NeoMan Juli 18, 2023 Was passiert eigentlich wenn ich eine Whg kaufe und der zum Stichtag zuständige Vorvorbesitzer die Grundsteuererklärung nicht abgegeben hat und dieses auch nicht macht? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation Juli 18, 2023 Dafür gibt es doch diese Ereigniskarte bei Monopoly: "Gehen Sie ins Gefängnis! Gehen Sie nicht über Los und ziehen Sie keine 4.000 € ein!“. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
HalloAktie Juli 18, 2023 · bearbeitet Juli 18, 2023 von HalloAktie Dasselbe wie wenn jemand dir ein Auto verkauft und die KFZ-Steuer nicht bezahlt hat zum Stichtag... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Juli 18, 2023 Beim Immobilienkauf kann das durchaus Überraschungen geben, wenn der Vorbesitzer seine Rechnungen nicht bezahlt hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sedativ Juli 18, 2023 · bearbeitet Juli 18, 2023 von sedativ Du haftest erstmal als Eigentümer für alle Verbindlichkeiten, wenn das im Kaufvertrag nicht anders erklärt wurde. Du solltest das aber besser mit einem Anwalt besprechen, da die Materie komplex sein kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation Juli 18, 2023 · bearbeitet Juli 18, 2023 von stagflation Jetzt mal langsam... Im Regelfall sind der oder die Eigentümer des Grundstücks verpflichtet, die Grundsteuererklärung abzugeben, die am Bewertungsstichtag 1. Januar 2022 Eigentümer waren. "Eine spätere Veränderung der Eigentumsverhältnisse, wie beispielsweise ein Verkauf, entbinden die am Bewertungsstichtag verpflichteten Eigentümer nicht von der Erklärungsabgabe." (Quelle) Wenn man eine Immobilie nach dem 1. Januar 2022 gekauft hat, ist man erst einmal nicht für die Abgabe der Grundsteuererklärung zuständig. Etwas anderes gilt, wenn man... die Immobilie nicht gekauft, sondern geerbt hat vom Finanzamt aufgefordert wird, eine Grundsteuererklärung abzugeben beim Kauf mit dem vorherigen Eigentümer vereinbart hat, dass man selbst die Erklärung abgibt. Ich glaube zwar nicht, dass eine solche Abrede rechtlich Bestand hat (kommt wohl sehr genau darauf an, was dort vereinbart wurde) - aber in diesem Fall würde ich beim Finanzamt nachfragen oder einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen. Disclaimer: ich bin kein Rechtsanwalt - und kann mit meiner Einschätzung völlig falsch liegen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
NeoMan Juli 19, 2023 danke für das Feedback .... die Frage bleibt nur, was passiert wenn der Vorbesitzer es einfach nicht macht. Wenn ich es richtig verstanden habe, würde dann das Finanzamt den Wert schätzen und ich erhalte ab 01.01.2025 ggf. eine fehlerhaften Grundsteuerbescheid. Ich hätte dann den Ärger an der Backe diesem zu Widersprechen und irgendwie eine Korrektur zu veranlassen, oder? Ich hoffe, dass dann eine vermutlich Rückwirkende Korrektur zum 01.01.2025 möglich ist und nicht erst zum nächsten Feststellungszeitpunkt erfolgen kann. Etwaige "Strafen" würden aber immer nur zu Lasten des Vorbesitzers gehen und hoffentlich nicht an den aktuellen Besitzer ;-) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Glory_Days Juli 19, 2023 · bearbeitet Juli 19, 2023 von Glory_Days Ich würde davon ausgehen, dass du die Bescheide vorab generell nie zu Gesicht bekommen wirst (unabhängig davon, ob eine Grundsteuerklärung abgegeben wurde oder nicht, da diese an den vormaligen Eigentümer gehen) bzw. die Höhe der Grundsteuer erst bei Wirksamwerden der Neuberechnung in der Abrechnung der Stadt ab 2025 sehen wirst. Vielleicht hat jmd. zu diesem Punkt noch mehr Informationen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Juli 19, 2023 Was ist so schwer daran, beim Finanzamt anzurufen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
B.Axelrod Juli 19, 2023 vor 34 Minuten von Glory_Days: Ich würde davon ausgehen, dass du die Bescheide vorab generell nie zu Gesicht bekommen wirst (unabhängig davon, ob eine Grundsteuerklärung abgegeben wurde oder nicht, da diese an den vormaligen Eigentümer gehen) bzw. die Höhe der Grundsteuer erst bei Wirksamwerden der Neuberechnung in der Abrechnung der Stadt ab 2025 sehen wirst. Vielleicht hat jmd. zu diesem Punkt noch mehr Informationen. Ich würde davon ausgehen, das ich mir den Bescheid vor einem Kauf zeigen lasse- bzw. den Kauf von der Vorlage abhängig mache ähnlich der Vorlage des Energieausweises. Je nach Art und Lage der Immobilie sollte man ja auch noch andere Schriftstücke sehen- über gezahlte Strassenausbaubeiträge mal als Beispiel. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Glory_Days Juli 19, 2023 vor 22 Minuten von B.Axelrod: Ich würde davon ausgehen, das ich mir den Bescheid vor einem Kauf zeigen lasse- bzw. den Kauf von der Vorlage abhängig mache ähnlich der Vorlage des Energieausweises. Je nach Art und Lage der Immobilie sollte man ja auch noch andere Schriftstücke sehen- über gezahlte Strassenausbaubeiträge mal als Beispiel. Und was ist, wenn dieser noch gar nicht vorliegt? Kaufst du dann nicht? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Neverdo Juli 19, 2023 vor einer Stunde von Ramstein: Was ist so schwer daran, beim Finanzamt anzurufen? Versuche es mal...ich weiß nicht wo du wohnst, aber in meiner Region wirst du an vorgeschaltete Service-Center nicht vorbeikommen, da sitzen sie dann, die Teilzeitler und labern dich dumm und dämlich, ist kein Witz, ach ja dumm und dämlich, wieso ist so eine Fragestellung nicht Bestandteil des Kaufvertrags ? Ich verstehe das alles nicht und selbst wenn das Finanzamt von sich aus tätig werden wird, was soll da passieren, die haben die Bewertungen immer schon vorgenommen, wollten bei dem Arbeitsanfall jetzt das machen, was alle Behörden bevorzugen, andere arbeiten lassen... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Juli 19, 2023 Das kann ich nicht bestätigen. Natürlich sind das nicht alles Cracks, aber zumindest die Personen im Servicecenter (heißt das so?) habe ich immer als hilfsbereit und arbeitswillig erlebt. Lange warten muss man bei uns da auch nicht. Telefonische Erfahrung habe ich keine aktuellen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Juli 19, 2023 · bearbeitet Juli 19, 2023 von Ramstein vor 9 Minuten von Neverdo: Versuche es mal...ich weiß nicht wo du wohnst, aber in meiner Region wirst du an vorgeschaltete Service-Center nicht vorbeikommen, da sitzen sie dann, die Teilzeitler und labern dich dumm und dämlich, ist kein Witz, ach ja dumm und dämlich, wieso ist so eine Fragestellung nicht Bestandteil des Kaufvertrags ? Ich verstehe das alles nicht und selbst wenn das Finanzamt von sich aus tätig werden wird, was soll da passieren, die haben die Bewertungen immer schon vorgenommen, wollten bei dem Arbeitsanfall jetzt das machen, was alle Behörden bevorzugen, andere arbeiten lassen... Bei uns funktioniert das so: und das funktioniert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
B.Axelrod Juli 19, 2023 · bearbeitet Juli 19, 2023 von B.Axelrod vor 2 Stunden von Glory_Days: Und was ist, wenn dieser noch gar nicht vorliegt? Kaufst du dann nicht? Dann hat der Betreffende wenigstens eine automatische Eingangsbestätigung bekommen, die im Elster-Portal als PDF-Datei abgelegt wurde und ebenfalls die übermittelten Daten dort unter "Übermittelte Formulare". @Neverdo Ich habe die direkte Telefonnummer meiner Sachbearbeiterin. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Neverdo Juli 19, 2023 vor 2 Stunden von B.Axelrod: Dann hat der Betreffende wenigstens eine automatische Eingangsbestätigung bekommen, die im Elster-Portal als PDF-Datei abgelegt wurde und ebenfalls die übermittelten Daten dort unter "Übermittelte Formulare". @Neverdo Ich habe die direkte Telefonnummer meiner Sachbearbeiterin. Ich auch, habe sogar mehrere, mit denen ich bis vor ein oder zwei Jahren direkten Austausch vornehmen konnte. Auch unabhängig von der, die auf dem Bescheid steht, zuletzt vor längerer Zeit mal durchgekommen, war dann der erste Satz " wie kommen sie an meine Nummer, wir haben doch das Service-Center" @Sapine...heißt so, haben jetzt auch alle, zuletzt bin ich bei meiner Mercedes Niederlassung auch in so einem Center gelandet, man befreit sich von Telefonaten oder aber lässt zurückrufen unter Angabe des Anliegens, scheint aus dem Stand zu antworten bei manchen schwierig zu sein.Sicherlich bin ich mitunter auch zu ungeduldig, insofern umso besser, wenn man hier auch mal eine andere Erfahrung mitteilt... ;-) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Juli 19, 2023 Ich meinte allerdings nicht das telefonische Servicecenter sondern das mit echten Menschen im lokalen Finanzamt. Durchschnittliche Wartezeit so um die 10 Minuten und dann einen geduldigen Ansprechpartner Mein persönlicher Ansprechpartner ist deutlich schwieriger, weil nur Teilzeitkraft mit gefühlt maximal 15 Stunden pro Woche. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DRS Juli 19, 2023 Aus eigenem Erleben (ET in einem Mehrfamilienhaus) ist es durchaus möglich, dass das FA auch unrichtige Angaben akzeptiert. In meinem Fall hat ein Wohnungseigentümer trotz exakt gleichem Grundriss einen anderen Bescheid erhalten - wenn vielleicht auch nur zunächst. Beim Vergleich stellte sich heraus, dass sich bei seinen eingetragenen Grundstück-Anteilswerten ein Fehler eingeschlichen hatte. Insofern: Ungeachtet der Pflichtfrage ist eine selbst erstellte Erklärung unter Umständen ja vorteilhafter als eine möglicherweise "dahingeschluderte" des Verkäufers. Schließlich hat man ja auch die errechnete Steuer zu zahlen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Daggs Juli 19, 2023 Müsste es nicht so ablaufen, dass das FA bei Nichtabgabe der Erklärung zunächst auf den 01.01.22 (Hauptfeststellung ) schätzt. Im weiteren Verlauf hätte der neue Eigentümer dann mE die Möglichkeit, im Rahmen einer (fehlerbeseitigenden) Wertfortschreibung den entsprechenden Wert korrigieren zu lassen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rubberduck Juli 19, 2023 vor 8 Stunden von Ramstein: Bei uns funktioniert das so: Ich wohne auch bei "uns". Aus der Praxis für die Praxis: Eigentümerversammlung vor 2-3 Wochen. Eine Miteigentümerin hat nicht nur eine Einheit sondern zwei. Bescheid für Einheit Numero Uno ist da (wie beim Rest der Bande). Bescheid für Einheit Numero Dos ist nicht eingetrudelt und das FA tut sich schwer was zu finden. Konkrete Auskunft insofern keine. Also anrufen schadet sicher nix und soviel Energie sollte jeder aufbringen. Nur muss dabei nichts rauskommen... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rubberduck Juli 19, 2023 vor 18 Stunden von stagflation: Im Regelfall sind der oder die Eigentümer des Grundstücks verpflichtet, die Grundsteuererklärung abzugeben, die am Bewertungsstichtag 1. Januar 2022 Eigentümer waren. " Dieser Stichtag fand sich zwar in der Presse und irgendwie auch in offiziösen Verlautbarungen. Ist aber Quark. Ich habe nach dem Stichtag gekauft (IIRC Ende März) und dann höchstselbst die Aufforderung zur Steuererklärung erhalten. Das FA hat nicht retrospektiv nachgeschaut, wer am 01.01. Besitzer war, sondern die Adressen des aktuellsten Datensatzes verwendet. Wobei mir auch ein bayerischer Finanzbeamter nicht sagen konnte, wie die Hessen zu ihren Daten kommen. Übrigens Eintrag im Grundbuch laaaange laaaange später. Dort höchstens Vormerkung zu finden. vor 10 Stunden von NeoMan: danke für das Feedback .... die Frage bleibt nur, was passiert wenn der Vorbesitzer es einfach nicht macht. Wenn ich es richtig verstanden habe, würde dann das Finanzamt den Wert schätzen und ich erhalte ab 01.01.2025 ggf. eine fehlerhaften Grundsteuerbescheid. Ich hätte dann den Ärger an der Backe diesem zu Widersprechen und irgendwie eine Korrektur zu veranlassen, oder? Ich hoffe, dass dann eine vermutlich Rückwirkende Korrektur zum 01.01.2025 möglich ist und nicht erst zum nächsten Feststellungszeitpunkt erfolgen kann. Etwaige "Strafen" würden aber immer nur zu Lasten des Vorbesitzers gehen und hoffentlich nicht an den aktuellen Besitzer ;-) Das wird vermutlich so laufen wie von Dir beschrieben. Wobei die Frage bleibt: Welches Bundesland denn eigentlich? Denn das Prozedere ist ja davon abhängig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rubberduck Juli 19, 2023 vor 22 Stunden von HalloAktie: Dasselbe wie wenn jemand dir ein Auto verkauft und die KFZ-Steuer nicht bezahlt hat zum Stichtag... Sicher nicht. Der Käufer erhält seinen eigenen Steuerbescheid ab Zulassungstag. Der Vorbesitzer erhält eine Rückerstattung. So der bezahlt hatte. vor 23 Stunden von NeoMan: Was passiert eigentlich wenn ich eine Whg kaufe und der zum Stichtag zuständige Vorvorbesitzer die Grundsteuererklärung nicht abgegeben hat und dieses auch nicht macht? Hast Du mal - so ganz einfach - den Verkäufer gefragt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ANDREJ_ Juli 19, 2023 vor 21 Stunden von stagflation: Wenn man eine Immobilie nach dem 1. Januar 2022 gekauft hat, ist man erst einmal nicht für die Abgabe der Grundsteuererklärung zuständig. Etwas anderes gilt, wenn man... die Immobilie nicht gekauft, sondern geerbt hat War bei mir nicht "etwas anderes". Die Eigentümerin zum 1.1.2022 ist im selben Jahr verstorben. Nach Grundbucheintrag hat das FA mir noch 2022 die alte Festsetzung mitgeteilt. FA wollte trotzdem in 2023 von ihr die Erklärung. Weil das WLAN nicht bis in den Himmel reicht, habe ich das mit entsprechendem Anschreiben auf Papier eingereicht, und den Bescheid auf meinen Namen ausgestellt bekommen. Analog würde ich beim Wohnungskauf unaufgefordert die Erklärung beim FA abgeben, mit entsprechendem Anschreiben bezüglich unkooperativem Vorbesitzer. Gleiches gilt, wenn sich die Verhältnisse bis zum 1.1.2025 wesentlich zu deinem Gunsten ändern. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rubberduck Juli 20, 2023 vor 13 Stunden von ANDREJ_: Analog würde ich beim Wohnungskauf unaufgefordert die Erklärung beim FA abgeben, mit entsprechendem Anschreiben bezüglich unkooperativem Vorbesitzer. Gleiches gilt, wenn sich die Verhältnisse bis zum 1.1.2025 wesentlich zu deinem Gunsten ändern. Das ist mir ebenfalls empfohlen worden. "Sie=FA haben zwar nicht gefragt, hier aber trotzdem." Ein Problem wäre auch, wenn der Vorbesitzer keinen Bock mehr hatte und bei komplexen Bedingungen Blödsinn eingetragen hat. Auch das lässt sich nicht ausschließen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ANDREJ_ Juli 20, 2023 vor 1 Minute von Rubberduck: Das ist mir ebenfalls empfohlen worden. "Sie=FA haben zwar nicht gefragt, hier aber trotzdem." Die Sachbearbeiter im FA sind halt auch froh, wenn die einen offnen Fall ohne Rechtsstreit oder Schätzung abhaken können. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag