rotten.demin: Zitat Was nichts anderes bedeutet als: besser keine Depotüberträge von (thesaurierenden und wenig ausschüttenden) Fonds von Januar Oktober bis April. Ich habe mal noch einen kleinen Sicherheitspuffer eingebaut Ja, im Dezember sollte man auch keine Wertpapiere übertragen. Sonst kann es Ärger mit der Vorabpauschale geben. Womit wir schon fast bei der "R"-Regel wären. Depotüberträge nur in den Monaten ohne "R". In Monaten mit "R" darf man dafür Muscheln essen! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schlumich Dezember 10, 2024 · bearbeitet Dezember 10, 2024 von Schlumich vor 16 Minuten von stagflation: Ja, im Dezember sollte man auch keine Wertpapiere übertragen. Sonst kann es Ärger mit der Vorabpauschale geben. Womit wir schon fast bei der "R"-Regel wären. Depotüberträge nur in den Monaten ohne "R". In Monaten mit "R" darf man dafür Muscheln essen! September? Oktober? März, April? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Geldhaber Dezember 10, 2024 vor 20 Minuten von stagflation: Womit wir schon fast bei der "R"-Regel wären. Depotüberträge nur in den Monaten ohne "R". In Monaten mit "R" darf man dafür Muscheln essen! Oder bei der Winterreifenregel: Von Oktober bis Ostern. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux Dezember 10, 2024 · bearbeitet Dezember 11, 2024 von sparfux vor 16 Stunden von dw_: Ja, Übertrag Anfang Februar, Abrechnung Vorabpauschale Ende Februar. Am gleichen Tag der Abrechnung hat Flatex eine Taxbox an Comdirect gesendet, und die hat Comdirect nicht bei sich übernommen. Sehr nervig, und ich habe erfahren können dass das Zusammenspiel Support & Fachabteilung bei Flatex besser ist als bei Comdirect. Was ich aber nicht verstehe: solange die Vorabpauschale bei Taxbox hinterlegt ist, warum muss die CoDi da überhaupt was einpflegen? Werden denn nicht alle Steuerdaten beim Verkauf abgerufen, solange das Anschaffungsdatum hinterlegt ist? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
dw_ Dezember 11, 2024 vor 16 Stunden von sparfux: Was ich aber nicht verstehe: solange die Vorabpauschale bei Taxbox hinterlegt ist, warum muss die CoDi da überhaupt was einpflegen? Werden denn nicht alle Steuerdaten beim Verkauf abgerufen, solange das Anschaffungsdatum hinterlegt ist? Beim Übertrag zurück zu Flatex hat CoDi 0 EUR Vorabpauschalen an Flatex gemeldet. Ich habe bei CoDi Depotwechselpräme abgegriffen und das Depot danach wieder geschlossen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation Dezember 11, 2024 · bearbeitet Dezember 11, 2024 von stagflation vor 16 Stunden von sparfux: Was ich aber nicht verstehe: solange die Vorabpauschale bei Taxbox hinterlegt ist, warum muss die CoDi da überhaupt was einpflegen? Werden denn nicht alle Steuerdaten beim Verkauf abgerufen, solange das Anschaffungsdatum hinterlegt ist? So weit ich weiß, ist "Taxbox" ein Prozess und eine Plattform, mit dem Steuerdaten bei einem Depotübertrag übertragen werden. Da wird nichts gespeichert (außer zu Protokollzwecken). Bei einem Verkauf werden keine Daten aus der Taxbox abgerufen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux Dezember 11, 2024 vor 44 Minuten von stagflation: So weit ich weiß, ist "Taxbox" ein Prozess und eine Plattform, mit dem Steuerdaten bei einem Depotübertrag übertragen werden. Da wird nichts gespeichert (außer zu Protokollzwecken). Bei einem Verkauf werden keine Daten aus der Taxbox abgerufen. Ok, das wird wohl so stimmen. Ich formuliere nochmal neu: Die steuerlich relevanten Daten stammen, so weit ich weiß, von WM Datenservice. Die Vorabpauschalen sollten zusammen mit allen anderen steuerlich relevanten Daten da hinterlegt sein. Bei einem Verkauf fragt der Broker sie dort ab. ChatGPT sieht das auch so, auch für eine anteilige Vorabpauschale bei unterjährigem Kauf. (Ok, ich weiß dass ChatGPT auch halluzinieren kann.) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation Dezember 11, 2024 Ich muss Dich enttäuschen. Auch WM Datenservice speichert nicht Deine Daten. Die Historie (möglicherweise auch nur die Summe) Deiner bisherigen Vorabpauschalen wird bei Deinem Broker gespeichert. Bei einem Depotübertrag muss diese Historie (die Summe) übertragen werden. Wenn das nicht passiert - oder dabei Fehler passieren - wird die Endabrechnung bei einem Verkauf nicht stimmen. Es ist sogar noch komplizierter: wenn Du Deinen Fonds in mehreren Tranchen gekauft hast, gibt es bei Deinem Broker für jede Tranche einen eigenen Datensatz. Und für jede Tranche werden die Vorabpauschalen einzelnen verwaltet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux Dezember 11, 2024 Natürlich speichert der WM Datenservice nicht „meine“ Daten aber solange das Kaufdatum für eine Tranche bekannt ist, kann alles da abgefragt werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Dezember 11, 2024 vor 2 Minuten von sparfux: Natürlich speichert der WM Datenservice nicht „meine“ Daten aber solange das Kaufdatum für eine Tranche bekannt ist, kann alles da abgefragt werden. Das passiert aber nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation Dezember 11, 2024 · bearbeitet Dezember 11, 2024 von stagflation vor 11 Minuten von sparfux: Natürlich speichert der WM Datenservice nicht „meine“ Daten aber solange das Kaufdatum für eine Tranche bekannt ist, kann alles da abgefragt werden. Auf den ersten Blick klingt das logisch. Wenn man sich näher damit beschäftigt merkt man, dass es so nicht sein kann. Es kann vorkommen, dass Broker Vorabpauschalen nicht oder nicht korrekt berechnen. Das ist mir letztes Jahr passiert. Damit bei einem späteren Verkauf korrekt abgerechnet werden kann, müssen die Daten über die Vorabpauschalen beim Kunden selbst gespeichert werden. Es kann sein, dass sich Regeln für die Vorabpauschalen im Laufe der Zeit ändern. Es kann sein, dass es für unterschiedliche Kunden unterschiedliche Regeln gibt. Denk an jemanden, der zeitweise im Ausland gelebt hat. Es kann auch Stichproben und Prüfungen durch die Finanzbehörden geben. Deshalb ist es notwendig, dass die Daten zu den Vorabpauschalen beim Kunden selbst gespeichert werden - und bei einem Depotübertrag auch mit übergeben werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SlowHand7 Dezember 11, 2024 vor 2 Minuten von stagflation: Deshalb ist es notwendig, dass die Daten zu den Vorabpauschalen beim Kunden selbst gespeichert werden - und bei einem Depotübertrag auch mit übergeben werden. Beim Kunden selbst meint bei deiner Bank/Broker. Der muß dann diese Daten bei einem Übertrag mit übertragen. Das Hauptproblem dabei ist halt daß man diese Beträge nicht sehen oder abrufen kann. Nach einem Übertrag bleibt da also nur die Hoffnung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux Dezember 11, 2024 · bearbeitet Dezember 11, 2024 von sparfux Ok, ich gebe mich geschlagen. Also wieder so ein intransparenter fehleranfälliger Mist, bei dem ein Fehler der Banken mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Nachteil der Endkunden geht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Dezember 11, 2024 Man muss halt die übertragenen Anschaffungsdaten immer prüfen (Beitrag in der Signatur von @kleinerfisch). Unabhängig von der Vorabpauschale. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Mato Dezember 12, 2024 Am 11.12.2024 um 00:03 von Geldhaber: Oder bei der Winterreifenregel: Von Oktober bis Ostern. Genau. Und auch hier gilt: Wer wechselt, hat Mehraufwand. Ich verzichte lieber auf Depotüberträge (das scheint in diesem Forum aber wirklich eine Mode zu sein) und fahre Ganzjahresreifen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kleinerfisch Dezember 13, 2024 Am 11.12.2024 um 18:53 von sparfux: Ok, ich gebe mich geschlagen. Also wieder so ein intransparenter fehleranfälliger Mist, bei dem ein Fehler der Banken mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Nachteil der Endkunden geht Ja, noch besser: Wenn Du nicht genug Geld auf dem Konto hast, um die Steuer auf die VP zu bezahlen, kann die Bank es gleich aufgeben, das Geld bei Dir einzutreiben. Stattdessen informiert sie das FA, dass Du die VP noch nicht versteuert hast. Die Konsequenz ist zunächst mal die Verpflichtung zur Steuererklärung mit Nacherklärung der VP. Die Bank schreibt dann VP=0 für das Jahr in Deine Bücher. Bei Verkauf bekommst Du die (an das FA) gezahlte Steuer natürlich nicht von der Bank bescheinigt undmusst selber nachweisen, dass Du die Summe vor etlichen Jahren mal selber versteurt hast. Also letztlich derselbe Mist wie früher mit den agE. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
morini Dezember 14, 2024 · bearbeitet Dezember 14, 2024 von morini vor 14 Stunden von kleinerfisch: Bei Verkauf bekommst Du die (an das FA) gezahlte Steuer natürlich nicht von der Bank bescheinigt undmusst selber nachweisen, dass Du die Summe vor etlichen Jahren mal selber versteurt hast. Also letztlich derselbe Mist wie früher mit den agE. Wie soll man die (an das FA) gezahlte Steuer bei einem späteren Verkauf noch nachweisen können? Was bezüglich der Vorabpauschale momentan abgeht, ist wirklich richtiger Mist. Es ist kein Wunder, dass in Deutschland wesentlich weniger Interesse an Wertpapieren besteht als beispielsweise in den USA. Die deutsche Bürokratie ist einmalig in der Welt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
moonraker Dezember 14, 2024 vor einer Stunde von morini: Wie soll man die (an das FA) gezahlte Steuer bei einem späteren Verkauf noch nachweisen können? Was bezüglich der Vorabpauschale momentan abgeht, ist wirklich richtiger Mist. Es ist kein Wunder, dass in Deutschland wesentlich weniger Interesse an Wertpapieren besteht als beispielsweise in den USA. Die deutsche Bürokratie ist einmalig in der Welt. Mittels Steuerbescheid des Finanzamts...? Hier geht "momentan" gar nichts ab (falls noch nicht bemerkt, die Vorabpauschale gibt es schon ein paar Jahre...). Und i.d.R. funktioniert das mit der Vorabpauschale sehr gut, finde ich. Immer diese Meckerei... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
s1lv3r Dezember 14, 2024 vor 3 Minuten von moonraker: Immer diese Meckerei... Vor allem war die vorherige Regelung doch in vielerlei Hinsicht "schlimmer" (komplizierter, nachteiliger, intransparenter für den unbedarften Privatanleger). Vorabpauschale + Teilfreistellung ist schon keine so schlechte Sache. Ich denke, manchen nervt es halt nur, dass man jetzt am Jahresanfang das Geld tatsächlich vom Verrechnungskonto verschwinden sieht ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
west263 Dezember 14, 2024 vor 7 Minuten von moonraker: Und i.d.R. funktioniert das mit der Vorabpauschale sehr gut, finde ich. finde ich auch, Anfang des Jahres habe ich mir eine Excel Liste gebastelt und dort eingetragen, wie mit der jeweiligen Vorabpauschale umgegangen wurde. Die von diesem ETF wurde bei der ING mit einem Verlust verrechnet, abzügl. der 30% Teilfreistellung. Jetzt habe ich in diesem Sommer den ETF mit Verlust verkauft. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kleinerfisch Dezember 14, 2024 vor 1 Stunde von morini: Wie soll man die (an das FA) gezahlte Steuer bei einem späteren Verkauf noch nachweisen können? Ich habe das früher mit den agB so gemacht: im entsprechenden Jahr als noch nicht versteuerte Einnahmen in Anlage KAP in einer Summe deklariert Die Summe im Anschreiben auf Positionen und Stückzahlen aufgedröselt Ab dem zweiten Jahr die Tabelle aus dem Vorjahr als Anfang genommen und weitergeführt Einige von den Positionen mit agE habe ich immer noch. Da steht dann die letzte Tabelle seit einigen Jahren mit ein wenig Erläuterung immer wieder unverändert im Anschreiben. EInige Positionen habe ich auch verkauft. Leztlich brauchte ich keinen Verweis auf die Tabellen, da die korrekten Zahlen auf den JStB standen. Aber das wusste man ja vorher nicht und das wird bei der VP aus oben schon genannten Gründen wohl auch kaum so sein können (bei den agE war es ja jeweils ein Betrag pro Anteil und Jahr). vor 34 Minuten von moonraker: Und i.d.R. funktioniert das mit der Vorabpauschale sehr gut, finde ich. Ein Problemfeld sind halt die Depotüberträge, wie auch aus anderen Gründen schon seit Jahren, aber auch das ist zumindest bei einigen Banken inzwischen automatisiert und damit weniger fehleranfällig. Das zweite sind Deppen wie ich, die nicht genug Geld auf dem Verrechnungekonto lassen und sich nicht vorher informieen, wie die Bank dann vorgeht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Dezember 14, 2024 Das mit dem nicht genug Geld ist eigentlich nur einmalig ein Problem, danach sollte man es wissen. Problematisch und nervtötend wird die Kombi aus Sparplan und Depotübertrag/-träge von Fonds mit zu niedriger oder ganz ohne Ausschüttung. Wenn dann noch ein Erbfall eintritt möchte ich behaupten, dass es nicht mal 5 % schaffen werden das zu prüfen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag