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Christianz

Sparzinsen mit Verlusttopf Sonstige verrechnen

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Christianz

Hallo zusammen,

 

wisst ihr, ob Sparzinsen vom Tagesgeld mit Verlusttopf Sonstige verrechnet werden kann? Ich habe durch Optionsscheine Verlust gemacht, wird die Bank den Verlust mit den Sparzinsen automatisch verrechnen? Wenn nicht, kann man mit einer Verlustbescheinigung in der Steuererklärung verrechnen lassen?  

 

Vielen Dank!

 

Christianz

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chirlu
vor 5 Minuten von Christianz:

wisst ihr, ob Sparzinsen vom Tagesgeld mit Verlusttopf Sonstige verrechnet werden kann?

 

Ja, weiß ich.

 

(Und die Antwort ist auch Ja.)

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Christianz
vor 4 Minuten von chirlu:

 

Ja, weiß ich.

 

(Und die Antwort ist auch Ja.)

Wird die Bank automatisch verrechnen? Oder muss man in Steuerklärung machen?

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odensee
vor 1 Minute von Christianz:

Wird die Bank automatisch verrechnen? Oder muss man in Steuerklärung machen?

Wenn es bei derselben Bank ist: Ja. Nein.

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Kastor

Das geht aber nur bis zur Obergrenze von 20.000 EUR p.a. (§ 20 Absatz 6 Satz 6 EStG), @Christianz. Ansonsten erfolgt ein Verlustvortrag. Dieses steuerliche Konto führt die Bank im Übrigen automatisch fort; der restliche Verlust wird zu Jahresbeginn in den Verrechnungstopf eingebucht.

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odensee
vor 11 Minuten von Kastor:

Das geht aber nur bis zur Obergrenze von 20.000 EUR p.a. (§ 20 Absatz 6 Satz 6 EStG),

Sicher, dass das auch für Optionsscheine gilt?

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Kastor
vor 10 Minuten von odensee:

Sicher, dass das auch für Optionsscheine gilt?

Ja, wenn ich § 20 Absatz 6 Satz 5 EStG sage und mich nicht vertippe.

 

Danke, stiller Gesellschafter!

:prost:

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chirlu
vor 3 Minuten von Kastor:
vor 17 Minuten von odensee:

Sicher, dass das auch für Optionsscheine gilt?

Ja

 

Solltest du aber nicht sein, denn es ist falsch.

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Kastor

@chirlu und @odensee, ich hatte das in anderer Erinnerung. Danke für eure Richtigstellung.

 

"Zertifikate und Optionsscheine gehören nicht zu den Termingeschäften, vgl. Rn. 8 f." Aus dieser Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Abgeltungsteuer/2022-05-19-einzelfragen-zur-abgeltungsteuer.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 9

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ANDREJ_
Am 24.7.2023 um 20:45 von Kastor:

Das geht aber nur bis zur Obergrenze von 20.000 EUR p.a. (§ 20 Absatz 6 Satz 6 EStG), @Christianz

Diese Obergrenze gilt aber pro Person. Also kann die Bank das nicht selber ausgleichen, weil der Kunde ja noch Depots bei anderen Banken haben könnte. Der Verlustausgleich geht also nur über das Finanzamt.

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Taxadvisor
Am 24.7.2023 um 21:24 von Kastor:

@chirlu und @odensee, ich hatte das in anderer Erinnerung. Danke für eure Richtigstellung.

 

"Zertifikate und Optionsscheine gehören nicht zu den Termingeschäften, vgl. Rn. 8 f." Aus dieser Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Abgeltungsteuer/2022-05-19-einzelfragen-zur-abgeltungsteuer.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 9

Bei Optionsscheinen ist aber u.U. § 20 Abs. 6 Satz 6 EStG einschlägig, wenn ein wertloser Verfall erfolgt.

 

Gruß

Taxadvisor

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase
vor 2 Stunden von Taxadvisor:

Bei Optionsscheinen ist aber u.U. § 20 Abs. 6 Satz 6 EStG einschlägig, wenn ein wertloser Verfall erfolgt.

 

Am 24.7.2023 um 11:07 von Christianz:

wisst ihr, ob Sparzinsen vom Tagesgeld mit Verlusttopf Sonstige verrechnet werden kann?

 

Wenn die Bank den Verlust in den Verlusttopf "Sonstige" eingestellt hat, ist die Frage beantwortet. Dann ist er unbeschränkt verrechenbar. Sonst würde die Bank ihn nicht in den Topf einstellen, sondern als "via Steuererklärung beschränkt verrechenbar" gesondert in der Steuerbescheinigung ausweisen mit Hinweis auf § 20 Abs. 6 Satz 6 EStG. 

Das kann man unterjährig im Verlusttopf schon sehen bzw. auf der Abrechnung.

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