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whister
vor 6 Minuten von Hicks&Hudson:

Selbst mit 200.000er Anleihenfonds-Thesaurier-Depot ist man immer noch vom Sparerpauschbetrag gerettet.

Nein, die Vorabpauschale beträgt in dem Beispiel 3570 Euro - das ist weit mehr als der Sparerpauschbetrag.

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Hicks&Hudson
· bearbeitet von Hicks&Hudson

Mist. Hast Recht.

Also noch einmal von vorne :'(

 

3570 - 1000 (SPB) = 2570 Euro => Steuern: 678 Euro

Also dann den großzügigen 1000er am 1.1.24 auf das Verrechnungskonto.

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Sapine
vor 44 Minuten von CorMaguire:

Wer ein

hat, hat nicht wirklich ein Problem.

100k 

2,55 Basiszins reduziert um 30 % macht 1,785 %

Nach Abzug der Teilfreistellung können immer noch rund 330 Euro Steuern anfallen (kein Freistellungsauftrag bzw. Freistellungsauftrag anders eingesetzt). Nicht für jeden sind das Peanuts, wenn das Geld zur Unzeit abgebucht wird. 

vor 30 Minuten von Hicks&Hudson:

Selbst mit 200.000er Anleihenfonds-Thesaurier-Depot ist man immer noch vom Sparerpauschbetrag gerettet.

nicht jeder ist verheiratet

 

Und mein Kommentar ging über uninformierte überraschte Anleger. Die werden sicher nicht absichtlich vorab irgendwelche Konten auffüllen, wenn sie nichts über bevorstehende Ausgaben wissen. Aber für die meisten wird auch das kein Beinbruch sein, da stimme ich zu. 

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CorMaguire
vor 7 Minuten von Sapine:

... . Nicht für jeden sind das Peanuts, wenn das Geld zur Unzeit abgebucht wird. ...

Von Peanuts habe ich nichts geschrieben.

vor 26 Minuten von Sapine:

... Und mein Kommentar ging über uninformierte ...

Stimmt, andererseits werden uninformierte  womöglich öfter überrascht. :D

 

 

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Shodan
vor einer Stunde von Hicks&Hudson:

Mist. Hast Recht.

Also noch einmal von vorne :'(

 

3570 - 1000 (SPB) = 2570 Euro => Steuern: 678 Euro

Also dann den großzügigen 1000er am 1.1.24 auf das Verrechnungskonto.

Auch falsch, da noch die Teilfreistellung greift. Steht doch beim Rechner alles schon. Die Vorabpauschale nach Teilfreistellung beträgt 2499€, nach 1000€ Sparerpauschbetrag bleiben also noch 1499€ zu versteuern.

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chirlu
vor 2 Minuten von Shodan:

Auch falsch, da noch die Teilfreistellung greift.

 

Es ging hier um einen Anleihenfonds, ohne Teilfreistellung.

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oktavian
vor 2 Stunden von Ramstein:

Ich schaue i. d. R. täglich ins Online-Banking, und wohl erst recht um den Jahreswechsel. Flatex-Konto und -Depot sind über Multibanking eingebunden, sodass ich ich den Überblick habe.

müsste mich da auch mal kümmern. Inzwischen hat flatex auch eine app. Bin schon sehr lange u.a. dort. Bei Multibanking apps müsste ich den Datenschutz/Sicherheit erst checken, zumindest bietet keiner meiner Banken das Aggregieren in ihrer app an.

vor 2 Stunden von west263:

das die Vorabpauschale im Januar fällig wird, kommt unerwartet?

achso, ich rechne nicht damit, dass alle Depotbanken es im Januar hinbekommen und es ab dann ein Ratespiel wird. Kann natürlich auch mal alles glatt laufen. Wäre mir natürlich recht. Evtl lese ich in letzter zu viel von IT Pannen.

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Hicks&Hudson
· bearbeitet von Hicks&Hudson
vor 1 Stunde von Sapine:
vor 2 Stunden von Hicks&Hudson:

Selbst mit 200.000er Anleihenfonds-Thesaurier-Depot ist man immer noch vom Sparerpauschbetrag gerettet.

nicht jeder ist verheiratet

Wieso verheiratet?. Ich ging auch dort u. bei jedem bisherigen Beispiel immer von (unverheirateten) 1000 Euro Sparerpauschbetrag aus.

Die 941 Euro waren aber eh falsch (siehe Korrektur von @whister).

 

 

vor 45 Minuten von Shodan:

Auch falsch, da noch die Teilfreistellung greift. Steht doch beim Rechner alles schon. Die Vorabpauschale nach Teilfreistellung beträgt 2499€, nach 1000€ Sparerpauschbetrag bleiben also noch 1499€ zu versteuern.

 

vor 42 Minuten von chirlu:

Es ging hier um einen Anleihenfonds, ohne Teilfreistellung.

Aber man sieht, dass man immer genau hinsehen muss, welche Zahl/welcher Regler welche Wirkung hat.

Im Suff sollte man das nicht ausrechnen.:wacko:

 

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Shodan

Ups, ok, da habt ihr mich wohl zwischendurch abgehängt :-*

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Ramstein
vor einer Stunde von oktavian:

müsste mich da auch mal kümmern. Inzwischen hat flatex auch eine app. Bin schon sehr lange u.a. dort. Bei Multibanking apps müsste ich den Datenschutz/Sicherheit erst checken, zumindest bietet keiner meiner Banken das Aggregieren in ihrer app an.

Ich sprach auch nicht über eine App.

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Nachdenklich
· bearbeitet von Nachdenklich
Am 17.11.2023 um 12:53 von west263:

Mir ist bisher nur die FFB bekannt, die 2019 so ein Vorgehen angedeutet hatte. Das war für mich der Grund, dieses Depot aufzulösen. 

Ich habe der FFB damals mitgeteilt, daß ich wünsche, daß die auf die Vorabpauschale zu zahlende Steuer bitte nicht durch Verkauf von Fondsanteilen zu realisieren sei sondern durch Abbuchung vom Referenzkonto (mein laufendes Girokonto). Die FFB hat mir bestätigt, daß sie dies als meine Weisung abgespeichert hätte.

Schauen wir mal was passiert. Ich vermute mal, daß ja zunächst der Pauschbetrag greift und damit nichts gravierendes mehr zu erwarten ist.

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Hicks&Hudson
· bearbeitet von Hicks&Hudson

@DennyK

 

Vielleicht kommt es die nächsten Jahre so, dass einige Anbieter ähnlich wie Comstage damals handeln. Das würde das Problem mit nervigen Vorabpauschalen von Ausschüttern zumindest bei manchen Fonds lösen:

Ich wäre so einem Angebot auch nicht abgeneigt gebe ich zu.

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west263
vor 6 Stunden von oktavian:

Evtl lese ich in letzter zu viel von IT Pannen.

aber doch nicht in Verbindung mit Steuern?

Da gibt es keine IT Pannen, da läuft immer alles glatt ;)

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DennyK
vor 8 Stunden von Hicks&Hudson:

@DennyK

 

Vielleicht kommt es die nächsten Jahre so, dass einige Anbieter ähnlich wie Comstage damals handeln. Das würde das Problem mit nervigen Vorabpauschalen von Ausschüttern zumindest bei manchen Fonds lösen:

Ich wäre so einem Angebot auch nicht abgeneigt gebe ich zu.

Schauen wir mal. 
Habe selbst noch einen ehemaligen Comstage ETF welcher damals in Lyxor umbenannt wurde aber der Kurs 1:1 übernommen wurde, und welcher dieses Jahr auch noch eine Ausschüttung bekommen sollte. Wenn diese so hoch die Vorabpauschale werden soll, müsste die Ausschüttung um den Faktor 3,5 erhöht werden.

 

Aber das es dazu kommt kann ich mir nicht vorstellen. Gibt es so eine Vorabpauschale auch in anderen Ländern? Die Lyxor/Amundi ETFs gibt es doch nicht nur bei uns. 

Prinzipiell hätte ich auch nichts gegen eine Ausschüttung in der Höhe. Dauert ja nicht mehr lange, dann wissen wir was Lyxor/Amundi ausschüttet.

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neik
· bearbeitet von neik
Am 17.11.2023 um 09:22 von Hicks&Hudson:

Es gibt angeblich auch Broker, welche kein Geld einziehen vom Verrechnungskonto, sondern einfach Anteile der jeweiligen Fonds verkaufen. Da wäre dann FIRE AND FORGET wohl möglich.

Das lässt mich jetzt doch etwas aufhorchen.
Weiß denn jemand wie die DAB, Trade Republic und die DKB damit umgehen?

Edit: Nevermind, wird bei allen 3 vom Verrechnungskonto entnommen, siehe:

1. DAB: https://b2b.dab-bank.de/Tradingcenter/Service-Infos/Steuern/Investmentsteuer/#:~:text=Die Vorabpauschale ist die Differenz,zum Jahresbeginn des vorangegangenen Kalenderjahres.

2. DKB: https://depotstudent.de/steuern-bei-dkb-alles-zu-steuererklaerung-steuerbescheinigung-und-mehr/#Abfuehrung_der_Vorabpauschale_bei_Fonds_und_ETFs

3. Trade Republic: https://support.traderepublic.com/de-de/92-Wie-geht-ihr-mit-der-Besteuerung-der-Vorabpauschale-um

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Schlumich

Mal eine Frage zur Darstellung der gezahlten Vorabpauschale in der Einkommensteuererklärung:

 

Gehe ich recht in der Annahme, dass die gezahlte Vorabpauschale - analog zu erhaltenen Dividenen/Ausschüttungen/Zinsen - als Erträge aus Kapitalvermögen auftauchen?

 

Hintergrund meiner Frage:Als Privatier zahle ich ca. 18.6% Beitrag meiner Kapitalerträge an die Krankenkasse (freiwillig gesetzlich versichert), die durch den Einkommensteuerbescheid nachzuweisen sind.

 

Ich werde in Kürze noch mal "etwas" Geld in ETFs anlegen und überlege, ob es einen Unterschied macht, hinsichtlich der Beiträge zur Krankenkasse, einen Thesaurierer zu nehmen.

 

Wenn die Vorabpauschale für den Thesaurierer aber auch in der Steuererklärung aufgeführt wird, ist das dann eigentlich egal - so meine Vermutung.

 

Mache ich hier einen Denkfehler, oder ist es bzgl. der oben beschriebenen Frage ein Unterschied zwischen Thesaurierer und Ausschütter?

 

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B3n

Ausschüttung und Vorabpauschale sind beides Kapitalerträge nach § 20 Abs 3 EStG und werden entsprechend gleich ausgewiesen. 

 

Der Thesaurierer hätte aber den Vorteil das die Vorabpauschale das Minimum" an jährlichen Kapitalerträgen darstellt.

Wenn die Ausschüttung kleiner wäre, würde die Differenz ebenfalls als Vorabpauschale anfallen. 

 

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Kastor

Die Vorabpauschale wird am ersten Werktag des Folgejahres fällig - im Vergleich zu den Ausschüttungen.

Dadurch könnte man die Versteuerung immer um bis zu einem Jahr verschieben. Das könnte Sinn ergeben, wenn du in der Rente in der KVdR bist und auf Kapitalerträge keinen Krankenversicherungsbeitrag (mehr) abführen müsstest.

Einen ähnlichen Gestaltungsspielraum hast du, @Schlumich, mit einer gering verzinsten Anleihe, die du weit unter pari kaufst.

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Schlumich
vor 6 Stunden von B3n:

Ausschüttung und Vorabpauschale sind beides Kapitalerträge nach § 20 Abs 3 EStG und werden entsprechend gleich ausgewiesen. 

 

Der Thesaurierer hätte aber den Vorteil das die Vorabpauschale das Minimum" an jährlichen Kapitalerträgen darstellt.

Wenn die Ausschüttung kleiner wäre, würde die Differenz ebenfalls als Vorabpauschale anfallen. 

 

 

vor 6 Stunden von Kastor:

Die Vorabpauschale wird am ersten Werktag des Folgejahres fällig - im Vergleich zu den Ausschüttungen.

Dadurch könnte man die Versteuerung immer um bis zu einem Jahr verschieben. Das könnte Sinn ergeben, wenn du in der Rente in der KVdR bist und auf Kapitalerträge keinen Krankenversicherungsbeitrag (mehr) abführen müsstest.

Einen ähnlichen Gestaltungsspielraum hast du, @Schlumich, mit einer gering verzinsten Anleihe, die du weit unter pari kaufst.

Danke für die beiden Hinweise. So hatte ich das auch vermutet. Mal sehen, was ich daraus mache....

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Sapine

Der Vorteil mit der späteren Versteuerung ist freilich nur dann einer, wenn man sich nicht einen Teil über die Steuererklärung zurückholen kann. 

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Fischauge

Habe mich gefragt, ob man nicht im Minus stehende ETF verkaufen, und direkt wieder kaufen kann und damit seinen (Fonds-)Verlusttopf füllen. 
Dann sollte doch die anfallende Vorabpauschale mit diesem Topf zunächst verrechnet werden, oder?
(Sparerpauschbetrag schon anderweitig ausgenutzt)

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Sapine

Wenn du das jetzt machst, hat das zwei Auswirkungen

1) Du füllst den Verlusttopf für 2023 und bekommst Steuern erstattet sofern dein Broker das unterstützt und du insgesamt den Pauschbetrag bereits ausgeschöpft hast. 

2) Du zahlst für diesen ETF 2024 voraussichtlich nur wenig Vorabpauschale wegen der verkürzten Haltefrist

 

Ich habe es tatsächlich mit einem Fonds gemacht, den ich ohnehin austauschen wollte (ESG Umwandlung). 

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chirlu
vor 19 Minuten von Fischauge:

Habe mich gefragt, ob man nicht im Minus stehende ETF verkaufen, und direkt wieder kaufen kann und damit seinen (Fonds-)Verlusttopf füllen. 

 

Ja, sicher kann man das.

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DST
· bearbeitet von DST
vor 12 Minuten von Sapine:

2) Du zahlst für diesen ETF 2024 voraussichtlich nur wenig Vorabpauschale wegen der verkürzten Haltefrist

Wenn der ETF von Jan - Nov gehalten wurde und heute verkauft und wieder gekauft wird, sollte die Haltedauer doch über beide Zeiträume (Jan - Nov, Nov - Dez) hinweg gleich lang sein?

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chirlu
vor 3 Minuten von DST:

Wenn der ETF von Jan - Nov gehalten wurde und heute verkauft und wieder gekauft wird, sollte die Haltedauer doch über beide Zeiträume (Jan - Nov, Nov - Dez) hinweg gleich lang sein?

 

Keine Ahnung, was du damit meinst, aber die Vorabpauschale wird jedenfalls nur über zwei Monate (2/12) berechnet.

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