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Herr H.

Möglichkeiten zum Verbleib in PKV bei Arbeitseinkommen unter JAEG?

Empfohlene Beiträge

Herr H.

[...]

 

Anlaßbedingt bin ich an Möglichkeiten interessiert, wie ich als bislang PKV-versicherter Angestellter nach Wechsel in eine (deutlich) unter JAEG bezahlte Teilzeittätigkeit bei einem neuen Arbeitgeber der GKV entkommen kann. Wissen Sie hierüber bescheid?

 

Die Informationen sind dünn, weil offenbar die Frage nach Schlupflöchern in Richtung GKV viel mehr besprochen wird als umgekehrt. Mir ist klar, daß meine Frage theoretisch am Anfang des SGB V, insbesondere in den Paragraphen 5 (Versicherungspflicht) und 8 (Befreiung von der Versicherungspflicht) beantwortet wird, aber wenn man nicht weiß, wie das alles noch interpretiert, verdreht, ... wird, hilft es nicht viel.

 

Von Interesse wäre:

 

1. Gibt es für eine PKV-Befreiung irgendwelche Härtefallregeln oder sonstige Regeln, die nicht in §8 SGB V genannt sind?

2. Bezug von Arbeitslosengeld ist als Grund angegeben. Wäre eine solche Befreiung auch nach Ende des Bezugs weiter gültig?

3. §8(1)3. klingt für mich am einschlägigsten und interessantesten. Ist eine Befreiung bei Wechsel in eine Anstellung mit weniger als halber Arbeitszeit ohne Wenn und Aber möglich? Oder was ist da noch zu beachten?

Angenommen, das funktioniert:

- Bleibt so eine Befreiung bestehen, falls irgendwann (in so ferner Zukunft, daß klar ist, daß es kein Trick war) die Arbeitszeit erhöht wird?

- Funktioniert es auch, wenn man zusätzlich einer selbständigen Tätigkeit nachgeht, so daß die Gesamtarbeitszeit mehr als halbtags ist, aber die selbständige Arbeitszeit kürzer als die abhängige und letztere kürzer als halbtags?

4. Käme zur Anstellung eine selbständige Tätigkeit hinzu, die als "hauptberuflich" eingestuft wird, dann wäre man von vornherein nicht versicherungspflichtig, richtig? Wie erfolgt die Einstufung, ob es "hauptberuflich" ist, wenn es eine Tätigkeit ist, die man in beliebig hoher oder niedriger Stundenzahl betreiben kann und bei der auch im Nachhinein die Arbeitszeit schwer nachweisbar ist? Reicht eine eigene Auskunft?

5. Gibt es Weiteres, was in diesem Zusammenhang nützlich zu wissen wäre?

 

Vielen Dank für Hinweise hierzu!

H.

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 24 Minuten von Herr H.:

Anlaßbedingt bin ich an Möglichkeiten interessiert, wie ich als bislang PKV-versicherter Angestellter nach Wechsel in eine (deutlich) unter JAEG bezahlte Teilzeittätigkeit bei einem neuen Arbeitgeber der GKV entkommen kann. Wissen Sie hierüber bescheid?

  • Über 55 sein
  • mehr Stunden arbeiten um mehr zu verdienen
  • man kann sich freiwillig befreien lassen, wenn einen die JAEG eingeholt hat -> bei dir nicht der Fall, du hast Arbeitgeber gewechselt
  • man kann sich freiwillig befreien lassen, wenn geringeres Einkommen durch Teilzeit während Elternzeit bedingt  -> wissen wir nicht ob das Voraussetzung ist
  • hauptberuflich selbstständig machen (dein Punkt 4) 

Ansonsten bleibt nur die kleine oder große Anwartschaft und das Einkommen wieder steigern. Oder die Umwandlung von PKV-Vollversicherung in GKV+Zusatzversicherung, falls laut individueller Versicherungsbedingungen möglich.

 

Aber ich bin auch kein Experte - @chirlu und andere hier können sicher mehr dazu sagen :) 

 

Zu Frage 4:

Zitat

Eine selbstständige Tätigkeit wird hauptberuflich ausgeübt, wenn sie von der wirtschaftlichen Bedeutung und dem zeitlichen Aufwand her alle anderen Erwerbstätigkeiten zusammen deutlich übersteigt. Die selbstständige Tätigkeit stellt dann den "Mittelpunkt der Erwerbstätigkeit" dar. Bei der Prüfung, ob eine selbstständige Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt wird, sind der Zeit- und der Geldfaktor gleich stark zu gewichten. In diese Beurteilung sind selbstständige Tätigkeiten als land- oder forstwirtschaftlicher Unternehmer oder als Künstler oder Publizist mit einzubeziehen.

 

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Feranda
vor 8 Minuten von slowandsteady:
  • Über 55 sein
  • mehr Stunden arbeiten um mehr zu verdienen
  • man kann sich freiwillig befreien lassen, wenn einen die JAEG eingeholt hat -> bei dir nicht der Fall, du hast Arbeitgeber gewechselt
  • man kann sich freiwillig befreien lassen, wenn geringeres Einkommen durch Teilzeit während Elternzeit bedingt
  • selbstständig machen

Möchte ergänzen (nachzulesen auf https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/veraenderung-berufliche-situation/freiwillige-krankenversicherung-tk/haeufige-fragen-fuer-freiwillig-versicherte/antrag-befreiung-krankenversicherungspflicht-2007180 ):

  • Befreiungsmöglichkeit bei Arbeitslosigkeit
  • Befreiungsmöglichkeit bei Stundenreduzierung um mehr als 50%
    vor 17 Minuten von Herr H.:

    4. Käme zur Anstellung eine selbständige Tätigkeit hinzu, die als "hauptberuflich" eingestuft wird, dann wäre man von vornherein nicht versicherungspflichtig, richtig? Wie erfolgt die Einstufung, ob es "hauptberuflich" ist, wenn es eine Tätigkeit ist, die man in beliebig hoher oder niedriger Stundenzahl betreiben kann und bei der auch im Nachhinein die Arbeitszeit schwer nachweisbar ist? Reicht eine eigene Auskunft?

An der Stelle empfehle ich den durchaus passenden Artikel von Sven Henning: https://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/selbststaendig-privat-krankenversichert-und-nun-nebenbei-noch-angestellt-was-passiert-mit-der-pkv-und-muss-ich-in-die-gesetzliche-krankenkasse-zurueck/

 

vor 18 Minuten von Herr H.:

5. Gibt es Weiteres, was in diesem Zusammenhang nützlich zu wissen wäre?

Wie @slowandsteady schon erwähnt hat, gibt es die Möglichkeit den Schutz in eine Anwartschaft (klein/groß) und durch Altersrückstellung vergünstigte Zusatzversicherungen umzuwandeln.

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Herr H.

Besten Dank, [mod .../]! Nach jetzigem Stand ist also eine Befreiung wegen Senkung der Arbeitszeit auf unter 50% oder eine hauptberufliche Selbständigkeit in Betracht zu ziehen.

 

Zur Befreiung: Auf der von Herrn Feranda genannten Seite der Techniker-Krankenkasse steht "Entscheidung ein für alle Mal". (Das würde ich als wünschenswert betrachten.) In anderen (allerdings nicht sonderlich belastbaren) Quellen finde ich die Information, daß eine Befreiung nur gilt, solange der Grund, der zur Befreiung geführt hat, ununterbrochen bestehen bleibt. Was stimmt? Aus §8 SGB V kann ich das nicht herauslesen.

 

Zur "hauptberuflichen Selbständigkeit": Angenommen, einer nimmt z. B. erstmals eine selbständige Tätigkeit als Klavierlehrer auf, der zu den Schülern ins Haus kommt, und gibt an, er werde hiermit etwas mehr Arbeitszeit verbringen und Geld verdienen als mit der Angestelltentätigkeit. Das läßt sich nicht näher überprüfen, die Arbeitszeit nicht einmal im Nachhinein. Zählt er dann nur aufgrund seiner Angaben als hauptberuflich selbständig?

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Feranda
vor 2 Stunden von Herr H.:

Zur "hauptberuflichen Selbständigkeit": Angenommen, einer nimmt z. B. erstmals eine selbständige Tätigkeit als Klavierlehrer auf, der zu den Schülern ins Haus kommt, und gibt an, er werde hiermit etwas mehr Arbeitszeit verbringen und Geld verdienen als mit der Angestelltentätigkeit. Das läßt sich nicht näher überprüfen, die Arbeitszeit nicht einmal im Nachhinein. Zählt er dann nur aufgrund seiner Angaben als hauptberuflich selbständig?

Vielleicht hilft dir hierzu die Einschätzung der AOK weiter, die man übrigens anhand einer kurzen Google-Suche findet ;)

https://www.aok.de/fk/sozialversicherung/sozialversicherungspflicht-und-freiheit/hauptberuflich-selbststaendige/

 

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SlowHand7
Am 12.8.2023 um 19:40 von Herr H.:

Zur Befreiung: Auf der von Herrn Feranda genannten Seite der Techniker-Krankenkasse steht "Entscheidung ein für alle Mal". (Das würde ich als wünschenswert betrachten.) In anderen (allerdings nicht sonderlich belastbaren) Quellen finde ich die Information, daß eine Befreiung nur gilt, solange der Grund, der zur Befreiung geführt hat, ununterbrochen bestehen bleibt. Was stimmt? Aus §8 SGB V kann ich das nicht herauslesen.

 

Ab einem Alter von 55 Jahren kommt man i.d.R. nicht mehr zurück in die GKV.

Da gibt es nur sehr wenige Ausnahmen.

Und wenn man zumindest die letzten 5 Jahre in der PKV war dann kann man da auch weiter bleiben.

Es wäre ja fatal die dortigen Altersrücklagen zu verlieren.  :(

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sedativ
· bearbeitet von sedativ
Am 12.8.2023 um 19:40 von Herr H.:

Zur "hauptberuflichen Selbständigkeit": Angenommen, einer nimmt z. B. erstmals eine selbständige Tätigkeit als Klavierlehrer auf, der zu den Schülern ins Haus kommt, und gibt an, er werde hiermit etwas mehr Arbeitszeit verbringen und Geld verdienen als mit der Angestelltentätigkeit. Das läßt sich nicht näher überprüfen, die Arbeitszeit nicht einmal im Nachhinein. Zählt er dann nur aufgrund seiner Angaben als hauptberuflich selbständig?

 

Herr H. erbittet also Hilfe bei der Durchführung einer Straftat?

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Okabe
Am 9.8.2023 um 10:45 von Herr H.:

[...]

 

Anlaßbedingt bin ich an Möglichkeiten interessiert, wie ich als bislang PKV-versicherter Angestellter nach Wechsel in eine (deutlich) unter JAEG bezahlte Teilzeittätigkeit bei einem neuen Arbeitgeber der GKV entkommen kann. Wissen Sie hierüber bescheid?

 

3. §8(1)3. klingt für mich am einschlägigsten und interessantesten. Ist eine Befreiung bei Wechsel in eine Anstellung mit weniger als halber Arbeitszeit ohne Wenn und Aber möglich? Oder was ist da noch zu beachten?

Angenommen, das funktioniert:

- Bleibt so eine Befreiung bestehen, falls irgendwann (in so ferner Zukunft, daß klar ist, daß es kein Trick war) die Arbeitszeit erhöht wird?

Nein. Spätestens bei der Änderung der JAEG wirst du dann (in der Praxis) wieder versicherungspflichtig WENN du unter der JAEG liegst UND mehr als 50% arbeitest.

Zitat

- Funktioniert es auch, wenn man zusätzlich einer selbständigen Tätigkeit nachgeht, so daß die Gesamtarbeitszeit mehr als halbtags ist, aber die selbständige Arbeitszeit kürzer als die abhängige und letztere kürzer als halbtags?

Unwahrscheinlich. Ich würde es nicht riskieren, denn die GRV wird alles daran setzen, dich nur als nebenberuflich selbstständig einzuschätzen und dir ordentlich Stress machen, zur Not auch vor Gericht. Wenn du Pech hast darfst du dann ordentlich nachzahlen.

Zitat

5. Gibt es Weiteres, was in diesem Zusammenhang nützlich zu wissen wäre?

Ja, die konkreten Umstände zum Beispiel.

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Herr H.

Werte Herren,

 

 

vielen Dank für die weiteren Antworten!

 

Am 15.8.2023 um 22:38 von Okabe:

Unwahrscheinlich. Ich würde es nicht riskieren, denn die GRV wird alles daran setzen, dich nur als nebenberuflich selbstständig einzuschätzen

 

Hier sind mir die genauen Regeln noch nicht klar: Die Befreiung wegen angestellter Arbeitszeit unter 50% kommt ja wenn, dann eh nur bei nebenberuflicher Selbständigkeit infrage, denn bei hauptberuflicher braucht man ja keine Befreiung. Wie ist es da nun: Wenn man 10 Stunden angestellt und 8 Stunden selbständig arbeitet, kann man sich dann gemäß der 50%-Regel befreien lassen? Und wenn man 15 Stunden angestellt und 10 Stunden selbständig arbeitet? (Dann arbeitet man angestellt weniger als 50% und die Selbständigkeit ist nebenberuflich. Beide Arbeitszeiten zusammen sind mehr als 50%, aber in der 50\%-Regel steht nichts davon, daß eine selbständige Arbeitszeit hinzuzuaddieren ist...)

 

Nähere Umstände: Alter weit unter 55. Bisher lag eine Angestelltentätigkeit knapp über JAEG vor. Diese endet und eine Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber mit ca. 10-15 Wochenstunden soll aufgenommen werden. In einem Jahr kann die Stundenzahl dort evtl. erhöht werden (wobei bei Vollzeit der Verdienst so nahe an der Grenze wäre, daß unklar ist, ob drunter oder drüber). Inzwischen wird zusätzlich zu den 10-15 Stunden eine selbständige Tätigkeit ausprobiert. (Klavierlehrer stimmt nicht, aber die Rahmenbedingungen sind ähnlich: Keine Angestellten, keine Investitionen, nichts im voraus abschätzbar, Arbeitszeit auch im nachhinein nicht nachweisbar.) Bei ausreichendem Erfolg ist die bevorzugte Lösung, die Angestelltentätigkeit dauerhaft nicht mehr über ca. einen Halbtagsumfang steigen zu lassen. Durch diese Situation soll ohne GKV manövriert werden.

 

 

Werte Herren Sedativ und Dennwer,

 

sollten Ihre gelöschten Beiträge an mich gerichtet gewesen sein, dann schreiben Sie mir doch am besten eine Privatnachricht. Auf diesem Weg erreicht das Geschriebene am ehesten unzensiert den Adressaten.

Im übrigen: Welche Straftat?

 

 

Mit verbindlichem Gruß

H.

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oldo29

Es könnte evtl. funktionieren, wenn du eine nichtselbständige Zweitbeschäftigung aufnimmst, zum Beispiel könntest du dich von deiner Frau/Eltern/Kinder für regelmäßige Gartenarbeiten oder Schneeräumen etc. in einem Angestelltenverhältnis beschäftigen lassen. Dann werden beide Einkommen addiert, und du wärst über die JAEG.

 

Und was sind hier eigentlich schon wieder für löschwütige Mods unterwegs? Lese ich in den Foren-Guidelines nicht folgendes:

 

Quote

§2 Meinungsfreiheit

(3)    Eine Zensur findet grundsätzlich nicht statt. Wir werden Inhalte ausschließlich dann editieren oder löschen, sofern diese gegen die Benutzungsordnung verstoßen oder verboten sind.

 

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Caveman8

Hallo zusammen, 

 

ich möchte mich hier gerne einmal anhängen und um eure fachkundige Einschätzung bitten: 

 

Meine Frau (35J), Jahresbrutto bei Vollzeit: 76.500€ (davon Bonus: 4.000€) ist aktuell in der PKV versichert (seit 4 Jahren), wird nach der Elternzeit mit 80% zurückkommen und möchte in der PKV bleiben. Ihr Jahresbrutto wird dann 61.200€ inklusive 3.200€ Bonus betragen und unter der Versicherungspflichgrenze der GKV liegen. 

 

Wir tendieren aktuell dazu, sie dauerhaft von der Versicherungspflicht in der KGV befreien zu lassen. Sie arbeitet bei einem AG mit dem sie in Rente gehen wird. Lohnsteigerungen sind möglich, jedoch eher im Rahmen der Inflation. Ein Sprung von etwa 10k p.a. steht die nächsten 1-2 Jahre an (Consultant zu Senior). 

 

Wir sparen derzeit recht viel und zahlen ein Eigenheim ab, sodass wir nach Plan mit 55 deutlich die Arbeitszeit reduzieren oder aufhören können zu arbeiten. Da 20 Jahre aber eine sehr lange Zeit sind, stehen da natürlich noch einige Fragezeichen im Raum. 

 

Ist ein dauerhafter Verzicht auf die Versicherungspflicht daher für uns ratsam? 

Mir geht es nicht um 100€ mtl. mehr oder weniger zu zahlen. Die doppelte Summe für die PKV oder GKV sollte es auf Dauer (in der Rente) aber nicht werden. 

 

Als Notlösung wieder in die GKV zu kommen besteht nach meinem Kenntnisstand folgende Lösungen: Kündigung vor 55 (Wenn das Sparguthaben bereits ausreichend ist) oder eine unbezahlte Freistellung um darüber in meine Familienversicherung zu kommen (Ich selbst bin auch in der PKV, komme aber ohne Verzicht auf die Versicherungspflicht wieder leichter zurück). Das aber wie gesagt nur im absoluten Notfall. Bisher gehen wir davon aus, in der PKV bleiben zu wollen. 

 

Habt ihr Punkte, die wir aktuell wohl noch nicht beachtet haben? 

 

Danke und Grüße 

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stagflation

Die PKV ist gut geeignet für Beamte oder Selbständige/Angestellte, die weit überdurchschnittlich verdienen und lange arbeiten wollen.

 

vor 35 Minuten von Caveman8:

Wir sparen derzeit recht viel und zahlen ein Eigenheim ab, sodass wir nach Plan mit 55 deutlich die Arbeitszeit reduzieren oder aufhören können zu arbeiten.

 

Überlegt Euch, was passiert, wenn Ihr mit 55 die Arbeitszeit reduziert oder ganz aufhört zu arbeiten.

 

Zurzeit zahlt der Arbeitgeber die Hälfte der PKV-Beiträge. Von dem Eigenanteil könnt Ihr einen Teil auf die Steuer abwälzen.

 

Wenn Ihr mit 55 die Arbeitszeit reduziert oder aufhört zu arbeiten, würden in der GKV die Beiträge sinken. In der PKV sinken die Beiträge nicht.

 

Es passiert noch etwas, woran Ihr vermutlich noch nicht gedacht habt. Wenn Ihr mit 55 die Arbeitszeit reduziert oder aufhört zu arbeiten, fällt der Arbeitgeber-Anteil weg. Außerdem verringert sich die Einkommensteuer (oder sie entfällt ganz), wodurch ihr einen geringeren (oder gar keinen) Anteil mehr auf die Steuer abwälzen könnt. Der Teil der Beiträge, den man wirklich aus eigener Tasche bezahlt, kann sich also deutlich erhöhen.

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Bolanger
vor 51 Minuten von Caveman8:

Sie arbeitet bei einem AG mit dem sie in Rente gehen wird.

Über diese Ansicht würde ich auch nochmal nachdenken. Sie ist jetzt Mitte 30 und hat noch etwa 30 Jahre bis zur Rente. Ich wünsche Ihr, dass der Arbeitgeber nicht pleite geht, dass Sie nicht in Ungnade des Arbeitgebers fällt, dass dieser keine Stellen abbaut, dass Sie sich stets wohl fühlen wird in ihrem Umfeld, dass Ihr Euch geographisch nicht verändern wollt, dass ihr der Job über Jahrzehnte lang Spaß macht und alles Gute auf der Welt. Meinst Du, dass Ihr all das für 3 Dekaden sicher vorhersagen könnt?  

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 1 Stunde von Caveman8:

Sie arbeitet bei einem AG mit dem sie in Rente gehen wird.

Das dachten die VW Mitarbeiter auch, bis die Beschaeftigungsgarantie gekuendigt wurde. Mutige These, selbst im oeffentlichen Dienst. Was macht deine Frau wenn:

  • Firma pleite ist?
  • 30 Jahre keine Gehaltserhoehung mehr kommt?
  • die Arbeitsbedingungen sich massiv verschlechtern (Mobbing, sexuelle Belaestigung durch Kollegen, Umzug an weiter entfernten Standort, Wegfall/Verteuerung der Parkplaetze am Standort...)? 
vor 1 Stunde von Caveman8:

mit 55 deutlich die Arbeitszeit reduzieren oder aufhören können zu arbeiten

Dann also keine PKV oder mit 54 wieder pflichtversichert werden. Darf dann aber nicht schief gehen. Und vor allem darf deine Frau dann das hier nicht machen:

vor 1 Stunde von Caveman8:

Ist ein dauerhafter Verzicht auf die Versicherungspflicht daher für uns ratsam? 

Nein, denn so kann sie nicht einfach durch Teilzeit wieder zurueck in die GKV und aufhoeren mit 55 wird in der PKV ohne AG-Zuschuss sehr teuer wie schon von @stagflation beschrieben. Der GKV-Mindestbeitrag ist sicherlich weniger als die Haelfte des vollen PKV-Beitrags inkl. AG-Teil.

vor 1 Stunde von Caveman8:

Die doppelte Summe für die PKV oder GKV sollte es auf Dauer (in der Rente) aber nicht werden. 

Das wird aber passieren wenn ihr mit 55 in Rente gehen wollt. Gleichzeitig koennt ihr als Rentner, die vorher lange in der PKV waren, auch nicht in die KVdR, d.h. selbst wenn ihr mit 55 in GKV zurueckwechselt, zahlt ihr als Rentner auch GKV-Beitraege auf Kapitalertraege oder Einnahmen aus Vermietung, die man als "Privatier" aber vermutlich hat.

 

Letztlich weiss aber keiner, ob das jetzige PKV/GKV System und die aktuellen Regeln noch 30+ Jahre so bestehen bleiben. Es kann da durchaus Reformen geben und man kann nur auf Basis der heutigen Informationen planen. Aber alles was du schreibst und auch die Tatsache, dass ihr min. 1 Kind habt, schreit aber eigentlich nach GKV. Viel teurer kann die eigentlich auch nicht, spaetestens mit Kind 2 sollte ja Break-Even bzgl. Kosten erreicht sein...

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dev
vor 1 Stunde von Caveman8:

Wir tendieren aktuell dazu, sie dauerhaft von der Versicherungspflicht in der KGV befreien zu lassen.

In jungen Jahren sieht die PKV sehr attraktiv aus, weil man viel Verdient und wenig zahlt.

Im höherem Lebensalter hat man meistens weniger Einkommen, aber die PKV ist mit 4 oder mehr p.a. gestiegen, was nach 40 Jahren einiges oberhalb der Inflation ist.

 

Die GKV hingegen orientiert sich bei Arbeitnehmer und KVdR-Rentnern am Einkommen.

 

Die GKV hat allerdings auch ein paar Nachteile, denn wenn man kein Arbeitnehmer ist oder als Rentner den KVdR-Status hat, zahlt man auf alle Einkunftsarten freiwillig GKV.

 

Somit kann die PKV als Privatier/Selbstständiger ab z.B. 55 teurer sein als die PKV.

 

In diversen Threads ist zu lesen, daß mancher schon über 1000 EUR PKV pro Monat bezahlen muß, dieses Geld muß man als aktuell 55-jähriger Privatier "übrig" haben.

Und nicht vergessen in 25 Jahren sind die Beträge min. doppelt so hoch!

 

vor 2 Stunden von Caveman8:

Als Notlösung wieder in die GKV zu kommen besteht nach meinem Kenntnisstand folgende Lösungen: Kündigung vor 55

Das hat den großen Nachteil, das sie den KVdR-Status nicht bekommt und als Rentner dann für alle Einkunftsarten freiwillig GKV zahlt.

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Caveman8
· bearbeitet von Caveman8

vielen Dank für eure Punkte! 
 

Sie arbeitet bei der SAP SE als IT-Projektmanager. Ob es die SAP ist 20 Jahren noch gibt ist sicherlich nicht sicher, jedoch recht wahrscheinlich. Das sie mit dem Lebenslauf auch weiterhin ähnlich verdienen wird aus meiner Sicht auch. Weitere Kinder sind kein Thema und Geographisch zieht es uns wenn überhaupt, dann ins Ausland. Damit hätte sich das Thema sowieso erledigt. 

Ich rechne damit, dass wir in 20 Jahren sowieso GKV auf Kapitaleinkünfte zahlen müssten, daher ist der KVdR Status aktuell eher weniger ein Thema für uns. Es geht eher allgemein um GKV vs PKV. 
 

Bis zum vorzeitigen Ruhestand bzw. der sehr deutlichen Arbeitszeitreduktion wird der Beitrag der PKV nach heutigen Erfahrungen eher unter der GKV bei uns bleiben. Wie gesagt: +/-100€ ist für uns auch nicht relevant. 
Ab Renteneintritt sehe ich auch kein riesiges Thema, da Rente + Kapitaleinkünfte + Betriebsrente und Auslandsrente eine ordentliche Grundlage für den GKV Abzug darstellen. Lediglich die Zeit zwischen Vorruhestand und Rente dürfte die GKV deutlich günstiger sein. 
 

Folgende Notlösung sollte meiner Meinung nach aber funktionieren, auch nach einem Verzicht auf die Versicherungspflicht ihrerseits aufgrund Teilzeit: 

Ich lasse mich 4 Monate unbezahlt freistellen und versichere mich freiwillig in der GKV. Sie kündigt, ist dann wieder pflichtversichert und kommt anschließend in meine Familienversicherung. Der Verzicht sollte nur auf den Grund „Teilzeitarbeit“ zählen oder gilt ein Verzicht über alle Gründe hinweg pauschal? Also auch bei Arbeitslosigkeit keine Pflichtversicherung mehr?

 

*Edit: Wie genau verhält sich das mit der Versicherungspflichtgtenze? Elternzeit endet 08/2025. Selbst bei Vollzeit hat sie dann in 2025 nicht die Jahresendgeltgrenze überschritten. Ist sie dann bereits 01/26 wieder in der Pflicht? Wenn sie 2026 Teilzeit arbeitet, ist sie dann direkt 01/2026 wieder pflichtversichert oder erst mit Ablauf des Jahres?

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dev
vor 1 Stunde von Caveman8:

Lediglich die Zeit zwischen Vorruhestand und Rente dürfte die GKV deutlich günstiger sein.

Nur wenn man ein AN-Verhältnis hat, sonst ist man freiwillig in der GKV und das dürfte wegen dem Beitrag über alle Einkunftsarten gegen Höchstbeitrag gehen.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 2 Stunden von Caveman8:

 Lediglich die Zeit zwischen Vorruhestand und Rente dürfte die GKV deutlich günstiger sein.

 

Wie kommst Du darauf?

 

Lies noch einmal, was ich Dir weiter oben geschrieben habe.

 

Wie sieht es im Rentenalter aus mit den Arbeitgeber-Zuschüssen? Gibt es die noch? Und wie sieht es aus mit der Rentenhöhe und den zu zahlenden Steuern, wenn man mit 55 aufhört zu arbeiten? Wie viel der Beiträge wird man auf die Steuer abwälzen können?

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chirlu
vor 14 Stunden von stagflation:

Wie sieht es im Rentenalter aus mit den Arbeitgeber-Zuschüssen? Gibt es die noch?

 

Arbeitgeber-Zuschüsse gibt es logischerweise nicht, allerdings Zuschüsse aus der Rentenkasse auf die gesetzliche Rente.

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stagflation

Du meinst die 8,1% Zuschuss? Ja, die gibt es. Bei Haufe gibt es ein "Praxis-Beispiel", das zeigen soll, wie das funktioniert:
 

Praxis-Beispiel
Privat krankenversicherter Rentner

Rente beträgt monatlich                                                     1.450,00 EUR

Der Rentner wendet monatlich für seine private Krankenversicherung auf        224,00 EUR

Die Hälfte dieses Betrags beläuft sich auf                                    112,00 EUR

max. möglicher Beitragszuschuss = 8,15 % der Rente (1.450 x 8,15 %)           118,18 EUR

Der Betrag ist auf die Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen 
zu begrenzen, der Beitragszuschuss beträgt somit:                             112,00 EUR

 

Das hört sich doch gut an. Die Rente ist zwar nicht besonders hoch - aber mit dem Zuschuss kann die Hälfte der PKV-Beiträge bezahlt werden. Nach Abzug der PKV-Beiträge bleiben von der Rente 1.338 €.

 

Vor 25 Jahren hätte ich das auch so geglaubt. Damals bin ich in die PKV gegangen und mein monatlicher Beitrag waren 245 €.

 

Mittlerweile bin ich Mitte 50 und habe schon etliche Beitragserhöhungen hinter mir. Meine PKV-Beiträge sind mittlerweile 920 € / Monat. Die obige Rechnung würde so aussehen:

 

Praxis-Beispiel
Privat krankenversicherter Rentner

Rente beträgt monatlich                                                     1.450,00 EUR

Der Rentner wendet monatlich für seine private Krankenversicherung auf        920,00 EUR

Die Hälfte dieses Betrags beläuft sich auf                                    460,00 EUR

max. möglicher Beitragszuschuss = 8,15 % der Rente (1.450 x 8,15 %)           118,18 EUR

Der Betrag ist auf die Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen 
zu begrenzen, der Beitragszuschuss beträgt somit:                             118,18 EUR

 

Von den monatlichen PKV-Beiträgen von 920 € übernimmt der Zuschuss 118 €. Nach Abzug der PKV-Beiträge bleiben von der Rente 648 €. Das ist weniger als die Hälfte der obigen Beispiel-Rechnung und würde bei mir noch nicht einmal reichen, um die Miete zu bezahlen.

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Caveman8

Du wirst aber wohl keine 1.450€ Rente erwarten oder? 
 

Deine tatsächliche Rente dürfte wohl eher in Richtung 3.000€ gehen und damit sind es immerhin: 244,50€ Zuschuss = 675,50 Eigenanteil. Immer noch nicht besonders toll aber wenn du nun etwa 5.000€ mtl. Mieteinkünfte oder Kapitarerträge erwartest, ist es immerhin in etwa auf Höhe der freiwillig gesetzlichen Versicherung. 
 

An die derzeitigen Regeln der KVdR glaube ich zu meinen Rentenzeiten sowie nicht mehr. 

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HaRaS1983

Ich habe mich vor einigen Jahren mit der PKV beschäftige. Ergebnis: PKV nur wenn man Beamter ist oder sehr reich, alles andere ist der Wahnsinn.

 

Keiner kann abschätzen, was die Zukunft bringt und, bei der PKV ist man mit 55+ ruiniert, wenn man auch einmal nicht mehr arbeiten kann etc. Daher geh aus der PKV, wenn es möglich ist und geh eben wieder rein, wenn es wieder möglich ist durch das Gehalt.

 

Überlegt euch aber 10mal, ob es als Lebensentwurf taugt. Klar kommen gleich die Experten die erzählen wie cool es in der PKV als Rentner, aber mit 20-30-40 weiß ich halt nicht, ob ich an diesen Status komme.

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 17 Stunden von HaRaS1983:

Ich habe mich vor einigen Jahren mit der PKV beschäftige. Ergebnis: PKV nur wenn man Beamter ist oder sehr reich, alles andere ist der Wahnsinn.

Ist auch meine Meinung, wobei ich nicht ganz zustimme. Als "ueberzeugter Single", der kein FIRE machen will und wenn man die Beitraege zuruecklegt kann man denke ich Null auf Null bei besserer Leistung als GKV rauskommen - aber man muss wirklich alle Kosten der PKV einrechnen, zB auch Selbstbeteiligung, Krankentagegeld, schlechtere steuerliche Absetzbarkeit, hoehere BU-Beitraege (BU muss hoeher sein) usw. 

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s1lv3r
vor 27 Minuten von slowandsteady:

Als "ueberzeugter Single", der kein FIRE machen will und wenn man die Beitraege zuruecklegt kann man denke ich Null auf Null bei besserer Leistung als GKV rauskommen - aber man muss wirklich alle Kosten der PKV einrechnen, zB auch Selbstbeteiligung, Krankentagegeld, schlechtere steuerliche Absetzbarkeit, hoehere BU-Beitraege (BU muss hoeher sein) usw. 

 

Das glaube ich tatsächlich auch. Aber das funktioniert halt nur, wenn man tatsächlich jahrzehntelang strikt die Überschüsse aus den anfänglich niedrigeren Beiträgen hoch rentierlich anlegt. Das kann für einen sehr begrenzten Personenkreis (von denen überdurchschnittlich viele hier im WPF aktiv sein dürften) funktionieren, aber für 99% der Bevölkerung ist das halt nur Theorie und überhaupt kein tatsächlich gangbarer Weg ...

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LongtermInvestor
vor einer Stunde von slowandsteady:

Ist auch meine Meinung, wobei ich nicht ganz zustimme. Als "ueberzeugter Single", der kein FIRE machen will und wenn man die Beitraege zuruecklegt kann man denke ich Null auf Null bei besserer Leistung als GKV rauskommen

Das mag sicher so sein, am Ende hängt die Beitragsentwicklung auch stark an unplanbaren Erkrankungen. Die GKV hat eine erhebliche Finanzierungslücke, ob das System in den nächsten 30 Jahren so bleibt, trotz massiv steigender Beiträge, vor allem wenn man über der BBG liegt, wage ich ebenfalls nicht zu prognostizieren. 

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