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WerPinguin

Und man könnte auch argumentieren, dass Teilfreistellungen wieder rausgerechnet werden müssten.

 

All das wäre praktisch wahrscheinlich auch mangels geeigneter Belege auch gar nicht machbar. Die offiziellen Regeln hinken da der tatsächlichen Situation (die zwangsläufig durchs Steuerrecht geprägt wird) einfach deutlich hinterher.

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Gast240713

Und da glauben die naiven Menschen, dass die Vorabpauschale allein die (rechnerischen) Erträge beträfe.

Alarm, Alarm!

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alsuna

Bei mir wollte die Krankenkasse in den letzten Jahren nur den Steuerbescheid sehen. Für die Details haben sie sich offenkundig gar nicht interessiert, sondern nur auf den steuerpflichtigen Betrag geguckt. 

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hattifnatt
vor 8 Minuten von alsuna:

Bei mir wollte die Krankenkasse in den letzten Jahren nur den Steuerbescheid sehen. Für die Details haben sie sich offenkundig gar nicht interessiert, sondern nur auf den steuerpflichtigen Betrag geguckt. 

In meinem Fall sind das Kinder, die eine NV-Bescheinigung haben und deswegen auch keinen Steuerbescheid, da will die Krankenkasse immer die Steuerbescheinigung der Bank sehen.

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alsuna

Sie schreiben, sie möchten den Steuerbescheid sehen oder wenn es keinen gibt, "die Steuerbescheinigung der Bank".

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morini
· bearbeitet von morini

Ist die Vorabpauschale in der Anlage KAP der Einkommensteuererklärung zwingend anzugeben?

 

Oder läuft das wie bei der Kapitalertragssteuer alles automatisch ab, sodass man sich in diesem Zusammenhang um nichts Weiteres kümmern muss?

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chirlu
vor 10 Minuten von morini:

Oder läuft das wie bei der Kapitalertragssteuer alles automatisch ab, sodass man sich in diesem Zusammenhang um nichts Weiteres kümmern muss?

 

Wie immer: Kommt darauf an, ob du bei einer inländischen oder ausländischen Bank bist. Wenn ausländisch, viel Vergnügen mit Anlage KAP-INV.

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NurEinBeitrag

Ja, die Steuer auf die Vorabpauschale ist eine Kapitalertragssteuer. Entweder Verrechnung mit dem Freibetrag oder Einzug durch den Broker vom Verrechnungskonto o.ä. - in beiden Fällen ist nichts weiter zu tun. Kann der Broker die Steuer nicht einziehen erfolgt letzten Endes eine Meldung ans Finanzamt. 

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morini
· bearbeitet von morini
vor 8 Minuten von chirlu:

 

Wie immer: Kommt darauf an, ob du bei einer inländischen oder ausländischen Bank bist. Wenn ausländisch, viel Vergnügen mit Anlage KAP-INV.

 

Bin nur bei inländischen Banken, weil ich mit der Steuererklärung gerne wenig Stress habe. Wenn alles automatisch abläuft, bin ich beruhigt. 

 

vor 5 Minuten von NurEinBeitrag:

Ja, die Steuer auf die Vorabpauschale ist eine Kapitalertragssteuer. Entweder Verrechnung mit dem Freibetrag oder Einzug durch den Broker vom Verrechnungskonto o.ä. - in beiden Fällen ist nichts weiter zu tun. Kann der Broker die Steuer nicht einziehen erfolgt letzten Endes eine Meldung ans Finanzamt. 

 

Das Einzige, das mir nicht gefällt, ist dann die Tatsache, dass sich im Januar eines jeden Jahres immer ausreichend Geld auf dem Verrechnungskonto befinden sollte, damit die Bank bzw. der Broker die Steuer einziehen kann. Bei einer Meldung ans Finanzamt dürfte nämlich Stress mit der Steuererklärung vorprogrammiert ein.

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Kastor
vor 37 Minuten von morini:

dass sich im Januar eines jeden Jahres immer ausreichend Geld auf dem Verrechnungskonto befinden sollte, damit die Bank bzw. der Broker die Steuer einziehen kann.

Da sich das sehr gut abschätzen lässt, sollte das keine größere Einschränkung sein. Im Jahresdepotauszug per 31.12. (des Vorvorjahres) sind die damals aktuellen Werte genannt und sie werden sich nicht großartig zu denen vom ersten Handelstag, 2.1.(/3.1./4.1.) des Vorjahres, unterscheiden.

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morini
· bearbeitet von morini

Wenn ich das richtig sehe, fallen wegen der Vorabpauschale keine allzu hohen Steuern an:

 

Zitat

 

Basiszins ist die Grundlage für Vorpauschale

Die Europäische Zentralbank hat im letzten Jahr mehrfach die Zinsen erhöht. Entsprechend ist auch der Basiszins und somit die Vorabpauschale kräftig gestiegen. Für 2023 wurde der Basiszins auf 2,55 Prozent festgelegt. Das heißt, wenn der Wert des ETFs gestiegen ist, wird Anfang 2024 die Vorabpauschale fällig. 

Für 2023 beträgt die Vorabpauschale bei einem Aktien-ETF pro 10.000 Euro Fondsvolumen höchstens knapp 180 Euro, sagen Finanzexperten. Zu beachten ist dabei: Die Vorabpauschale selbst ist nicht die Steuer. Stattdessen ist sie nur der Wert, auf den die Steuer erhoben wird. 

Bei einem ETF/Fonds, der mehrheitlich in Aktien investiert, sind außerdem 30 Prozent der Vorabpauschale von der Besteuerung ausgenommen (die sogenannte Teilfreistellung), sagen Finanzexperten. Auf die 10.000 Euro Fondsvolumen fallen dann für 2023 maximal 36 Euro an Steuern auf die Vorabpauschale an, heißt es weiter. 

Die Vorabpauschale gilt als Bemessungsgrundlage für die Kapitalertragssteuer. Diese "Abgeltungssteuer" zahlt man erst, wenn man seine ETFs mit Gewinn verkauft hat. Das sind 25 Prozent auf den Gewinn. Dazu kommen dann noch der Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

(Link: https://www.agrarheute.com/management/recht/sparer-abkassiert-vorabpauschale-steuern-etfs-ab-2024-614976)

 

 

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Someone

Und wenn man gar nicht in Fonds oder ETFs investiert, fällt auch keine Vorabpauschale an - Deine Erkenntnis ist wirklich neu. :narr:

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morini
· bearbeitet von morini
vor 30 Minuten von Someone:

Und wenn man gar nicht in Fonds oder ETFs investiert, fällt auch keine Vorabpauschale an - Deine Erkenntnis ist wirklich neu. :narr:

 

Ich habe eigentlich nur sagen wollen, dass die aufgrund der Vorabpauschale jährlich zu entrichtende Steuer niedrig ist, habe mich dabei aber missverständlich ausgedrückt gehabt. Hab's in meinem vorherigen Post mal nachträglich korrigiert.

 

Natürlich dürfte auch jemanden, der beispielsweise 1 Million Euro in thesauriende ETFs investiert hat, eine jährliche Steuer von 3.600 Euro nicht allzu sehr interessieren. Eigentlich sind das in einem solchen Fall ja auch nur "Peanuts", wie man so schön sagt, zumal diese Steuer bei einem späteren Verkauf der ETFs ohnehin fällig geworden wäre.

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odensee
vor 6 Minuten von morini:

Ich habe eigentlich nur sagen wollen, dass die aufgrund der Vorabpauschale jährlich zu entrichtende Steuer niedrig ist, habe mich dabei aber missverständlich ausgedrückt gehabt.

Peanuts eben, wie du unten auch schreibst. Das ist aber, selbst im WPF, nun wirklich keine neue Erkenntnis.

 

Aber man kann sich wunderbar darüber aufregen und es ungerecht finden. (Du bist nicht gemeint).

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morini
· bearbeitet von morini
vor 4 Minuten von odensee:

Aber man kann sich wunderbar darüber aufregen und es ungerecht finden. (Du bist nicht gemeint).

 

Vielleicht stört einige Leute auch nur die Tatsache, dass die Vorabpauschale die steuerliche Seite unübersichtlicher macht.

 

Selbst wenn man seit dem Kauf der ETFs mehrmals den Broker bzw. die depotführende Bank gewechselt haben sollte, bevor man die ETFs irgendwann verkauft, dürfte es beim Einbehalt der Kapitalertragssteuer keinerlei Probleme geben, hoffe ich zumindest mal.

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Kastor
vor 4 Minuten von morini:

Ich habe eigentlich nur sagen wollen, dass die aufgrund der Vorabpauschale jährlich zu entrichtende Steuer niedrig ist, habe mich dabei aber missverständlich ausgedrückt gehabt.

Dann sagen wir es in Bezug auf Aktien-ETFs mit 30 %iger TFS doch unmissverständlich mit den Worten von Finanztip:

Zitat

Für Aktien-ETFs kannst Du Dir für 2023 als Faustregel merken: Es geht pro 10.000€ Fondsvolumen um max. 35€ Steuer bzw. einen FSA von 125€.

Der obige Artikel aus agrarheute ist auch wieder ein Clickbait ("Sparer werden abkassiert"). :rolleyes:

 

Nun können wir wieder zur Diskussion zurückkehren, wann überhaupt eine Vorabpauschale anfällt (Wertzuwachs im Vorjahr; #54) und wie die Gesetzesbegründung war.

Die Dokumente zum InvStRefG finden sich hier: https://dip.bundestag.de/vorgang/.../73042

vor 1 Minute von morini:

Selbst wenn man seit dem Kauf der ETFs mehrmals den Broker bzw. die depotführende Bank gewechselt haben sollte, (...), dürfte es beim Einbehalt der Kapitalertragssteuer keinerlei Probleme geben

Ja, das sollte so sein. Ich würde dennoch die steuerlichen Anschaffungsdaten vergleichen, ganz nach @kleinerfischs Checkliste.

In der Realität sieht man, dass insbesondere die Neobroker ihre Probleme mit steuerlichen Sachverhalten haben (letztes Beispiel hier).

vor 2 Stunden von Ramstein:

You pay peanuts, you get monkeys.

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Sapine
vor 2 Stunden von Kastor:

Da sich das sehr gut abschätzen lässt, sollte das keine größere Einschränkung sein. Im Jahresdepotauszug per 31.12. (des Vorvorjahres) sind die damals aktuellen Werte genannt und sie werden sich nicht großartig zu denen vom ersten Handelstag, 2.1.(/3.1./4.1.) des Vorjahres, unterscheiden.

Dir liegt zu Jahresanfang der Jahresdepotauszug vom 31.12. des Vorjahres vor? Aber brauche ich auch nicht, weil ich einfach die Online Aufstellung vom Depot nutze und zwar die vom Jahresanfang des Vorjahres (1.1.2023) und Jahresende (31.12.2023). Dazu die Ausschüttungen und ein paar Rechner im Netz und gut ist. Ob nun 10 Euro mehr oder weniger ist ja egal.

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Rotenstein
vor 55 Minuten von odensee:

Aber man kann sich wunderbar darüber aufregen und es ungerecht finden. (Du bist nicht gemeint).

Ich verstehe nicht, warum man nicht unterschiedliche Meinungen zur Vorabpauschale akzeptieren kann und jegliche Kritik daran als angeblich künstliche Aufregung abtun muss.  

 

Wenn es doch angeblich nur um Erdnüsse geht, warum wird die Steuer denn dann überhaupt erhoben? Ist es das Ziel, das Steuersystem möglichst komplex zu machen, und die Bürger von Banken und Steuerberatern abhängig zu machen? Wie sieht es aus mit dem Verhältnis von Aufwand bei Bürger, Steuerberatern, Banken und Staat zu dem tatsächlichen Steueraufkommen? Wie verträgt sich eine solche Steuer mit dem angeblichen Ziel, dem Bürger Räume zu geben, sich selbst um sein Auskommen im Pensionsalter zu kümmern?

 

Es gibt eben in der Tat Leute, die selbst verstehen wollen, welche Steuern sie dem Staat schulden. Wer das bei der Vorabpauschale tun möchte, wird viel Arbeit haben, vor allem im Hinblick auf die jahrzehntelange Dokumentation der zugeflossenen Vorabpauschalen.

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chirlu
vor 2 Minuten von Rotenstein:

Ich verstehe nicht, warum man nicht unterschiedliche Meinungen zur Vorabpauschale akzeptieren kann und jegliche Kritik daran als angeblich künstliche Aufregung abtun muss. 

 

Nicht jegliche. Aber es gibt einige Leute, die sich durch inhaltliche Ahnungslosigkeit bei gleichzeitiger Meinungsstärke auszeichnen. Das ist dann eine schlechte Mischung.

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OceanCloud
· bearbeitet von OceanCloud
vor 22 Stunden von Vango:

Bei der DKB ist bei mir auch ein Betrag vorgemerkt mit Buchungstext "null" der nur die Vorabpauschale sein kann.

 

Bei mir steht nun (im Gegensatz zu gestern) "Vorabpauschale Wertpapier".

 

Ich habe zwei Beträge vorgemerkt, bin aber eigentlich von 3 ETFs ausgegangen.

Die Beträge passen zu dem, was ich mir vorab selbst ausgerechnet habe, Unterschiede nur hinter dem Komma.

 

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chirlu
vor 4 Minuten von OceanCloud:

Ich habe zwei Beträge vorgemerkt, bin aber eigentlich von 3 ETFs ausgegangen.

 

Der dritte kann später kommen.

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Gast240408
· bearbeitet von myrtle
2 hours ago, morini said:

"Peanuts", wie man so schön sagt,

 

Das sehe ich nicht so. Ich bin jemand, der seine Kontenbestaende niedrig haelt. Meine Steuer auf die Vorabpauschale liegt dieses Jahr im vierstelligen Bereich. Und da ist meine ETF-Lastigkeit noch nicht einmal abgeschlossen, dahingehend wird es weiter kraeftig wachsen und die Betraege weiter nichtlinear steigend erhoehen.

 

Wenn ich dann bei der DKB - s. den thread dazu - am Freitag sang- und klanglos einen entsprechenden Einzug am Montag unter den Vormerkungen versteckt mit Verwendungszweck "null" ohne irgendeine Benachrichtigung (Douglas Adams Bauplaene in der kaputten Toilette im Keller lassen gruessen) vorfinde, dann bin ich not amused. Also zumindest das Vorgehen sollte irgendwie wenigstens fuer deutsche Banken vereinheitlichend gestaltet werden. Speziell eine zeitliche Entzerrung der Mitteilung des geplanten Betrages vom tatsaechlichen Abbuchen ist nicht zuviel verlangt.

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Kastor
vor 1 Stunde von Sapine:

Dir liegt zu Jahresanfang der Jahresdepotauszug vom 31.12. des Vorjahres vor? Aber brauche ich auch nicht, weil ich einfach die Online Aufstellung vom Depot nutze und zwar die vom Jahresanfang des Vorjahres (1.1.2023) und Jahresende (31.12.2023).

Nein, ich schrieb, den des "Vorvorjahres", also 2022 zur Abschätzung der Vorabpauschale 2024.

Deine Vorgehensweise passt genauso. :thumbsup:

In Zukunft werde ich mich wegen des SPDR MSCI USA Small Cap Value Weighted auch damit beschäftigen müssen. Aber die ING sollte mich überleben, sodass mein Depot dort bleiben kann und ich die Daten nicht nach einem Übertrag kontrollieren muss.

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Ramstein
vor 25 Minuten von myrtle:

Wenn ich dann bei der DKB - s. den thread dazu - am Freitag sang- und klanglos einen entsprechenden Einzug am Montag unter den Vormerkungen versteckt mit Verwendungszweck "null" ohne irgendeine Benachrichtigung (Douglas Adams Bauplaene in der kaputten Toilette im Keller lassen gruessen) vorfinde, dann bin ich not amused. Also zumindest das Vorgehen sollte irgendwie wenigstens fuer deutsche Banken vereinheitlichend gestaltet werden. Speziell eine zeitliche Entzerrung der Mitteilung des geplanten Betrages vom tatsaechlichen Abbuchen ist nicht zuviel verlangt.

Volle Zustimmung.

 

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morini
vor 27 Minuten von myrtle:

Speziell eine zeitliche Entzerrung der Mitteilung des geplanten Betrages vom tatsaechlichen Abbuchen ist nicht zuviel verlangt.

 

 +1

 

 Das sehe ich genauso.

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