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west263

Reform Riester Rente

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 16 Stunden von Dandy:

1. Sind die Sterbetafeln bei allen Riesterverträgen vor Renteneintritt garantiert?

2. Werden die Überschüsse aus einer geringeren durchschnittlichen Lebensdauer ggü. einer zu konservativen Sterbetafel vollständig an die Versicherten ausbezahlt?

3. Wie wirkt sich das dann auf die gesamte ausgezahlte Rente eines Versicherten aus, dessen Kapitalstock aufgrund hoher Kosten und/oder schlechten Anlageerfolgs zum Renteneintritt gerade mal die Beiträge und Zulagen ausmacht?

Ich antworte gerne darauf. 

 

Zu 1: Die Sterbetafeln, Teil der sogenannten Rechnungsgrundlagen, sind in der absoluten Mehrzahl aller Verträge hart garantiert. Nur die allerwenigsten Versicherer haben sich durch eine Treuhänderklausel die Möglichkeit eröffnet, diese im Bestand zu verändern. Dazu gehören aber auch große Player wie die Allianz, Zurich und AXA, die das schon im Bestand durchexerziert haben. Kunden haben bereits geklagt und teilweise recht bekommen. Zu Recht, wie ich finde. Weil das auch ein absolutes Unding ist. Genauso wie die Gewinnabführung der LV Töchter an Ihrer Holding Mütter (Allianz LV AG an Allianz SE z.B.), die Kunden der LV AG immer weniger Zins bescherte, aber der Gewinn der LV AG fleißig stieg, an die SE ausgeschüttet wurde und sich die Aktionäre der SE über die Dividenden freute. Hier haben die Kunden, die dagegen geklagt hatten, aber höchstrichterlich verloren. Ein Unding! Aber nochmal betont: Rechnungsgrundlagen sind in absoluter Vielzahl der Produkte und Versicherer am Markt hart garantiert. Aufpassen also bei der Auswahl.

 

Zu 2: Ja, müssen sie. Das sind sogenannte Risikoüberschüsse. Diese müssen analog von Zinsüberschüssen, zu 90% an den Kunden ausgeschüttet werden. 10% darf der Versicherer behalten, um Ihm einen Anreiz zu lassen, hier etwas zu "erlösen". (siehe §§ 6, 7 MindZV)

 

Zu 3: Hier kann ich dir nicht ganz folgen. Wenn der Anlageerfolg trotz zahlreicher Überschüsse (oder Fondsentwicklung) und hoher Kosten "schlecht" ist und es auf die Beitragsgarantie hinaus läuft (100% Beiträge und Zulagen), dann gibt es nur das als Berechnungsgrundlage für die Rente. Das ist also das allermindeste. In der Sparzeit vorhandene Kosten und jegliche Art von Ertrag waren dann über alle Jahre komplett egal. Es gibt dann nur den Garantiebetrag. Daraus folgt dann die Berechnung der Rente:

- mit dem garantierten Rentenfaktor

- mit dem dann gültigen, aktuellen Rentenfaktor zu Rentenbeginn

- und Beachtung der sogenannten Garantierente (nicht jeder Versicherer rechnet die Garantierente aus, in dem er aus dem Garantiekapital und dem Garantiefaktor eine Rente bildet, was logisch klingen würde. Das machen auch die meisten Anbieter so. Es gibt aber auch VR, die bieten eine höhere Garantierente, als Sie aus Garantiefaktor x Garantiekapital ermittelt würde

 

Nach Berechnung aller drei Schritte erhält man die höchste Rente, also den besten Berechnungsweg. So ist es in den Bedingungen aller mir bekannten Versicherer verankert. Den letzten Spiegelstrich kann man übrigens am PIB der Alte Leipziger (aus 2020) gut nachvollziehen.

 

 

PIB AL.png

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Dandy
vor 2 Minuten von satgar:

Ich antworte gerne darauf. 

 

Zu 1: Die Sterbetafeln, Teil der sogenannten Rechnungsgrundlagen, sind in der absoluten Mehrzahl aller Verträge hart garantiert. Nur die allerwenigsten Versicherer haben sich durch eine Treuhänderklausel die Möglichkeit eröffnet, diese im Bestand zu verändern. Dazu gehören aber auch große Player wie die Allianz, Zurich und AXA, die das schon im Bestand durchexerziert haben. Kunden haben bereits geklagt und teilweise recht bekommen. Zu Recht, wie ich finde. Weil das auch ein absolutes Unding ist. Genauso wie die Gewinnabführung der LV Töchter an Ihrer Holding Mütter (Allianz LV AG an Allianz SE z.B.), die Kunden der LV AG immer weniger Zins bescherte, aber der Gewinn der LV AG fleißig stieg, an die SE ausgeschüttet wurde und sich die Aktionäre der SE über die Dividenden freute. Hier haben die Kunden, die dagegen geklagt hatten, aber höchstrichterlich verloren. Ein Unding! Aber nochmal betont: Rechnungsgrundlagen sind in absoluter Vielzahl der Produkte und Versicherer am Markt hart garantiert. Aufpassen also bei der Auswahl.

 

Zu 2: Ja, müssen sie. Das sind sogenannte Risikoüberschüsse. Diese müssen analog von Zinsüberschüssen, zu 90% an den Kunden ausgeschüttet werden. 10% darf der Versicherer behalten, um Ihm einen Anreiz zu lassen, hier etwas zu "erlösen". (siehe §§ 6, 7 MindZV)

Dann haben wir die Antworten. Punkt 1 in Verbindung mit dem fett von mir marktierten Teil aus Punkt 2 führt dazu, dass aus einem Kapitalstock, in dem nur die Beiträge plus Zulagen enthalten sind, nicht 100% als Renten an das Kollektiv ausgeschüttet werden. Meiner Erinnerung nach waren es bei älteren Verrägen sogar bis zu 25%, welche die Versicherungen aus diesen Überschüssen für sich einstreichen durften, bevor der Gesetzgeber diese Hintertür auf 10% gedeckelt hatte. Über die Wahl der Sterbetafeln haben die Versicherer sogar noch die Möglichkeit, die Überschüsse künstlich hoch zu rechnen und damit einen entsprechend hohen Anteil daran einzubehalten.

 

Damit kann ich nicht erkennen, was an meinen Aussagen nun konkret "Unfug" gewesen sein soll. Weder stehen bei allen Versicherern vor Rentenbeginn die garantierten Renten fest, denn sie hängen ja an der endgültigen Wahl der Sterbetafel, noch werden tatsächlich die gesamten Beiträge + Zulagen an die Versicherten ausgeschüttet, denn von den Überschüssen in Verbindung mit einer konservativ gewählten Sterbetafel bleibt auch da ein Teil bei den Versicherungen hängen.

 

Jedenfalls ist das alles hoch intransparent und für den Laien schlicht nicht zu durchschauen und das sind auch die Gründe für den (zurecht) schlechten Ruf von Riester. Ohne sehr fachkundige Beratung war es kaum möglich, einen guten Vertrag zu erhalten. Das in der Regel zur Anwendung kommende Provisionsprinzip und die oft vorhandene Anbieterbindung von Bank"beratern" und Strukturvertrieben, hat die Situation zusätlich verschlimmert.

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satgar

Ich höre wieder nur bashing raus und wenig substanzielles. Ich kann auch nicht erkennen, wo sich hier jemand stark etwas einstreichen sollte. Ich kann dem allen nur bedingt folgen. Schon allein der Satz "dass aus einem Kapitalstock, in dem nur die Beiträge plus Zulagen enthalten sind, nicht 100% als Renten an das Kollektiv ausgeschüttet werden." ergibt für mich keinen Sinn.

 

Ich stimme zu bei: 

es ist intransparent

Provisionssystem ist scheiße

man braucht Fachkunde (sonst wäre der Job des Versicherungskaufmannes oder Versicherungsfachwirtes oder oder oder, schlicht überflüssig, wenn es anders wäre)

 

Das trifft aber nicht nur auf die Vorsorgeform "Riester" zu.

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B2BFighter
vor 13 Stunden von cjdenver:

 

Sicher dass die garantierte Rente so hoch ist? Das wäre ja ein Rentenfaktor um die 100 - oder hab ich mich da verrechnet?

JA ist mit 292,38 € mtl sehr gut und garantiert für 20 Jahre.

Der Rentenfaktor "100" ist trotzdem falsch, da der Policenwert 43.809,73 EUR ja noch bis zum Rentenbeginn 01.12.2048 ansteigen wird, auch ohne weitere Einzahlungen. Den eigentlichen Rentenfaktor wird man erst am Ende der Ansparphase berechnen können.

vor 13 Stunden von satgar:

 

Das bezieht sich sicherlich nicht nur auf den bisherigen policenwert sondern auf diesen zzgl noch alle bis zum Rentenbeginn voraussichtlichen Einzahlungen.

Nein. die 292,38 € sind garantiert aus den bisherigen Zahlungen 30.787,92 EUR und gewährte Zulagen 2.544,00 EUR.

 

Würde ich weiterhin Einzahlungen in Höhe von 160,42 € monatlich bis 2048 leisten und Zulagen erhalten, würde die garantierte Rente bei 568,48 € liegen am 01.12.2048 (ebenfalls 20 Jahre Rentengarantie).

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 22 Minuten von B2BFighter:

Würde ich weiterhin Einzahlungen in Höhe von 160,42 € monatlich bis 2048 leisten und Zulagen erhalten, würde die garantierte Rente bei 568,48 € liegen am 01.12.2048 (ebenfalls 20 Jahre Rentengarantie).

Was natürlich auf der Summe aller Einzahlungen (Beiträge + geplante Zulagen) basiert und damit die 100% Kapitalgarantie abbildet. Kapitalgarantie X = 568,48 EUR mtl. Mindestrente/Garantierente.

 

Die kann durch:

  1. Wertentwicklung während der Sparphase
  2. Nutzung des höheren, aktuellen Rentenfaktors bei Rentenbeginn
  3. oder einer Mischung aus 1+2 dann letztlich höher sein
  4. Hinzu kommt noch das gewählte Überschussmodell für die Rentenphase (entweder "dynamisch" oder "Sofortüberschussrente" bei der Condor...Sofortüberschuss wird im Fachjargon eigentlich konstante Überschussrente genannt; https://www.franke-bornberg.de/blog/altersvorsorge-ueberschuesse-im-rentenbezug-teil-1-die-qual-der-wahl) Teildynamisch hat die Condor nicht im Angebot

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Dandy
vor 2 Stunden von satgar:

Ich höre wieder nur bashing raus und wenig substanzielles. Ich kann auch nicht erkennen, wo sich hier jemand stark etwas einstreichen sollte. Ich kann dem allen nur bedingt folgen. Schon allein der Satz "dass aus einem Kapitalstock, in dem nur die Beiträge plus Zulagen enthalten sind, nicht 100% als Renten an das Kollektiv ausgeschüttet werden." ergibt für mich keinen Sinn.

Keine Ahnung, welchen Sinn du dahinter suchst, aber es ist das was ich ursprünglich geschrieben hatte: Die garantierten Beiträge und Zulagen werden nämlich mitnichten vollständig als Renten an die Versicherten ausgeschüttet, denn an den Überschüssen aufgrund zu konservativer Sterbetafeln (ganz sicher der Regel- und nicht der Ausnahmefall) verdienen die Versicherungen wieder mit.

 

Auch an meiner ursprünglichen Aussage, dass die garantierte Rente vor Renteneintritt eben nicht garantiert ist stimmt für den Fall, wenn die Sterbetafel erst bei Renteneintritt final festgelegt wird.

 

Ob du das nun substanziell oder als bashing empfindest ist deine Sache aber Unfug (oder besser "Unsinn") ist es eben nicht, wie du auf Nachfrage durch mich selbst erkannt hast.

vor 2 Stunden von satgar:

 

Ich stimme zu bei: 

es ist intransparent

Provisionssystem ist scheiße

man braucht Fachkunde (sonst wäre der Job des Versicherungskaufmannes oder Versicherungsfachwirtes oder oder oder, schlicht überflüssig, wenn es anders wäre)

 

Das trifft aber nicht nur auf die Vorsorgeform "Riester" zu.

Trifft insbesondere auf das Thema privater Rentenversicherungen zu, denn da geht es um sehr viel Geld. Erst Riester hat ihnen zu dieser Popularität verholfen und prompt haben es etliche (nicht alle) Versicherungen schamlos für sich ausgenutzt.

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 12 Minuten von Dandy:

ist es eben nicht, wie du auf Nachfrage durch mich selbst erkannt hast.

Da musst du etwas missinterpretiert haben. Ich habe nichts selber erkannt, was du geschildert hast sondern faktenbasiert erläutert, wie das System funktioniert. Wieso es Überschüsse durch die Sterbetafeln geben soll, die bei Kunden landen, bei denen durch negative Wertentwicklung und Kosten die Beitragsgarantie greift, erschließt sich mir halt nicht. Wenn die Rendite der Anlageform negativ ist und noch Kosten abgehen, helfen die Risikoüberschüsse nicht, um das auszugleichen. Dann sinds am Ende trotzdem nur 100%, und nicht mehr. Das heißt aber nicht, dass man jemanden was vorenthalten hätte. Die sind ja trotzdem geflossen. Und die 100% Beitragsgarantie wird dann in Form der Rente an den Versicherten ausgeschüttet. Dann kommt dort die übliche Wette der Rentenversicherung zum tragen. Entweder lebt man länger als kalkuliert und man kriegt an Renten mehr raus als die 100% Garantie, oder man verstirbt früher (ohne Hinterbliebenenleistung), dann behält es der Versicherer (was wiederum ein Risikoüberschuss für das Kollektiv ist, an dem die lebenden Versicherten zu 90% beteiligt sind. Deren Rente steigt durch derlei vorzeitige Todesfälle.)

 

Daher versteh ich das Argument "Die garantierten Beiträge und Zulagen werden nämlich mitnichten vollständig als Renten an die Versicherten ausgeschüttet, denn an den Überschüssen aufgrund zu konservativer Sterbetafeln (ganz sicher der Regel- und nicht der Ausnahmefall) verdienen die Versicherungen wieder mit." einfach nicht. Mir wird der Zusammenhang überhaupt nicht klar, was du sagen willst. Der Versicherer verdient an seinen Vertragskosten und an den Anteilen der Verordnung die regelt, wie viel er von Zins-, Risiko- und Verwaltungskostenüberschüssen behalten darf. Was hat das mit der Garantie letztlich und den Renten zu tun? Check ich nicht.

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Dandy
· bearbeitet von Dandy
vor 2 Stunden von satgar:

Das heißt aber nicht, dass man jemanden was vorenthalten hätte. Die sind ja trotzdem geflossen. Und die 100% Beitragsgarantie wird dann in Form der Rente an den Versicherten ausgeschüttet. Dann kommt dort die übliche Wette der Rentenversicherung zum tragen. Entweder lebt man länger als kalkuliert und man kriegt an Renten mehr raus als die 100% Garantie, oder man verstirbt früher (ohne Hinterbliebenenleistung), dann behält es der Versicherer (was wiederum ein Risikoüberschuss für das Kollektiv ist, an dem die lebenden Versicherten zu 90% beteiligt sind. Deren Rente steigt durch derlei vorzeitige Todesfälle.)

Das ist genau der Punkt. 90%, und eben nicht 100%. Bei alten Verträgen sogar nur 75% wenn ich mich richtig erinnere. Die Versicherungsnehmer bekommen also, gesetzt den Fall, dass sie im Kapitalstock bei Renteneintritt nur Beiträge + Zulagen enthalten haben, im Schnitt, eben nicht diesen gesamten Betrag als Rente ausgezahlt, jedenfalls nicht bei konservativer Sterbetafel, was der so ziemlich immer anzunehmende Fall sein dürfte (sonst macht die Versicherung ihren Job nicht richtig).

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cjdenver
· bearbeitet von cjdenver
vor 7 Stunden von B2BFighter:

JA ist mit 292,38 € mtl sehr gut und garantiert für 20 Jahre.

 

Sorry das verstehe ich nicht. Du schriebst ursprünglich:

 

Zitat

Zum 31.12.2022 sind 292,38 € mtl. Rente garantiert, sofern keine weiteren Einzahlungen erfolgen.

Rentengarantiezeit beträgt 20 Jahre

 

 

Garantiert für 20 Jahre nach Rentenbeginn (also egal ob du solange lebst oder nicht) ist das eine, das ist normal (bzw. kann man auswählen).

 

Eine garantierte Rentenhöhe zum Renteneintritt ist etwas ganz anderes.

 

Zitat

Der Rentenfaktor "100" ist trotzdem falsch, da der Policenwert 43.809,73 EUR ja noch bis zum Rentenbeginn 01.12.2048 ansteigen wird, auch ohne weitere Einzahlungen.

 

Aha also ist das eine fest verzinste Rentenversicherung? Denn sonst kann ja der Wertanstieg überhaupt nicht garantiert werden sondern nur der derzeitige Wert.

 

Aber selbst bei einer festverzinsten Rentenversicherung kann ich mir das nicht vorstellen denn wenn es bis zum Rentenbeginn noch 25 Jahre sind dann müsste sich das Kapital bis dahin ja mindestens vervierfachen um einen Rentenfaktor irgendwo in der Nähe dessen zu erreichen was derzeit verfügbar ist.

 

Zitat

Den eigentlichen Rentenfaktor wird man erst am Ende der Ansparphase berechnen können.

Nein. die 292,38 € sind garantiert aus den bisherigen Zahlungen 30.787,92 EUR und gewährte Zulagen 2.544,00 EUR.

 

Würde ich weiterhin Einzahlungen in Höhe von 160,42 € monatlich bis 2048 leisten und Zulagen erhalten, würde die garantierte Rente bei 568,48 € liegen am 01.12.2048 (ebenfalls 20 Jahre Rentengarantie).

 

Sind die wirklich hart garantiert? Oder geht es hier um "das wäre Ihre Rente wenn sich der Wert jedes Jahr um 8% erhöhen würde"?

 

Was ist das denn eigentlich für ein Produkt...?

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B2BFighter
vor einer Stunde von cjdenver:

 

Sorry das verstehe ich nicht. Du schriebst ursprünglich:

 

 

Garantiert für 20 Jahre nach Rentenbeginn (also egal ob du solange lebst oder nicht) ist das eine, das ist normal (bzw. kann man auswählen).

 

Eine garantierte Rentenhöhe zum Renteneintritt ist etwas ganz anderes.

 

 

Aha also ist das eine fest verzinste Rentenversicherung? Denn sonst kann ja der Wertanstieg überhaupt nicht garantiert werden sondern nur der derzeitige Wert.

 

Aber selbst bei einer festverzinsten Rentenversicherung kann ich mir das nicht vorstellen denn wenn es bis zum Rentenbeginn noch 25 Jahre sind dann müsste sich das Kapital bis dahin ja mindestens vervierfachen um einen Rentenfaktor irgendwo in der Nähe dessen zu erreichen was derzeit verfügbar ist.

 

 

Sind die wirklich hart garantiert? Oder geht es hier um "das wäre Ihre Rente wenn sich der Wert jedes Jahr um 8% erhöhen würde"?

 

Was ist das denn eigentlich für ein Produkt...?

Ja ist eine klassische Riester-Rentenversicherung Debeka TarifF1 mit Garantiezins 2,75%.

 

Garantie sowohl als auch!

 

Ich habe zum 31.12.22 eine garantierte Rente von 292,38€.

 

Und ja, ich habe zudem in 2005 bereits eine Rentengarantiezeit von 20 Jahren vereinbart.  Sterbe ich also mit 63 J, wird die Rente an meine Erben noch 19Jahre ausgezahlt. 

 

 

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cjdenver

Also wenn ich davon ausgehe dass sich das gesamte Kapital das derzeit angespart wurde mit 2,75% pro Jahr über die nächsten 25 Jahre verzinst (was wohl eher unrealistisch ist denn es fallen ja sicher auch Kosten an) dann lande ich bei ca. 65k zum Renteneintritt - wenn daraus eine garantierte Rente von €293 monatlich stammen soll,  die auch noch für 20 Jahre garantiert ausgezahlt wird, dann ist das ja mit 70k schon mehr als bei Renteneintritt überhaupt verfügbar ist. Irgendwie klingt das für mich unplausibel, oder ich bin zu doof da richtig zu rechnen...

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s1lv3r
vor 25 Minuten von cjdenver:

Also wenn ich davon ausgehe dass sich das gesamte Kapital das derzeit angespart wurde mit 2,75% pro Jahr über die nächsten 25 Jahre verzinst (was wohl eher unrealistisch ist denn es fallen ja sicher auch Kosten an) dann lande ich bei ca. 65k zum Renteneintritt [...]

 

So wie ich das verstehe ist das Kapital derzeit 43.809,73€. Verzinst mit 2,75% p.a. über 25 Jahre wären das rund 86k€.

 

vor 25 Minuten von cjdenver:

[...] wenn daraus eine garantierte Rente von €293 monatlich stammen soll,  die auch noch für 20 Jahre garantiert ausgezahlt wird, dann ist das ja mit 70k schon mehr als bei Renteneintritt überhaupt verfügbar ist.

 

Unter der Annahme von 43k€ jetzigen Vertragswert würde das schon ungefähr hinkommen. Mal schnell in den Entnahmerechner eingetippt (https://www.zinsen-berechnen.de/entnahmeplan.php?paramid=zz3apl73xn) kommt z.B. unter Annahme einer kalkulatorischen Rentendauer von 35 Jahren eine ähnliche Summe raus.

 

(Wenn ich bisher immer mit den verschiedenen Rentengarantie-Optionen bei Lebensversicherungen herumgerechnet habe, war der Unterschied übrigens immer nicht sehr groß zwischen 0/5/10/15/20 Jahre. Ich vermute, dass das daran liegt, dass der Fall statistisch gesehen gar nicht so häufig eintrifft, dass der Versicherungsnehmer den Renteneintritt erlebt und dann aber innerhalb der Garantiezeit stirbt.)

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cjdenver
vor 3 Minuten von s1lv3r:

So wie ich das verstehe ist das Kapital derzeit 43.809,73€. Verzinst mit 2,75% p.a. über 25 Jahre wären das rund 86k€.

 

Du hast recht, warum ich oben auf 65k gekommen bin weiß ich nicht. Aber das würde bedeuten dass keinerlei Kosten anfallen und das gesamte Kapital zum angegebenen Zinssatz verzinst wird. Ist das realistisch?

 

vor 3 Minuten von s1lv3r:

Unter der Annahme von 43k€ jetzigen Vertragswert würde das schon ungefähr hinkommen. Mal schnell in den Entnahmerechner eingetippt (https://www.zinsen-berechnen.de/entnahmeplan.php?paramid=zz3apl73xn) kommt z.B. unter Annahme einer kalkulatorischen Rentendauer von 35 Jahren eine ähnliche Summe raus.

 

Ok. Dann nehme ich meine Zweifel zurück ;)

 

vor 3 Minuten von s1lv3r:

(Wenn ich bisher immer mit den verschiedenen Rentengarantie-Optionen bei Lebensversicherungen herumgerechnet habe, war der Unterschied übrigens immer nicht sehr groß zwischen 0/5/10/15/20 Jahre. Ich vermute, dass das daran liegt, dass der Fall statistisch gesehen gar nicht so häufig eintrifft, dass der Versicherungsnehmer den Renteneintritt erlebt und dann aber innerhalb der Garantiezeit stirbt.)

 

Wahrscheinlich nicht, das stimmt.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 12 Minuten von s1lv3r:

(Wenn ich bisher immer mit den verschiedenen Rentengarantie-Optionen bei Lebensversicherungen herumgerechnet habe, war der Unterschied übrigens immer nicht sehr groß zwischen 0/5/10/15/20 Jahre. Ich vermute, dass das daran liegt, dass der Fall statistisch gesehen gar nicht so häufig eintrifft, dass der Versicherungsnehmer den Renteneintritt erlebt und dann aber innerhalb der Garantiezeit stirbt.)

 

Darüber hatte ich neulich mal mit @satgar und @chirlu diskutiert. Es kommt schon häufiger vor, dass Männer innerhalb von 20 Jahren nach Renteneintritt sterben. Bei Frauen ist es seltener. Daten zu Sterbewahrscheinlichkeiten findet Ihr hier.

 

Jedenfalls hatte es mich auch gewundert, dass der Abzug am Rentenfaktor für 20 Jahre Rentengarantie nicht allzu hoch ist. Wenn ich mich richtig erinnere, hatten wir als Gründe herausgefunden: 1) Unisex-Tarife und 2) Versicherungen wissen, dass Menschen ihre Restlebensdauer ungefähr abschätzen können. Sie müssen damit rechnen, besonders viele langlebige Versicherungsnehmer in ihrem Bestand zu haben.

 

Für Männer kann es sich (rechnerisch) durchaus lohnen, die 20 Jahre Rentengarantie zu wählen.

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vanity

Hinzu kommt, dass über die Rentengarantiezeit in der Regel nur der Partner (nicht aber die Erben im Allgemeinen) abgesichert ist. Das wiederum senkt auch die Wahrscheinlichkeit deswegen leisten zu müssen oder kann die Leistungszeit verkürzen.

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chirlu

Bei Riester ist tatsächlich eine Hinterbliebenenleistung an beliebige Erben möglich (die müssen allerdings die Förderung zurückzahlen, wenn sie nicht Ehepartner oder Kind sind). Nur bei Rürup geht das nicht.

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 7 Stunden von chirlu:

Bei Riester ist tatsächlich eine Hinterbliebenenleistung an beliebige Erben möglich (die müssen allerdings die Förderung zurückzahlen, wenn sie nicht Ehepartner oder Kind sind). Nur bei Rürup geht das nicht.

Korrekt.

 

vor 7 Stunden von stagflation:

Für Männer kann es sich (rechnerisch) durchaus lohnen, die 20 Jahre Rentengarantie zu wählen.

Richtig. Es ist oftmals auch für Frauen interessant. Generell kostet die Rentengarantiezeit nicht so viel Rentenabschlag, wie man sonst so vermuten würde. Richtig „teuer“ ist hingegen die sogenannte Kapitalrückgewähr in der Rentenphase als Hinterbliebenenleistung. Das rechnet sich in der Regel nicht.

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Dandy
vor 51 Minuten von satgar:

Richtig „teuer“ ist hingegen die sogenannte Kapitalrückgewähr in der Rentenphase als Hinterbliebenenleistung. Das rechnet sich in der Regel nicht.

Die Frage ist vermutlich eher, für wen es sich rentiert. Die Wahrscheinlichkeit, dass von zwei Personen eine deutlich älter wird als die andere, ist halt höher als bei einer einzelnen Person. Eine Frau hat statistisch die höhere Lebenserwartung, insofern könnte man auch argumentieren, dass sich dieses Modell für Männer eher "lohnt", weil sie aufgrund der Unisex-Tarife im Prinzip benachteiligt sind.

 

Bei den Unisex-Tarifen bin ich sowieso der Meinung, dass diese niemals eingeführt worden wären, wenn Männer eine statistisch höhere Lebenserwartung als Frauen hätten, wegen systematischer Benachteiligung von Frauen und so. Wenn aber Männer systematisch benachteiligt werden, interessiert das keine Sau.

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chirlu
vor 32 Minuten von Dandy:

Bei den Unisex-Tarifen bin ich sowieso der Meinung, dass diese niemals eingeführt worden wären, wenn Männer eine statistisch höhere Lebenserwartung als Frauen hätten, wegen systematischer Benachteiligung von Frauen und so. Wenn aber Männer systematisch benachteiligt werden, interessiert das keine Sau.

 

Bei Risikolebensversicherungen ist die Auswirkung andersherum. Die Gerechtigkeitsfrage hängt daran, ob die unterschiedliche Lebenserwartung biologisch bedingt und unvermeidlich ist oder ob sie an Verhaltensunterschieden hängt (z.B. dass Männer seltener zum Arzt gehen, auch wenn das angebracht wäre, dass Männer immer noch häufiger rauchen usw.).

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Feranda
vor 10 Stunden von cjdenver:

Aber das würde bedeuten dass keinerlei Kosten anfallen und das gesamte Kapital zum angegebenen Zinssatz verzinst wird. Ist das realistisch?

Selbstverständlich fallen Kosten an. Da dir beim Riester Vertrag allerdings (Einzahlung+Zulagen)*Rechnungszins zu 100% garantiert ist, ist das das Problem des Anbieters, die Kosten irgendwo zu erwirtschaften :rolleyes:.

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slowandsteady
vor 54 Minuten von chirlu:

Die Gerechtigkeitsfrage hängt daran, ob die unterschiedliche Lebenserwartung biologisch bedingt und unvermeidlich ist oder ob sie an Verhaltensunterschieden hängt (z.B. dass Männer seltener zum Arzt gehen, auch wenn das angebracht wäre, dass Männer immer noch häufiger rauchen usw.).

Off-Topic: Gestern erst auf tagesschau: Lebenserwartung von Frauen und Männern nähert sich an | tagesschau.de tl;dr: "Wie die Ergebnisse anderer Studien zeigen, kann nur ein kleiner Teil der Unterschiede zwischen Männern und Frauen auf biologische Unterschiede zwischen den Geschlechtern zurückgeführt werden. Der größere Teil ist vom Lebensstil sowie von der Vorbeugung und Früherkennung von Krankheiten abhängig", teilte das BiB weiter mit."

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odensee
vor 11 Minuten von Feranda:

Da dir beim Riester Vertrag allerdings (Einzahlung+Zulagen)*Rechnungszins zu 100% garantiert ist, ist das das Problem des Anbieters, die Kosten irgendwo zu erwirtschaften

Vermutlich wird der Rechnungszins aber nur auf (Einzahlung+Zulagen)-Kosten gezahlt. Und man hätte ja gerne ein bisschen mehr als die garantierte Summe.

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satgar
vor 35 Minuten von odensee:

Vermutlich wird der Rechnungszins aber nur auf (Einzahlung+Zulagen)-Kosten gezahlt. Und man hätte ja gerne ein bisschen mehr als die garantierte Summe.

Richtig. Das ist seit Jahr und Tag bei den Versicherungen ja so. Zins gibt es nur auf das Guthaben abzgl. Kosten. Das gilt für den Rechnungszins wie auch den Überschusszins. Mit dem Garantiezins von 2,75% bei @B2BFighter im Vertrag der Debeka, der relativ geringe Kosten hat, wird es dieser Vertrag problemlos schaffen, die 100% Garantie hinter sich zu lassen. Es wird, wie auch jetzt schon, mehr im Topf sein als nur die 100% Garantie. 

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odensee
vor 10 Minuten von satgar:

Richtig. Das ist seit Jahr und Tag bei den Versicherungen ja so. Zins gibt es nur auf das Guthaben abzgl. Kosten. Das gilt für den Rechnungszins wie auch den Überschusszins. Mit dem Garantiezins von 2,75% bei @B2BFighter im Vertrag der Debeka, der relativ geringe Kosten hat, wird es dieser Vertrag problemlos schaffen, die 100% Garantie hinter sich zu lassen. Es wird, wie auch jetzt schon, mehr im Topf sein als nur die 100% Garantie. 

Also ist es ein Problem des Versicherten, wenn der Vertrag hohe Kosten hat, weil weniger Überschüsse erwirtschaftet werden. Feranda spielt das so ein bisschen runter.

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cfbdsir

Die Kleibetragsregelung wurde von den stastlichen Rentenversicherungsträgern übernommen. Die Baranfindungsgrenze berechnet sich als Einhundertsatz der jährlich neu festgesetzte Bezugsgröße. Die entspricht in etwa dem durchschnittlichen rentenversicherungspflichtigen Einkommen. Derzeit liegt die Bezugsgröße bei 3395 EU monatlich. 1/100 sind 33,95 EUR mtl.  In 2040 wird die Kleinbetragsfreigrenze bei etwa 3,5% Nominalsteigerung p.a. bei etwa 61 EUR mtl liegen.

 

Wieso soll nach Auszahlung von 30% die Kleinbetragsregelung nicht mehr greifen? Gibt's Quellen? 

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