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Someone
· bearbeitet von Someone

Update "meiner" Vorabpauschalen:

 

HVB ist durch mit 2*Ishares, Vanguard, Arero (Valuta der Steuerbuchungen war 20.1., was ich sehr positiv fand. Dass die Abrechnungen papierhaft zugestellt worden sind und nicht digital zur Verfügung standen - geschenkt)

Comdirect hat bisher immer noch nur meinen ausschüttenden DWS-Fonds abgerechnet und die fällige Vorabpauschale gegen meinen Freistellungsauftrag gebucht - da fehlen noch Amundi, Arero und Vanguard.

Consors steht noch aus (allerdings liegt da nur ein thesaurierender Amundi ETF).

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Manuel77
· bearbeitet von Manuel77

Diese Vorabpauschale gehört zum allerschlimmsten Unrecht, das mir jemals widerfahren ist. ING hat jetzt alles gebucht, Consors noch nichts.

Aber mehr als die Hälfte des Freibetrages 2024 ist schon aufgefressen, für nichts! 1200 Euro! Dass es schlimm wird, habe ich schon befürchtet, aber nicht so schlimm. Dabei habe ich nur den kleineren Teil in Thesaurierern.

 

Überlege, ob ich alles liquidieren und in Gold und eine Beißschiene investieren soll. Oder ich beiße direkt ins Gold, ist ja relativ weich.

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Diamantenhände

Das ist Ironie, oder?

 

Falls nicht… :narr:

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Shylock
2 minutes ago, Manuel77 said:

Diese Vorabpauschale gehört zum allerschlimmsten Unrecht, das mir jemals widerfahren ist.

Dann sei doch froh, dass Dir in Deinem Leben bisher offenbar nichts schlimmes passiert ist.

 

Man kann von der Vorabpauschale ja halten was man will, aber die Rhetorik von einigen Leuten ist definitv schlimmer.

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west263
vor 3 Minuten von Manuel77:

Dabei habe ich nur den kleineren Teil in Thesaurierern.

 

Überlege, ob ich alles liquidieren und in Gold und eine Beißschiene investieren soll.

Wieso unbedingt Gold?

und wenn es für deinen Seelenfrieden und gegen deine innere Unruhe besser ist, schichte deine Thesaurierer doch in die vorhandenen Ausschütter um.

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Hicks&Hudson
vor 1 Stunde von Manuel77:

Diese Vorabpauschale gehört zum allerschlimmsten Unrecht, das mir jemals widerfahren ist.

Ich rate zu Demonstrationen, am besten zusammen mit den Bauern, dann wirkt es eindrucksvoller aufgrund der Traktoren.

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kleinerfisch
vor 4 Stunden von Manuel77:

Diese Vorabpauschale gehört zum allerschlimmsten Unrecht, das mir jemals widerfahren ist.

Gratuliere!

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Geldhaber
vor 5 Stunden von Manuel77:

Diese Vorabpauschale gehört zum allerschlimmsten Unrecht, das mir jemals widerfahren ist. 

Aber mehr als die Hälfte des Freibetrages 2024 ist schon aufgefressen, für nichts! 1200 Euro!

Dabei habe ich nur den kleineren Teil in Thesaurierern.

Ich bin nicht so tief in das Thema Vorabpauschale eingestiegen, darum meine Frage:

Hätte es denn einen Unterschied gemacht, wenn alles in Ausschüttern investiert wäre? Dann wären die Ausschüttungen besteuert worden und hätten den Freibetrag im Jahr 2023 aufgezehrt und im Laufe des Jahres 2024 wäre es genauso. 

Oder steht man sich momentan mit Ausschüttern tatsächlich besser? 

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Diamantenhände
vor 1 Minute von Geldhaber:

Oder steht man sich momentan mit Ausschüttern tatsächlich besser? 

Finanziell tut man das nie.

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beijing84

Habe jetzt von der comdirect eine Abrechnung für den ishares A0J201 erhalten. Die Abrechnung ist nicht nachvollziehbar, da nicht ausgeführt ist, wie die Steuerbemessungsgrundlage errechnet wurde. Es wurde weder der Referenzkurs vom 03.01.2023 genannt noch ist erkenntlich, ob die Ausschüttungen abgezogen wurden (nach meiner Berechnung sind sie nicht abgezogen). Mal sehen wie die nächsten Abrechnungen ausfallen.

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Emitter
· bearbeitet von Emitter
vor einer Stunde von Geldhaber:

Ich bin nicht so tief in das Thema Vorabpauschale eingestiegen, darum meine Frage:

Hätte es denn einen Unterschied gemacht, wenn alles in Ausschüttern investiert wäre? Dann wären die Ausschüttungen besteuert worden und hätten den Freibetrag im Jahr 2023 aufgezehrt und im Laufe des Jahres 2024 wäre es genauso. 

Oder steht man sich momentan mit Ausschüttern tatsächlich besser? 

- Wenn der Ausschütter "zu viel" ausschüttet (mehr als den Basisertrag) zahlt man mehr Steuern als mit dem Thesaurierer. 

- Wenn der Ausschütter weniger ausschüttet, dann hat man aber auch eine Vorabpauschale, zahlt also gleich viel Steuern.

- Wenn der Basiszins niedrig ist, dann zahlt man mit dem Thesaurierer keine Steuern, mit dem Ausschütter aber schon, so wie jedes Jahr. 

- Mit den Thesaurierern zahlt man also nie mehr Steuern als mit den Ausschüttern, nur halt manchmal gleich viel, meistens aber weniger oder bestenfalls sogar nichts. 

 

Also ganz einfach. 

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SlowHand7
vor 8 Minuten von Emitter:

- Wenn der Basiszins niedrig ist, dann zahlst du mit dem Thesaurierer keine Steuern, mit dem Ausschütter aber konstant jedes Jahr. 

- Mit den Thesaurierern zahlst du also nie mehr Steuern als mit den Ausschüttern, nur halt manchmal gleich viel, meistens aber weniger oder sogar nichts. 

 

Also ganz ehrlich. 

Es soll junge Leute geben die nicht reich geboren wurden und erst mit ihrer Vermögensanlage beginnen.

Da ist es durchaus sinnvoll steuerbare Erträge zu haben um den Freibetrag so gut zu nutzen wie es geht.

vor einer Stunde von beijing84:

Habe jetzt von der comdirect eine Abrechnung für den ishares A0J201 erhalten. Die Abrechnung ist nicht nachvollziehbar, da nicht ausgeführt ist, wie die Steuerbemessungsgrundlage errechnet wurde. Es wurde weder der Referenzkurs vom 03.01.2023 genannt noch ist erkenntlich, ob die Ausschüttungen abgezogen wurden (nach meiner Berechnung sind sie nicht abgezogen). Mal sehen wie die nächsten Abrechnungen ausfallen.

Das ist schon traurig für eine etablierte Bank.

Ich habe kürzlich eine Abrechnung von einer Sparkasse gesehen. Das war vorbildlich.

Da wurde die Pauschale pro Anteil genannt, dann angewandt auf den Bestand bis Januar, und dann anteilig für die folgenden Monate.

Am Ende auf die Summe noch die Teilfreistellung abgerechnet.

Das war alles auf den Cent genau nachvollziehbar.

 

Es wäre schön wenn man Zugriff auf die Datenbank hätte wo die Vorabpauschalen für alle Fonds gespeichert sind.

Aber da lässt sich WM-Daten oder wer immer das sonst macht sicherlich nicht in die Karten schauen.

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stagflation
vor einer Stunde von beijing84:

Habe jetzt von der comdirect eine Abrechnung für den ishares A0J201 erhalten. Die Abrechnung ist nicht nachvollziehbar, da nicht ausgeführt ist, wie die Steuerbemessungsgrundlage errechnet wurde. Es wurde weder der Referenzkurs vom 03.01.2023 genannt noch ist erkenntlich, ob die Ausschüttungen abgezogen wurden (nach meiner Berechnung sind sie nicht abgezogen). Mal sehen wie die nächsten Abrechnungen ausfallen.

 

Vielleicht erwartest Du zu viel von Deinem Broker.

 

Der Broker bekommt die Vorabpauschale von WM Datenservice genannt - und damit rechnet er.

 

Den Kurs am 03.01.2023 oder ob Ausschüttungen abgezogen wurden, weiß er nicht. Er müsste das genauso nachschauen bzw. nachrechnen wie Du.

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Geldhaber

@Emitterdanke für die kompakten Erläuterungen!

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Emitter
vor 1 Minute von Geldhaber:

@Emitterdanke für die kompakten Erläuterungen!

Wenn der Freibetrag noch nicht vollständig genutzt ist *und* noch nicht genug Gewinne aufgelaufen sind, dann hat@SlowHand7 recht. Meine Liste bezog sich nur auf das Thema des Fadens, die Vorabpauschale.

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SlowHand7
vor 7 Minuten von Emitter:

Wenn der Freibetrag noch nicht vollständig genutzt ist *und* noch nicht genug Gewinne aufgelaufen sind, dann hat@SlowHand7 recht. Meine Liste bezog sich nur auf das Thema des Fadens, die Vorabpauschale.

Schon klar. Ich finde halt daß dieses Thema aktuell übertrieben dramatisiert wird. Dabei ist das Vorgehen doch einfach.

Wenn der Freibetrag nicht ausgenutzt ist verwendet man Ausschütter und macht automatische Wiederanlage.

Danach wechselt man auf thesaurierend. Wer es ganz genau will kann dann den Ausschütter wieder abbauen und nur die Vorabpauschale versteuern.

 

Wer eh schon genügend Erträge für den Freibetrag hat kann sich die ganzen Gedanken gleich sparen.

 

Ich denke das ganze Unbehagen bei den Leuten kommt eher daher daß man Abrechnungen und Belastungen bekommt die man nicht versteht.

Offenbar ist die Qualität der Abrechnungen bei den Banken durchaus recht unterschiedlich.

Und bei bestimmten Banken weiß man daß die Behandlung steuerlicher Aspekte auch gerne mal fehlerhaft ist.  :(

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stagflation
vor 15 Minuten von SlowHand7:

Ich denke das ganze Unbehagen bei den Leuten kommt eher daher daß man Abrechnungen und Belastungen bekommt die man nicht versteht.

 

Es wäre deutlich besser, wenn die Kunden eine Abrechnung bekommen würden - und dann zwei Wochen Zeit hätten, das Geld bereitzustellen.

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wolltier
vor 6 Stunden von SlowHand7:

Schon klar. Ich finde halt daß dieses Thema aktuell übertrieben dramatisiert wird. Dabei ist das Vorgehen doch einfach.

Wenn der Freibetrag nicht ausgenutzt ist verwendet man Ausschütter und macht automatische Wiederanlage.

Danach wechselt man auf thesaurierend. Wer es ganz genau will kann dann den Ausschütter wieder abbauen und nur die Vorabpauschale versteuern.

 

Wer eh schon genügend Erträge für den Freibetrag hat kann sich die ganzen Gedanken gleich sparen.

 

Ich denke das ganze Unbehagen bei den Leuten kommt eher daher daß man Abrechnungen und Belastungen bekommt die man nicht versteht.

Offenbar ist die Qualität der Abrechnungen bei den Banken durchaus recht unterschiedlich.

Und bei bestimmten Banken weiß man daß die Behandlung steuerlicher Aspekte auch gerne mal fehlerhaft ist.  :(

Guten Morgen,

also ich habe leider erst vor 2 Monaten angefangen mit dem investieren aber eine Frage habe ich dazu. Wie kann ich denn bei einem Ausschütter eine automatische Wiederanlage einstellen? Ich bin bei Finanzen Zero. 

 

Vielen Dank

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BigSpender09
vor 19 Minuten von wolltier:

Wie kann ich denn bei einem Ausschütter eine automatische Wiederanlage einstellen? Ich bin bei Finanzen Zero. 

In dem Fall gar nicht.

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DennyK
vor 7 Stunden von Emitter:

- Wenn der Ausschütter "zu viel" ausschüttet (mehr als den Basisertrag) zahlt man mehr Steuern als mit dem Thesaurierer. 

- Wenn der Ausschütter weniger ausschüttet, dann hat man aber auch eine Vorabpauschale, zahlt also gleich viel Steuern.

- Wenn der Basiszins niedrig ist, dann zahlt man mit dem Thesaurierer keine Steuern, mit dem Ausschütter aber schon, so wie jedes Jahr. 

- Mit den Thesaurierern zahlt man also nie mehr Steuern als mit den Ausschüttern, nur halt manchmal gleich viel, meistens aber weniger oder bestenfalls sogar nichts. 

 

Also ganz einfach. 

Alles vollkommen korrekt !!!

 

Ich favorisiere trotzdem inzwischen im direkten Vergleich den Ausschütter, weil ich lieber ein kleinen Cashflow haben möchte und nach Verbrauch des FSA keine bzw. weniger Steuern zahlen möchte.

Dafür nehme ich auch in Kauf dass das Depot mit den Ausschüttern etwas weniger stark wächst. 

 

Mein Gedanke dabei ist, das ich später in der Entnahmephase/Rente idealerweise nur die Ausschüttungen brauche und gar nichts verkaufen muss.

Da ich aber keine reine Dividenden-Strategie verfolge, ist meine akrtuelle Ausschüttungs/Dividende-Quote auf das gesamte Depot bezogen nur bei 1,2%.

 

Also kurz gesagt, ich bekomme lieber etwas weniger Geld ausgeschüttet und das Depot wächst minimal weniger, als das ich zusätzlich zu meiner eh schon hohen Sparquote von 45% (35% Depots, 10% Tagesgeld) auch noch für Steuern etwas drauflege.

Natürlich könnte ich auch einfach monatlich weniger investieren und die anfallenden Steuern aus der Differenz zahlen, müsste dann aber später in der Entnahmephase/Rente regelmäßig Anteile verkaufen.

 

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underwood
vor einer Stunde von DennyK:

Natürlich könnte ich auch einfach monatlich weniger investieren und die anfallenden Steuern aus der Differenz zahlen, müsste dann aber später in der Entnahmephase/Rente regelmäßig Anteile verkaufen.

Und mit den Thesaurierern zahlt man wie oben beschrieben nicht nur über die Ansparphase maximal gleich viel (in der Praxis normalerweise weniger) Steuern über die Vorabpauschale. 

Auch beim Entsparen kann man den Steuerstundungseffekt der Thesaurierer noch erhöhen, wenn man die neuesten Anteile zu erst verkauft und nur den Gewinn versteuern muss.. Die Ausschüttungen muss man ja voll versteuern. 

Aber hat natürlich auch was mit persönlicher Vorliebe zu tun und wurde hier im Forum ja auch schon oft genug durchgekaut und führt vom Thema des Threads weg. 

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DennyK

 

vor 46 Minuten von underwood:

Auch beim Entsparen kann man den Steuerstundungseffekt der Thesaurierer noch erhöhen, wenn man die neuesten Anteile zu erst verkauft und nur den Gewinn versteuern muss.. Die Ausschüttungen muss man ja voll versteuern. 

Natürlich kann man das FiFo Prinzip beim Verkauf durch Übertrag auf ein zweites Depot steuern, das ist ja nichts neues. Nur ist das Ziel beim Thesaurierer ja trotzdem das man in der Entnahmephase durch Verkauf an Geld kommt.

vor 50 Minuten von underwood:

Aber hat natürlich auch was mit persönlicher Vorliebe zu tun und wurde hier im Forum ja auch schon oft genug durchgekaut und führt vom Thema des Threads weg. 

Korrekt.

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thesmiler9

Was ist eigentlich wenn die Bank die Vorabpauschale nicht bis zum 31. Januar einzieht. Sie ist doch im Januar fällig oder? Ist das als Kunde mein Problem oder das Problem der Bank? Es fehlen ja bei einigen Banken noch einige Positionen.

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Bolanger

Uiui... 30 Seiten zum Thema.

 

Wie siehts eigentlich mit der Vorabpauschale bei SAltbetsänden aus, die thesaurierend sind und beim Verkauf steuerfrei wären? Eigentlich wäre da gar keine Steuer fällig, die man vorab zu entrichten hätter.

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underwood
vor 50 Minuten von thesmiler9:

Was ist eigentlich wenn die Bank die Vorabpauschale nicht bis zum 31. Januar einzieht. Sie ist doch im Januar fällig oder? Ist das als Kunde mein Problem oder das Problem der Bank? Es fehlen ja bei einigen Banken noch einige Positionen.

Investmentsteuergesetz (InvStG) § 18 Vorabpauschale

(1) Die Vorabpauschale ist der Betrag, um den die Ausschüttungen eines Investmentfonds innerhalb eines Kalenderjahres den Basisertrag für dieses Kalenderjahr unterschreiten. Der Basisertrag wird ermittelt durch Multiplikation des Rücknahmepreises des Investmentanteils zu Beginn des Kalenderjahres mit 70 Prozent des Basiszinses nach Absatz 4. Der Basisertrag ist auf den Mehrbetrag begrenzt, der sich zwischen dem ersten und dem letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis zuzüglich der Ausschüttungen innerhalb des Kalenderjahres ergibt. Wird kein Rücknahmepreis festgesetzt, so tritt der Börsen- oder Marktpreis an die Stelle des Rücknahmepreises.

(2) Im Jahr des Erwerbs der Investmentanteile vermindert sich die Vorabpauschale um ein Zwölftel für jeden vollen Monat, der dem Monat des Erwerbs vorangeht.

(3) Die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres als zugeflossen.

(4) Der Basiszins ist aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abzuleiten. Dabei ist auf den Zinssatz abzustellen, den die Deutsche Bundesbank anhand der Zinsstrukturdaten jeweils auf den ersten Börsentag des Jahres errechnet. Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht den maßgebenden Zinssatz im Bundessteuerblatt.

 

--> im Gesetz steht nichts davon, dass die Abrechnung im Januar vorliegen muss.

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