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piccolo88

Wechsel in PKV, Empfehlung Tarif, Angestellter 35J

Empfohlene Beiträge

Okabe
vor 7 Minuten von DancingWombat:

Muss man ja nicht. 

Stimmt, hab ich ja auch nicht gesagt ;-)

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flip123
vor 5 Stunden von s1lv3r:

 

Ja, klar. Ist ein günstiger Tarif bei der Hansemerkur (KVS1) und junges Einstiegsalter (damals Anfang/Mitte 20 - lang ist es her :lol:):

 

Abschluss Ende 2014:

KV 178,59 €

PV 17,46 €

Gesamt 196,05 €

 

Letzte Erhöhung zum 01.01.23:

KV 279,03 €

PV 59,61 €

Gesamt 338,64 €

 

 

Okay, das ist aber auch hart von Hanse Merkur angesetzt. Wie schon einer geschrieben hat, das ist einfach nur dreist von Seiten der Krankenkasse so etwas anzubieten. Es ist klar, dass solche Niedrigpreise nicht langfristig halten können. Es hat ja schon einer den FAZ-Bericht dazu verlinkt. Die Versicherung zahlt bei dir die ganze Zeit drauf.

Auch wenn das ein Einstiegstarif ist, das ist ein Drittel des GKV-Höchstbetrags. Da werden weitere Beitragsanpassungen folgen, wenn du nicht in einen Toptarif wechseln willst. Mal abgesehen davon, dass du deine Rückstellungen dann auch nicht proportional angepasst hast. Also im Alter wird's dann noch teuerer.

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Peter Wolnitza
· bearbeitet von Peter Wolnitza
vor 13 Stunden von Okabe:

Bei der GKV ist man halt eher ausgeliefert, dafür wird einem aber auch nichts angedreht, zumindest weniger.

Ironie ON: Genau, deswegen werden in Deutschland ja auch im Vergleich zu anderen vergleichbaren Ländern Soviel unnötige künstliche Hüften ein gebaut oder Ballon Dillatationen  in den Herzkranzgefässen durchgeführt ... weil dem Kassenpatienten nix aufgeschwätzt wird? IRONIE OFF

Beschäftige Dich mal ne halbe Stunde mit dem Thema "Blutige Entlassung" und "Fallpauschalen" .. dann wirst Du merken, dass den GKV Patienten noch nie soviel unnützes Zeug verkauft wurde, wie in den letzten Jahren.

 

Ist beim PKV Patienten (=Selbstzahler) zwar auch kaum weniger, aber ich habe, als aufgeklärter und mündiger Patient wenigstens die Option einer anderen Meinung. Für andere ist PKV eh nicht geeignet.

vor 14 Stunden von Kastor:

Ich bevorzuge es, auf einen weiteren Punkt einzugehen: Stabilisierung des Beitrags.

 

Die Krankenversicherer sind verpflichtet, zwischen 21 und 60 Jahren des gesetzlichen Vorsorgezuschlag zu erheben (§ 149 VAG). Der Zuschlag muss beitragsstabilisierend und ab 80 beitragssenkend verwendet werden (§ 150 Abs. 3 VAG). Außerdem haben fast alle Versicherten einen Krankentagegeldtarif, der mit Rentenbeginn entfallen kann.

Somit ist es nicht verwunderlich, dass ein 82-Jähriger weniger als den Höchstbeitrag der GKV bezahlt.

Ich zitiere mich mal selber - aus meinem Post:

 

vor 21 Stunden von Peter Wolnitza:

OHNE 10% gesetzlichen Zuschlag .. den gabs damals noch nicht und er wollte ihn auch nachträglich nicht rein haben.

Hat damit also grad gar nix zu tun.

Ist das Ergebnis der

- richtigen Gesellschaftsauswahl,

- der richtigen Tarife und

- der richtigen Strategie.

Mehr brauchts dazu im Prinzip nicht.

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yuser
vor 7 Minuten von Peter Wolnitza:

mündiger Patient wenigstens die Option einer anderen Meinung.

Die habe ich unabhängig ob PKV oder GKV, sonst kannst direkt einpacken ;-) 

Im Ernst, als GKV-Patient kann ich auch „Nein“ sagen. Sehe ich auf dem Röntgenbild dass da kein Knorpel mehr ist, dann bin ich froh, eine Hüfte zu bekommen und die Schmerzen los zu haben. Man muss halt in der Lage sein seinen Kopf zu benutzen und in Diskussion zu gehen. 

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Monachus

@Peter: Trotzden erscheint mir der Beitrag für jemanden, der mit erst 47 in die PKV gewechselt ist, ziemlich niedrig (vorausgesetzt, wir verstehen unter Top-Tarifen ungefähr das Gleiche). Ich bin mit 32 gewechselt und bezahle ungefähr das Gleiche (der Vergleichbarkeit wegen habe ich bei mir die Beiträge für das Krankentagegeld und gesetzlichen Zuschlag abgezogen). Auch wenn meine Tarife vermutlich etwas leistungsstärker sind, kann das nicht die Erklärung sein.

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 4 Stunden von Peter Wolnitza:

aber ich habe, als aufgeklärter und mündiger Patient wenigstens die Option einer anderen Meinung.

Man kann auch als GKV-Patient eine zweite Meinung einholen, zumindest vor einigen (explizit aufgelisteten) Eingriffen. Weiß nicht, ob jetzt eine Hüft-OP dabei ist. Ablehnen kann man aber auch als GKV-Patient Eingriffe. 

Zudem muss man dem Arzt auch als PKV-Patient insofern vertrauen, dass ein erhebliches Wissen- und Erfahrungsgefälle besteht. Der Arzt hat jeden Tag 5 Patienten, bei denen er "neue Hüfte ja/nein" entscheiden muss, ich kann nur meine eigene Diagnosen und Ergebnisse einsehen, ein bisschen googeln und habe bestenfalls noch ein paar anekdotische Erfahrungen.

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Manticore
· bearbeitet von Manticore

Aus Interesse habe ich, nachdem ich hier gelesen habe, auch mal meine Daten aus den Versicherungsscheinen abgetippt:

Ist allerdings ein Beamtentarif (Beihilfe). (Versicherungsabdeckung, Altersrückstellungen etc.) Er beruht auf einer Berechnung von 50% Beihilfe bei Pension. Aus Interesse habe ich die damals abgeschlossene Pflegezusatzversicherung mit aufgetippt. Dort hat sich eine massive Steigerung ergeben. Da sie auf einem reinen Geldbetrag pro Pflegestufe beruht, hätte sich eigentlich keine Änderung ergeben dürfen (außer Verzinsung und durchschnittliches Lebensalter verändern sich). Allerdings gab es die Reform mit mehr Pflegestufen, die man ja zum Teil auch eher/leichter erreicht. (5 statt 3).

 

Abgeschlossen mit 22 Jahren in 2015. Die Erhöhungen sind schon ordentlich 5% in der KV und 5,9% bei Betrachtung von KV/PV zusammen.

 

edit: Man muss bei der Pflegezusatzversicherung ergänzen. Dass es zum Teil Dynamiken gab. Bei Abschluss war der monatlich gezahlte Betrag bei der höchsten Pflegestufe 1000 €. Jetzt liegt er bei 1120€.

Beitragsentwicklung SDK.jpg

Beitragsentwicklung SDK.png

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Peter Wolnitza
· bearbeitet von Peter Wolnitza
vor 53 Minuten von slowandsteady:

Man kann auch als GKV-Patient eine zweite Meinung einholen, zumindest vor einigen (explizit aufgelisteten) Eingriffen. Weiß nicht, ob jetzt eine Hüft-OP dabei ist. Ablehnen kann man aber auch als GKV-Patient Eingriffe. 

Zudem muss man dem Arzt auch als PKV-Patient insofern vertrauen, dass ein erhebliches Wissen- und Erfahrungsgefälle besteht. Der Arzt hat jeden Tag 5 Patienten, bei denen er "neue Hüfte ja/nein" entscheiden muss, ich kann nur meine eigene Diagnosen und Ergebnisse einsehen, ein bisschen googeln und habe bestenfalls noch ein paar anekdotische Erfahrungen.

vor 57 Minuten von yuser:

Die habe ich unabhängig ob PKV oder GKV, sonst kannst direkt einpacken ;-) 

Im Ernst, als GKV-Patient kann ich auch „Nein“ sagen. Sehe ich auf dem Röntgenbild dass da kein Knorpel mehr ist, dann bin ich froh, eine Hüfte zu bekommen und die Schmerzen los zu haben. Man muss halt in der Lage sein seinen Kopf zu benutzen und in Diskussion zu gehen. 

Der bessere Arzt (den man durchaus finden kann: Internet, Portale, andere Ärzte etc.) hilft Dir als Kassenpatient aber nichts, weil Du a) nicht entscheiden kannst, in welches Krankenhaus Du kommst und b) der Dienstplan des Krankenhauses entscheidet, wer da jetzt an Dir rum bastelt und schnippelt.

Darum gehts doch letzten Endes: Optionen zu haben und nicht Marionette in einem System sein und darauf vertrauen, dass andere (Politik, Ärzteverbände, Landesärztekammern, Landesverbände, Landesausschüsse, IQWIG, GBA etc. etc) schon entscheiden werden, was das richtige für mich ist und was bezahlt wird...  

vor einer Stunde von Monachus:

@Peter: Trotzden erscheint mir der Beitrag für jemanden, der mit erst 47 in die PKV gewechselt ist, ziemlich niedrig (vorausgesetzt, wir verstehen unter Top-Tarifen ungefähr das Gleiche). Ich bin mit 32 gewechselt und bezahle ungefähr das Gleiche (der Vergleichbarkeit wegen habe ich bei mir die Beiträge für das Krankentagegeld und gesetzlichen Zuschlag abgezogen). Auch wenn meine Tarife vermutlich etwas leistungsstärker sind, kann das nicht die Erklärung sein.

Ist doch egal, ob der mit 20 oder 40 in die PKV wechselt.

Und nein: Universa alte Bausteintarife sind nicht leistungsstärker als Axa Vital750 + Z100S (mal abgesehen vom höheren Selbtsbehalt - aber das hat wieder was mit der richtigen Strategie zu tun.) Da gibts nicht viele Unterschiede.

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Kastor
vor 3 Stunden von Peter Wolnitza:

Hat damit also grad gar nix zu tun.

Ist das Ergebnis der

- richtigen Gesellschaftsauswahl,

- der richtigen Tarife und

- der richtigen Strategie.

Mehr brauchts dazu im Prinzip nicht.

Hallo @Peter Wolnitza, tut mir leid, aber da muss ich dir widersprechen. Ich bin kein Freund von diesen zugespitzten Verkürzungen.

 

Im Fall deines Versicherten ist es so, dass er, als der gesetzlich Zuschlag zum 01.01.2000 eingeführt wurde, bereits im 59. Lebensjahr war und somit hätte der gesetzliche Zuschlag maximal zwei Jahre erhoben werden können. Du hast gesagt, dass er den nachträglichen Einschluss abgelehnt hat und so hatte er wahrscheinlich auch keinen Beitragsentlastungstarif. Das erschließt sich logischerweise.

 

Der gesetzliche Zuschlag wirkt bei den Tarifen umso mehr, je höher (= teurer) die Beitragsbestandteile (ambulant, stationär, Zahn, gleich ob es ein Bausteintarif ist oder nicht) sind, auf die er erhoben wird. Dies führt zu höheren Rückstellungen.

 

Meine Schlussfolgerung kann sich im Fall deines Versicherten nur auf den Krankentagegeldtarif beziehen. Der ist nämlich entfallen. Auch das ergibt sich unmittelbar.

 

Was wir nicht angesprochen hatten, war die Bisex-Kalkulation, die auch für deinen Versicherten gilt und auch noch heute wirkt. Beispielsweise führen die geringere Lebenserwartung und die ausbleibende Schwangerschaft bei Männern c.p. zu geringeren Nettoprämien. Die Unisex-Tarife sind für Männer teurer als in der Bisex-Welt (und gerechterweise nun für Frauen billiger).

 

Der "richtige" Tarif, die "richtige" Gesellschaft und die "richtige" Strategie sind aus Sicht des Versicherten

  • ein Leistungsniveau, das sich der Kunde wünscht,
  • eine passende Wahl des Selbstbehalts (weniger SB = i.d.R. absolut höhere Rückstellungen), ggf. verbunden mit Optionsrechten in den Versicherungsbedingungen,
  • ein gutes, belastbares Bedingungswerk (ist da nämlich nicht so, drohen für den Versicherer mehr Kopfschäden und für den Versicherten höhere Beitragsanpassungen),
  • die initiale Kalkulation des Tarifs,
  • das Kompetenzniveau der Risikoprüfung (initialer Schutz des Kollektivs) und
  • die Anlagepolitik und der -erfolg des Versicherers bei den Altersrückstellungen.

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yuser
· bearbeitet von yuser
vor 2 Stunden von Peter Wolnitza:

Darum gehts doch letzten Endes: Optionen zu haben und nicht Marionette in einem System sein

Ich bin bei Dir. Man weiß nie was das System für Einschränkungen bekommen wird oder in welche Richtung sich alles entwickeln wird - die Erfahrung zeigt, leider, eher nicht zum besseren.

 

vor 2 Stunden von Peter Wolnitza:

hilft Dir als Kassenpatient aber nichts, weil Du a) nicht entscheiden kannst, in welches Krankenhaus Du kommst und b) der Dienstplan des Krankenhauses entscheidet, wer da jetzt an Dir rum bastelt und schnippelt.

Ich will nicht spitzfindig sein aber: stationärer Ergänzungstarif, sowie im ambulanten Bereich die Umstellung auf das Kostenerstattungsverfahren — doch, ich kann das zum Glück entscheiden :-) Ja, ich weiß… kostet Geld, mehr als ein Vollkostentarif aktuell aber bei mir ist der Zug für Anpassungen dahingehend abgefahren. Deshalb bin ich aktuell froh auf der Leistungsseite, trotz GKV, steuern zu können. Privatklinik als Einschränkung, damit kann ich leben.

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chirlu
vor 2 Minuten von Kastor:

auf den Krankentagegeldtarif beziehen. Der ist nämlich entfallen.

 

Falls es ihn gab. :-*

 

vor 3 Minuten von Kastor:

die Bisex-Kalkulation, die auch für deinen Versicherten gilt und auch noch heute wirkt. Beispielsweise führen die geringere Lebenserwartung und die ausbleibende Schwangerschaft bei Männern c.p. zu geringeren Nettoprämien.

 

Speziell die Schwangerschaftskosten wurden schon unter Bisex herausgerechnet und gleichmäßig aufgeteilt. Andererseits ist es unter Unisex immer noch so, dass die Tarife stark unterschiedliche Männer-/Frauenanteile haben, weil es z.B. unter privat krankenversicherten Selbständigen mehr Männer als Frauen gibt.

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Kastor
vor 3 Stunden von Manticore:

Aus Interesse habe ich, nachdem ich hier gelesen habe, auch mal meine Daten aus den Versicherungsscheinen abgetippt:

Ist allerdings ein Beamtentarif (Beihilfe).

Ist die SDK dein Versicherer, @Manticore?

 

vor 20 Minuten von chirlu:

Andererseits ist es unter Unisex immer noch so, dass die Tarife stark unterschiedliche Männer-/Frauenanteile haben, weil es z.B. unter privat krankenversicherten Selbständigen mehr Männer als Frauen gibt.

Der Vorteil von Unisex ist, dass größere Versichertenkollektive entstehen; Frauen und Männer sind nun gemeinsam im Risikotransfer.

Die Selbständigen sind - Ärztetarife und andere Spezialitäten ausgenommen - in denselben Tarifen versichert wie Angestellte, @chirlu. Auch bei den Angestellten gibt es einen Männerüberhang. Das Kollektiv der Beihilfetarife ist dabei viel ausgeglichener. Meintest du das?

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chirlu
Gerade eben von Kastor:

Die Selbständigen sind - Ärztetarife und andere Spezialitäten ausgenommen - in denselben Tarifen versichert wie Angestellte

 

Nicht unbedingt, weil sich für beide Gruppen unterschiedliche Selbstbehalte und Beitragsrückerstattungssysteme lohnen (können). Aber stimmt, bei Angestellten über der JAEG überwiegen auch Männer.

 

vor 4 Minuten von Kastor:

Das Kollektiv der Beihilfetarife ist dabei viel ausgeglichener. Meintest du das?

 

Ja.

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 3 Stunden von Peter Wolnitza:

Der bessere Arzt (den man durchaus finden kann: Internet, Portale, andere Ärzte etc.) hilft Dir als Kassenpatient aber nichts, weil Du a) nicht entscheiden kannst, in welches Krankenhaus Du kommst und b) der Dienstplan des Krankenhauses entscheidet, wer da jetzt an Dir rum bastelt und schnippelt.

Jameda bzw. Google Bewertungen etc. halte ich für herzlich ungeeignet, die fachliche Kompetenz eines Arztes zu beurteilen. Da wird eher die Wartezeit bewertet.  Mir ist im Zweifelsfall ein "Dr House" (d.h. medizinisch kompetent, aber menschlich inakzeptabel) lieber als ein Arzt, der mich zwar gleich dran nimmt und freundlich begrüßt, aber fachlich inkompetent ist. Letzterer hat aber wahrscheinlich im Internet bessere Bewertungen als ein "Dr House".

 

Geht es nach Google Maps, müsste ich für meine Krankheiten zum Heilpraktiker um die Ecke, der hat nämlich 5.0 Sterne bei 44 Bewertungen auf Google - sämtliche Kassen- und Privatärzte in der Gegend haben nur irgendwas mit 3.X bis 4.X... Aber ist auch logisch, wer geht schon zum Heilpraktiker, wenn er nicht vorher schon überzeugt ist?

 

Was man bräuchte ist die "Erfolgsquote" eines Arztes ala "50x Eingriff XYZ, dabei 3x Komplikationen" - aber dazu bräuchte man großangelegte und transparente Statistiken über das was der Arzt in seinem Leben / letzten Jahren geleistet hat und sowas gibt es zumindest nicht öffentlich. 

 

Aber ist off-topic, sorry dafür.

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Kastor
vor 7 Minuten von chirlu:

unterschiedliche Selbstbehalte

Ok, stimmt, da habe ich mich nicht genau genug ausgedrückt. Es sind die dieselben Tarifkonstrukte (= v.a. in Hinblick auf Versicherungsbedingungen), aber durch die unterschiedlichen Selbstbehalte werden die Gruppen in verschiedene Beobachtungseinheiten getrennt. Beitragsanpassungen werden für jeden Tarif separat kalkuliert und wirksam; es kann also z.B. sein, dass für den geringeren Selbstbehalt die Anpassungsschwelle noch nicht erreicht ist oder umgekehrt.

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Peter Wolnitza
vor 2 Stunden von Kastor:

Hallo @Peter Wolnitza, tut mir leid, aber da muss ich dir widersprechen. Ich bin kein Freund von diesen zugespitzten Verkürzungen.

 

vor 2 Stunden von Kastor:

Meine Schlussfolgerung kann sich im Fall deines Versicherten nur auf den Krankentagegeldtarif beziehen. Der ist nämlich entfallen. Auch das ergibt sich unmittelbar.

 

Versteh - ehrlich gesagt - weder, in welchem Punkt Du jetzt genau mir widersprichst, noch kann ich nachvollziehen, warum Du jetzt plötzlich noch ein KT ins Spiel bringst?

(Hat, um es vorweg zu nehmen, mit dem Beitrag der restlichen Volltarife im Alter nun grade gar nix zu tun)

 

Fakt ist:

Der gute Mann hat (auf Anraten Empfehlung seines Vermittler  :D ) so ziemlich alles richtig gemacht. Richtige Gesellschaft ausgewählt, sich für einen vernünftigen Taif entschieden und zum richtigen Zeitpunkt die richtigen Massnahmen getroffen.

Und: nein: da ist KEIN Beitragsentlastungstarif beinhaltet .. bin mir gar nicht sicher, ob das 1988 überhaupt schon ein Thema war...

Und: Der 10% gesetzliche Zuschlag ist/war nicht erforderlich, um dieses Ergebnis zu erzielen.

 

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Okabe
vor 2 Stunden von Kastor:

Was wir nicht angesprochen hatten, war die Bisex-Kalkulation, die auch für deinen Versicherten gilt und auch noch heute wirkt. Beispielsweise führen die geringere Lebenserwartung und die ausbleibende Schwangerschaft bei Männern c.p. zu geringeren Nettoprämien. Die Unisex-Tarife sind für Männer teurer als in der Bisex-Welt (und gerechterweise nun für Frauen billiger).

 

 

Dass Unisex Tarife für die Frauen nun billiger werden ist genauso gerecht als wenn die moderne Wohnung in Top Lage genauso viel Miete kostet wie die heruntergekommene Wohnung in der Pampa.

 

Im Übrigen haben die meisten Gesellschaften bei der Unisex Tarifen ihr Leistungswerk deutlich verbessert. Nicht nur, weil es oftmals sowieso an der Zeit war, sondern auch, damit die neuen Tarife auch für Frauen teurer sind als die Bisex Tarife und somit ein Wechseln (und dadurch eine Entmischung) für diese weniger attraktiv ist.

 

@Peter, ich kenne PKV und GKV (leider) beide, und zumindest bei mir wurde/wird mir in der PKV wesentlich mehr aufgeschwätzt. Aber gut, eine neue Hüfte brauchte ich auch noch nicht. :-)

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Manticore
vor 2 Stunden von Kastor:

Ist die SDK dein Versicherer, @Manticore?

 

Der Vorteil von Unisex ist, dass größere Versichertenkollektive entstehen; Frauen und Männer sind nun gemeinsam im Risikotransfer.

Die Selbständigen sind - Ärztetarife und andere Spezialitäten ausgenommen - in denselben Tarifen versichert wie Angestellte, @chirlu. Auch bei den Angestellten gibt es einen Männerüberhang. Das Kollektiv der Beihilfetarife ist dabei viel ausgeglichener. Meintest du das?

oh, das wichtigste vergessen :D Ja, ich bin bei der SDK.

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akmas

@peterwolnitza, darf man erfahren, bei welchem Versicherer und Tarif dein glücklicher Kunde ist?

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Kastor
Am 3.8.2023 um 13:10 von Peter Wolnitza:

Konkretes, belegbares Beispiel aus meinem Kundenbestand:

Mann, Bj. 1941, Eintritt in PKV 1988, Axa Top-Tarif mit 900.- SB pro Jahr, incl. Zahn-Top-Tarif, incl. Pflegeversicherung

Monatsbeitrag in 2020: 779,96 €  

Monatsbeitrag in 2023: 769,87 €

 

OHNE 10% gesetzlichen Zuschlag

Die Frage nach Versicherer und Tarif hat @Peter Wolnitza umschrieben, @akmas.

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akmas

Stimmt. Die AXA hatte ich überlesen. Sorry 

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Peter Wolnitza
Am 5.8.2023 um 07:20 von akmas:

Stimmt. Die AXA hatte ich überlesen. Sorry 

Nur zur Sicherheit: Aber jetzt bitte nicht rum rennen und erzählen: "Der Wolnitza hat gesagt, man muss sich Axa versichern, weil die so beitragsstabil sind." :o:o

(Gibt genügend Tarife der Axa, die auch das Gegenteil beweisen)

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akmas
vor 7 Minuten von Peter Wolnitza:

Nur zur Sicherheit: Aber jetzt bitte nicht rum rennen und erzählen: "Der Wolnitza hat gesagt, man muss sich Axa versichern, weil die so beitragsstabil sind." :o:o

(Gibt genügend Tarife der Axa, die auch das Gegenteil beweisen)

Ich hab gerade schon meine PKV gekündigt und bei der AXA angefragt :narr:

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chirlu
vor 4 Minuten von akmas:

Ich hab gerade schon meine PKV gekündigt und bei der AXA angefragt :narr:

 

Das ist die richtige Reihenfolge. :P

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vanity

Alles easy. akmas hat eine Zeitmaschine und beamt sich nach 1988 zurück.

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