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snoop2day
vor 13 Minuten von cgwf2k:

Die Comdirect handhabt den Fall fehlender Kontodeckung zumindest maximal kundenunfreundlich: Es wird nicht nur der nach Freistellungsauftrag fehlende Betrag an das Finanzamt gemeldet, sondern die Abrechnung komplett storniert und alles (also auch der Betrag, der eigentlich durch den FSA gedeckt wäre) ohne Möglichkeit hieran noch etwas nachträglich zu ändern. Das hätte ich mir anders gewünscht, schade dass der Gesetzgeber die Vorgehensweise den Banken überlässt und es anscheinend jede Bank anders macht je nachdem wieviel Aufwand die jeweilige IT (im Falle der Comdirect eher nicht...) betreiben mag.

Danke für den Hinweis. Hier auch so. Wie muss man das in der Steuererklärung einpflegen?

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chirlu
· bearbeitet von chirlu

@Sjaak: Ehrlich gesagt kann ich mir gar nicht vorstellen, wie man auf die Idee B kommt.

 

Zur Exaktheit noch: Abgezogen werden nicht die Steuern von den Steuern, sondern die Vorabpauschalen vom Gewinn. Kann einen Unterschied machen bei Verlustverrechnung, Freistellungsauftrag, Kirchenaus- oder -beitritt usw.

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cgwf2k
vor 8 Minuten von snoop2day:

Danke für den Hinweis. Hier auch so. Wie muss man das in der Steuererklärung einpflegen?

Ich vermute dass entweder:

a) zeitnah ein Zahlungsaufruf vom FA kommt oder

b) dadurch eine Pflicht zur Steuererklärung samt Anlage KAP entsteht. In diesem Fall hoffe ich dass die Comdirect das zumindest kundenfreundlich in der Jahressteuerbescheinigung darstellt. (und diese nicht wieder bis zum Herbst auf sich warten lässt...)

 

Unschön sind beide Fälle da die Vorabpauschale nun erstmal abgeht und später beim Verkauf manuell vom FA zurückgefordert werden muss - wie man das als Normalsterblicher leisten soll (Zuordnung samt Dokumentation zur Wertpapier-Tranche) ist mir ein Rätsel. Ingesamt mal wieder eine typisch deutsche Lösung diese Vorabpauschale und imho ziemlich ärgerlich.

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wodorne

Mich überrascht dieses Verhalten der Banken. Dulden die denn keinen Soll-Saldo auf dem Verrechnungskonto? Dann hoffe ich Mal, dass mein Guthaben ausreicht.

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snoop2day
vor 5 Minuten von wodorne:

Mich überrascht dieses Verhalten der Banken. Dulden die denn keinen Soll-Saldo auf dem Verrechnungskonto? Dann hoffe ich Mal, dass mein Guthaben ausreicht.

DAB schon, comdirect scheinbar nicht.

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Belgien
vor 7 Minuten von wodorne:

Mich überrascht dieses Verhalten der Banken. Dulden die denn keinen Soll-Saldo auf dem Verrechnungskonto? 

Mit einem Lombard schon.

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Sjaak
1 hour ago, migieger said:

A)

Besten Dank für die Schnelle Antwort!

 

Es lohnt sich also, wenn man Zinseinkünfte über den Freibetrag hat (aus zB. Tagesgeld), den Freistellungsauftrag auf das Depot auf 0 zu stellen (angenommen Depot und Tagesgeld sind bei unterschiedliche Anbietern), richtig?

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 21 Minuten von cgwf2k:

Jahressteuerbescheinigung … (und diese nicht wieder bis zum Herbst auf sich warten lässt...)

 

Bei der Bescheinigung für letztes Jahr hat Comdirect jetzt eine Lieferung im ersten Quartal zugesagt. Mal sehen.

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Schlumich
vor 1 Stunde von oktavian:

ich bin mal gespannt, wann das FA sich meldet, wenn das Konto nicht gedeckt war. Geht bei mir nur um einen einstelligen Betrag zum Testen :D.

Ich weiß jetzt nicht, ob ich Dich richtig verstehe. Aber wenn es so ist, wie ich denke, dass ich es vertehe, frage ich mich, ob das so eine gute Idee ist....

 

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cgwf2k
vor 7 Minuten von Belgien:

Mit einem Lombard schon.

Im Falle der Comdirect: Nur wenn das Wertpapierkreditkonto auch als steuerliches Verrechnungskonto definiert wurde (falls überhaupt möglich). Mein (unbelastetes) Wertpapierkreditkonto hat die Comdirect zumindest nicht daran gehindert die Abrechnung der Vorabpauschale komplett zu stornieren (s. oben) mit diesem Vermerk:

 

Zitat

Keine Belastung des Steuerbetrags aufgrund fehlenden Guthabens od. Widerspruch Inanspruchnahme Kontokorrentkredit. Es erfolgt eine Meldung an das Finanzamt (§44 Abs. 1 S 10 EStG).

 

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oktavian
vor 23 Minuten von Schlumich:

Ich weiß jetzt nicht, ob ich Dich richtig verstehe. Aber wenn es so ist, wie ich denke, dass ich es vertehe, frage ich mich, ob das so eine gute Idee ist....

Ich opfere mich um Erfahrungen zu sammeln für Leute im Bekanntenkreis, die mich dann wieder fragen...

 

Also ich habe z.B. 100€ ETFs ( 'das Testdepot'). Dann kommt da ohne Vorwarnung eine Vorabpauschale drauf, Konto nicht gedeckt und Bank meldet an FA. Dann werde ich das 2025 in der Steuererklärung angeben, wenn ich vorher nichts höre vom Finanzamt. Ob ich die direkt ans FA gezahlten Steuern in 2025 fürs Halten des ETF in 2023 wieder beim Broker in die Berechnung rein bekäme, wäre interessant. Sonst verkaufe ich 2025/2026 wieder und lege die Zettel dann dem FA vor auf Papier. Anlage KAP muss man ja nicht komplett ausfüllen, sondern müsste auch Änderung ankreuzen können. Glaube nur bei Günstigerprüfung muss man alles angeben. So weit mein Plan. Falls sich der broker meldet und mich warnt, mache ich das Konto auch wieder voll. Ich rechne nur nicht mit bürgerfreundlicher Handhabe.

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WerPinguin
vor 37 Minuten von chirlu:

 

Bei der Bescheinigung für letztes Jahr hat Comdirect jetzt eine Lieferung im ersten Quartal zugesagt. Mal sehen.

Haben die auch gesagt, von welchem Jahr sie das erste Quartal meinen? ;-)

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 8 Stunden von chirlu:

Dann wären entsprechend mehr steuerpflichtige Ausschüttungen angefallen. Solange die Ausschüttungen den Basisertrag nicht erreichen, ist der gesamte steuerpflichtige Betrag exakt gleich; wenn sie den Basisertrag überschreiten, steigt der steuerpflichtige Betrag weiter an.

 

Das ist richtig, ändert aber nichts an dem, was ich geschrieben habe.

 

vor 5 Stunden von oktavian:

ich bin mal gespannt, wann das FA sich meldet, wenn das Konto nicht gedeckt war. Geht bei mir nur um einen einstelligen Betrag zum Testen :D.

 

Das hat ja schon mythischen Heldencharakter! Vielen Dank, dass Du Dich aufopferst und das mal testest! :lol:

 

In einem Parallelthread hat jemand getestet, was passiert, wenn man bei seinem Broker eine US Tax-ID einträgt. Auch sehr spannend!

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alsuna
vor 3 Stunden von Sjaak:

Es lohnt sich also, wenn man Zinseinkünfte über den Freibetrag hat (aus zB. Tagesgeld), den Freistellungsauftrag auf das Depot auf 0 zu stellen (angenommen Depot und Tagesgeld sind bei unterschiedliche Anbietern), richtig?

Nein.

vor 3 Stunden von chirlu:

Zur Exaktheit noch: Abgezogen werden nicht die Steuern von den Steuern, sondern die Vorabpauschalen vom Gewinn. Kann einen Unterschied machen bei Verlustverrechnung, Freistellungsauftrag, Kirchenaus- oder -beitritt usw.

 

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chirlu
vor 25 Minuten von stagflation:

Das ist richtig, ändert aber nichts an dem, was ich geschrieben habe.

 

Nein, aber das könnte Leute auf falsche Gedankenwege bringen. Wobei einige dies ja auch von allein schon gut schaffen.

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oktavian
vor einer Stunde von stagflation:

In einem Parallelthread hat jemand getestet, was passiert, wenn man bei seinem Broker eine US Tax-ID einträgt. Auch sehr spannend!

das, wo jemand aktiv etwas falsches angibt, hat mit dem thema hier nichts zu tun, wo der normale Sparer (keine Ahnung von nichts) unschuldig getroffen wird.

Viele Sparer werden (so meine Erwartung) von der Vorabpauschale überrascht werden. ETF sparen wurde als super einfach und set&forget proklamiert. Insbesondere wenn man einen Sparplan nutzt ist doch nie Geld beim broker für andere Dinge verfügbar. Diese Konten werden kaum gedeckt sein. Viele werden wohl durch den Sparerpauschbetrag gerettet. Dennoch wird es genug Leute treffen. Mich interessiert  was passiert. Ich sehe absolut kein rechtliches Problem. Zur Not gehe ich auch vor Gericht.

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stagflation

@oktavian: mein Post war gar nicht so böse gemeint. Sorry, wenn das so ankam.

 

Im Übrigen bin ich völlig bei Dir, dass das Thema Vorabpauschale nicht gut gelöst ist. Ich bin der Ansicht, dass Privatanleger ein Recht darauf haben, zuerst eine Abrechnung zu bekommen - und dann eine gewissen Frist, um das benötigte Geld bereitzustellen. Es mag zwar bei Unternehmen üblich sein, dass die ihre Steuern selbst berechnen und bereitstellen müssen (und hinterher Ärger mit dem Finanzamt bekommen, wenn sie sich verrechnet haben) - aber bei Privatanlegern finde ich das unangemessen.

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oktavian
vor 27 Minuten von stagflation:

Es mag zwar bei Unternehmen üblich sein, dass die ihre Steuern selbst berechnen und bereitstellen müssen (und hinterher Ärger mit dem Finanzamt bekommen, wenn sie sich verrechnet haben) - aber bei Privatanlegern finde ich das unangemessen.

Ich selbst habe primär Aktien (scheinbar doch pflegeleichter). Aber habe immer ETFs für andere empfohlen, wenn mich jemand fragte. Dachte das wäre einfacher für die und billiger. Ich kenne Leute die haben Angst/Abneigung eine Steuererklärung zu machen. Mit Elster ist es doch kein Aufwand, auch wenn man nur 100€ wieder raus bekommt. Ich meinte das mit dem Testen ernst. Wenn ich dann genervt gefragt werde, weiß ich vielleicht wie der Hase läuft. Um die Anlage KAP kommt man wohl nicht rum. Gespannt bin ich auch, ob die Bank das auf die Jahressteuerbescheinigung im nächsten Jahr drauf schreibt: Das müssen sie noch angeben irgendwie.

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west263
vor 13 Minuten von oktavian:

Aber habe immer ETFs für andere empfohlen, wenn mich jemand fragte.

da sag denen, dass sie am Anfang jeden Jahres, etwas Extra Geld auf dem Verrechnungskonto liegen lassen sollen, wenn sie sich für thesaurierende ETF entscheiden.

Dieser Hinweis deinerseits gehört dann auch zu deiner Empfehlung. ;)

 

Ich gehe mal davon aus, dass der Kreis der Eingeweihten, die deinen ETF Empfehlungen lauschen, nicht all zu groß sein sollte. Die könntest Du auch jetzt noch geschwind informieren, dass sie das Konto mit etwas Geld füllen sollen.

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Ramstein
vor 13 Minuten von west263:

da sag denen, dass sie am Anfang jeden Jahres, etwas Extra Geld auf dem Verrechnungskonto liegen lassen sollen, wenn sie sich für thesaurierende ETF entscheiden.

Am Anfang sollte der Freibetrag von 1.000 Euro ausreichen. 

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west263
Gerade eben von Ramstein:

Am Anfang sollte der Freibetrag von 1.000 Euro ausreichen. 

wer weiß schon, welche Klientel @oktavianda berät ;)

Gut möglich, daß der FSA schon anderweitig ausgeschöpft wird und die ETF sind für die Anlage der Peanuts

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oktavian
vor 9 Minuten von Ramstein:

Am Anfang sollte der Freibetrag von 1.000 Euro ausreichen. 

oder die jungen Verwandten haben das auf 5 Neobroker verteilt... Bin jetzt ja auch selbst bei TR angemeldet. Dann kann ich noch mitreden. Ich selbst habe den Sparerpauschbetrag seit Jahren nur bei einer Bank und inzwischen auch zusätzlich diverse Neos + online broker + robo (bin eben interessiert an den Entwicklungen). Wenn ich da mal irgendwo gettex getestet habe oder noch ein ETF rumdümpelt, kann es schon unabsichtlich zu Vorabpauschale+kein Geld kommen. Zur Not würde ich KAP ausfüllen. Mich hatten vor Jahren ausl. Thesaurierer genervt, wenn man den Bundesanzeiger durchsuchen musste wegen €1,80 an Steuern (glaube hatte einen irischen ishares). Ich empfehle aber dennoch lieber ETFs, welche theoretisch am besten für fast alle Leute zum Sparen geeignet sind. Persönlich erwarte ich eine Steuerrückzahlung für 2023, meinetwegen könnten die das auch verrechnen.

 

vor 6 Minuten von west263:

@oktavianda berät

ist es eine Beratung, wenn man sagt, was man selbst in so einem Fall machen würde? Als Beispiel: Eine Freundin kriegt nun scheinbar für jeden ETF nach und nach Abrechnungen. Bisher in Summe 1,82. Klar, blickt man da nicht so durch oder rechnet das gar nach. Ich denke das stimmt so. Das war noch durch den Pauschbetrag abdeckt. Ich fände es schwachsinnig, wenn der Gesetzgeber es verbieten würde sich zu unterhalten, auch wenn die Steuerberaterlobby das gerne so hätte. Ich habe auch schon davon profitiert, dass ich einen Hinweis bekommen habe. Ich hatte eine Tante, die alle ihre Kontoauszüge/Zinsen mit (altem) Taschenrechner ohne EDV nachgerechnet hatte. Keine Ahnung, was die zur Vorabpauschale sagen würde :-)

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BarbarossaII
· bearbeitet von BarbarossaII
vor 6 Stunden von oktavian:

Beratung

 

Steuerberatungsgesetz (StBerG) 

...

§ 2 Geschäftsmäßige Hilfeleistung
§ 3 Befugnis zu unbeschränkter Hilfeleistung in Steuersachen

....

§ 5 Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen, Missbrauch von Berufsbezeichnungen
§ 6 Ausnahmen vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen
§ 7 Untersagung der Hilfeleistung in Steuersachen

 

 

(§ 6 mit Ausnahmen verweist auf Abgabenordnung (AO)  § 15 Angehörige)

 

 

 

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Emitter
· bearbeitet von Emitter
Neue Version

Ich habe einen Excel Vorabpauschalenrechner gebaut der auch mit unterjährlichen Einbuchungen rechnen kann. Da der auf den Cent genau mit meinen Abrechnungen übereingestimmt hat, dachte ich ich teile den mal hier:

 

942264491_VorabpauschalenrechnerWPF_3.thumb.PNG.951e981b1ee98e958531820ce55ee8ea.PNG

 

Eingegeben werden muss mindestens: Basiszins, NAV erster Handelstag und Anteile (Jahresanfang).

Ich brauchte den für mehrere Depots mit dem selben Wertpapier, das macht es nämlich komplizierter, siehe die unteren Reiter:

mehrere.PNG.63efe7b3015f79ec3d3379ee1f650868.PNG

 

Was noch nicht drin ist, ist die Prüfung ob der Wertzuwachs kleiner als der Basisertrag ist, also ob überhaupt Vorabpauschale anfällt (aktuell immer)!

EDIT: aktualisiert.

 

 

 

 

Vorabpauschalenrechner WPF V4.xlsx

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
Am 29.12.2023 um 11:30 von kleinerfisch:
Am 29.12.2023 um 11:23 von chirlu:

Sie haben inzwischen verifiziert, dass die versteuerte Vorabpauschale seinerzeit nicht übertragen wurde, und den Fall an die zuständige Abteilung der Commerzbank weitergegeben. Sie konnten auch nicht ausschließen, dass es ein generelles Problem war … Vielleicht gibt es da irgendwann einmal eine Massenkorrektur.

Mein Tipp: Sie kommt nie.

 

Am Donnerstag sind bei der DAB für alle betroffenen Überträge neue Anschaffungsdaten mit Vorabpauschale angekommen. Hat Comdirect/Commerzbank also doch noch hinbekommen. :thumbsup: Die DAB hat auch gleich einen Verkauf von 2021 neu abgerechnet und mir im Ergebnis den Verlusttopf um 3,22 Euro erhöht.

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