piranha80 August 3, 2023 Hallo, ich habe untenstehenden Bausparvertrag. Nachdem ich letztes Jahr dann doch mal geheiratet habe, überlege ich, ob es sinnvoll wäre, die Einzahlung von 700,- auf 1.400,- zu verdoppeln, um dann 140,- Wohnungsbauprämie zu erhalten. Damit verkürzt sich selbstverständlich die Laufzeit, weil eher Zuteilungsreife erreicht wird. Auch würde ich versuchen, bei Zuteilungsreife die Einzahlungen einzustellen. Wie die LBS darauf reagiert, wird sich zeigen. Falls ich weiter das Minimum einzahlen muss, würde sich vielleicht der Mindestbetrag wieder eher anbieten, um länger von den Zinsen zu profitieren? Oder sollte ich einfach "kurz und heftig" die Zahlungen/Prämien maximieren und dann bei Erreichen der Bausparsumme alles entnehmen und in ein neues Vehikel investieren? Man merkt schon, ich habe keine Ahnung, wie man mit dem Vertrag sinnvoll umgehen und möglichst viel rausholen kann. Vielleicht habt ihr gute Ideen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar August 3, 2023 Darfst du überhaupt mehr einzahlen, Stichwort "Regelbesparung"? Erst bei der Kasse anfragen. Die können alles über dem Regelsatz ablehnen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
piranha80 August 3, 2023 · bearbeitet August 3, 2023 von piranha80 vor 3 Stunden von satgar: Darfst du überhaupt mehr einzahlen, Stichwort "Regelbesparung"? Erst bei der Kasse anfragen. Die können alles über dem Regelsatz ablehnen. Berechtigter Einwand. Aber tatsächlich erwarte ich da keine Probleme. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hilflos August 3, 2023 Wohnungsbauprämie gibt es nur 1x pro Vertrag. Wenn dann muss deine Frau einen eigenen Vertrag machen. Du musst den Regelsparbetrag zahlen und kannst den nicht jederzeit ändern wie du willst. Bei 2 % Guthabenzins (+0,5% Bonus) würde ich den ganz normal weiterlaufen lassen, ohne viel darüber nachzudenken. Bei Tagesgeld gibt´s mehr Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
piranha80 August 3, 2023 Ok, Danke. Zählen die Zinsen, die am Ende des Jahres in den Vertrag fließen als prämienbegünstigte Aufwendungen für das kommende oder das vergangene Jahr bzw. zählen sie überhaupt? Also, könnte ich die jährlichen Einzahlungen um die Zinsen reduzieren und trotzdem die komplette Wohnungsbauprämie erhalten? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
piranha80 August 3, 2023 · bearbeitet August 3, 2023 von piranha80 vor 2 Stunden von hilflos: Wohnungsbauprämie gibt es nur 1x pro Vertrag "Als Wohnungsbauprämie erhalten Sie 10 Prozent auf die im Jahr eingezahlten Beiträge. Wenn Sie zum Beispiel als alleinstehende Person 700 Euro auf den Bausparvertrag überweisen, schenkt Ihnen der Staat 70 Euro pro Jahr. Bei Paaren, die 1.400 Euro einzahlen, kommen 140 Euro vom Staat dazu." Daraus habe ich geschlossen, dass nach Heirat erhöhte Zahlungen/Prämie für einen bereits bestehenden Vertrag möglich sind. vor 2 Stunden von hilflos: Du musst den Regelsparbetrag zahlen und kannst den nicht jederzeit ändern wie du willst. Das muss wohl nicht so sein, da der Vertrag zB 15 Jahre ohne Murren gar nicht bespart wurde. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu August 3, 2023 · bearbeitet August 3, 2023 von chirlu vor 2 Stunden von piranha80: Zählen die Zinsen, die am Ende des Jahres in den Vertrag fließen als prämienbegünstigte Aufwendungen für das kommende oder das vergangene Jahr bzw. zählen sie überhaupt? Ja, für das Jahr, in dem sie gezahlt wurden. vor 13 Minuten von piranha80: Daraus habe ich geschlossen, dass nach Heirat erhöhte Zahlungen/Prämie für einen bereits bestehenden Vertrag möglich sind. Wenn du genügend einzahlst, schon. Ob du genügend einzahlen darfst, musst du mit der Bausparkasse klären. vor 13 Minuten von piranha80: der Vertrag zB 15 Jahre ohne Murren gar nicht bespart Das Murren könnte noch kommen, falls die Bausparkasse dich einmal loswerden wollen sollte. Oft kann sie nach den Bedingungen beispielsweise die Nachzahlung auf einen Schlag verlangen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar August 3, 2023 vor 2 Stunden von hilflos: Wohnungsbauprämie gibt es nur 1x pro Vertrag. Wenn dann muss deine Frau einen eigenen Vertrag machen. Die Frage des TO ist aber durchaus berechtigt. Ich lese das zumindest nirgends so raus, wie du es beschreibst. Bei der Rüruprente kann der förderfähige Beitrag auch nur von einem der Partner eingezahlt werden oder der Sparerpauschbetrag auch nur von einem Ehepartner ausgeschöpft werden und der andere hat 0 €. Mich würde daher wirklich interessieren, ob du tatsächlich hier recht hast, dass je Ehepartner 70€ möglich sind, aber nicht ein Ehepartner auch 140€ bekommen kann. Rein von der Logik vieler anderer, ähnlicher von mir geschilderter Fälle, wäre es hier dann nicht möglich. Würde mich erstmal wundern. Finde aber im Internet aber auch nichts konkreteres dazu. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu August 3, 2023 vor 3 Minuten von satgar: Mich würde daher wirklich interessieren, ob du tatsächlich hier recht hast, dass je Ehepartner 70€ möglich sind, aber nicht ein Ehepartner auch 140€ bekommen kann. Nein, hat nicht recht. § 3 Abs. 2 WoPG: Zitat Die Aufwendungen des Prämienberechtigten sind je Kalenderjahr bis zu einem Höchstbetrag von 700 Euro, bei Ehegatten (Absatz 3) zusammen bis zu 1400 Euro prämienbegünstigt. Die Höchstbeträge stehen den Prämienberechtigten gemeinsam zu (Höchstbetragsgemeinschaft). Deswegen muss bei Verheirateten auch der Ehepartner den Prämienantrag mit unterschreiben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
piranha80 August 3, 2023 Danke, Chirlu. Sehe ich das auch richtig, dass man Wohnungsbauprämie über die Vertragslaufzeit max. 10 Jahre beantragen kann? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ananbt August 3, 2023 Wohnungsbauprämie bekommt ihr nur wenn das zu versteuernde Einkommen unter 35k liegt oder bei verheirateten unter 70k. Andernfalls wird es die Bausparkasse wieder zurück fordern. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu August 3, 2023 · bearbeitet August 3, 2023 von chirlu vor einer Stunde von piranha80: max. 10 Jahre Es gibt da keine Begrenzung. Nur in bestimmten Fällen, bei denen die Prämie ausgezahlt wird, ohne dass sie wohnwirtschaftlich verwendet werden muss, gibt es nur die Prämie der letzten sieben Jahre. vor 24 Minuten von ananbt: Andernfalls wird es die Bausparkasse wieder zurück fordern. Das muss sie nicht, weil das Finanzamt die Prämie dann gar nicht erst festgesetzt hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
piranha80 August 3, 2023 Sehr gute Infos, Danke. Gesetzt den Fall, die LBS hat nichts gegen eine Erhöhung einzuwenden: Sollte ich das machen? Dadurch würde ich schneller die Bausparsumme erreichen. Oder so belassen und über längere Jahre die Zinseszinsen mitnehmen, oder ist das Jacke wie Hose, weil Vorteil am Ende im Promillebereich? Kann mir das mathematisch nicht ad hoc vorstellen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
piranha80 August 4, 2023 · bearbeitet August 4, 2023 von piranha80 Habe versucht, es zu berechnen. Variante A) 700,- p.a. Einzahlungen bis Ende 2032: 7.000,- WoP bis Ende 2032: 700,- Kumulierte Zinsen bis Ende 2032 nach Steuern (26,73%): 1.572,- Gesamtbestand bis Ende 2032: 12.998,- --------------------------------- Variante B) 1400,- p.a. (im letzten Jahr Reduzierung auf 550,-) Einzahlungen bis Ende 2028: 7.550,- WoP bis Ende 2028: 685,- Kumulierte Zinsen bis Ende 2028 nach Steuern (26,73%): 1.007,- Gesamtbestand bis Ende 2028: 12.968,- Ich tendiere dazu Variante B anzustreben, um im Anschluss weniger Opportunitätskosten zu haben. Die 500,- Zinseszins wiegen die vier verlorenen Jahre nicht auf. Man könnte noch überlegen, ob Einzahlungen bis 10k gemacht werden, danach alle Einzahlungen stoppen und 10 Jahre bis zur Zwangskündigung nur noch Zinsen sammeln. Aber der Unsicherheitsfaktor, ob die LBS das hinnimmt, bleibt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag