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Empfohlene Beiträge

franko
vor 11 Minuten von chirlu:

Meine Entgegnung zwei Beiträge später scheinst du nicht gelesen zu haben?

Stimmt, das habe ich übersehen, und das BMF-Schreiben ändert die Lage natürlich. (Auch wenn mich die Position des BMF weder praktisch noch rechtlich begeistert...)

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powerschwabe

Die Vorabpauschale fällt ja an wenn in 2023 Gewinn entstanden ist, und hier der Wert zum Jahresanfang. Macht es eigentlich einen unterschied wie viel % gestiegen ist?

z.B. ETF 1 steigt in 2023 um 1%, ETF 2 um 10%. Fällt hier die gleiche Pauschale an?

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Diamantenhände

Was passiert denn, wenn Du einen der zahlreichen Rechner im Netz mit deinen Beispieldaten fütterst?

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mark89
vor 27 Minuten von powerschwabe:

z.B. ETF 1 steigt in 2023 um 1%, ETF 2 um 10%. Fällt hier die gleiche Pauschale an?

Die Vorabpauschale ist gedeckelt. Wenn die Wertsteigerung kleiner ist als der Basisertrag, dann ist Wertsteigerung = Vorabpauschale. Im Beispiel ist 1% deutlich weniger als der Basiszins x 0,7, also läge die Vorabpauschale auch nur bei 1%. 

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Norden
· bearbeitet von Norden

Liebe Community, 

 

mich haben die unterschiedlichen Abrechnungen bisher auch verwirrt und ich bin noch auf der Suche nach einer Art der Dokumentation für die künftige Steuerzahllast in 40 oder 50 Jahren ;).

Mir geht es um den späteren Effekt und der Anrechnung beim Verkauf eines ETF. Der ist nämlich deutlich größer, als ich das zunächst angenommen habe.

Vielleicht kann mir jemand sagen, ob ich einen Gedankenfehler mache bei meinem Beispiel. 

 

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Ein ETF - Beispiel. Freistellungsauftrag bleibt unberücksichtigt. 

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Der Sparerpauschbetrag spielt erstmal keine Rolle. 

Im Rahmen der Vorabpauschale kann der zwar berücksichtigt worden sein (dann zahlt man nur auf die 249,50€ seine Steuern anstatt der 1.249,50€), aber für die Berechnung ist das irrelevant. 

Im Zeitpunkt der Veräußerung hat man ggf. den SPB von 1.000€ noch und kann Ihn berücksichtigen, was die BMG dann ggf. auf 3.750,50€ reduzieren könnte. (das hat mich anfangs bei Scalable sehr verwirrt an deren Abrechnung). 

 

Damit ergeben sich für mich folgende Schlussfolgerungen. 

1. Ich notiere mir die Vorabpauschale nach Teilfreistellung je ETF

2. Steuerbelastung bei Veräußerung kann deutlich höher ausfallen und die vorabpauschale mindert nicht so stark, wie ich angenommen habe. Kann man aber einfach ausrechnen, wenn man 1. notiert hat. 

3. Bei meinen Kindern (NV-Bescheinigung) muss ich wohl von Zeit zu Zeit das Portfolio verkaufen, um die Gewinne steuerfrei zu bekommen, um dann direkt wieder neu zu kaufen. Sonst bekomme ich in ein paar Jahren mächtig Ärger. 

 

 

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chirlu
vor 38 Minuten von Norden:

Vielleicht kann mir jemand sagen, ob ich einen Gedankenfehler mache bei meinem Beispiel. 

 

Nein, ist wahrscheinlich richtig. Es wurden für 2023 einfach nur 1,785% (70% von 2,55%) in der Vorabpauschale besteuert; gegenüber deinem angenommenen Gewinn von 20% ist das eben nicht viel.

 

vor 40 Minuten von Norden:

Ich notiere mir die Vorabpauschale nach Teilfreistellung je ETF

 

Ich würde es pro Anteil machen.

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Nyx

7. Februar und beim Sbroker habe ich immer noch 0/3 Buchungen.

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Norden
vor 8 Minuten von chirlu:

Ich würde es pro Anteil machen.

dachte ich auch, aber bei der ING passt das nur, wenn es ETFs ohne Zu- und Abflüsse sind. Es geht auch nicht bei unterjährigen Käufen.

Bei Scalable muss man es selbst ermitteln und beim Sparplan ist das auch wieder mühsam. Da waren sie wieder meine 3 Probleme 

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stagflation

@Norden: ich scheitere bei Deiner Rechnung schon bei den 70% Abzug wegen Teilfreistellung. Sollten es nicht 30% sein? Außerdem wird die Vorabpauschale vor der Teilfreistellung berechnet.

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DennyK
vor 5 Minuten von stagflation:

@Norden: ich scheitere bei Deiner Rechnung schon bei den 70% Abzug wegen Teilfreistellung. Sollten es nicht 30% sein? Außerdem wird die Vorabpauschale vor der Teilfreistellung berechnet.

Ich bin genau an der selbe Stelle hängen geblieben.

Teilfreistellung ist 30%, dann werden Verlusttöpfe/FSA angewendet und auf den Rest fallen dann Steuern an.

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chirlu
vor 15 Minuten von stagflation:

Sollten es nicht 30% sein?

 

Wahrscheinlich (es könnten auch 60% oder 80% sein, aber 70% gibt es in der Tat nicht). Ändert aber nichts am Prinzip.

 

vor 16 Minuten von stagflation:

Außerdem wird die Vorabpauschale vor der Teilfreistellung berechnet.

 

Auch das ist egal, solange man es einheitlich macht und nicht vor und nach vermischt.

 

vor 43 Minuten von Norden:

dachte ich auch, aber bei der ING passt das nur, wenn es ETFs ohne Zu- und Abflüsse sind. Es geht auch nicht bei unterjährigen Käufen.

 

Ich meinte natürlich den regulären Betrag pro Anteil. Die unterjährigen Käufe muss man dann noch bei der Abrechnung berücksichtigen.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 13 Minuten von chirlu:

Wahrscheinlich (es könnten auch 60% oder 80% sein, aber 70% gibt es in der Tat nicht). Ändert aber nichts am Prinzip.

Man könnte auch mit 100% rechnen. Dann ändert sich schon etwas. ;-)

 

vor 13 Minuten von chirlu:

Auch das ist egal, solange man es einheitlich macht und nicht vor und nach vermischt.

Äh, nein! Weil sich die Steuergesetze ändern können. Beispielsweise könnte die TFS irgendwann wegfallen oder die Prozentsätze könnten sich ändern. Deshalb sollte man von Anfang an richtig rechnen und auf der richtigen Ebene addieren und subtrahieren.

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Sapine

Hat man eigentlich einen Anspruch auf eine Abrechnung der Vorabpauschale? Ich habe den Verdacht, dass ich nur die Abrechnungen bekommen habe, die zu einer Buchung auf dem Konto geführt haben. Hingegen scheinen die Abrechnungen zu fehlen, wo direkt mit dem FSA oder Verlusten verrechnet wurde. 

Broker maxblue

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Norden
vor einer Stunde von stagflation:

@Norden: ich scheitere bei Deiner Rechnung schon bei den 70% Abzug wegen Teilfreistellung. Sollten es nicht 30% sein? Außerdem wird die Vorabpauschale vor der Teilfreistellung berechnet.

völlig richtig - habe den Fehler korrigiert - wobei ich meine Lösung besser finden würde mit 70% Teilfreistellung. 

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SlowHand7

Heute kam endlich mal der MSCI World von der ING.

Die Abrechnung ist recht rudimentär.

Aber es stimmt auf den Cent mit meiner Rechnung überein.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

@Norden: ich würde folgendermaßen rechnen:

 

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Von den Beträgen her entsteht durch die Vorabpauschale kein Nachteil. Es kostet allerdings etwas Rendite nach IRR, weil die Steuern früher bezahlt werden.

 

Individuell kann sich das ganz anders auswirken, wenn Sparerpauschbeträge genutzt werden können. Es gibt auch andere Rechenmethoden als IRR. Jeder muss die Rechenmethode wählen, die zu ihm und zu seiner Situation passt.

 

Dein Punkt 1 ist jedenfalls nach wie vor nicht richtig. Notiere Dir die Vorabpauschalen (also ohne TFS) und ziehe diese vom Veräußerungsgewinn (ohne TFS ab). Das wird der Betrag sein, der nach den dann geltenden Regeln zu versteuern ist.

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chirlu
vor 5 Minuten von stagflation:

Das wird der Betrag sein, der nach den dann geltenden Regeln zu versteuern ist.

 

Ich verstehe deine Überzeugung nicht, dass sich das Recht in diesem Punkt nicht ändern wird, wenn du bei allem anderen davon ausgehst, dass es vollkommen unbeständig ist.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Der Hauptpunkt ist, dass in § 18 InvStG klar geregelt ist, was die Vorabpauschale ist. Es ist der Betrag vor der Teilfreistellung. Und deshalb sollte man das auch nicht umdefinieren.

 

Was die Änderungen des Steuerrechts betrifft: die Prozentzahlen in § 20 InvStG kann man recht schnell ändern. Man könnte ebenfalls die Abgeltungssteuer abschaffen und Kapitalerträge nach dem Einkommensteuerrecht besteuern. Aber ob man die Regel aus § 19 InvStG:

Zitat

Der Gewinn ist um die während der Besitzzeit angesetzten Vorabpauschalen zu vermindern. Die angesetzten Vorabpauschalen sind ungeachtet einer möglichen Teilfreistellung nach § 20 in voller Höhe zu berücksichtigen.

so schnell ändern kann - und das auch noch rückwirkend? Glaube ich nicht. Das würde zumindest einige Klagen geben. Stichworte: Bestandsschutz und Doppelbesteuerung.

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Norden
vor 30 Minuten von stagflation:

@Norden: ich würde folgendermaßen rechnen:

@stagflation - Danke dir für deine Mühe, das übernehme ich dann gerne und hab wieder was gelernt - kann man ja nicht jeden Tag behaupten 

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Schlumich
vor einer Stunde von SlowHand7:

Heute kam endlich mal der MSCI World von der ING.

Die Abrechnung ist recht rudimentär.

Aber es stimmt auf den Cent mit meiner Rechnung überein.

Ja kam bei mir heute auch.

 

Mir fehlt bei der DIBA noch ein ETF: LU0274208692 (XTR.MSCI WORLD SWAP 1C). In 2023 habe ich dafür den "Nuller-Beleg"  für 2022 am 07.08.23 erhalten. Hoffentlich geht's für das Steuerjahr 2023 schneller....

 

Wie sieht es denn bei der CODI aus für ETFs wo keine Vorabpauschale anfällt? Bekommt man dort "Nuller-Belege"?

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chirlu
vor 4 Minuten von Schlumich:

Wie sieht es denn bei der CODI aus für ETFs wo keine Vorabpauschale anfällt? Bekommt man dort "Nuller-Belege"?

 

Nein.

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chirlu
vor 30 Minuten von stagflation:

Was die Änderungen des Steuerrechts betrifft: die Prozentzahlen in § 20 InvStG kann man recht schnell umdefinieren.

 

Dann kommt § 23 zur Anwendung, es erfolgt also ein fiktiver Verkauf. Für die Berechnung des fiktiven Gewinns ist es wieder egal, ob man einheitlich vor oder einheitlich nach Teilfreistellung rechnet.

 

vor 34 Minuten von stagflation:

Man könnte ebenfalls die Abgeltungssteuer abschaffen und Kapitalerträge nach dem Einkommensteuerrecht besteuern.

 

Abgesehen davon, dass man das nicht kann: Dadurch würde sich ja nichts an der Teilfreistellung ändern. Es wären eben weiterhin 30% steuerfrei, und die restlichen 70% würden anders besteuert.

 

vor 45 Minuten von stagflation:

Der Hauptpunkt ist, dass in § 18 InvStG klar geregelt ist, was die Vorabpauschale ist. Es ist der Betrag vor der Teilfreistellung. Und deshalb sollte man das auch nicht umdefinieren.

 

Das ist das einzige Argument, das ich halbwegs akzeptieren würde. Man muss deutlich machen, dass es der nach Anwendung der Teilfreistellung steuerpflichtige Teil der Vorabpauschale ist und nicht die Vorabpauschale selbst. Aber „Vorabpauschale nach Teilfreistellung“ reicht mir dafür.

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SlowHand7

Hat schon jemand etwas von  Xtrackers MSCI World ETF 1D  ISIN IE00BK1PV551 gehört?

 

Ich habe gerade mal meine Tabelle ergänzt und die Ausschüttungen in Euro summiert.

Da zeigt sich

 

Basisertrag 1,1794566 

Ausschüttungen 1,2227

 

Da dürfte also eigentlich nichts mehr kommen, höchstens ein Null-Beleg.

Mag jemand meine Rechnung bestätigen?

 

 

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tfhb
· bearbeitet von tfhb

(verschoben) 

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DennyK
· bearbeitet von DennyK
vor 11 Stunden von SlowHand7:

Hat schon jemand etwas von  Xtrackers MSCI World ETF 1D  ISIN IE00BK1PV551 gehört?

 

Ich habe gerade mal meine Tabelle ergänzt und die Ausschüttungen in Euro summiert.

Da zeigt sich

 

Basisertrag 1,1794566 

Ausschüttungen 1,2227

 

Da dürfte also eigentlich nichts mehr kommen, höchstens ein Null-Beleg.

Mag jemand meine Rechnung bestätigen?

 

 

Ich komme mit den von mir verwendeten Werten zwar auf eine leichte Abweichung zu deinen Werten, aber auch bei mir scheinen die Ausschüttungen gerade so auszureichen damit es keine Vorabpauschale gibt.

 

Basisertrag: 1,18062399 (NAV 66,1414 von Ariva, Kurs Fondgesellschaft)

Ausschüttungen: 1,21748

 

PS: Laut extraETF gab es 2023 1,82% an Dividenden und damit über den 1,785% (2,55% * 0,7).

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