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Quasan

Ehepaar: Überweisungen zwischen Einzelkonten & Gemeinschaftskonten = Schenkungen?

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jakysskibo

Ich habe sehr lange über diese Thematik recherchiert (Google, Bing, DuckDuckGo), aber keine Details gefunden, obwohl es eigentlich Millionen von Paaren betreffen sollte. Konkret geht es darum, wie bei Einzahlungen auf ein Gemeinschaftskonto oder Gemeinschaftsdepot die Schenkungen berechnet werden. Zum Teil widersprechen sich sogar die Fachseiten/Steuerkanzleien.

 

1. Möglichkeit: Angenommen A überweist 10.000 € Gehalt auf das Gemeinschaftskonto und B 5000€. Zählt dann hier das Delta 7500€? Also B wird um 2500€ bereichert. Daher besteht nur eine Schenkung von A nach B in Höhe von 2500€.

 

2. Möglichkeit: Da A 10.000€ überwiesen hat, und auf dem Gemeinschaftskonto die Vermögensverhältnisse 50:50 sind, findet eine Schenkung von 5000€ von A nach B statt. Zusätzlich weil B 5000€ überwiesen hat, eine Schenkung von B nach A in Höhe von 2500€. Die Gesamtsumme an Schenkungen in diesem Fall beträgt 7500€, und muss versteuert werden, falls der Freibetrag bereits überschritten ist.

 

Welche Möglichkeit ist die richtige? Und falls 1.) die richtige ist, wann ist eine Aufsaldierung überhaupt möglich? Nur bei Einzahlungen im gleichen Monat, gleicher Typ, oder kann man die Einzahlungen der letzten 10 Jahren gegeneinander aufaddieren?

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase
vor 3 Stunden von jakysskibo:

1. Möglichkeit: Angenommen A überweist 10.000 € Gehalt auf das Gemeinschaftskonto und B 5000€. Zählt dann hier das Delta 7500€? Also B wird um 2500€ bereichert. Daher besteht nur eine Schenkung von A nach B in Höhe von 2500€.

 

2. Möglichkeit: Da A 10.000€ überwiesen hat, und auf dem Gemeinschaftskonto die Vermögensverhältnisse 50:50 sind, findet eine Schenkung von 5000€ von A nach B statt. Zusätzlich weil B 5000€ überwiesen hat, eine Schenkung von B nach A in Höhe von 2500€. Die Gesamtsumme an Schenkungen in diesem Fall beträgt 7500€, und muss versteuert werden, falls der Freibetrag bereits überschritten ist.

Wenn A 10.000 Euro aus seiner Einkommenssphäre auf ein Gemeinschaftsdepot überweist, dann gehören danach 5000 dem Ehepartner und umgekehrt gehören aus der Überweisung des anderen dann 2500 dem erstgenannten.

Die Frage vorab wäre, welcher Ehevertrag gilt, denn bei Gütergemeinschaft gehört den Ehepartnern eh schon alles gemeinsam.

 

Ohne Vereinbarung kann man nicht von einer Verkürzung der Zahlungswege per Saldierung ausgehen. Da dies aber formlos vereinbart werden kann, läuft es dann auf Variante 1 hinaus. Zumindest bis die beiden sich in einem Rosenkrieg verzetteln. Denn dann kann derjenige, der sich auf eine mündliche Vereinbarung beruft, dies selten beweisen. 

 

Soweit das Gemeinschaftskonto für die gemeinsame Lebensführung gebraucht wird, liegt gar keine Schenkung vor, denn im Eheversprechen haben sich die beiden zugesichert, dass sie füreinander aufkommen.

 

Dein Fall 2 ist falsch. Es sind zwei Schenkungen. A schenkt B 5000 und B schenkt A 2500. Die addieren sich nicht, da es unterschiedliche Beschenkte sind, jeder hat "seine" Freibeträge.

Und das alles wird Geschichte, wenn die beiden z.B. den Ehevertrag ändern, z.B. von Zugewinngemeinschaft zu Gütertrennung (inkl. Zugewinnausgleich wegen Beendigung der Zugewinngemeinschaft) und tags darauf wieder eine neue Zugewinngemeinschaft begründen. (sog. Güterstandsschaukel). Alles, was im Wege des Zugewinnausgleichs "abgerechnet" wird, ist keine Schenkung und der Spielraum besteht darin, dass man für die Ausgleichsberechnung ein Inventar des Anfangsbestands vorlegt oder nicht. Aber damit geht man zu einem spezialisierten RA/StB.

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jakysskibo
13 hours ago, MeinNameIstHase said:

Ohne Vereinbarung kann man nicht von einer Verkürzung der Zahlungswege per Saldierung ausgehen. Da dies aber formlos vereinbart werden kann, läuft es dann auf Variante 1 hinaus. Zumindest bis die beiden sich in einem Rosenkrieg verzetteln. Denn dann kann derjenige, der sich auf eine mündliche Vereinbarung beruft, dies selten beweisen. 

Ist überhaupt eine separate Vereinbarung notwendig, oder ergibt sich das nicht konkludent daraus, dass beide Teile einzahlen und mit ihren Unterschriften für das Gemeinschaftskonto bestätigt haben, dass beiden Parteien die Zahlungen 50/50 gehören?

1 minute ago, jakysskibo said:

Ist überhaupt eine separate Vereinbarung notwendig, oder ergibt sich das nicht konkludent daraus, dass beide Teile einzahlen und mit ihren Unterschriften für das Gemeinschaftskonto bestätigt haben, dass beiden Parteien die Zahlungen 50/50 gehören?

Und falls das im Rosenkrieg dann doch eine solche Vereinbarung vom Partner angezweifelt wird, schadet sich der betroffene Partner ja nur selber und müsste eventuell Schenkungssteuer nachzahlen.

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase
vor 27 Minuten von jakysskibo:

Ist überhaupt eine separate Vereinbarung notwendig, oder ergibt sich das nicht konkludent daraus, dass beide Teile einzahlen und mit ihren Unterschriften für das Gemeinschaftskonto bestätigt haben, dass beiden Parteien die Zahlungen 50/50 gehören?

Das regelt nur, dass der Besitz des Kontos gemeinschaftlich ist. Zahlt A ein, dann wird B hälftig Eigentümer über die eingezahlte Summe. Was man aber braucht ist eine schuldrechtliche Vereinbarung zwischen A und B, dass B sich gegenüber A zum Ausgleich verpflichtet, z.B. indem es ebenfalls eine Summe einzahlt. Solange B nicht einzahlt, baut sich eine schuldrechtliche Verpflichtung auf und damit werden die Einzahlungen nicht zu einer Schenkung. Wohlgemerkt, es geht nicht darum, dass B mit Frist diese Verpflichtung erfüllen muss, sondern nur darum, dass sie existiert.
Im Grunde etwas ähnliches wie bei Kapitalkonten einer Personengesellschaft.

 

vor 27 Minuten von jakysskibo:

Und falls das im Rosenkrieg dann doch eine solche Vereinbarung vom Partner angezweifelt wird, schadet sich der betroffene Partner ja nur selber und müsste eventuell Schenkungssteuer nachzahlen.

Wenn der eine doppelt so viel einzahlt wie der andere, besteht ein Überhang für eine Partei. Das kann dazu führen, dass eine Partei noch im Freibetrag ist, die andere nicht (oder einfach weniger SchSt zahlen müsste). Eine Besonderheit des Rosenkriegs ist, dass u.U. eine Partei selbst Schaden hinnimmt, wenn sie den anderen umso mehr schädigen kann. Es reicht ja, wenn solche Dinge dann als Verhandlungsmasse genutzt werden, um auf anderen Themenfeldern Vorteile zu "erhandeln".

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