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piccolo88

Wechsel in PKV, Empfehlung Tarif, Angestellter 35J

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piccolo88
· bearbeitet von piccolo88

Hi zusammen, 

nachdem ich im Thread "DKV BestMed Komfort (BMK) Tarif" bereits einige Anmerkungen hatte, es dort jedoch um die Fragen einer anderen Person ging, wollte ich hier den Fokus auf meine Situation legen und euch um Rat bitten. 

 

Zu mir:

- 35 Jahre

- Angestellter, Gehalt ~115.000€ p.a. 

- Noch keine Kinder, Wunsch nach 1 bis max 2 jedoch noch vorhanden

 

Gerne möchte ich in die PKV wechseln, um eine bessere medizinische Versorgung zu erhalten. Die Tatsache, dass ich in einer Großstadt teils Wochen auf einen Termin warten muss (teilweise sogar Monate beim Dermatologen) halte ich für inakzeptabel. 

 

Informiert habe ich mich auf Empfehlungen von Freunden bei der

- Gothaer 

- DKV 

- Unabhängiger Berater der mir die Hallesche empfahl

 

Mein momentaner Favorit ist der von der DKV. Da es mir nicht um das jetzige Sparen geht sondern die bessere medizinische Leistung, würde ich den Tarif um VV65 550 ergänzen, damit ich beim Gesamtbetrag lande, den mein Arbeitgeber noch mit unterstützt.

 

BMK0 100% -> 522,75 € / BMZ1 -> 7,64 € / BMKD ->5,61 € / VV65 550 ->176,00 € / KBCK ->3,70 € / KTC 43/170 ->73,10 €

Summe 909€ pro Monat

 

Ich halte den Tarif für sehr stabil - wenn auch nicht grandios. Mein Eindruck ist, dass hier alles notwendige drin ist, ohne jetzt übertriebenen "Luxus" zu haben und Missbrauch der Nutzung anderer Kunden zu begünstigen.

 

Vor allem toll finde ich, dass man seine Leistungen weltweit in Anspruch nehmen kann und die Versicherungsleistungen auch im Ausland in Anspruch nehmen kann. (Diese "sind auf das Doppelte der Leistungen begrenzt, wie sie bei einer Behandlung in Deutschland zu erbringen wären. Voraussetzung dafür ist, dass die im außereuropäischen Ausland entstehenden Aufwendungen höher und dort üblich sind")).

Auch sind Leistungen in Privatkliniken bei der DKV nicht limitiert und die BRE super einfach und transparent. 1600€ p.a.. (Ohne Aufsummierungen bei mehreren Jahren etc)

 

Ich besitze eine aktive BU, eine stillgelegte Rürup und stillgelegte Riesterrente und besitze neben einem Depot (0,2 Mio) zusätzlich 3 Immobilien, die vermietet sind und deren Mieteinnahmen die Zinsen decken.

-> Sprich auch zur Rente sollte ordentlich was da sein an Kapital um die PKV zu bezahlen. 

 

 

Zu den Angeboten: 

Die Goathaer hat mir gar nicht getaugt. Die Beitragsentwicklung schien super schelcht und von den Leistungen habe ich in beiden vorgestellten Tarifen (MediCompact Premium und MediVita250) diverse Dinge nicht gepasst. (Kein Krankenrücktransport aus dem Ausland, Leistungen in Privatklinik, etc)

 

Die Hallesche liest sich ganz gut - aber im direkten Vergleich steht dort wiederholt, dass es gewisse Themen nur nach schriftlicher Zusage gibt. Zudem gibt es keine Möglichkeit, sich im Ausland behandeln zu lassen (außer im Notfall).

Wobei die Hallesche ansonsten einer der besseren PKV zu sein scheint?!

 

Laut Stiftung Warentest sind Provinzial Hannover und Signal Iduna und Concordia. 

 

Hier im Forum würde die Süddeutsche (SDK) und die Barmenia empfohlen. Auch die Alte Oldenburger wurde genannt. 

 

Besonders wichtig ist mir eine Preisstabilität. Risiken hat man immer, ich möchte jedoch vermeiden, dass die PKV bereits in 10 Jahren vollends explodiert. Die DKV vermittelte mir dein Eindruck, als seien die mit due Beitragsstabilsten im Markt. Laut Stiftung Warentest ist der BKM in der Beitragsentwicklung jedoch lediglich mit Schulnote 3,2

Besser in der Beitragsentwicklung sind die o.g. Spitzenanbieter (Provinzial, Signal Iduna, Concorida), als auch die Alten Oldenburger.

 

Die Barmenia schneidet im Stiftung Warentest nur mit Schulnote 4,2 ab.

 

 

Zusammenfassung:

Leistung geht über den Preis. Ich zahle aber lieber jetzt mehr und habe einen stabilen Preis als heute wenig zu zahlen und zukünftig explodieren die Preise.

 

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor einer Stunde von piccolo88:

Die Tatsache, dass ich in einer Großstadt teils Wochen auf einen Termin warten muss (teilweise sogar Monate beim Dermatologen) halte ich für inakzeptabel. 

Ich muss in der Großstadt auch als noch-PKV ler Monate auf den Dermatologen zur Hautkrebsvorsorge warten. Wenn ich in Doctolib schaue, gibt es Stand heute Termine ab Ende September, egal ob PKV oder GKV. Ist aber ja auch nichts was man "dringend" braucht und kommt vor allem nicht unerwartet. Bitte nicht wieder eine endlose pro/contra PKV Diskussion, wollte es nur erwähnen, denn dieses Argument finde ich eher schwach - für echte Notfälle (und nicht gefühlte) gibt es auch in der GKV schnell Termine.

vor einer Stunde von piccolo88:

würde ich den Tarif um VV65 550 ergänzen, damit ich beim Gesamtbetrag lande, den mein Arbeitgeber noch mit unterstützt.

Sinnvoll ist das schon, aber nur wenn du sicher bist, dass du immer PKV bleiben willst bzw. KANNST. Du bist ja kein Beamter, also könntest du irgendwann deinen Job verlieren und (wenn du keinen gut bezahlten Job mehr findest) dich wieder pflichtversichern müssen.

vor einer Stunde von piccolo88:

BRE super einfach und transparent. 1600€ p.a.

Bitte Steuer bei BRE beachten, 1600 Rückerstattung heißt nicht, dass man nach Steuer netto 1600 Euro mehr hat.

vor einer Stunde von piccolo88:

Die Beitragsentwicklung schien super schelcht

Aus einer historischen Beitragsentwicklung kann man IMHO nicht sicher die zukünftige voraussagen, ähnlich wie bei Aktien der historische Kurs nicht unbedingt in die Zukunft fortschreibbar ist.

vor einer Stunde von piccolo88:

Wunsch nach 1 bis max 2 jedoch noch vorhanden

Denk dran, dass du während Elternzeit weiter privat versichert sein wirst und dein AG auch nicht zahlt -> du zahlst die 900€/Monat dann von deinen 1800 Elterngeld. Wenn du also >12 Monate Elternzeit nehmen willst eher ungünstig :) Kinder kosten in der PKV auch nochmal ca. 250€/Monat extra pro Kind, mit 2 bist du dann deutlich über dem GKV-Maximalbeitrag.

vor einer Stunde von piccolo88:

Vor allem toll finde ich, dass man seine Leistungen weltweit in Anspruch nehmen kann und die Versicherungsleistungen auch im Ausland in Anspruch nehmen kann. (Diese "sind auf das Doppelte der Leistungen begrenzt, wie sie bei einer Behandlung in Deutschland zu erbringen wären. Voraussetzung dafür ist, dass die im außereuropäischen Ausland entstehenden Aufwendungen höher und dort üblich sind")).

Für diesen Anwendungszweck reicht eine normale "Reisekrankenversicherung", Kosten niedrig zweistellig pro Jahr. Nach diesem Kriterium würde ich meine PKV wirklich nicht aussuchen, es sei denn du weißt schon dass du zB nächstes Jahr in die USA als Expat gehst und willst die Krankenkasse dann behalten. Ich weiß, jetzt kommen wieder die Beispiel ala "Ich bin dem Tode geweiht, wenn mich nicht der eine Arzt in USA behandelt", für sonderlich realistisch halte ich diese trotzdem nicht.

 

Sind nur meine Gedanken - welcher Tarif leistungsmäßig am besten ist, darfst du dir selbst raussuchen - ich bin genauso alt wie du und gehe gerade wieder zurück in GKV :) 

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Peter Wolnitza
· bearbeitet von Peter Wolnitza

 

vor einer Stunde von piccolo88:

Vor allem toll finde ich, dass man seine Leistungen weltweit in Anspruch nehmen kann und die Versicherungsleistungen auch im Ausland in Anspruch nehmen kann. (Diese "sind auf das Doppelte der Leistungen begrenzt, wie sie bei einer Behandlung in Deutschland zu erbringen wären. Voraussetzung dafür ist, dass die im außereuropäischen Ausland entstehenden Aufwendungen höher und dort üblich sind")).

Auch sind Leistungen in Privatkliniken bei der DKV nicht limitiert

Autsch. Das ist mal so richtig daneben. Du liest da etwas rein, was da nicht steht!

Soll ich Dir klar und deutlich sagen, WAS im Ausland garantiert ist, worauf Du letzten Endes einen einklagbaren Rechtsanspruch hast? Glaube, das willst Du nicht hören ... NICHTS

Beispiel USA. Dort gibt es KEINE GOÄ oder ähnliches, worauf Du einen Minimalanspruch hättest. Dort gibt es auch keine "ortsüblichen Aufwendungen". Das entscheidet die behandende Klinik nach freier Einschätzung der Lage. Das sind schön klingende Worthülsen ohne wirklichen Inhalt, aus dem Du einen Rechtsanspruch herleiten kannst.  Und jetzt rate mal, wie die DKV vorgehen wird .. oder besser: erkläre mal, auf welcher Gesetzesgrundlage DU gegen eine möglicherweise viel zu geringe Erstattung vorgehen willst. Viel Spass dabei!

Genauso wird es von der DKV übrigens in der Praxis angewendet. Selbst das Auswärtige Amt (hier war früher DKV  Haus- und Hof-Versicherer, weil die das auch anfangs nicht verstanden haben) hat vor einigen Jahren den bestehenden Rahmenvertarg gekündigt, weil Leistungen im Ausland schlicht und einfach nicht übernommen, oder willkürlich gekürzt wurden.

Wenn Du dann noch 15.3 MBKK dazu nimmst, kann die DKV sogar nach Risikozuschläge verlangen, die sie dann nach Gutsherrenart festlegen kann, wenn Du drauf angewiesen bist.

Sorry, schlechter gehts kaum noch. Das haben andere Gesellschaften erheblich besser geregelt.

 

Siehe Anhang aus der PremiumSoftware1338020203_GeltungsbereichTeil1-Spitze.thumb.png.f2fa475915bbbbaf428da57661e92f6c.png

Ende der Tabelle 

312526308_GeltungsbereichTeil2-Abstiegspltze.thumb.png.74726be6d4265fdce2fb0d799cef4bf4.png

 

 

Geltungsbereich  Teil 2 - Abstiegsplätze.png

Geltungsbereich  Teil 1 - Spitze.png

Sorry, in Eile und irgendwie hats mit den Grafiken nicht richtig hingehauen..

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piccolo88
· bearbeitet von piccolo88
vor 42 Minuten von Peter Wolnitza:

 

 

Beispiel USA. Dort gibt es KEINE GOÄ oder ähnliches, worauf Du einen Minimalanspruch hättest. Dort gibt es auch keine "ortsüblichen Aufwendungen". Das entscheidet die behandende Klinik nach freier Einschätzung der Lage. Das sind schön klingende Worthülsen ohne wirklichen Inhalt, aus dem Du einen Rechtsanspruch herleiten kannst.  Und jetzt rate mal, wie die DKV vorgehen wird .. oder besser: erkläre mal, auf welcher Gesetzesgrundlage DU gegen eine möglicherweise viel zu geringe Erstattung vorgehen willst. Viel Spass dabei!

Genauso wird es von der DKV übrigens in der Praxis angewendet. Selbst das Auswärtige Amt (hier war früher DKV  Haus- und Hof-Versicherer, weil die das auch anfangs nicht verstanden haben) hat vor einigen Jahren den bestehenden Rahmenvertarg gekündigt, weil Leistungen im Ausland schlicht und einfach nicht übernommen, oder willkürlich gekürzt wurden.

Wenn Du dann noch 15.3 MBKK dazu nimmst, kann die DKV sogar nach Risikozuschläge verlangen, die sie dann nach Gutsherrenart festlegen kann, wenn Du drauf angewiesen bist.

Sorry, schlechter gehts kaum noch. Das haben andere Gesellschaften erheblich besser geregelt.

 

Siehe Anhang aus der PremiumSoftware1338020203_GeltungsbereichTeil1-Spitze.thumb.png.f2fa475915bbbbaf428da57661e92f6c.png

En

Danke für deinen Hinweis. Mit der Software bin ich jedoch gar nicht vertraut und kann entsprechend nix mit anfangen, außer das die dkv einen niedrigen Wert hat und andere einen höheren. Jedoch ohne Erkältung und Verständnis kann das natürlich alles sein. 

 

Auch zu den USA: Man bezahlt das doppelte aus DE. ist doch völlig egal ob die USA eine GOÄ haben. Man schaut was kostet es in DE und zahlt maximal das doppelte !?

 

Dennoch - danke für dne Hinweis 

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pkv_novize

Hi,

 

ich denke auch dass der BMK sicherlich nicht die beste Weltgeltung hat. Allerdings ist er solange man von den Limits weiß auch nicht schlecht. Eigentlich gibt es nur in den USA durch die absurd hohen Kosten ein Problem. Außerhalb sollte das doppelte der deutschen Leistungen ja gut ausreichen, im weltweiten Vergleich ist Deutschland ja schon eher teuer. Dder BMK ist aber sicherlich nicht der Tarif für jemanden der überall auf der Welt durch den absoluten Spezialisten behandelt werden will, der dann natürlich auch entsprechende Preise verlangt. Dafür musst du das dann aber natürlich auch nicht für andere mitzahlen.

 

Je nach deiner persönlichen Situation kann man aber natürlich auch für einzelne Reisen noch eine extra Versicherung abschließen. Ich habe z.B. eine Auslandsreisekrankenversicherung für 10€/Jahr die für die ersten 8 Wochen einer Reise eine unbegrenzte Deckung für (nichtgeplante) Behandlungen liefert. Auch für längere Reisen gibt es verhältnismäßig günstige Zusatzversicherungen.

 

Bitte bedenke bei deinem Plan mit den VV65 noch, dass der maximale Arbeitgeberzuschuss für die Krankenversicherung 2023 nur 403,99€ beträgt. Der für die Pflegeversicherung 76,06€. Leider wird hier Pflege- und Krankenversicherung getrennt behandelt, mit 909€ nur für die Krankenversicherung wirst du also etwa 100€ alleine tragen müssen. Ich persönlich würde auch noch bei der Wahl der Höhe des Beitragsentlastungsbausteins etwas Luft lassen, so dass dich eine eventuelle Erhöhung des Haupttarifs nicht gleich über die Grenze befördert.

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piccolo88
· bearbeitet von piccolo88
vor 26 Minuten von pkv_novize:

Bitte bedenke bei deinem Plan mit den VV65 noch, dass der maximale Arbeitgeberzuschuss für die Krankenversicherung 2023 nur 403,99€ beträgt. Der für die Pflegeversicherung 76,06€. Leider wird hier Pflege- und Krankenversicherung getrennt behandelt, mit 909€ nur für die Krankenversicherung wirst du also etwa 100€ alleine tragen müssen. Ich persönlich würde auch noch bei der Wahl der Höhe des Beitragsentlastungsbausteins etwas Luft lassen, so dass dich eine eventuelle Erhöhung des Haupttarifs nicht gleich über die Grenze befördert.

Danke dir - das stimmt. Bis ins letzte Detail ist der noch nicht austariert - da ich erst schauen will ob dann doch andere noch besser sind. Du siehst ansonsten aber auch kein KO-Kriterium ggü. der DVK?!

 

Ich bin ein wenig überrascht wie hier einige den BMK auseinandernehmen als würde man jetzt das schlechteste Produkt im Markt nehmen -.-)

Wobei andere auch weiterhin die Meinung teilen, dass man sich kein eigenes Grab mit der DVK schaufelt. Bisher war mein Eindruck durchweg, dass die DKV eig. super solide ist. 

 

Und ja bzgl. der Gebührenordnung dachte ich an exakt das selbe. Wenn das doppelte aus DE bezahlt wird dann habe ich wohl kaum Länder auf der Welt, die noch teurer sind (USA, Schweiz, Japan könnte ich mir vorstellen. Aber ansonsten !?)

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pkv_novize
· bearbeitet von pkv_novize
14 minutes ago, piccolo88 said:

Danke dir - das stimmt. Bis ins letzte Detail ist der noch nicht austariert - da ich erst schauen will ob dann doch andere noch besser sind. Du siehst ansonsten aber auch kein KO-Kriterium ggü. der DVK?!

 

Ich bin ein wenig überrascht wie hier einige den BMK auseinandernehmen als würde man jetzt das schlechteste Produkt im Markt nehmen -.-) Bisher war mein Eindruck durchweg, dass die DKV eig. super solide ist. 

 

Und ja bzgl. der Gebührenordnung dachte ich an exakt das selbe. Wenn das doppelte aus DE bezahlt wird dann habe ich wohl kaum Länder auf der Welt, die noch teurer sind (USA, Schweiz, Japan könnte ich mir vorstellen. Aber ansonsten !?)

Nein ein KO Kriterium hab ich nicht. Ich habe meinen Frieden mit dem BMK gemacht und denke er hat in meinen Augen ein ganz gutes Preis./Leistungsverhältnis ein solides Unternehmen im Hintergrund und eine relativ hohe und einfach zu verstehende Beitragsrückerstattung. Auch sind alle Leistungen die ich wirklich in Anspruch nehme (Vorsorge, PZR, Impfungen) unschädlich für die Rückerstattung. Bei mir käme es steuerlich bei etwa 900€-1000€ auf den break-even point. Falls ich da drüber komme würde ich dann auf die Rückerstattung verzichten und mir erstmal eine neue Brille gönnen :)

 

Es gibt unbestritten Tarife die mehr Leistungen, allerdings sind diese dann auch teurer und das "mehr" an Leistung für mich dann oft irrelevant (Spezialist überall auf der Welt zu unbegrenzten Kosten) oder der maximale Schaden mit ein par hundert Euro oder niedrigen vierstelligen Betrag (Zahnersatz, ggf. Zuzahlung bei Heilmitteln oder Psychotherapie) noch gut handzuhaben.

 

Die USA ist schon eine ganz andere Liga als Deutschland, hier muss ich zugegeben, dass ich mich nur durch den BMK nicht ausreichend geschützt fühlen würde. Weshalb ich ja noch die Zusatzversicherung bis zu 8 Wochen habe. Schweiz müsste onehin kein Problem sein da innerhalb Europas die Kosten ja bis zur "üblichen Höhe" übernommen werden (falls höher als in DE). Zu Japan kann ich nichts sagen.

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Monachus

Einen stabilen Preis hat kein Tarif, alle werden im Laufe der Zeit teurer. Allerdings gibt es "sehr optimistisch" kalkulierte Tarife, die am Anfang ziemlich günstig sind, aber später von der Realität eingeholt werden.

 

Ich empfehle, das Kriterium "Preis" erstmal komplett außen vor zu lassen und sich auf das Wichtigste, nämlich die Leistungen, zu konzentrieren. Wenn am Schluss 3 oder 4 Tarife übrig bleiben, die leistungsmäßig passen, kann man sich den Preis anschauen.

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piccolo88
vor 13 Minuten von Monachus:

Einen stabilen Preis hat kein Tarif, alle werden im Laufe der Zeit teurer. Allerdings gibt es "sehr optimistisch" kalkulierte Tarife, die am Anfang ziemlich günstig sind, aber später von der Realität eingeholt werden.

 

Ich empfehle, das Kriterium "Preis" erstmal komplett außen vor zu lassen und sich auf das Wichtigste, nämlich die Leistungen, zu konzentrieren. Wenn am Schluss 3 oder 4 Tarife übrig bleiben, die leistungsmäßig passen, kann man sich den Preis anschauen.

Logisch. Ich denke, da bin ich gerade. Und die DKV scheint sehr preisstabil zu sein. Ich werde mich nach noch weiteren jetzt informeiren, aber am hallesche nk bonus xl sehe ich jetzt keine Vorteile für mich außer bei den Zähnen. 

Freund hat Continental und ist happy, aber auf dieses 20€ draufzahlen für ALLES hab ich keine Lust. 

 

Jetzt mal schauen was Barmenia, SDK und co noch zu bieten haben. 

 

Frage: Wie verlässlich sind Empfehlungen der Stiftungwarentest (aus 2019 glaube ich). 

 

Klar werden alle Tarife teurer. Aber es wird garantiert Unterschiede geben zw. den Versicherern. Und hier würde ich eben gern herausfinden wer super konservativ und wer super optimistisch plant

vor 2 Stunden von Peter Wolnitza:

 

 

Sorry, schlechter gehts kaum noch. Das haben andere Gesellschaften erheblich besser geregelt.

 

 

Was sind denn die faktischen Gründe dass es "schlechter" kaum geht und andere "erheblich besser" seien.

Aktuell ist es einfach nur ein Buzzwort-Bingo von dir welches du untermauerst mit einem Screenshot einer Software, welche Subjektive Kriterien in eine Zahl packt.

 

Nenne mir mal 3 Beispiele dafür was bei der DKV hierbei so schlecht sein soll und bei der Halleschen extrem viel besser. 

Auch deine Aussage zur Auslandsversicherung ist ja Humburg. (oder ich habe es nicht verstanden aber so lang du es nicht erläutern kannst ist es Humbug)

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Peter Wolnitza
· bearbeitet von Peter Wolnitza

Ich bin ein wenig überrascht wie hier einige den BMK auseinandernehmen als würde man jetzt das schlechteste Produkt im Markt nehmen -.-)

vor 1 Stunde von piccolo88:

Ich bin ein wenig überrascht wie hier einige den BMK auseinandernehmen als würde man jetzt das schlechteste Produkt im Markt nehmen -.-)

Überhaupt nich meine Absicht - du kannst kaufen, was Du willst. Dein Problem. Aber wenn Du hier bzgl. irgendwelcher Vertragsbedingungen falsche Infos postet, werde ich intervenieren. Der nächste liest das und denkt sich nichts schlimmes bei.

 

Nochmal: DKV ist bzgl. Ausland mit das Schlechteste, was man sich einkaufen kann. 

 

Zitat

Es gibt unbestritten Tarife die mehr Leistungen, allerdings sind diese dann auch teurer und das "mehr" an Leistung für mich dann oft irrelevant

Du triffst diese Annahme aufgrund mangelnder Infos - du weisst nicht, was es im Markt an besseren Bedingungen zu kaufen gibt - für weniger oder annähernd gleichen Beitrag. Hast selber festgestellt, dass DKV und Hallesche bei Dir in etwas prämienmässig auf dem gleichen Level liegen. Ich könnte es Dir  aufzeigen, dass der NK in fast allen Punkten die besseren Formulierungen in den AVB stehen hat. Evtl. nicht immer, was preoisliche Limits anbelangt, aber eigentlich immer die sauberere, rechtssichere Formulierung.

 

Statt dessen fällst Du - siehe Weltgeltung - auf das Marketing-Sprech irgendwelcher Broschüren und Flyer herein. 

Versicherungsprodukte sind Rechtsprodukte. Von Juristen geschrieben und von Marketingexperten überarbeitet.

 

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piccolo88
· bearbeitet von piccolo88
vor 10 Minuten von Peter Wolnitza:

Nochmal: DKV ist bzgl. Ausland mit das Schlechteste, was man sich einkaufen kann. 

 

Nochmal: Wie kommst du zu dieser Meinung. Warum? Was ist das Problem hierbei? Und was können andere hierbei anscheinend besser.

Die Behauptung in den Raum zu werfen ohne zu Begründen ist das sinnloseste was man machen kann.

Sorry - aber sonst liest das noch einer und glaubt deiner unbegründeten Meinungsmache.

 

DKV zahlt das doppelte was man in DE bezahlen würde. 

Ob es im Ausland eine GOÄ hat ist völlig irrelevant. Kostet es in DE 10.000€ dann kann ich mich im Ausland bis 20.000€ operieren lassen. 

 

In dem Vergleich den ich von der Halleschen erhalten habe stehen bei NK lauter Einschränkungen während bei der DKV "keine Einschränkungen" stehen.

 

Ich (und jeder der mitliest) sind sicherlich interessiert zu erfahren, wo die Vor/Nachteile einzelner Tarife sind.

 

Du behauptest aber pauschal alles ist blöd ohne nur ein sachliches Beispiel zu liefern. Mein DKV Berater behauptet alles ist geil - und stellt sich zumindest jedem Vergleich und Argumentation. 

 

Aber klar - wenn Peter in Raum wirft dass in der DKV alles schelchter ist ohne auch nur ein einziges Beispiel zu benennen dann müssen wir dem Peter natürlich alles glauben 

 

 

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Peter Wolnitza
vor 9 Minuten von piccolo88:

Klar werden alle Tarife teurer. Aber es wird garantiert Unterschiede geben zw. den Versicherern. Und hier würde ich eben gern herausfinden wer super konservativ und wer super optimistisch plant

Was sind denn die faktischen Gründe dass es "schlechter" kaum geht und andere "erheblich besser" seien.

Aktuell ist es einfach nur ein Buzzwort-Bingo von dir welches du untermauerst mit einem Screenshot einer Software, welche Subjektive Kriterien in eine Zahl packt.

 

Nenne mir mal 3 Beispiele dafür was bei der DKV hierbei so schlecht sein soll und bei der Halleschen extrem viel besser. 

Auch deine Aussage zur Auslandsversicherung ist ja Humburg. (oder ich habe es nicht verstanden aber so lang du es nicht erläutern kannst ist es Humbug)

Nun, die Software funktioniert nach einem einfachen, relativ brutalen (aus Sicht der Gesellschaften) Prinzip
- Frage 1 : an welchen Stellen gibt es denn überhaupt unterschiedliche Aussagen in den AVB - völlig ungewichtet, das erfolgt später

- Frage 2 : welcher Versicherer hat an der jeweiligen Stelle die Beste Formulierung, die ich derzeit als Kunde im Markt kaufen könnte?

Das ist zunächst mal die Benchmark. Jetzt wird einfach jeder Versicherer mit seiner Formulierung an dieser Stelle neben die Benchmark gelegt.

 

Ohne Dich jetzt mit Details zu verwirren: Wie man sieht, gibt es jede Menge Gesellschaften, die das Thema Geltungsbereich in vielen Punkten besser geregelt haben.

Wenn Du Dich jetzt hinstellst und hier schreibst, dass Du die Formulierungen der DKV an dieser Stelle toll findest - dann fordert das eben den Widerspruch des Experten heraus.

 

Und siehe da: An vielen Stellen löst sich das Marketing-Sprech in heisse Luft auf.

 

Und es geht dabei nicht um so banale Dinge, wie eine 8 Wöchige Urlaubsreise - es geht um Fragen wie z.B. gezielter Auslandsaufenthalt zum Zwecke einer Behandlung - oder nicht nur vorübergehender Aufenthalt innerhal/ausserhalb EWR (kannst ja mal versuchen, den Begriff "nicht nur vorübergehend" zu definieren - wetten dass der Versicherer im Ernstfall eine andere Definiton hat? - es geht auch um so Dinge wie evtl. dauerhafte (wieder so ein unklarer Begriff!) Verlegung es Wohnsitzes  ...etc.. 

Muss nicht für jeden relevant sein, dar keine Frage. Aber die Aussage "DKV ist gut im/fürs Ausland" ist eben einfach falsch. Schon mal gesehen, was z.B. eine Ergotherapie Stunde auf der Intensivstation in den USA nach einem Schlaganfall auf der Gangway des Flugzeuges kostet? (Ist einer Kundin vor etlichen Jahren passiert) - ich meine, (müsste nachschauen) das waren irgendwas um die 400.- Dollar pro Stunde .. in D gabs damals knappe 30-35 €  .. kommt bisserl was zusammen bei über 40 Stunden.. Vorteil: Meine Kundin hat so gut wie keine neurologischen Ausfallerscheinungen gehabt, weil sofort mit eintsprechender Therapie begonnen wurde -ohne vorher erst mit dem Versicherer abzuklären, was in welcher Höhe gnädigerweise übernommen wird. Bevor ich da so eine Wische-Waschi Formulierung wie die der DKV unterschreiben würde, müsste der Tarif an vielen anderen Stellen überzeugendere Dinge in den Bedingungen stehen haben. Hat er aber nicht. Mit der Formulierung, wie sie in den DKV Bedingungen steht, kann DKV ohne jedes Problem nahzu jede Rechnung der Höhe nach in Frage stellen.

Gut gemeinter Rat: Nimm die Hallesche

 

BTW: 

Zitat

Je nach deiner persönlichen Situation kann man aber natürlich auch für einzelne Reisen noch eine extra Versicherung abschließen. Ich habe z.B. eine Auslandsreisekrankenversicherung für 10€/Jahr die für die ersten 8 Wochen einer Reise eine unbegrenzte Deckung für (nichtgeplante) Behandlungen liefert. Auch für längere Reisen gibt es verhältnismäßig günstige Zusatzversicherungen.

Zu eigentlich jeder privaten KV gehört so eine Zusatz-KV einfach dazu, sollte man immer mit reinnehmen (oder bestehende Verträge bestehen lassen)

 

vor 39 Minuten von Monachus:

Ich empfehle, das Kriterium "Preis" erstmal komplett außen vor zu lassen und sich auf das Wichtigste, nämlich die Leistungen, zu konzentrieren. Wenn am Schluss 3 oder 4 Tarife übrig bleiben, die leistungsmäßig passen, kann man sich den Preis anschauen.

Aus meiner Sicht die einzige richtige Vorgehensweise!

 

 

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piccolo88
· bearbeitet von piccolo88
vor 2 Stunden von Peter Wolnitza:

Aus meiner Sicht die einzige richtige Vorgehensweise!

 

 

Danke dir - das jetzt ist ausführlicher und verständlich. Auch wenn ich nicht weiß, ob diese Software der heilige Gral ist und wie jetzt z.B. die Stiftung Warentest Ergebnisse dazu stehen. Als Orientierung hilft das aber schonmal um zu wissen, wo man explizit weiter nachforscht. 

 

PS: Hast du explizite Punkte warum die Hallischen besser sein soll als die DKV (außer dass die die Software da willkürlich andere Punkte auspuckt). Weil du ja sehr stark zur Halleschen wirbst. Nehmen wie die Auslandsthematik weg das "nur" der zweifache Satz bezahlt wird. Bei der Halleschen gibt es das gar nicht.

 

PSS: In den Versicherungsbedingeungen der DKV steht, dass "Bei vorübergehenden Aufenthalten im außereuropäischen Ausland bleibt der Versicherungsschutz für sechs Monate ab Beginn des Auslandsaufenthaltes bestehen." --> vorübergehend heißt max 6 Monate.

 

-->Wenn das anders sein soll dann will ich ein reales Beispiel wo die DKV nicht gezahlt hat bei <6 Monaten. 

 

Ganz ehrlich - dass "Experten" sich hinsetzen und die "besten Tarife" aussuchen und dann die DKV auf den letzten Platz setzen weil Ihnen die Formulierung nicht taugt und dann iwelche Kack-Tarife ganz nach oben setzen die keine Leistung bieten das aber transparenter angeben... das ist Humbug. 

 

Blind der Software zu vertrauen ist genauso falsch wie blind einem einzigen Berater zu trauen. 

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PeterS
vor 14 Minuten von piccolo88:

Diese Software lässt sich als Privatperson sicherlich nicht irgendwie günstig erstehen? 

Machst doch nicht so kompliziert, geh doch einfach zu einen Makler wie Benda oder Wolnitza und bespreche dies mit denen direkt. Keine Angst, die beißen nicht und werden dich sehr gut beraten.

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Parkur
· bearbeitet von Parkur

Meine Empfehlung:

Wenn schneller ambulante Termine benötigt werden einfach als Selbstzahler auftreten.

Die Kosten beim Hautarzt sind zu vernachlässigen, bei vielen anderen Ärzten auch.

Stationär hat die PKV kaum Vorteile. Da lieber eine Private Zusatzversicherung abschließen, falls 1 Bett Zimmer und Chefarzt erwünscht.

 

Sobald Kinder ins Spiel kommen rentiert sich eine PKV 0. 

Viele Patienten probieren irgendwie aus der PKV im höheren Alter mit Tricks wieder raus zu kommen und sind plötzlich wieder gesetzlich versichert.

 

Der Berater kassiert für den Abschluss mind. 6 Monatsbeiträge Provision. 

Das Ganze erscheint mir bei dir wenig durchdacht zu sein.

Lass es bleiben. 

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Kastor

Guten Abend @piccolo88,

 

ich nehme einmal zwei Tarifbedingungen zur Hand:

Zitat

Bei vorübergehenden Aufenthalten und bei der Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts außerhalb Deutschlands erstatten wir die unter A. [gemeint ist: Heilbehandlung in Deutschland] aufgeführten Leistungen unter Beachtung der nachfolgenden Absätze. (SDK, AVB Vollkostenversicherung, Teil IIa, AM10-AM13/ambulante Heilbehandlung, B., S. 10 i.d.F. v. 01.01.22)

Zitat

Wir erstatten 100% der Kosten für ... [ambulante Heilbehandlung]. (Hallesche, ALB Vollkostenversicherung, Teil III, Tarif NK.select XL Krankheitskosten-Vollversicherung, II. 1.1, S. 3 i.d.F. v. 01.01.23)

 

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Heilbehandlung in Europa. Er kann durch Vereinbarung auf außereuropäische Länder ausgedehnt werden (vgl. aber § 15 Abs. 3). Während des ersten Monats eines vorübergehenden Aufenthaltes im außereuropäischen Ausland besteht auch ohne besondere Vereinbarung Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz erstreckt sich, ohne dass es einer besonderen Vereinbarung bedarf, auf weltweite Heilbehandlung. (subsumiert aus Hallesche, ALB Vollkostenversicherung, Teil I+II, § 1 I Abs. 4 und § 1 II Abs. 3, S. 1 f. i.d.F. v. 01.01.23)

Dasselbe gilt auch für stationäre Heilbehandlungen.

 

Was fällt im Gegensatz zur DKV auf? Es gibt keine zahlenmäßige Begrenzung.

 

Die Ergebnisse der Stiftung Warentest sind zur PKV identisch gut wie zur BU. Also identisch gut heißt: identisch schlecht. Warum? Da erhält die Provinzial (VKA+u, KHPnu, KHUnu, KTG-A 6) ein "sehr gut" und die HUK-Coburg (Kom­fort 2) ein "gut". Jeder halbwegs mit der Materie vertraute sieht sofort, dass das nie sein kann. Dafür sind die Bedingungen der Tarife einfach zu schlecht. Der Witz ist, dass GLEICHZEITIG mit der Note der sehr guten Provinzial das Leistungsniveau "C" (mittel, etwa GKV) und der guten HUK das Niveau "B" (hoch, über GKV) bescheinigt wird. Der beste Tarif leistet also so viel wie die GKV. :narr:

Ich bin kein Makler, aber ich kann Bedingungen lesen und verstehen. Die "test"-Ergebnisse sind bei PKV, BU, Risiko-LV unbrauchbar.

 

Diese Qualitätsniveau hat die Stiftung Warentest aber nicht erst seit kurzem:

Der um 15 Grad geneigte Leser sei auf diesen - bekannten - Beitrag verwiesen: https://www.helberg.info/blog/2013/06/finanztest-berufsunfaehigkeitsversicherung-test-2013-avanti-dilettanti/

 

Wie gesagt, @piccolo88, du kannst unter den Unternehmen frei wählen, wenn du gesund bist.

Damit würde ich aber vor allem folgende Versicherer mit ihren jeweiligen Toptarifen in Betracht ziehen: SDK, Barmenia, Universa, Hallesche, vielleicht auch die Inter. Die Debeka ist meist sehr kulant, aber in den Bedingungen etwas unscharf. Die BBKK ist manchmal zickig und kundenunfreundlich, obwohl ihr Bedingungen ok sind.

 

Wenn dir die langfristige Tarifentwicklung (für Bestandskunden) wichtig ist, dann sehe ich nur zwei Unternehmen an der Spitze: Alte Oldenburger und SDK. Beide haben Bausteintarife und stellen ihr Tarifwerk nicht alle Nase lang um. Die AO hat ein Kollektiv, die SDK zwei (bis 2017, ab Mitte 2017).

Nimm nicht solche Tarife wie den ARAG MedBest, der für die Tarifbedingungen viel zu günstig kalkuliert ist. (Außerdem ist die ARAG spitze bei der Anfechtung von Verträgen [siehe VVA].)

 

Die AO hat den Nachteil, dass ihr Tarifwerk schon etwas angestaubt ist und mit den Toptarifen nicht mithalten kann. Das Preis-Leistungsverhältnis ist gut. Kleiner Versicherer, direkter Kontakt zur Vertrags- und Leistungsabteilung. Mit die beste Risikoprüfung am Markt.

In diesem Podcast wird das "neue" Tarifwerk der SDK (ab 2017, aber sie haben auch nur zwei) verständlich beleuchtet: https://volledeckung.podigee.io/9-hildinger-sdk. Sehr kurzweilige 30 min.

Zitat

Beispieltarif SDK mit deinen Parametern (35 Jahre):

S1 Wahlleistung Unterbringung + Chefarzt 186,06 

AM10 100% ambulante Behandlung ohne Selbstbeteiligung 439,49 

Z9 90% Zahnersatz/KFO und 100% Zahnbehandlung 86,32 

TA6/170 170 Eur Krankentagegeld mit Leistungsbeginn ab 7. Woche 68,00 

VT gesetzlich vorgeschriebener Vorsorgebeitrag 71,19 

PPN Pflegepflichtversicherung 65,37 

Monatsbeitrag ab 01.08.2023 916,43 EUR

Warum sollte ich mich im Vergleich zur DKV wegen 7 EUR mit einem weitaus schlechteren Tarif zufrieden geben?

Die BRE wäre hier übrigens 1.318,47 EUR aus dem ambulanten und 258,96 EUR aus dem Zahntarif (je 3 MB), mithin 1.577,43 EUR.

 

Wichtig: Bei deinem Einkommen reichen 170 EUR Krankentagegeld nicht aus. Du musst, wenn du längere Zeit krank bist, in der Lage sein, deine Rentenversicherungsbeiträge (80 % der Bemessungsgrenze, AN- und AG-Anteil) selbst bezahlen zu können. Meines Erachtens solltest du bei 5300 EUR Nettoeinkommen etwa 7300 EUR KT p.M., also 243 pro Tag, versichern.

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Peter Wolnitza
· bearbeitet von Peter Wolnitza
vor 3 Stunden von piccolo88:

Auch wenn ich nicht weiß, ob diese Software der heilige Gral ist und wie jetzt z.B. die Stiftung Warentest Ergebnisse dazu stehen.

Es geht nicht um den heiligen Gral. Aber die PCD Software ist die einzige,  bei der ich weiss, dass Leute, Analysten vom Fach die Bedingungen JEDER einzelnen Gesellschaft lesen und sezieren - Wort für Wort - Aktuell sind das 3 Mitarbeiter, die den ganzen Tag nichts anderes machen. (dreimal darfst Du raten, warum und woher ich das weiss) StiiWatest dagegen schickt den Versicherern Fragebogen "Haben Sie Weltgeltung?" und hinterfragt die Aussagen der Versicherer nicht.

 

 

vor 3 Stunden von piccolo88:

PSS: In den Versicherungsbedingeungen der DKV steht, dass "Bei vorübergehenden Aufenthalten im außereuropäischen Ausland bleibt der Versicherungsschutz für sechs Monate ab Beginn des Auslandsaufenthaltes bestehen." --> vorübergehend heißt max 6 Monate.

Du interpretierst. Und das leider falsch.

Vorübergehend ist das, was der Versicherer im Ernstfall darunter versteht.

Wenn er der Ansicht ist, dass der Auslandsaufenthalt nur vorübergehend ist, dann leistet er während der ersten 6 Monate. Wenn er der Ansicht ist, dass das nach einem längerfristigen/dauerhaften riecht, was dann? Er kürzt und Du darfst den Gegenbeweis antreten, oder Dich hier im Forum um Hilfe bemühe ..  Wenn Du z.B. ein Jahr Australien Work+Travel machst  und/oder noch kein Rückflugticket hast, hast Du die A-Karte gezogen und der Versicherer tritt acuh nach drei Monaten schon in die Weichteile... Warum soll man so einen willkürlichen Stuss unterschreiben, wenn andere Versicherer ganz klar schreiben (Kurzversion) Egal ob vorübergehend oder dauerhafte Verlegung wir zahlen immer ohne Begrenzung auf Landesübliche Regelungen oder deutsche Gebührenordnung. Und nein: Tarife werden deswegen nicht teurer... sowas macht keiner unnötig.

 

Zitat

Ganz ehrlich - dass "Experten" sich hinsetzen und die "besten Tarife" aussuchen und dann die DKV auf den letzten Platz setzen weil Ihnen die Formulierung nicht taugt und dann iwelche Kack-Tarife ganz nach oben setzen die keine Leistung bieten das aber transparenter angeben... das ist Humbug. 

Ich hab zu keinem Zeitpunkt die DKV auf den letzten Platz gesetzt - obwohl sie das bei dem Themenbereich Weltgeltung fast verdient hätte. Es geht um die Formulierungen fürs Ausland, die Dir so gut gefallen haben. Und es ist auch nicht die Formulierung, "die mir oder anderen Analysten nicht taugt" : Es sind genau die Karten, die der Versicherer im Leistungsfall spielen kann. Wenn Du gerne pokerst - nur zu. Dafür unterschreibe ich aber keinen Versicherungsvertrag. Vergiss bitte eines nicht: DU musst im Leistungsfall nachweisen, dass Du zu Recht einen Leistungsanspruch gegen den Versicherer erhebst.

Und: Dazu mach ich den Job auch schon zu lange, um noch an irgendwelches Gesülze der Versicherer zu glauben, oder auf schöne Werbeaussagen in bunten flyern zu vertrauen. Im Ernstfall zählt nur das geschriebene Wort. Und da es eh ein Kampf David vs Goliath ist, kann ich nur dazu raten, die Steinschleuder (=rechtssichere Formulierungen in den Vertragsbedingungen) mitzunehmen - sonst wirds eng.

Mein Tipp zum Lesen und Verstehen von Versicherungsbedingungen: Frage Dich immer, wie der Versicherer das, was er da geschrieben hat, im Ernstfall gegen Dich verwenden kann. Dann bist Du in etwa auf der richtigen Spur.

Zitat

Blind der Software zu vertrauen ist genauso falsch wie blind einem einzigen Berater zu trauen. 

Solltest Du eigentlich bereits gemerkt haben, dass ich nicht blind einer Software vertraue, sondern den Kram selber lese und analysiere und der Inhalt der SW zum Teil auf meinem kleinen, bescheidenen Misthaufen gewachsen ist.

(nur nochmal zur Erinnerung: Ist meiner Kenntnis nach die einzige SW, die bei Gericht als Gutachter SW zugelassen ist)

 

Habe mir jetzt doch noch mal die Mühe gemacht und den Stuss nochmal gelesen, und hier rein kopiert... sorry, da ist NIX verbindlich und festgeschrieben....

13.1 Bei vorübergehenden Aufenthalten im europäischen Ausland besteht Versicherungsschutz. Der gewöhnliche Aufenthalt muss weiterhin in Deutschland sein. Die Behandlungskosten werden nur bis zu der Höhe übernommen, wie sie bei einer Behandlung in Deutschland anfallen würden. Dies gilt auch bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes in einen anderen Staat der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums.

13.2 Bei vorübergehenden Aufenthalten im außereuropäischen Ausland bleibt der Versicherungsschutz für sechs Monate ab Beginn des Auslandsaufenthaltes bestehen. Unsere Versicherungsleistungen sind auf das Doppelte der Leistungen begrenzt, wie sie bei einer Behandlung in Deutschland zu erbringen wären. Voraussetzung dafür ist, dass die im außereuropäischen Ausland entstehenden Aufwendungen höher und dort üblich sind. Muss die versicherte Person ihren Aufenthalt wegen medizinisch notwendiger Heilbehandlung über sechs Monate hinaus ausdehnen, gilt Folgendes: Solange sie die Rückreise nicht ohne Gefährdung ihrer Gesundheit antreten kann, besteht für bis zu zwei weitere Monate Versicherungsschutz.
Bitte teilen Sie uns unverzüglich mit, wenn der vorübergehende Aufenthalt im außereuropäischen Ausland länger als sechs Monate dauern wird. Wir prüfen dann, ob eine Vereinbarung zur weiteren Fortführung des Versicherungsschutzes möglich ist.

 

Sorry, würde ich frühestens nach 10-15  Bier aufwärts unterschreiben. :prost:

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 10 Stunden von piccolo88:

Klar werden alle Tarife teurer. Aber es wird garantiert Unterschiede geben zw. den Versicherern.

 

Eine private Krankenversicherung organisiert, dass die Kosten der Versicherten auf alle Versicherten umgelegt werden. Es fließt (so gut wie) kein Geld von irgendwo außen dazu. Deshalb ergibt sich die Beitragsentwicklung langfristig allein aus den Leistungen, unter Berücksichtigung von Selbstbehalten (direkt und in ihrer dämpfenden Wirkung auf die Inanspruchnahme). Es kann keinen dauerhaft billigeren Tarif mit gleichen Leistungen geben.

 

vor 10 Stunden von piccolo88:

Frage: Wie verlässlich sind Empfehlungen der Stiftungwarentest (aus 2019 glaube ich). 

 

Null. Die Stiftung Warentest ist bei der Bewertung bestimmter Produkte, insbesondere Versicherungen, unglaublich ahnungslos und naiv.

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Merol Rolod

Der Thread ist seltsam. Da kommt ein Topverdiener mit einer recht spezifiische Versicherungsfrage ins WPF und möchte eine kostenlose Beratung dazu. Dann hat er das Glück und ein ausgewiesener Experte zu dem Thema meldet sich und berät für umme und gibt wertvolle Tipps. Andere geben auch noch gute Hinweise.

Dennoch wird das dann alles auseinanderklamüsiert und es scheint eine gewisse Besserwisserei durch. Für mich ein Paradebeispiel für den Dunning-Kruger-Effekt.

 

Tipp 1 für den Fragesteller:

Bleib in der GKV. Deine wesentlichen Gründe für den Wechsel in die PKV wurden meines Erachtens ausreichend wegargumentiert.

 

Tipp 2, falls eine Wechsel in die PKV - warum auch immer - unbedingt sein muss:

Nimm etwas von deinem Geld (davon hast du überreichlich) in die Hand und geh zu einem Experten (z.B. @Peter Wolnitza) und lass dir bei dieser nicht ganz so trivialen Fragestellung helfen.

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Okabe
· bearbeitet von Okabe
vor 14 Stunden von Peter Wolnitza:

13.2 Bei vorübergehenden Aufenthalten im außereuropäischen Ausland bleibt der Versicherungsschutz für sechs Monate ab Beginn des Auslandsaufenthaltes bestehen. (...)

 

Nur um @piccolo88 vorzugreifen: es ist wichtig zu verstehen, dass hier zwei Bedingungen für den außereuropäischen Versicherungsschutz stehen:

1.) der Aufenthalt muss vorübergehend sein

2.) der Aufenthalt darf nicht länger als sechs Monate her sein

 

Es ist nicht so dass die zweite Bedingung die erste Bedingung definiert oder erklärt. Sondern es sind zwei eigenständige, unabhängige Bedingungen und beide müssen erfüllt sein, damit der Versicherer zur Leistung verpflichtet ist und man dies auch rechtlich durchsetzen kann.

 

Wenn es also vor Gericht geht, dann muss nachgewiesen werden, dass eine Heilbehandlung innerhalb von 6 Monaten nach Antritt des Auslandsaufenthaltes stattgefunden hat UND dass dieser Auslandsaufenthalt nur verübergehend war.

 

Wie Peter schon geschrieben hat kann die Versicherung z.B. nach einem Rückflugticket fragen und wenn es keins gibt, so kann dies als Indikator gewertet werden, dass der Auslandsaufenthalt nicht nur vorübergehend geplant war. Hier kommt es dann auf den Richter an.

 

Es ist ein klassisches Beispiel, dass dir, @piccolo88, zeigen sollte, dass dieses Thema für dich allein nicht ohne signifikante Einarbeitung und rechtliche Schulung zu bewältigen ist. Freu dich, dass du hier diese Erklärungen kostenlos bekommst. :-)

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pkv_novize
· bearbeitet von pkv_novize
42 minutes ago, Okabe said:

 

Wenn es also vor Gericht geht, dann muss nachgewiesen werden, dass eine Heilbehandlung innerhalb von 6 Monaten nach Antritt des Auslandsaufenthaltes stattgefunden hat UND dass dieser Auslandsaufenthalt nur verübergehend war.

 

Wie Peter schon geschrieben hat kann die Versicherung z.B. nach einem Rückflugticket fragen und wenn es keins gibt, so kann dies als Indikator gewertet werden, dass der Auslandsaufenthalt nicht nur vorübergehend geplant war. Hier kommt es dann auf den Richter an.

 

Es ist ein klassisches Beispiel, dass dir, @piccolo88, zeigen sollte, dass dieses Thema für dich allein nicht ohne signifikante Einarbeitung und rechtliche Schulung zu bewältigen ist. Freu dich, dass du hier diese Erklärungen kostenlos bekommst. :-)

Das ist ein guter Punkt. Wobei ich persönlich das jetzt auch nicht wirklich kritisch einschätze, man muss halt (wie bei allen) wissen was man unterschreibt. Ob ein Aufenthalt vorübergehend ist oder nicht würde ich doch schon recht binär einschätzen. Rückflugticket ist natürlich ein einfaches Beispiel. Aber auch wenn der Haushalt z.B. in DE weiter aufrecht gehalten wird sollte es nicht wirklich Streit darum geben können, dass eine Rückreise geplant ist. Aber klar, wenn man jetzt sagt man reißt hier alle Zelte ab, meldet sich beim Einwohnermeldeamt ab und bereist auf unbestimmte Zeit die Welt ist der Tarif auf jeden Fall der falsche.

 

Die Frage bei der Weltgeltung sollte halt in erster Linie wirklich sein was du vorhast. Geht es dir um ggf. gezielte Heilbehandlungen im Ausland? -> Dann ist die DKV sicher nicht richtig. Geht es dir um ein Nomadenleben und remote work? -> Dann sicher auch nicht. Hast du ggf. vor in einigen Jahren für ein halbes Jahr eine Weltreise zu machen und danach wahrscheinlich erstmal einige Jahre nicht merh? Dann kann man mit der DKV sicher arbeiten, solang man die bekantnen Lücken (max. doppelte Leistung von DE, nur 6 Monate außerhalb Europa) andersweitig schließt. Die Frage ist halt einfach was du vorhast und ob du alles in einem Vertrag drin haben willst oder ggf. auch für einzelne Reisen dich noch zusätzlich absichern möchtest.

 

Bei einem dauerhaften (nicht nur vorübergehenden) Auslandsaufenthalt ist es wahrscheinlich onehin günstiger die Versicherung auf (große?) Anwartschaft zu stellen und eine eigene Krankenversicherung für die Reise abzuschließen.

 

Generell lohnt es sich wahrscheinlich immer bei Abschluss einer PKV auch noch mal ein par Euro in die Hand zu nehmen und über eine gute Rechtsschutzversicherung nachzudenken. Wenn es wirklich teuer wird kann sicher jede Versicherung zickig werden. Eine Klausel das à la "das medizinisch notwendige Maß übersteigende Kosten werden nicht übernommen" wird sicherlich jede Versicherung in den Bedingungen stehen haben.

16 hours ago, Kastor said:

Beispieltarif SDK mit deinen Parametern (35 Jahre):

S1 Wahlleistung Unterbringung + Chefarzt 186,06 

AM10 100% ambulante Behandlung ohne Selbstbeteiligung 439,49 

Z9 90% Zahnersatz/KFO und 100% Zahnbehandlung 86,32 

TA6/170 170 Eur Krankentagegeld mit Leistungsbeginn ab 7. Woche 68,00 

VT gesetzlich vorgeschriebener Vorsorgebeitrag 71,19 

PPN Pflegepflichtversicherung 65,37 

Monatsbeitrag ab 01.08.2023 916,43 EUR

Ich glaube bei dem Vergleich fehlt die gewünschte Beitragsentlastung im Alter von 550€, damit wäre der Tarif dann ca. 170€ teurer als der BMK.

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 10 Stunden von chirlu:

Eine private Krankenversicherung organisiert, dass die Kosten der Versicherten auf alle Versicherten umgelegt werden. Es fließt (so gut wie) kein Geld von irgendwo außen dazu. Deshalb ergibt sich die Beitragsentwicklung langfristig allein aus den Leistungen, unter Berücksichtigung von Selbstbehalten (direkt und in ihrer dämpfenden Wirkung auf die Inanspruchnahme).

Was im Umkehrschluß auch bedeutet: Man sollte nicht unbedingt den besten Tarif nehmen, wenn der Leistungen beinhaltet, die man selbst ziemlich sicher nicht in Anspruch nehmen will (zB Homöopathie, Heilpraktiker, Osteopath, Auslandsgeltung, Brille, Zahnersatz, ...). Den man wird es über den Beitrag für die anderen mitzahlen.

Man sollte sich überlegen, was man will und was man bereit ist selbst zu zahlen - und dann den möglichst passenden Tarif suchen.

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Peter Wolnitza
vor 17 Minuten von slowandsteady:

Man sollte sich überlegen, was man will und was man bereit ist selbst zu zahlen - und dann den möglichst passenden Tarif suchen.

Korrekt!

Nur sollte man dann gelesen und auch wirklich verstanden haben WAS da in dem Wunschtarif WIRKLICH drin ist! Im geschilderten Fall eben so gut wie nix.

Das kann mit "bein bereit selber zu zahlen" eben mächtig ins Auge fegen.

 

Ansonsten ist es eben das berühmte Äpfel und Birnen Vergleichsspiel ... oder auch heiteres Tarife-Raten genannt... :D

 

vor 33 Minuten von pkv_novize:

Wobei ich persönlich das jetzt auch nicht wirklich kritisch einschätze,

solange Du davon nicht betroffen bist, absolut verständlich. Die nächste Frage wäre dann eben noch: Ist ein Versicherer, der das besser gelöst hat, denn wirklich teurer?

Ich behaupte mal: Nein

und das zieht sich auch durch andere Leistungsbereiche genauso durch.

 

Es gibt für diesen Tarif KEINE stichhaltige Begründung ausser dem üblichen Wischi-Waschi (kulantes, großes Unternehmen,, wir lassen den Kunden nicht im Regen stehen, tolle Bilanzkennzahlen ...etc..)

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Kastor
vor 4 Stunden von pkv_novize:

Ich glaube bei dem Vergleich fehlt die gewünschte Beitragsentlastung im Alter von 550€, (...)

Da hast du recht, @pkv_novize. Ich habe nach diesen beiden Sätzen von @piccolo88...

 

Am 20.7.2023 um 13:52 von piccolo88:

Sprich auch zur Rente sollte ordentlich was da sein an Kapital um die PKV zu bezahlen.

 

Am 20.7.2023 um 13:52 von piccolo88:

Noch keine Kinder, Wunsch nach 1 bis max 2 jedoch noch vorhanden

...eine Beitragsentlastung gar nicht in Erwägung gezogen (-> warum noch einen unflexiblen Sparvertrag dazunehmen; Arbeitgeberzuschuss bis zur Obergrenze für Kinder verbrauchen).

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flip123
Am 20.7.2023 um 14:33 von slowandsteady:

Ich muss in der Großstadt auch als noch-PKV ler Monate auf den Dermatologen zur Hautkrebsvorsorge warten. Wenn ich in Doctolib schaue, gibt es Stand heute Termine ab Ende September, egal ob PKV oder GKV. Ist aber ja auch nichts was man "dringend" braucht und kommt vor allem nicht unerwartet. Bitte nicht wieder eine endlose pro/contra PKV Diskussion, wollte es nur erwähnen, denn dieses Argument finde ich eher schwach - für echte Notfälle (und nicht gefühlte) gibt es auch in der GKV schnell Termine.

 

Ahja, "ich will ja keine Diskussion starten, aber..."

Einfach mal zu einer Privatpraxis wechseln, dann hast du das Problem mit den Wartezeiten nicht mehr. Und falls doch, dann vom hohen Ross absteigen und nicht gleich nach Blankenese oder auf die Kö laufen.

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