cfbdsir August 12, 2023 · bearbeitet August 12, 2023 von cfbdsir vor 2 Stunden von Vogelhaus: Haben Sparkassen nicht eine soziale Aufgabe? Nicht zu vergleichen mit Privatbanken mmn. Vorstände mit überhöhten Gehältern und prolligen CO2-Schleudern zu versorgen. Ich habe seit Jahrzehnten noch nie Geld für ein Konto bezahlt. Höchstens, bevor es diverse kostenlose Konten bei Privatbanken gab, ein Entgelt für eine Karte bei einer Genossenschaftsbank. vor 12 Stunden von Modesty: ... Sollten Sie dagegen bis zum Ablauf des 31.07.2023 die Kontoverbindung nicht mehr nutzen, so verbleibt es bei der Kündigung zum 01.07.2023. Wir bitten Sie, uns in diesem Fall zeitnah Ihre neue Kontoverbindung mitzuteilen und rechtzeitig Lastschriftaufträge zu ändern, weil wir das Girokonto/die Girokonten dann nicht mehr weiterführen. Die Giro-Karte wird/die Giro-Karten werden gesperrt. Wir bitten abschließend nochmals um Ihr Verständnis und hoffen, die Geschäftsbeziehung mit Ihnen auch in Zukunft fortführen zu können. Wie ist eure rechtliche Einschätzung? Natürlich habe ich das Konto weiter genutzt, habe das Schreiben ja heute erst gelesen. Daher ist die Kündigung wohl obsolet, da ich ja "konkludent" zugestimmt habe. Das widerspricht klar dem BGH-Urteil zur ausdrücklichen Zustimmungspflicht. Ich würde mich an den Bankenombudsmann wenden. Ich habe mich so immer kostenlos gegen Banken durchgesetzt. Die Verfahren sind zäh und dauern bei Trollerei durch den Gegner gut ein Jahr. Beim Ombudsmann: Knapp mit Anlagen belegt den Vorgang beschreiben und das BGH-Urteil zitieren. Aber einfach ausdrücken, kurze Sätze, da das Personal dort nicht besonders helle ist. Zu den Vorrednern, die die Kosten der Banken hervorheben. Inzwischen kann man Bargeld billig bei Supermärkten und Tankstellen abholen (das ist billiger als der Bargeldtransfer per Geldtransporter). Geldautomaten werden größtenteils verschwinden. Kontaktloses bezahlen ist ohnehin schneller, hygienischer und übersichtlicher. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
HalloAktie August 13, 2023 Sparkassen und Geno-Banken vor Ort sind natürlich schon Arbeitgeber und Sponsoren von Sportfesten / Vereinen / lokalen wohltätigen Organisationen. Bis jetzt habe ich das Glück, dass in meiner Stadt noch eine Sparda-Bank ein kostenloses Konto anbietet und sich zusätzlich lokal engagiert. Obwohl ich seit Jahren nicht mehr am "Schalter" war, würde ich wohl eine Gebühreneinführung schlucken. Evtl. würde ich auch das Girokonto woanders hin umziehen und irgendein Sparprodukt bei der lokalen Bank belassen (derzeit ein Union-Depot mit Mini-Sparplan), damit die wenigstens irgendwas verdienen und der "Kontakt" nicht ganz weg ist. Die lokale Sparkasse bietet ein günstiges Bankschließfach an, welches ich als einzige Dienstleistung in Anspruch nehme. Also die lokalen Sparkassen und Geno-Banken verdienen auch ohne Kontoführungsgebühren an mir. Vielleicht ist das ein Weg, wenn man ansonsten ein schlechtes Gewissen hätte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ANDREJ_ August 13, 2023 Bei Tagesgeld und Festgeld verdienen die Banken auch. Der Zinsüberschuss wird nur nicht so offensichtlich als Kosten ausgewiesen. Das mit dem "Bargeld billig bei Supermärkten und Tankstellen" wird auch bald Geschichte sein, wenn alle nur noch im Internet kaufen und an der Stromsäule per App bezahlen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Holgerli August 13, 2023 vor 10 Stunden von cfbdsir: Das widerspricht klar dem BGH-Urteil zur ausdrücklichen Zustimmungspflicht. Das hätte ich jetzt auch gesagt, aber scheinbar gibt es da auch andere Meinungen außerhalb des Bankenlagers. Bleibt also spannend ob die Banken damit durchkommen. denn dann wären die Banken nämlich (fast) wieder da, wo sie vor dem BGH-Urteil waren, Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu August 13, 2023 vor 23 Minuten von Holgerli: vor 10 Stunden von cfbdsir: Das widerspricht klar dem BGH-Urteil zur ausdrücklichen Zustimmungspflicht. Das hätte ich jetzt auch gesagt Es ist schon ein Unterschied: Im einen Fall wurde Nichtstun als Zustimmung zur AGB-Änderung gewertet, jetzt geht es um aktives Handeln (Überweisung aufgeben, Geld einzahlen o.ä.). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cfbdsir August 13, 2023 · bearbeitet August 13, 2023 von cfbdsir vor 14 Minuten von chirlu: Es ist schon ein Unterschied: Im einen Fall wurde Nichtstun als Zustimmung zur AGB-Änderung gewertet, jetzt geht es um aktives Handeln (Überweisung aufgeben, Geld einzahlen o.ä.). Das ist das Fortsetzen der Nutzung, die vertraglich vereinbart wurde. Dass man sich an den Vertrag hält und das Konto nutzt ist "nichts tun". Kündigungen sind bedingungsfeindlich. Man darf nicht sagen: tu das und das und dann ist nicht gekündigt. Die Weiternutzung begründet KEIN neues Vertragsverhältnis. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu August 13, 2023 vor 2 Minuten von cfbdsir: Das ist das Fortsetzen der Nutzung, die vertraglich vereinbart wurde. Der Vertrag hat geendet, da die Bank ihn fristgerecht gekündigt hat. Mit einem Angebot, ihn zu neuen Bedingungen fortzusetzen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Holgerli August 13, 2023 vor 7 Minuten von chirlu: Es ist schon ein Unterschied: Im einen Fall wurde Nichtstun als Zustimmung zur AGB-Änderung gewertet, jetzt geht es um aktives Handeln (Überweisung aufgeben, Geld einzahlen o.ä.). Naja, eigentlich handelt er ja nicht wirklich aktiv sondern nutzt das Konto nur vertragsgemäß, so wie er es früher hat auch schon nutzen können. Aktives Handeln wäre, wenn er eine neu eingeführte Funktion aktiv anwählen würde. Z.B. die Bank führt mit der AGB -Änderung Goggle/Aplle-Pay neu ein. Und der Kunde aktiviert nun Google/Apple-Pay. Das wäre für mich aktive Nutzung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cfbdsir August 13, 2023 vor 2 Minuten von Holgerli: Naja, eigentlich handelt er ja nicht wirklich aktiv sondern nutzt das Konto nur vertragsgemäß, so wie er es früher hat auch schon nutzen können. Aktives Handeln wäre, wenn er eine neu eingeführte Funktion aktiv anwählen würde. Z.B. die Bank führt mit der AGB -Änderung Goggle/Aplle-Pay neu ein. Und der Kunde aktiviert nun Google/Apple-Pay. Das wäre für mich aktive Nutzung. Ja. Wenn man vorher darauf hingewiesen wird, dass nur unter der Bedingung einer Vertragsänderung Google Play freigegeben wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu August 13, 2023 vor 3 Minuten von Holgerli: Naja, eigentlich handelt er ja nicht wirklich aktiv sondern nutzt das Konto nur vertragsgemäß Der Vertrag hat geendet, da die Bank ihn fristgerecht gekündigt hat. Mit einem Angebot, ihn zu neuen Bedingungen fortzusetzen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Holgerli August 13, 2023 vor 1 Minute von chirlu: Der Vertrag hat geendet, da die Bank ihn fristgerecht gekündigt hat. Mit einem Angebot, ihn zu neuen Bedingungen fortzusetzen. Aber es ist die Bank, die definiert was "aktives Handeln" ist. Halte ich für fragwürdig. Das hat eher was von den frühen Abo-Fallen im Internet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cfbdsir August 13, 2023 vor 4 Minuten von chirlu: Der Vertrag hat geendet, da die Bank ihn fristgerecht gekündigt hat. Mit einem Angebot, ihn zu neuen Bedingungen fortzusetzen. Genau und das darf sie nicht. Da Kündigungen bedingungsfeindlich sind. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu August 13, 2023 vor 3 Minuten von cfbdsir: Da Kündigungen bedingungsfeindlich sind. Es wird ja keine bedingte Kündigung ausgesprochen, sondern eine definitive. Separat wird ein neuer Vertrag angeboten. Im Arbeitsrecht ist das als Änderungskündigung bekannt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Holgerli August 13, 2023 · bearbeitet August 13, 2023 von Holgerli vor 13 Minuten von chirlu: Der Vertrag hat geendet, da die Bank ihn fristgerecht gekündigt hat. Mit einem Angebot, ihn zu neuen Bedingungen fortzusetzen. Die Frage ist: Ist das wirklich so? Wurde der Vertrag von der Bank zum 01. Juli gekündigt, dann stimme ich Dir zu. Dann ist der zusätzliche Monat nur Good-Will von der Bank und diese hat sich vollkommen korrekt verhalten. Wurde der Vertrag allerdings erst zum 31. Juli gekündigt, dann stimme ich nicht zu. In diesem Falle muss der Kunde auch bis zum 31. Juli das Konto im vollen aber bisherigem Umfang weiternutzen können, ohne das die Nutzung als aktive Zustimmung gewertet wird. Bei nochmaligem lesen würde ich den Satz "Sollten Sie dagegen bis zum Ablauf des 31.07.2023 die Kontoverbindung nicht mehr nutzen, so verbleibt es bei der Kündigung zum 01.07.2023." als ersteres interpretieren. In dem Falle wäre das eine normale Kündigung durch die Bank und wäre eine Unterschied zu den Auslegungen anderer VoBas und SpaKas, die "aktive Nutzung" als Zustimmung auch ohne vorherige Kündigung sehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
M.Halberstram August 14, 2023 Vor 15 - 20 Jahren bin ich mit meinem Girokonto von der Santander zur örtlichen KSK gewechselt. Ich hatte zu diesem Zeitpunkt bereits ein Extra-Konto bei der ING. Mir war damals bewußt dass ein Girokonto bei der ING kostenlos gewesen wäre und man bei der KSK halt Gebühren zahlt, z.Zt. 15€/Monat. Warum ich das trotzdem gemacht habe? Wie hier schon erwähnt, unterstützen die Sparkassen und Volksbanken lokale Projekte. Darüber hinaus bin ich ein eher nostalgischer und konservativer Typ. Banken gehören für mich zur Innenstadt, ich mag es in eine Filiale mit Teppich, Gummibäumen und Schlipsträgern zu gehen. Die Angestellten kannten meine Eltern und begrüßten sie mit Handschlag. Auch wenn ich in einer anderen Stadt wohne und ich selten eine Bank aufsuche, war ich gerne bereit diesen Service mitzubezahlen, bei Problemen hätte ich eine reale Person als Ansprechpartner gehabt. Stände ich nochmal vor der Entscheidung würde ich nicht mehr zu Sparkasse gehen. Warum? Wenn ich für etwas mehr bezahle als woanders möchte ich hierfür auch einen Mehrwert haben und gerade der Service läßt zu wünschen übrig. Ich hatte Probleme mit der Freischaltung der Kreditkarte und des Wertpapierdepots. Nach diversen Mails und persönlichen Vorsprachen hieß es nur, dass eigentlich alles funtionieren müßte. Tat es aber nicht, die Fehlermeldungen habe ich weitergeleitet. Darüber hinaus sind viele Sachen furchtbar kompliziert gestaltet. Beispiel Kontovollmacht: Bei der ING war alles schnell und einfach umsetzbar, bei der KSK mußten wir beide vorstellig werden(zugegebenermaßen ist meine Frau auch bei der ING, das macht es einfacher). Nach Heirat und Namensänderung reicht bei der ING eine Mail und es wurden beide (!) Vollmachten abgeändert, die KSK wollte den Originalausweise bzw. Heiratsurkunde sehen. Ich habe bereits des Öftern mitbekommen, dass sich Filialbanken im Todesfall oder bei bei Vormundschaft quer stellen, wenn man nicht die Hausvordrucke für eine Bevollmächtigung verwendet hat. Überweisungen sind bei der ING schnell durchgeführt, bei der KSK ändert sich andauernd etwas, bitte hier anmelden und dann bitte hier nochmal, bitte nochmal Passwort..... Statt mehr persönlichem Service hat man also das Gegenteil. Bei der ING hatte ich noch nie Probleme. Natürlich könnte ich wechseln, aber ich denke noch mit Grauen an den damaligen Aufwand, der Wechselservice funktioniert ja nur für Daueraufträge. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
west263 August 14, 2023 vor 5 Minuten von M.Halberstram: Natürlich könnte ich wechseln, aber ich denke noch mit Grauen an den damaligen Aufwand, der Wechselservice funktioniert ja nur für Daueraufträge. und trotz des von dir beschriebenen Zustandes, bist Du überzeugt, das die KSK die bestmögliche Bank für dich ist. Hut ab. Ich habe mein comdirect Depot und ein brach liegendes Giro seit Beginn der 2000er Jahre und mein Giro damals bei der BW Bank. Irgendwann merkte ich, das ich diesen "Service" den ich monatl. bezahle nicht benutze. Also alle Daueraufträge umgeschrieben, da der Kontowechsel Service damals noch nicht so ausgebaut war. und dann liefen die zwei Giros comdirect und BW Bank 1/2 Jahr zur Sicherheit gleichzeitig. Nach und nach kamen immer wieder Abbuchungen noch auf das alte, 1/2 Jahr hat ausgereicht, das zu bereinigen. Von daher, ja es ist etwas Aufwand, aber kein Grund, sich gängeln und verarschen zu lassen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Belgien August 14, 2023 · bearbeitet August 14, 2023 von Belgien vor einer Stunde von M.Halberstram: Natürlich könnte ich wechseln, aber ich denke noch mit Grauen an den damaligen Aufwand, der Wechselservice funktioniert ja nur für Daueraufträge. Der Wechselservice bezieht sich keineswegs nur auf Daueraufträge, auch die für das 'alte' Konto ausgestellten Lastschrifteinzugsermächtigungen werden identifiert und die Einziehenden werden über den Kontoumzug schriftlich informiert. Die Automatisierung (d.h. das selbständige Auffinden der Adresse des Lastschrifteinziehenden) funktioniert zwar nicht in 100% der betroffenen Lastschriften, aber doch in vielen Fällen. Heutzutage ist ein Kontoumzug mit erheblich weniger Aufwand verbunden als vor zehn Jahren. Die Unterstützung durch automatisierte Kontowechselsoftware erleichtert den Umzug substantiell (wobei es Unterschiede zwischen den Banken hinsichtlich der Kontowechselsoftware gibt und nicht alle gleich gut funktionieren). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar August 14, 2023 · bearbeitet August 14, 2023 von satgar vor 3 Minuten von Belgien: Der Wechselservice bezieht sich keineswegs nur auf Daueraufträge, auch die für das 'alte' Konto ausgestellten Lastschrifteinzugsermächtigungen werden identifiert und die Einziehenden werden über den Kontoumzug schriftlich informiert. Die Automatisierung (d.h. das selbständige Auffinden der Adresse des Lastschrifteinziehenden) funktioniert zwar nicht in 100% der betroffenen Lastschriften, aber doch in vielen Fällen. Heutzutage ist ein Kontoumzug mit erheblich weniger Aufwand verbunden als vor zehn Jahren. Die Unterstützung durch automatisierte Kontowechselsoftware erleichtert den Wechsel substantiell (wobei es Unterschiede zwischen den Banken hinsichtlich der Kontowechselsoftware gibt und nicht alle gleich gut funktionieren). Kann ich so nur unterschreiben. Die Zeiten haben sich da massiv geändert. U.a. auch, weil man die Banken gesetzlich dazu zwang. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation August 14, 2023 · bearbeitet August 14, 2023 von stagflation Habt Ihr schon mal überlegt, wie ein Kontowechselservice funktioniert? In vielen Fällen bekommt ein externer Dienstleister - den Ihr vermutlich noch nicht einmal kennt - Zugriff auf Eure Kontodaten. Und dann passiert das (Quelle): Zitat Daten von Tausenden Bankkunden abgegriffen Ein Datenleck bei einem Dienstleister für den Kontowechsel trifft nicht nur Kunden der Deutschen Bank und Postbank. Wie jetzt bekannt wurde, zählen auch Kunden von zwei weiteren Geldinstituten zu den Opfern des Hackerangriffs. Auch die Direktbank ING und die zur Commerzbank gehörende Comdirect sind von dem Hackerangriff auf einen Dienstleister für den Kontowechsel betroffen. Na ja, Hauptsache "kostenlos"... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cjdenver August 14, 2023 vor einer Stunde von M.Halberstram: Beispiel Kontovollmacht: Bei der ING war alles schnell und einfach umsetzbar, bei der KSK mußten wir beide vorstellig werden(zugegebenermaßen ist meine Frau auch bei der ING, das macht es einfacher). Nach Heirat und Namensänderung reicht bei der ING eine Mail und es wurden beide (!) Vollmachten abgeändert, die KSK wollte den Originalausweise bzw. Heiratsurkunde sehen. Ich habe bereits des Öftern mitbekommen, dass sich Filialbanken im Todesfall oder bei bei Vormundschaft quer stellen, wenn man nicht die Hausvordrucke für eine Bevollmächtigung verwendet hat. Na ist doch klar - wenn man schon viele Filialen mit vielen Mitarbeitern hat dann muss man die ja auch beschäftigen. Also werden die Prozesse so aufwändig wie nur möglich gehalten damit man als Kunde immer schön persönlich vorsprechen darf. Und bei der Gelegenheit gleich noch irgendwelchen Mist verkauft bekommen kann. Und dafür zahlen Leute Geld. Schon irre Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar August 14, 2023 · bearbeitet August 14, 2023 von satgar vor 9 Minuten von stagflation: Habt Ihr schon mal überlegt, wie ein Kontowechselservice funktioniert? In vielen Fällen bekommt ein externer Dienstleister - den Ihr vermutlich noch nicht einmal kennt - Zugriff auf Eure Kontodaten. Und dann passiert das (Quelle): Na ja, Hauptsache "kostenlos"... Klar, kann alles passieren, aber davor is man doch nirgendwo gefeit. Und wer das ausschließen will, muss es halt dann doch selber machen. Aber dauernd zu lavieren, dass wäre alles so furchtbar schwierig, das bleibt so oder so Käse. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation August 14, 2023 vor 6 Minuten von satgar: Und wer das ausschließen will, muss es halt dann doch selber machen. Genau das ist der Punkt. Angebote und Verträge lesen - und dann die richtigen Schlüsse ziehen. Ich würde jedenfalls keinen "Kontowechselservice" nutzen, wenn dabei weitere Dienstleister Zugriff auf meine Kontodaten bekommen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
slowandsteady August 14, 2023 · bearbeitet August 14, 2023 von slowandsteady vor 1 Stunde von satgar: Und wer das ausschließen will, muss es halt dann doch selber machen. Aber dauernd zu lavieren, dass wäre alles so furchtbar schwierig, das bleibt so oder so Käse. Off-Topic: Ob ich jetzt von einem Anbieter 30% oder meinetwegen 70% der Einzüge automatisch umgezogen bekomme oder gleich 100% selbst ändere bleibt sich IMHO vom Aufwand fast gleich. In beiden Fällen muss ich die letzten Jahre durchgehen und schauen, wer was abbucht und dann kontrollieren ob die Änderung geklappt hat. Nur das Informieren des Anbieters fällt weg - gerade aber bei den großen Abbuchern wie GEZ oder irgendwelchen Versicherungen gibt es doch immer ein Onlineformular zum Melden und gerade die "aufwendigen" (zB Oma Hilde anrufen, neue IBAN telefonisch durchgeben fürs Weihnachtsgeschenk oder Kassier vom Verein informieren) macht der Kontowechselservice auch nicht. Mein letzter (komplett manueller) Kontowechsel war 2016 oder so, das hat aber auch nicht lange gedauert, man muss halt dranbleiben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Holgerli August 14, 2023 vor einer Stunde von stagflation: abt Ihr schon mal überlegt, wie ein Kontowechselservice funktioniert? In vielen Fällen bekommt ein externer Dienstleister - den Ihr vermutlich noch nicht einmal kennt - Zugriff auf Eure Kontodaten. Und dann passiert das (Quelle): Zur ING: Hier muss man als Kunde schon verdammt ignorant sein, um hinterher zu sagen, dass man a.) nicht wusste dass es über einen Dienstleister ging und b.) welcher Dientleister es denn genau war. Denn zumindest die ING benennt den Dienstleister und die Dauer des Dienstleisters auf Deine Daten sehr genau. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Geldhaber August 14, 2023 vor 2 Stunden von M.Halberstram: bei der KSK ändert sich andauernd etwas, bitte hier anmelden und dann bitte hier nochmal, bitte nochmal Passwort..... Statt mehr persönlichem Service hat man also das Gegenteil. Bei der ING hatte ich noch nie Probleme. Bei ING ändern sich auch die Anmeldeprozesse. Momentan gerade im Telebanking. Im Onlinebanking wird leider PhotoTAN verpflichtend. Aber zurück zur Sparkasse: @Modestyhast Du schon entschieden, was Du tun wirst? Konto behalten oder kündigen oder den Vorgang rechtlich überprüfen lassen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag