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Empfohlene Beiträge

kaputte_WaMa
vor 46 Minuten von odensee:

Und ist das in dem Fall positiv zu bewerten?

Das ist wohl vor allem eine Frage der Perspektive ;) 

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chirlu
vor 4 Stunden von Unvermögend&Cie:

Offenbar sind Neobroker wirklich flinker und flexibler: Trade Republic hat heute Nachmittag die Steuer abgebucht, bei der Onvista Bank hat sich noch nichts getan.

 

Für dieselben Fonds?

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Bast
· bearbeitet von Bast
vor 7 Stunden von Unvermögend&Cie:

Trade Republic hat heute Nachmittag die Steuer abgebucht, bei der Onvista Bank hat sich noch nichts getan

DAB hat ebenfalls gestern abgebucht (aber noch nicht abgerechnet). 

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WerPinguin
· bearbeitet von WerPinguin
vor 6 Stunden von odensee:

Und ist das in dem Fall positiv zu bewerten?

Wenn es dennoch korrekt ist, ja. Bei mir hat TR allerdings noch nichts gemacht. Ich habe da aktuell nur A111X9.

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DennyK

Bei mir hat TR auch noch nichts gemacht. 

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kaputte_WaMa
vor 4 Stunden von chirlu:

 

Für dieselben Fonds?

Ehrlich gesagt nein. Ich war der Annahme, die Banken würden erst damit beginnen, wenn ihnen Daten für alle Fonds vorliegen. Werden diese einzeln nach und nach verfügbar und bearbeitet? Dann wäre mein „Lob“ des Neobrokers natürlich völlig ungerechtfertigt und die Beobachtung bloß zufällig.

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chirlu
vor 7 Minuten von Unvermögend&Cie:

Werden diese einzeln nach und nach verfügbar und bearbeitet?

 

So war es jedenfalls die letzten Male. Schließt natürlich trotzdem nicht aus, dass die Banken unterschiedlich schnell sind (z.B. eine bearbeitet die Meldung von WM-Daten am selben Tag, eine am nächsten, eine am übernächsten).

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ppp

Hallo,
ich habe von meinem Broker ein Dokument bekommen. Da steht u.a folgendes:
"Falls Sie einen nicht ausschüttenden (thesaurierenden) bzw. teilausschüttenden Investmentfonds zum 31.12.2023 im Bestand haben, fällt die Vorabpauschale für Sie an."

Meine Frage: Woran erkenne ich, ob mein ETF teilausschüttend ist? Ich kenne nur thesaurierende und ausschüttende ETFs.

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Sapine

Insofern wäre interessant welche Fonds bei welchem Broker abgerechnet wurden. 

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morini
vor 4 Stunden von Bast:

DAB hat ebenfalls gestern abgebucht (aber noch nicht abgerechnet). 

 

Dann bucht die DAB die Steuer ab, und es ist nirgendwo ersichtlich, außer am Stand des Verrechnungskontos? Verstehe ich das richtig?

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Ramstein
· bearbeitet von Ramstein

Ich bin gerade mit Flatex in einem Frage-Antwort-Pingpong, wie Mitteilungsdatum und Valutadatum der Abrechnung sein werden. Bisher gab es darauf aber keine vernünftige Antwort. Mit dem Finanzamt kenne ich es so, dass erst der Bescheid kommt und einige Zeit danach die Steuer fällig ist. Steht irgendwo, wie es mit der Vorabpauschale diesbezüglich aussieht? (Außer dem allgemeine Gesülze, dass sie am Jahresanfang fällig wird natürlich.)

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Bast
vor 9 Minuten von morini:

Dann bucht die DAB die Steuer ab, und es ist nirgendwo ersichtlich, außer am Stand des Verrechnungskontos? Verstehe ich das richtig?

Es sind Abbuchungen mit dem Buchungstext "Ertrag" und dem Verwendungszweck "Zinszahlung / Kupon [ISIN]" auf dem Verrechnungskonto in der Umsatzübersicht. Eine Abrechnung ist noch nicht im Postfach. 

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 1 Stunde von ppp:

Ich kenne nur thesaurierende und ausschüttende ETFs.

 

Es geht darum, ob die Ausschüttung hoch genug war (bei Fonds auf den S&P 500 beispielsweise nicht).

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morini
· bearbeitet von morini
vor einer Stunde von Bast:

Es sind Abbuchungen mit dem Buchungstext "Ertrag" und dem Verwendungszweck "Zinszahlung / Kupon [ISIN]" auf dem Verrechnungskonto in der Umsatzübersicht. Eine Abrechnung ist noch nicht im Postfach. 

 

In meinem DAB-Depot wird in der Kontoübersicht meines Verrechnungskontos unter "Kontoumsätze" für die letzten 7 Tage nur Folgendes angezeigt: "Keine Aufträge im ausgewählten Zeitraum vorhanden".

 

Eine Abbuchung ist bei mir also noch nicht erfolgt.

 

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hattifnatt

Ich frage mich gerade, ob die Vorabpauschale zu den "Einkünften im Sinne des Einkommensteuerrechts" nach § 16 SGB IV zählt und damit zur Einkommensgrenze für die Fa­mi­lien­ver­si­che­rung für Kinder mitgerechnet wird?

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chirlu
vor 18 Minuten von hattifnatt:

Ich frage mich gerade, ob die Vorabpauschale zu den "Einkünften im Sinne des Einkommensteuerrechts" nach § 16 SGB IV zählt und damit zur Einkommensgrenze für die Fa­mi­lien­ver­si­che­rung für Kinder mitgerechnet wird?

 

Davon ist auszugehen. Es gab auch vor längerer Zeit eine ausführliche Diskussion dazu in einem der Familienversicherungsthreads.

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hattifnatt
vor 18 Minuten von chirlu:

Davon ist auszugehen. Es gab auch vor längerer Zeit eine ausführliche Diskussion dazu in einem der Familienversicherungsthreads.

Danke - ich hatte einige Diskussionen dazu gefunden, aber keine abschließende Auskunft ;) 

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Vango

Bei der DKB ist bei mir auch ein Betrag vorgemerkt mit Buchungstext "null" der nur die Vorabpauschale sein kann.

Freistellungsauftrag bei der DKB ist noch nicht belastet. Und das Dokument über die Vorabpauschale ist noch nicht im Postfach.

 

Bei der ING tut sich bei mir noch nichts.

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chirlu
vor 20 Minuten von hattifnatt:

aber keine abschließende Auskunft ;) 

 

Für eine ganz abschließende Auskunft muss man wohl ein BSG-Urteil abwarten. Irgendwann kommt das bestimmt mal vor Gericht.

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hattifnatt
vor 50 Minuten von chirlu:

Für eine ganz abschließende Auskunft muss man wohl ein BSG-Urteil abwarten. Irgendwann kommt das bestimmt mal vor Gericht.

:thumbsup:

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dividendgrowth

Hier ganz interessant:

der Onkel hat ausgerechnet, dass bei einem thesaurierenden ETF mit Vorabpauschale nach 20 Jahren mehr übrig bleibt als einer Aktienanlagr bei gleicher Rendite

 

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PKW
vor 1 Stunde von chirlu:

Für eine ganz abschließende Auskunft muss man wohl ein BSG-Urteil abwarten.

Bis dahin wird man den Satz

Zitat

(3) Die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres als zugeflossen.

des § 18 InvStG  dahingehend interpretieren, dass die Vorabpauschale als Zufluss zu bewerten ist.

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chirlu

Alles andere würde auch sehr kompliziert, da die Krankenkasse dann nicht mehr von den Steuerbescheinigungen ausgehen könnte. Man müsste die Vorabpauschalen herausrechnen, andererseits aber auch bei Verkäufen noch einmal den Gewinn ohne verrechnete Vorabpauschalen ermitteln.

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WerPinguin

Wobei sie das nach meiner Interpretation für die Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder (nicht aber die Beurteilung von Familienversicherung) schon tun müssen, denn da kommt es auf die steuerliche Behandlung gerade nicht an:

 

Zitat

§ 3 Beitragspflichtige Einnahmen

(1) Als beitragspflichtige Einnahmen sind das Arbeitsentgelt, das Arbeitseinkommen, der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung, der Zahlbetrag der Versorgungsbezüge sowie alle Einnahmen und Geldmittel, die für den Lebensunterhalt verbraucht werden oder verbraucht werden können, ohne Rücksicht auf ihre steuerliche Behandlung zugrunde zu legen. 

https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/kv_grundprinzipien/finanzierung/beitragsbemessung/beitragsbemessung.jsp

 

Die Vorabpauschale kann aber gerade nicht für den Lebensunterhalt verwendet werden, denn sie ist fiktiv und wird im Steuerrecht nur wegen der expliziten Regelung berücksichtigt.

 

Im "Katalog von Einnahmen..." kommen Einkünfte aus Kapitalvermögen zwar vor, aber ich würde sagen, dass fiktive Pauschalen keine Einkünfte sind. Und die Bemessungsgrundsätze verneinen ja gerade die Anwendbarkeit steuerlicher Regeln.

 

Die Vorabpauschale kommt da nicht vor. Wobei ich mir gut vorstellen kann, dass die Krankenkassen das Thema schlicht nicht auf dem Schirm haben.

 

 

 

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 7 Minuten von WerPinguin:

Wobei sie das nach meiner Interpretation für die Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder (nicht aber die Beurteilung von Familienversicherung) schon tun müssen, denn da kommt es auf die steuerliche Behandlung gerade nicht an

 

Ja, eigentlich müssten sie da auch Entnahmen verbeitragen (was nach meinem Dafürhalten auch sinnvoll wäre), denn es sind „Geldmittel, die für den Lebensunterhalt verbraucht werden“. Tun sie allerdings in der Praxis nicht.

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