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Gast230807

Zusammenziehen, Partner mit eigener Immobilie

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Gast230807
· bearbeitet von Rick_q

Hallo zusammen,

wie würdet ihr es finanziell gerecht regeln bzw. wie regelt ihr es, wenn beide Partner gleich viel verdienen, Partner A eine eigene Immobilie hat und Partner B zu ihm zieht?

 

Vielen Dank 

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Glory_Days
vor 25 Minuten von Rick_q:

Hallo zusammen,

wie würdet ihr es finanziell gerecht regeln bzw. wie regelt ihr es, wenn beide Partner gleich viel verdienen, Partner A eine eigene Immobilie hat und Partner B zu ihm zieht?

Als Partner A würde ich es Partner B gönnen und als Partner B würde ich mich freuen. Laufende Kosten würde ich paritätisch teilen. Der Wert der Immobilie verbleibt bei Partner A.

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odensee

Laufende Kosten teilen. Und sich über einen monatlichen Betrag für Rücklagen einigen.

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor einer Stunde von Rick_q:

wie würdet ihr es finanziell gerecht regeln bzw. wie regelt ihr es, wenn beide Partner gleich viel verdienen, Partner A eine eigene Immobilie hat und Partner B zu ihm zieht?

Partner zieht mit in Haus/Wohnung (Eigentum) - Mietvertrag sinnvoll und was beachten? - Mietrecht.org

Da stehen eigentlich alle Vor- und Nachteile. Ich würde als Einziehender einen Mietvertrag wollen, sonst besteht die Gefahr von heute auf morgen plötzlich obdachlos zu sein, so habe ich bei Trennung immerhin noch die 6 (=3+3) Monate Kündigungsfrist für die erleichterte Kündigung nach BGB § 573 a.

Wenn die Miete fremdüblich ist, kann es auch erhebliche Steuer-Vorteile haben (Ausgaben für die Immobilie dann entsprechend absetzbar). Natürlich würde ich beim Partner nicht das oberste Ende vom Mietspiegel ausreizen...

 

PS: Noch besser: Mit dem Partner sprechen ;) 

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cjdenver
vor 32 Minuten von slowandsteady:

Wenn die Miete fremdüblich ist, kann es auch erhebliche Steuer-Vorteile haben (Ausgaben für die Immobilie dann entsprechend absetzbar). Natürlich würde ich beim Partner nicht das oberste Ende vom Mietspiegel ausreizen...

 

Was, wenn ich meinem mit mir lebenden Partner Miete abknöpfe dann kann ich mein Eigenheim als Vermietete Immobilie betrachten und durch die anfallenden Ausgaben mein Einkommen reduzieren? Sicher dass das geht?

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 13 Minuten von cjdenver:

Sicher dass das geht?

Musst halt das Finanzamt überzeugen dass die Bedingungen "fremdüblich" sind :) Geht vermutlich in einem Haus besser (Vermietung der "Einliegerwohnung" oder eines Stockwerks) als in der 2-Zimmer ETW mit einem Schlafzimmer für beide Bewohner.

 

Aus meinem Link:

Zitat

Vorausgesetzt ist dafür, dass man als Vermieter die Mieteinnahmen samt Nebenkosten als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in der Steuererklärung angibt und alle insoweit getätigten Ausgaben als Werbungskosten oder im Rahmen der AfA (Abschreibungen für Anschaffungskosten) einträgt. Ergibt sich dann bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung z.B. ein Minus, verringert dies die Gesamteinkünfte und das zu versteuernde Einkommen sinkt.

Wichtig ist allerdings, dass Eigentümer sich bewusst sein sollten, dass das Finanzamt immer prüft, ob der Mietvertrag „echt“ ist und nicht nur zum Schein geschlossen wurde. Besteht auch nur der geringste Verdacht in diese Richtung, erkennt das Finanzamt den Mietvertrag nicht an und lehnt die Vorlage nach  § 41 Abs. 2 Abgabenordnung (AO) oder § 42 AO ab. Geprüft wird der Mietvertrag anhand eines sog. Fremdvergleichs.  Was das genau bedeutet, wird hier erklärt: Mietvertrag mit Familienangehörigen – Worauf achten?

 

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PeterS
· bearbeitet von PeterS

Ich würde es so machen & habe es auch schon so gemacht:

- Alle Kosten nach % splitten entsprechend Anteil der Höhe eures Gehalts im Vergleich zum Gesamtgehalt von beiden, speziell wenn starkes Ungleichgewicht herrscht. Ansonsten 50:50.

- "Miete": Durchschnittliche Kaltmiete pro qm als Grundlage verwenden (und dann nach Split teilen). Hierzu nach Gusto eventuell einen "Rabatt" abziehen. Alternativ soll sie einfach deine Rücklagen als "Miete" bezahlen, i.d.R. ~1,50 € pro qm.

  • Zusatz: Für wie viele "Mitmenschen" in euren Freundeskreis kann es verstörend wirken, wenn deine Freundin "Miete bezahlt". Wenn du selber auch unbehagen hast, wäre die Alternative das sie/er auf das Gemeinschaftskonto anteilig mehr einzahlt, damit sich dies darüber kompensiert. Falls Ihr kein Gemeinschaftskonto einrichten wollt, dann soll sie/er Kostenstellen komplett übernehmen (z.B. für alle Lebensmittel).
  • Ich bin ein Freund von klaren Verhältnissen. Und wenn man das Thema nüchtern betrachtet, entstehen grundsätzlich Kosten. Entweder für dich als Eigentümer (Renovierungen) oder damit man ein Dach über den Kopf hat. Aus meiner Sicht sollte eine Win-Win Situation geschafften werden. Du hast direkte/indirekte Zusatzeinnahmen ("Miete", Lebensmittel) und Sie zahlt im Vergleich zu einer normalen Mietwohnung (viel) weniger.
  • Das Thema wird aber komplett unterschiedlich gelebt und gesehen. Einige sehen das sehr nüchtern und andere extrem emotional ala "wie kannst du nur Miete verlangen?". Mach es so, dass du dich wohl fühlst und im besten Fall der Partner auch.

- Immo-Nebenkosten (außer Steuern und Versicherung) nach Split aufteilen

- Gemeinschaftskonto Einzahlung nach Split aufteilen

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cjdenver
vor 1 Stunde von slowandsteady:

Musst halt das Finanzamt überzeugen dass die Bedingungen "fremdüblich" sind :) Geht vermutlich in einem Haus besser (Vermietung der "Einliegerwohnung" oder eines Stockwerks) als in der 2-Zimmer ETW mit einem Schlafzimmer für beide Bewohner.

 

Also ich weiß ja nicht ob und wie du mit jemandem zusammenlebst aber wenn wie beim OP zwei Partner gerade erst zusammenziehen wollen dann doch wahrscheinlich eher nicht in voneinander abgetrennten (oder abtrennbare) Wohneinheiten?

 

Und würdest du dir einen Mitbewohner in deine Wohnung nehmen? Das wäre ja der Fremdvergleich... in UK sind lodger ja relativ üblich, aber in Deutschland habe ich fernab von Studi-WGs eher noch nicht viel zu dem Modell gehört?

 

Aber gut, ist eine Überlegung wert. Muss ich mal meinem Partner vorschlagen dass es steuerliche Vorteile haben könnte wenn wir fortan in getrennten Betten schlafen :D

 

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 26 Minuten von cjdenver:

Aber gut, ist eine Überlegung wert. Muss ich mal meinem Partner vorschlagen dass es steuerliche Vorteile haben könnte wenn wir fortan in getrennten Betten schlafen :D

Ich wollte die Moeglichkeit auch nur erwaehnen - wenn es akzeptiert wird, ist es jedenfalls eine erhebliche Ersparnis.

vor 26 Minuten von cjdenver:

Also ich weiß ja nicht ob und wie du mit jemandem zusammenlebst aber wenn wie beim OP zwei Partner gerade erst zusammenziehen wollen dann doch wahrscheinlich eher nicht in voneinander abgetrennten (oder abtrennbare) Wohneinheiten?

Wir wohnen zusammen, aber nicht im Eigentum, d.h. das Problem stellt sich bei uns erst gar nicht. 

 

Es steht aber auch nirgendwo geschrieben, dass man als Mieter nicht den Vermieter besuchen bzw. mit in dessen Bett uebernachten darf und umgekehrt. Letztendlich entscheidet der Sachbearbeiter im Finanzamt ob er das Konstrukt akzeptiert, man sollte es halt nicht uebertreiben, die Grauzone zwischen "Steueroptimierung" und "Steuerhinterziehung" ist schmal :) 

 

Ich wuerde aber als Einziehender unabhaengig von irgendwelchen Steuertricks trotzdem einen Mietvertrag haben wollen wegen:

vor 2 Stunden von slowandsteady:

Ich würde als Einziehender einen Mietvertrag wollen, sonst besteht die Gefahr von heute auf morgen plötzlich obdachlos zu sein, so habe ich bei Trennung immerhin noch die 6 (=3+3) Monate Kündigungsfrist für die erleichterte Kündigung nach BGB § 573 a.

Wenn man das mit der Miete unfair findet weil einer mehr verdient und man das ausgleichen will, kann man das ja immer noch anderweitig tun, zB indem der "reichere" die Lebensmittel einkauft oder das Auto unterhaelt. Sollte man halt darueber reden bevor man zusammenzieht :D 

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DarkBasti

Was soll ein Mietvertrag bringen? Das man das Recht hat seinem/seiner Ex auf die Nerven zu gehen?

Ich sehe da nichts erstrebenswertes drin.

Steuerliche Gestaltung mal abgesehen.

Wenn man Mieteinnamen hat, muss man sie versteuern. Wo ist da der positive Effekt?

 

Bei uns teilen wir in:

Dem das Haus gehört, zahlt alles ums Haus, Strom, Wasser, Abfall usw.

Der Andere zahlt Einkäufe, ihr. Lebensmittel. 

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 11 Minuten von DarkBasti:

Das man das Recht hat seinem/seiner Ex auf die Nerven zu gehen?

Damit man nicht nach dem Streit auf der Strasse sitzt, weil der Besitzer deine Kisten auf die Strasse gestellt hat und du obdachlos bist. Bzw. wenn er es trotzdem tut, du ihn dann auf Schadensersatz fuers Hotel o.ae. verklagen kannst. Man ist einfach besser abgesichert.

Natuerlich wird es i.d.R. dann im beidseitigen Interesse sein, den Mietvertrag schnellst moeglich aufzuheben, das geht ja mit einem Aufhebungsvertrag problemlos.

vor 11 Minuten von DarkBasti:

Wenn man Mieteinnamen hat, muss man sie versteuern. Wo ist da der positive Effekt?

Nein, muss man nicht: Mietvertrag zwischen Lebensgefährten | Steuern | Haufe

Zitat

Es liegt kein steuerrechtlich anzuerkennendes Mietverhältnis vor, wenn die Vermieterin die zur Hälfte vermietete Wohnung gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten und Mieter bewohnt.

[...]

Auch das FG München hat kürzlich entschieden, dass wegen des Zusammenlebens in einer Lebensgemeinschaft nicht ein zivilrechtlicher Mietvertrag, sondern die persönlichen Beziehungen der Partner die Grundlage des gemeinsamen Wohnens sind (FG München, Urteil v. 20.11.2017, 7 K 2023/1). Die als Miete bezeichneten Zahlungen seien somit als Beiträge zur gemeinsamen Haushaltsführung zu werten und führten nicht zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.

Man kann nichts absetzen, muss es aber immerhin dann auch nicht als Einnahme versteuern.

 

Nur, wenn man es wie oben beschrieben "fremdueblich" hintrickst, weil man die Wohnung sinnvoll aufteilen kann (Einliegerwohnung etc.). Was aber vermutlich auch eher Richtung Steuerhinterziehung geht, wenn man von Anfang an plant, das jeder beide Teile nutzt :) 

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Gast230807
vor 9 Minuten von DarkBasti:

Bei uns teilen wir in:

Dem das Haus gehört, zahlt alles ums Haus, Strom, Wasser, Abfall usw.

Der Andere zahlt Einkäufe, ihr. Lebensmittel. 

Das hört sich gut an, evtl. übernimmt Partner B einfach alle Nebenkosten inkl. GEZ, Internet und was sonst so einfällt. 

 

Denn bei Lebensmittel würde ich eher teilen wollen, da lädt man paar mal zu viel Gäste ein und schon entsteht ein Streit. 

 

vor 2 Minuten von slowandsteady:

Ein Mietvertrag in einer Beziehung ist schon strange, aber gut zu wissen das die Einnahmen nicht versteuert werden müssten. 

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HalloAktie

Manchmal bin ich froh, Single zu sein. Kann sich die zweite Person in solch einem Fall nicht einfach allgemein großzügig verhalten und z.B. Urlaub und andere große Ausgaben (Werkstatt, Haushaltsgeräte, Grundsteuer etc.) übernehmen? Wenn man das anfangs einmal abspricht, braucht es meines Erachtens keinen Ordner voller Verträge.

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hattifnatt
· bearbeitet von hattifnatt
vor 4 Stunden von PeterS:

Alternativ soll sie einfach

Interessant, wie hier automatisch davon ausgegangen wird, dass die zuziehende Person weiblich ist :-*

vor 4 Stunden von PeterS:

die Alternative das sie/er

Schon besser :P

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PKW
vor einer Stunde von hattifnatt:

dass die zuziehende Person weiblich ist

Bei einer Balz umwirbt das Männchen das Weibchen indem es versucht ihr zu imponieren. Entweder mittels Tanz, Gesang oder einem kunstvollen Nestbau.

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cjdenver
· bearbeitet von cjdenver
vor 17 Stunden von HalloAktie:

Manchmal bin ich froh, Single zu sein. Kann sich die zweite Person in solch einem Fall nicht einfach allgemein großzügig verhalten und z.B. Urlaub und andere große Ausgaben (Werkstatt, Haushaltsgeräte, Grundsteuer etc.) übernehmen? Wenn man das anfangs einmal abspricht, braucht es meines Erachtens keinen Ordner voller Verträge.

 

Mach dir keine Sorgen: Ich bin mir nicht sicher dass das hier vorgeschlagene Vorgehen üblich ist.

 

Der weit überwiegende Teil der Ehegemeinschaften hat solche Themen überhaupt nicht auf dem Radar. In meinem Bekanntenkreis sind es meist diejenigen die ein extremes Eigentumsgefälle zwischen den Partnern haben, und die oft wechselnde Partner haben - die haben solche Überlegungen weil sie schon vermuten dass die Partnerschaft nicht von Dauer sein könnte (meine zugegebenermaßen unsubstantiierte Vermutung).

 

Ob das intelligent ist oder nicht mag ich nicht einzuschätzen, jeder wie er will solange beide einverstanden sind (das ist bei den Betroffenen in meinem Bekanntenkreis auch nicht wirklich der Fall, daher vielleicht die typischerweise kurze Beziehungsdauer).

 

Aber von extern sagt sich vieles so einfach.

 

Jedenfalls solltest du nicht aufgrund dieser Diskussion Single bleiben wenn du es nicht so schon willst ;)

 

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Gast230807
vor 44 Minuten von cjdenver:

Mach dir keine Sorgen: Ich bin mir nicht sicher dass das hier vorgeschlagene Vorgehen üblich ist

Und was ist deiner Meinung nach in solchen Fällen üblich? 

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alsuna
vor 2 Stunden von cjdenver:

Ob das intelligent ist oder nicht mag ich nicht einzuschätzen, jeder wie er will solange beide einverstanden sind (das ist bei den Betroffenen in meinem Bekanntenkreis auch nicht wirklich der Fall, daher vielleicht die typischerweise kurze Beziehungsdauer).

Wenn man sich in dem Moment, in dem man zusammenzieht, die Frage, die in diesem Thread diskutiert wird, nicht zusammen besprechen kann und beide die Lösung fair finden, wird so eine Beziehung im Mittel vermutlich auch nicht von Dauer sein. 

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cjdenver
vor 49 Minuten von alsuna:

Wenn man sich in dem Moment, in dem man zusammenzieht, die Frage, die in diesem Thread diskutiert wird, nicht zusammen besprechen kann und beide die Lösung fair finden, wird so eine Beziehung im Mittel vermutlich auch nicht von Dauer sein. 

Das stimmt. Aber ob es zur Lösung schriftlicher Verträge bedarf? Ich weiß es nicht...

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cjdenver
vor 4 Stunden von Rick_q:

Und was ist deiner Meinung nach in solchen Fällen üblich? 

Wohl eher kein schriftlicher Mietvertrag, sonst würden wir ja nicht drüber diskutieren oder?

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kopfsalat23

Ich kenne ein Paar, dass die Situation nur informell geregelt hat. Sein Eigenheim, sie beteiligt sich an den Betriebskosten, zahlt aber keine Miete, trägt dafür aber mehr an laufenden Kosten.

Ob sie etwas für den Trennungsfall besprochen haben weiß ich nicht.

Er verdient etwas mehr als sie, hat aber auch höhere Kosten, wegen Unterhalt für Kinder aus einer vorigen Beziehung. Ist zwar sein Kaffee, aber sie hat zugleich auch kein Problem damit den Kindern mal extra was zu kaufen oder ein bisschen mehr vom Einkauf auch für die Kids zu übernehmen. 

 

In einem anderen Fall hat ein Paar zunächst auch keine Regelung gehabt, sie ist zu ihm gezogen, in sein Elternhaus, Eltern wohnen auch dort. Als sie dann aber ausgebaut haben hat sie einen Anteil im Grundbuch bekommen. Kinder und Ehe sind dann auch gefolgt.

 

Nach der Scheidung - er wollte die Ehe partout nicht mehr - ist dann tatsächlich er ausgezogen, sie hat ihn ausbezahlt (und wohnt noch immer mit den Schwiegereltern unter einem Dach). Die Böse ist sie aber nicht, er wollte sein ganzes altes Leben hinter sich lassen, inklusive Ehegattin, Kindern (kaum Kontakt), Job gekündigt, Kontakt zur gesamten restlichen Familie inklusive Eltern und Geschwistern abgebrochen. 

 

Sind natürlich nur anekdotische Beispiele, ich zumindest kenne kein Paar das so eine Konstellation schriftlich geregelt hat.

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Neverdo
Am 4.8.2023 um 13:46 von Rick_q:

Hallo zusammen,

wie würdet ihr es finanziell gerecht regeln bzw. wie regelt ihr es, wenn beide Partner gleich viel verdienen, Partner A eine eigene Immobilie hat und Partner B zu ihm zieht?

 

Vielen Dank 

Wenn ich Partner B wäre, würde ich meine Wohnung behalten, ich kann mir keine "Vertraglich geregelte" Verliebtheit vorstellen...

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cjdenver
· bearbeitet von cjdenver
vor 35 Minuten von Neverdo:

ich kann mir keine "Vertraglich geregelte" Verliebtheit vorstellen...

Schöne Zusammenfassung.

 

Das ganze fällt für mich auch unter "allgemeines Lebensrisiko", entweder es klappt oder es klappt nicht. Für den Fall dass es nicht klappt gibt es gesetzliche Rahmenregelungen.

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kopfsalat23
vor 48 Minuten von Neverdo:

ich kann mir keine "Vertraglich geregelte" Verliebtheit vorstellen...

Ich mir auch nicht.

 

Auf der anderen Seite übersehen aber auch viele, dass eine Eheschließung nicht nur die schöne Feier, das verliebte "ja" zueinander und ein tolles Hochzeitsfoto ist, sondern (auch) im Grunde eine vertragliche Regelung, die im Zweifelsfall ziemlich beinhart sein kann...

 

Von daher: also warum nicht bei einer Lebensgemeinschaft manche Punkte vertraglich regeln (obwohl das wohl die wenigsten tun)

 

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Ramstein
Am 4.8.2023 um 13:46 von Rick_q:

Hallo zusammen,

wie würdet ihr es finanziell gerecht regeln bzw. wie regelt ihr es, wenn beide Partner gleich viel verdienen, Partner A eine eigene Immobilie hat und Partner B zu ihm zieht?

 

Vielen Dank 

Ich frage mich, wieso es solche Fäden gibt.

  1. Der jeweilige TO kann sich die Antworten nicht selber denken.
  2. Der jeweilige TO sagt dann zu Partner/in: "Wir machen das so, weil es im WpF empfohlen wurde!"
  3. ???

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