MonacoFranzl Juli 21, 2023 · bearbeitet Juli 21, 2023 von MonacoFranzl Am 19.7.2023 um 08:57 von Glory_Days: Ich würde davon ausgehen, dass du die Bescheide vorab generell nie zu Gesicht bekommen wirst (unabhängig davon, ob eine Grundsteuerklärung abgegeben wurde oder nicht, da diese an den vormaligen Eigentümer gehen) bzw. die Höhe der Grundsteuer erst bei Wirksamwerden der Neuberechnung in der Abrechnung der Stadt ab 2025 sehen wirst. Vielleicht hat jmd. zu diesem Punkt noch mehr Informationen. Ich kann bestätigen, dass der Bescheid über den Grundsteuermessbetrag an den Alteigentümer geht. - Alteigentümer machte Steuererklärung gegenüber Finanzamt - kurz danach, Verkauf an Neueigentümer (Notartermin und Grundbucheintragung nach Stichtag) - Neueigentümer bekommt zeitnah Grundsteuerbescheid vom Finanzamt (für die jährliche Zahlung) - Neueigentümer wird zeitnah zwecks Einzug der jährlichen Grundsteuer von der Gemeinde angeschrieben - viele Monate vergehen - Bescheid zum neuen Grundsteuermessbescheid auf Basis der Steuererklärung geht nur an den Alteigentümer - Neueigentümer erhält nur Kenntnis über den Grundsteuermessbescheid, da noch immer ein guter Kontakt zum Alteigentümer besteht Bei der Steuererklärung und bei allen Bescheiden war immer das selbe lokale Finanzamt involviert. Als Problem sehe ich, gäbe es keinen guten Kontakt zwischen Alteigentümer und Neueigentümer, wäre der Neueigentümer bis 2025 im Ungewissen. Der Alteigentümer hätte aus Bosheit, aus Unkenntnis oder durch Unfähigkeit (Zahlendreher) falsche bzw. zu hohe Werte erfassen können. Der Neueigentümer hat per Defaultprozess nicht die Möglichkeit die Angaben zu prüfen und fristgerecht Einspruch zu erheben, der Alteigentümer hat kein eigenes Interesse daran, den Bescheid zu prüfen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Glory_Days Juli 21, 2023 vor 17 Minuten von MonacoFranzl: Der Alteigentümer hätte aus Bosheit, aus Unkenntnis oder durch Unfähigkeit (Zahlendreher) falsche bzw. zu hohe Werte erfassen können. Man bestätigt die Richtigkeit der Angaben in der abgegebenen Erklärung. Vermutlich drohen Strafen bei vorsätzlichen Falschangaben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Juli 21, 2023 Den Vorsatz nachzuweisen könnte schwierig werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cjdenver Juli 22, 2023 vor 17 Stunden von MonacoFranzl: Bei der Steuererklärung und bei allen Bescheiden war immer das selbe lokale Finanzamt involviert. Als Problem sehe ich, gäbe es keinen guten Kontakt zwischen Alteigentümer und Neueigentümer, In dieser Konstellation wäre Wiedereinsetzung in den vorigen Stamd wohl problemlos möglich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag