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Empfohlene Beiträge

Beginner81
vor 24 Minuten von DennyK:

Mich würde da interessieren was du mit einer alten Abrechnung willst, der Basiszins ist dort anders und zweitens sind die Abrechnung der Broker extrem unvollständig.

Es geht doch nur darum, ob das Valutadatum ausgewisen wird. :rolleyes:

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oktavian
vor 1 Stunde von Sapine:
vor 2 Stunden von SlowHand7:

Wie macht man durch Aktiendividenden ein Minus?

Besteuerung der ausgeschütteten Aktien

genau, die STeuer macht es zu einem Minusgeschäft und das Konto kann ins Minus kommen. Ist mir passiert, weil ich nicht mit so was rechnete. Also leider nicht sofort aufgefallen.

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west263
· bearbeitet von west263
vor 1 Stunde von DennyK:

Am besten so genau wie möglich selbst berechnen. 

Ich rechne da garnichts und warte die Abrechnung ab. 

 

Ist wie verspätetes Weihnachten ;)

 

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DennyK
vor 26 Minuten von west263:

Ich rechne da garnichts und warte die Abrechnung ab. 

 

Ist wie verspätetes Weihnachten ;)

 

Musst du ja auch nicht, ging ja auch eher um Beginner81 ;-)

 

Ich hab knapp 140k€ in ETFs, da will ich persönlich schon wissen was da so auf mich zukommt. 

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SlowHand7
vor 7 Minuten von DennyK:

Musst du ja auch nicht, ging ja auch eher um Beginner81 ;-)

 

Ich hab knapp 140k€ in ETFs, da will ich persönlich schon wissen was da so auf mich zukommt. 

Ist das nun wichtig ob das 461 oder 462 Euro sind?   :)

 

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west263
vor einer Stunde von Beginner81:

Es geht doch nur darum, ob das Valutadatum ausgewisen wird. :rolleyes:

Consorsbank berechnet am 01.01.2020 Valuta 02.01.2020, Datum der Abrechnung 23.01.2020

comdirect steht nichts drin zu Valuta

ING berechnet zum 02.01.2020, Valuta ist ach der 02.01, das Datum der Abrechnung ist der 14.01.2020

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Sapine
vor 37 Minuten von DennyK:

Ich hab knapp 140k€ in ETFs, da will ich persönlich schon wissen was da so auf mich zukommt. 

Eine obere Abschätzung sollte doch kein Problem sein. 140k mit 70 % vom Basiszins. Sofern du dieses Jahr keine fetten Sparpläne hattest bei den Fonds sollte das der Wahrheit schon recht nahe kommen. 

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

... das wären dann 140 k€ * 0,7 * 0,0255 = 2.500 € ...

 

 

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west263
vor 3 Stunden von stagflation:

 

Vielleicht freuen sich die Banken und Broker aber auch, wenn das eine oder andere Konto ins Minus rutscht - und sie Überziehungszinsen berechnen können?

wenn ich mich richtig erinnere, ist dieses Szenario ausgeschlossen worden. Das dürfen sie nicht.

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Sapine
vor 10 Minuten von stagflation:

... das wären dann 140 k€ * 0,7 * 0,0255 = 2.500 € ...

Ich denke du musst zweimal 30 % abziehen und mit dem Kurswert vom Jahresanfang rechnen. 

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 14 Minuten von west263:

wenn ich mich richtig erinnere, ist dieses Szenario ausgeschlossen worden. Das dürfen sie nicht.

 

Beim BVI klingt das anders (Quelle):
 

Zitat

Was passiert, wenn der Anleger der depotführenden Stelle keine Liquidität zur Begleichung der Steuerschuld auf die Vorabpauschale bereitstellt?

 

Die depotführende Stelle darf die erforderlichen Beträge zur Abführung der Steuer auf die Vorabpauschale direkt vom Girokonto oder einem anderen Einlagenkonto des Anlegers einziehen – auch ohne dessen Einwilligung. Darüber hinaus kann sie auch mit dem Anleger vereinbarte Kontokorrentkredite für die Begleichung der Steuer nutzen, und zwar bis zur vereinbarten Obergrenze des Kontokorrentkredits.

Der Anleger kann einer Nutzung des Kontokorrentkredits zur Begleichung der Steuerschuld durch die depotführende Stelle widersprechen. Nimmt die depotführende Stelle den Kontokorrentkredit in Anspruch, können für den Anleger Zinszahlungspflichten entstehen. Deshalb hat er ein Widerspruchsrecht. Der Widerspruch hat aber nur Wirkung für die Zukunft. Hat die depotführende Stelle bereits Beträge für die Steuer abgebucht, kann sich der Anleger das Geld nicht mehr durch einen nachträglichen Widerspruch zurückholen.

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SlowHand7
vor 7 Minuten von stagflation:

... das wären dann 140 k€ * 0,7 * 0,0255 = 2.500 € ...

 

... natürlich nur, wenn die 140 k€ vollständig in thesaurierenden Aktienfonds mit einer Teilfreistellung von 30% investiert sind ...

 

Ja, ...

Das ist der Basisertrag.

Dann nochmal 0,7 und darauf die Steuer.

Ich habe den Betrag doch oben genannt.  :(

Wer im Januar ruhig schlafen will legt halt 500 Euro auf das betreffende Konto.

 

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Beginner81
vor 18 Minuten von west263:

Consorsbank berechnet am 01.01.2020 Valuta 02.01.2020, Datum der Abrechnung 23.01.2020

comdirect steht nichts drin zu Valuta

ING berechnet zum 02.01.2020, Valuta ist ach der 02.01, das Datum der Abrechnung ist der 14.01.2020

OK, danke Dir!

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west263
vor 2 Minuten von stagflation:

Beim BVI klingt das anders (Quelle):

ohhh ja, das klingt anders als meine Erinnerung 

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 8 Minuten von Sapine:

Ich denke du musst zweimal 30 % abziehen. 

 

Ja, der obige Wert ist der Basisertrag. Darauf werden Kapitalertragsteuer und der darauf entfallende Solidaritätszuschlag berechnet. Bei einer Teilfreistellung von 30% für Aktienfonds müssen nur 70% versteuert werden. Es ergibt sich, wenn die 140 k€ in thesaurierenden Aktienfonds mit 30% Teilfreistellung investiert sind, als Obergrenze für die Steuer 140 k€ * 0,7 * 0,0255 * 0,26375 * 0,7 = 461 €.

 

Schon deutlich besser, oder?

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Sapine
vor 5 Minuten von stagflation:

Schon deutlich besser, oder?

ja - nur noch der Kurswert vom Jahresanfang 2022 (vielleicht um die 130.000 Euro)

 

130 k€ * 0,7 * 0,0255 * 0,7 * 0,26375 = 429 €.

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chirlu
vor einer Stunde von stagflation:

Beim BVI klingt das anders

 

Die eigentliche Quelle ist § 44 Abs. 1 S. 7–11 EStG.

 

Was ich auf jeden Fall vermeiden wollen würde, ist S. 10–11 (Einzug durch das Finanzamt). Damit hat man beim späteren Verkauf keine Berücksichtigung der Vorabpauschale durch die Bank und muss eine Korrektur-KAP mit den Steuerunterlagen von vor x Jahren abgeben.

 

vor einer Stunde von stagflation:

Schon deutlich besser, oder?

 

Na ja, der Freibetrag für Unverheiratete ist dann jedenfalls weg. Und ob tatsächlich 30% Teilfreistellung gilt, kann man hieraus …

vor 2 Stunden von DennyK:

Ich hab knapp 140k€ in ETFs

… nicht schließen.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 30 Minuten von chirlu:

Die eigentliche Quelle ist § 44 Abs. 1 S. 7–11 EStG.

 

Mit § 44 hat sich der Gesetzgeber - in dem festen Willen, Gesetze so zu schreiben, dass der Normalbürger sie nicht versteht - wieder mal selbst übertroffen. :'(

 

Ich habe selten so viele Verweise auf andere Textstellen und Gesetze gesehen, wie in § 44.

 

Bereits die ersten drei Sätze haben erkennbar das Ziel, jeden Nicht-Juristen in die Flucht zu schlagen...

Zitat

Schuldner der Kapitalertragsteuer ist in den Fällen des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 7b und 8 bis 12 sowie Satz 2 der Gläubiger der Kapitalerträge. Die Kapitalertragsteuer entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Kapitalerträge dem Gläubiger zufließen. In diesem Zeitpunkt haben in den Fällen des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2 bis 4 sowie 7a und 7b der Schuldner der Kapitalerträge, jedoch in den Fällen des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Satz 2 die für den Verkäufer der Wertpapiere den Verkaufsauftrag ausführende Stelle im Sinne des Satzes 4 Nummer 1, und in den Fällen des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a, 5 bis 7 und 8 bis 12 sowie Satz 2 die die Kapitalerträge auszahlende Stelle den Steuerabzug unter Beachtung der im Bundessteuerblatt veröffentlichten Auslegungsvorschriften der Finanzverwaltung für Rechnung des Gläubigers der Kapitalerträge vorzunehmen.

 

Wenn ein Software-Entwickler so etwas abliefern würde, würde ich sagen: Spaghetti-Code!

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chirlu
vor 7 Minuten von stagflation:

Ich habe selten so viele Verweise auf andere Textstellen und Gesetze gesehen, wie in § 44.

 

Die hier relevanten Sätze, die ich genannt habe, haben nur einen einzigen Verweis, und den braucht man auch nicht unbedingt zu lesen.

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DennyK
· bearbeitet von DennyK
vor 10 Stunden von SlowHand7:

Ist das nun wichtig ob das 461 oder 462 Euro sind?   :)

 

Die Differenz von 1€ spielt natürlich keine Rolle. Wobei die genannte Summe bei mir aber eh nicht zutrifft. Siehe letzten Abschnitt unten.

Aber viele ETF-Anleger haben gar nichts auf dem Verrechnungskonto liegen und nur darum geht es doch eigentlich. 

Gibt sicherlich auch Leute, welche geerbt haben und alles oder einen Teil in ETFs stecken, dort jetzt mehrere 100t€ liegen haben und dann Anfang 2024 dann mehrere hundert Euro nachschießen sollen/müssen.

 

vor 10 Stunden von Sapine:

Eine obere Abschätzung sollte doch kein Problem sein. 140k mit 70 % vom Basiszins. Sofern du dieses Jahr keine fetten Sparpläne hattest bei den Fonds sollte das der Wahrheit schon recht nahe kommen. 

Ich sagte nie das es ein Problem ist ;-)

Aber ich mag auch keine grobe Abschätzung sondern bin selbst ein Fan von sehr genauen Schätzungen.

 

vor 8 Stunden von chirlu:

 

Na ja, der Freibetrag für Unverheiratete ist dann jedenfalls weg. Und ob tatsächlich 30% Teilfreistellung gilt, kann man hieraus …

… nicht schließen.

Musst du ja auch nicht zwingend wissen, weil es in dem ganzen Thread ja nicht darum ging das ich kein Geld für die Vorabpauschale habe, sondern wie man diese selbst berechnet und die Ergebnisse dann quasi nahe an die 100% kommen.

 

 

Ist aber schön das ihr alle jetzt noch mit meinen 140k € probiert auszurechnen was dafür fällig wird. Das müsst ihr aber nicht, die genannte Summe aus mehreren ETFs, verteilt auf mehreren Depots, besteht und teilweise auch noch Ausschüttungen gegeben hat und unterjährige Käufe. Deshalb habe ich mir ja meine Excel Tabelle gebaut, welches das alles ganz genau mit berücksicht. 

 

 

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ANDREJ_
vor 14 Stunden von west263:

ohne es jetzt geprüft zu haben, wird man ja eine Abrechnung bekommen, auf der auch ein Valuta Tag genannt wird. Dann kann man immer noch den Betrag überweisen. 

Beim Kauf von Anleihen werden die Stückzinsen sofort abgebucht, nicht erst am Valuta Tag. Könnte bei der Vorabpauschale auch so laufen.

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vanity

Kenne ich nicht so, Stückzinsen werden mit dem Hauptbetrag zusammen gebucht und haben deshalb dessen Valuta.

Was früher valutiert ist eine etwaig anfallende Steuergutschrift aus dem Vorgang. 

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Andy72
· bearbeitet von Andy72
Autokorrektur

Hallo in die Runde,

Die Vorabpauschale ist für mich noch ein ein bisschen undurchsichtig.

Für den Fall, dass ich vorhabe, einen Fonds nie zu veräußern würde ich ja Steuern zahlen auf Gewinne, die ich nie realisiert habe.

Nun zu meiner Frage:

Werden Sparzinsen mit der Verabpauschale verrechnet? 
Z.B wenn ich ein Festgeldkonto bei der selben Depot habe.

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chirlu
vor 3 Minuten von Andy72:

Für den Fall, dass ich vorhabe, einen Fonds nie zu veräußern würde ich ja Steuern zahlen auf Gewinne, die ich nie realisiert habe.

 

Das ist ja der Sinn der Sache.

 

vor 3 Minuten von Andy72:

Werden Sparzinsen mit der Verabpauschale verrechnet?

 

Was soll mit „verrechnet“ gemeint sein? Es sind beides steuerpflichtige Kapitalerträge; insofern werden sie addiert.

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Andy72

D.h. erst bei Verkauf von Anteilen von diesem oder einem anderen Fonds wird die vorab gezahlte Steuer angerechnet?

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