ArtVandelay Juli 3, 2023 · bearbeitet Juli 3, 2023 von ArtVandelay Guten Morgen, folgende Situation: ich bin seit September 2021 und noch bis September 2024 im Ausland auf Dienstreise. Ich arbeite im öffentlichen Dienst, daher bin ich nicht von der Einkommenssteuer in Deutschland befreit. Da ich keine Zuschüsse vom Arbeitgeber bekomme und hier hohe Ausgaben/Werbungskosten habe, wurde mir in den letzten Jahren nach Abgabe der Steuererklärung die Einkommenssteuer erstattet. Meine Frage hierzu, was Kapitalerträge und Grundfreibetrag angeht: Bisher habe ich relativ wenig in ETFs angelegt, war daher auch immer unter den 1000 Euro Freibetrag. Nun möchte ich eine größere Summe in ETFs und Tages- bzw. Festgeld anlegen. Wie genau berechne ich hier die Kapitalerträge, um zu wissen, ob ich unter dem Grundfreibetrag von aktuell 10.980 Euro bleibe? Der Grundfreibetrag bezieht sich ja auf das „zu versteuernden Einkommen“ und nicht aufs Bruttogehalt. Durch meine hohen Werbungskosten war mein zu versteuerndes Einkommen quasi 0. Für die Tagesgeld Anlage von 130.000 Euro bei einer Rendite von 3,375% weiß man ja im Voraus, wie hoch die Zinsen sein werden (4.387,50 Euro). Zusätzliche möchte ich 198.000 Euro in thesaurierende ETFs investieren. Wie genau kann ich im Voraus hierfür die Zinsen berechnen bzw. wie berechnet das Finanzamt die Zinsen, um zu wissen, ob sie insgesamt weniger als der Grundfreibetrag ist? Ich habe den Rechner hier gefunden, bin mir aber nicht sicher, welcdhen Fondswert ich am Jahresende eingeben soll bzw. was hiervon im Endeffekt die Kapitalerträge sind: https://www.finanzfluss.de/rechner/vorabpauschale-berechnen/ Da es gut sein kann, dass ich unter dem Freibetrag lande, bietet es sich hier an die Nichtveranlagungsbescheinigung auszufüllen? Oder eher die Günstigerprüfiung? Wenn möglich würde ich nämlich gerne von der Steuerentlastung Gebrauch machen. Oder kann man das erst im darauffolgenden Jahr beantragen und muss im ersten Jahr die Abgeltungssteuer voll zahlen? Das Finanzamt weiß ja nicht im Voraus, ob ich unter dem Grundfreibetrag bin oder nicht. Oder wird das vorherige ja als Referenz dafür genommen? Danke im Voraus für eure Hilfe. EDIT: ich glaube ich bin ein wenig schlauer. Bei 198.000 Euro wäre der Basisertrag 3.535 Euro, d.h. der Wert, mit dem ich rechnen muss. Wenn ich den Ertrag der ETFs (3.535) und den des Tagesgelds (4.387) zusammenrechne, dann bin ich bei 7.922 Euro Kapitalerträgen und demnach unter dem Grundfreibetrag. Das bedeutet, ich kann diese zu erwartenden Erträge in dem NV-Antrag angeben und mich so von der Abgeltungssteuer befreien lassen, richtig? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Juli 3, 2023 Mit genau ausrechnen wird bei Aktienfonds nicht klappen. Keiner weiß wie die Kurse zum Jahresende stehen werden. Nachdem du bisher keine Einkommensteuer zahlst wegen zu niedrigem Einkommen, wäre das Kreuz bei der Günstigerprüfung vermutlich der einfachste Weg. Ich würde sogar ganz gezielt Gewinne noch 2023 realisieren, da vermutlich ein sehr niedriger Steuersatz zur Anwendung kommt wenn überhaupt Steuern anfallen. Bei der Vorabpauschale würde erst 2024 versteuert, wo dein zu versteuerndes Einkommen vermutlich wieder höher ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ArtVandelay Juli 3, 2023 Ist klar, dass man es nicht vorab weiß. Daher die Frage, wie das Finanzamt es wissen soll, um zu berechnen, ob ich unter dem Grundfreibetrag bin und somit keine Steuern zahlen muss. Läuft das dann nicht über Basisertrag (wie oben errechnet)? Inwiefern ist die Günstigerprüfung von der Nichtveranlagungsbescheinigung zu unterscheiden? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Juli 3, 2023 vor 3 Minuten von ArtVandelay: Ist klar, dass man es nicht vorab weiß. Daher die Frage, wie das Finanzamt es wissen soll, um zu berechnen, ob ich unter dem Grundfreibetrag bin und somit keine Steuern zahlen muss. Das Finanzamt muss es nicht vorab wissen, da die Veranlagung immer erst im Nachhinein gemacht wird. (Du gibst 2024 deine Steuererklärung für 2023 ab.) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Juli 3, 2023 Das Finanzamt rechnet nicht vorab, denn woher sollen sie denn deine Situation bis ins Detail kennen? Die finale Abrechnung kommt, wenn du eine Steuererklärung machst. Günstigerprüfung kannst du immer machen, wenn du die Anlage KAP ausfüllst. Für eine NV brauchst du die Bereitschaft des Finanzamts und da habe ich Zweifel, ob sie dir diese Bescheinigung ausstellen werden. Ich selbst habe es mal versucht und bin gescheitert. Der Weg über die KAP war deutlich stressfreier. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ArtVandelay Juli 3, 2023 · bearbeitet Juli 3, 2023 von ArtVandelay vor 21 Minuten von chirlu: Das Finanzamt muss es nicht vorab wissen, da die Veranlagung immer erst im Nachhinein gemacht wird. (Du gibst 2024 deine Steuererklärung für 2023 ab.) Ich verstehe den Vorgang dann nicht ganz. Wenn ich die Steuererklärung 2024 wie gehabt für das Vorjahr abgebe, habe ich doch bereits die Abgeltungssteuer der ETFs für das Jahr 2023 gezahlt. Der Sinn der steuerlichen Befreiung über NV ist doch, dass die Steuern gar nicht erst abgeführt werden und dafür muss das doch irgendwie vorab geltend gemacht werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
oktavian Juli 3, 2023 vor 23 Minuten von ArtVandelay: Ich verstehe den Vorgang dann nicht ganz. Wenn ich die Steuererklärung 2024 wie gehabt für das Vorjahr abgebe, habe ich doch bereits die Abgeltungssteuer der ETFs für das Jahr 2023 gezahlt. Der Sinn der steuerlichen Befreiung über NV ist doch, dass die Steuern gar nicht erst abgeführt werden und dafür muss das doch irgendwie vorab geltend gemacht werden. nein, es fällt gar nicht zwangsläufig eine Steuer an bei thesaurierenden ETFs, Ausschüttungen werden immer besteuert sonst hängt es auch von der Wertentwicklung und den Zinsen zum Stichtag ab https://www.gesetze-im-internet.de/invstg_2018/__18.html Die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres als zugeflossen. Thesaurierende ETFs haben dann immer noch den Vorteil, dass die Steuer später abfließt (2024) als bei Ausschüttungen (direkt in 2023), wenn man keine NV hat und über dem Freibetrag liegt. Man brächte für die in 2023 gehaltenen ETFs eine NV in 2024, um einen Abzug zu verhindern. So verstehe ich es jedenfalls. Worst case steuerlich wäre also 2,55% * 0,7 * Wert zu Jahresbeginn * Steuersatz (wobei dies durch Günstigerprüfung auch der persönliche Steuersatz sein kann). Zitat Die Vorabpauschale ist der Betrag, um den die Ausschüttungen eines Investmentfonds innerhalb eines Kalenderjahres den Basisertrag für dieses Kalenderjahr unterschreiten. Der Basisertrag wird ermittelt durch Multiplikation des Rücknahmepreises des Investmentanteils zu Beginn des Kalenderjahres mit 70 Prozent des Basiszinses nach Absatz 4. Der Basisertrag ist auf den Mehrbetrag begrenzt, der sich zwischen dem ersten und dem letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis zuzüglich der Ausschüttungen innerhalb des Kalenderjahres ergibt. Wird kein Rücknahmepreis festgesetzt, so tritt der Börsen- oder Marktpreis an die Stelle des Rücknahmepreises. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ArtVandelay Juli 3, 2023 · bearbeitet Juli 3, 2023 von ArtVandelay Zusatzfrage, Schreibfehler Wenn ich jetzt mitten im Jahr zum ersten mal so viele Anteile an ETFs kaufe, dass ich über den 1000 Euro Freibetrag komme, dann muss ich in der Steuererklärung 2024 für 2023 was genau angeben? Anfang des Jahres hatte ich ja nur ein kleines Depot, Ende des Jahres dann viel mehr Anteile. Und ist für die Berechnung denn der Durschnittssteuersatz oder der Grenzsteuersatz relevant? Bei mir wäre der Grenzsteuersatz über 25%, der Durchschnittssteuersatz aber weit darunter. Berechne ich den Steuersatz dann nach Abzug aller (Werbe)kosten etc.? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Juli 3, 2023 · bearbeitet Juli 3, 2023 von chirlu vor 1 Stunde von ArtVandelay: Der Sinn der steuerlichen Befreiung über NV ist doch, dass die Steuern gar nicht erst abgeführt werden und dafür muss das doch irgendwie vorab geltend gemacht werden. Ja, da musst du im Antrag erläutern, wie du auf so ein niedriges Einkommen kommen wirst. Das Finanzamt rechnet nichts, höchstens macht es eine Plausibilitätskontrolle. vor 17 Minuten von ArtVandelay: Wenn ich jetzt mitten im Jahr zum ersten mal so viele Anteile an ETFs kaufe, dass ich über den 1000 Euro Freibetrag komme, dann muss ich in der Steuererklärung 2024 für 2023 was genau angeben? Nichts. 0 Euro. Du hast für 2023 keine Kapitalerträge. Die Vorabpauschale für 2023 wird dann 2024 steuerpflichtig, und sie wird relevant für die Steuererklärung, die du 2025 abgibst (für das Jahr 2024). Am einfachsten hast du die Anteile bei einer deutschen Bank, dann kannst du die Angaben für die Steuererklärung der Bescheinigung der Bank entnehmen. vor 17 Minuten von ArtVandelay: Und ist für die Berechnung denn der Durschnittssteuersatz oder der Grenzsteuersatz relevant? Genau genommen weder noch. Allerdings … vor 17 Minuten von ArtVandelay: Bei mir wäre der Grenzsteuersatz über 25% … sehe ich da nicht, wo du einen unausgenutzten Grundfreibetrag hast? Dann wäre dein Grenzsteuersatz ja 0. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ArtVandelay Juli 3, 2023 vor 16 Minuten von chirlu: Genau genommen weder noch. Allerdings … … sehe ich da nicht, wo du einen unausgenutzten Grundfreibetrag hast? Dann wäre dein Grenzsteuersatz ja 0. Daher die Frage danach, wie der Steuersatz berechnet wird. Wenn er nach Abzug der Werbungskosten berechnet wird dann hätte ich kaum bis gar kein zu versteuerndes Einkommen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CorMaguire Juli 3, 2023 vor 8 Minuten von ArtVandelay: Daher die Frage danach, wie der Steuersatz berechnet wird. Wenn er nach Abzug der Werbungskosten berechnet wird dann hätte ich kaum bis gar kein zu versteuerndes Einkommen. Die Steuer wird nach dem zu versteuernden Einkommen festgesetzt. vor 29 Minuten von chirlu: ... Nichts. 0 Euro. Du hast für 2023 keine Kapitalerträge.... Ich hab's so verstanden dass noch 2023 angelegt wird. Also würden ja 2023 die Zinsen fürs Tagesgeld anfallen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
oktavian Juli 3, 2023 vor 47 Minuten von ArtVandelay: Wenn ich jetzt mitten im Jahr zum ersten mal so viele Anteile an ETFs kaufe, dass ich über den 1000 Euro Freibetrag komme, dann muss ich in der Steuererklärung 2024 für 2023 was genau angeben? Anfang des Jahres hatte ich ja nur ein kleines Depot, Ende des Jahres dann viel mehr Anteile. dann kaufst du ausschüttende ETFs, welche dann auch noch in 2023 ausschütten? vor 47 Minuten von ArtVandelay: Und ist für die Berechnung denn der Durschnittssteuersatz oder der Grenzsteuersatz relevant? Bei mir wäre der Grenzsteuersatz über 25%, der Durchschnittssteuersatz aber weit darunter. Berechne ich den Steuersatz dann nach Abzug aller (Werbe)kosten etc.? wenn das zu versteuernde quasi 0 war, wie kann der Grenzsteuersatz über 25% sein? Für jeden Euro extra ist der Grenzsteuersatz bzw. der durchschnittliche Grenzsteuersatz bei mehr als einem Euro relevant, denn bei Günstigerprüfung kann man nur alles angeben und nicht nur einen Teil und einen Teil in der Abgeltungssteuer lassen. Nur meine Meinung als Laie. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ArtVandelay Juli 3, 2023 vor 2 Minuten von oktavian: dann kaufst du ausschüttende ETFs, welche dann auch noch in 2023 ausschütten? nein, thesaurierende. Aber habe jetzt verstanden, dass es erst im Folgejahr relevant wird. vor 2 Minuten von oktavian: wenn das zu versteuernde quasi 0 war, wie kann der Grenzsteuersatz über 25% sein? Für jeden Euro extra ist der Grenzsteuersatz bzw. der durchschnittliche Grenzsteuersatz bei mehr als einem Euro relevant, denn bei Günstigerprüfung kann man nur alles angeben und nicht nur einen Teil und einen Teil in der Abgeltungssteuer lassen. Nur meine Meinung als Laie. Die Berechnung habe ich vor Abzug der Werbekosten etc. vorgenommen, um zu schauen, wie er angegeben wird. Aber wie ich jetzt hier erfahren habe, ist das zu versteuernde Einkommen, also nach Werbekosten, relevant. Demnach würde sich wohl anbieten, eine Günstigerprüfung vornehmen zu lassen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee Juli 3, 2023 vor 1 Minute von ArtVandelay: nein, thesaurierende. Was auch immer du kaufst: wenn du für 2023 einen sehr niedrigen Steuersatz erwartest, solltest du über eine Realisierung von Gewinnen im Jahr 2023 nachdenken bzw. rechnen. Also: bei ausreichend hohem Gewinn mal verkaufen und wieder neu kaufen. Günstigen Broker wählen... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
oktavian Juli 3, 2023 vor 2 Stunden von ArtVandelay: nein, thesaurierende. Aber habe jetzt verstanden, dass es erst im Folgejahr relevant wird. ja, ich vermute sogar, dass die Banken nicht am 02.01.2024 abbuchen, sondern noch so 2-3 Monate brauchen, bis sie die Vorabpauschale buchen. Mal sehen. Habe auch noch keine praktische Erfahrung mit der Vorabpauschale. Immerhin kann man das dann an Silvester ausrechnen und Geld überweisen, damit das Konto nicht ins Minus kommt. Glaube keine Bank bietet eine Vorabwarnung zur Vorabpauschale an, was ich persönlich hilfreich finden würde. Muss man auch aufpassen bei mehreren Konten, ob die das vom Verrechnungskonto, Tagesgeld, Girokonto oder anderes Konto abbuchen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ArtVandelay Juli 7, 2023 Am 3.7.2023 um 18:38 von odensee: Was auch immer du kaufst: wenn du für 2023 einen sehr niedrigen Steuersatz erwartest, solltest du über eine Realisierung von Gewinnen im Jahr 2023 nachdenken bzw. rechnen. Also: bei ausreichend hohem Gewinn mal verkaufen und wieder neu kaufen. Günstigen Broker wählen... Da ich bisher noch nie ETFs verkauft habe, eine Nachfrage, wie man beim Verkauf hinsichtlich Steuervorteil vorgehen sollte. Mein Depot sieht zurzeit folgendermaßen aus: Position 1 und 3 sind meine zwei Haupt-ETFs, in die ich die weiter investieren werde. Position 2 und 4 sind weiter laufende Sparpläne, die ich vor längerer Zeit eingerichtet hatte, da die DKB bis Ende 2023 dafür keine Ausführungsgebühr berechnet. Die letzten beiden sind "alte" ETFs, die nicht weiter bespart werden. Das waren mal Lyxor, ich weiß gar nicht mehr wie es zu dem Kauf damals kam. Wenn ich jetzt von meinem Freibetrag Gebrauch machen will (diesen habe ich bei der DKB mit 730 angegeben, da ich 100.000 Euro auf einem Tagesgeldkonto bei Comdirect habe und dort 270 freigestellt habe), würde es sich anbieten, hier die "alten" ETFs zu verkaufen, um etwas im Depot aufzuräumen? Hier ist ja nur der MSCI World im Plus. Oder ist es irrelevant, welche der Anteile die im Plus sind, man verkauft? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Juli 7, 2023 @ArtVandelayGrundsätzlich ist es nicht gut wenn man Produkte nach Aktionen auswählt. Die gesparten Kaufspesen wären nur einmalig angefallen, aber die laufenden Kosten sind später viel entscheidender, weil sie jedes Jahr anfallen. Wie viele der Anteile du verkaufen solltest, um den Pauschbetrag auszuschöpfen kann ich anhand der Übersicht nicht sagen. Da wirst du wirklich pro Position nachschauen müssen, was die Einstandspreise waren und wie viel Gewinn jeweils angefallen ist. Insgesamt hast du fast keine Ausschüttungen im Depot, du solltest daher jedes Jahr versuchen Gewinne zu realisieren. Minipositionen von unter 1 % Positionsgröße würde ich komplett verkaufen zur besseren Übersichtlichkeit. Danach bevorzugt ETFs, die teuer sind. Amundi MSCI World UCITS ETF EUR (C) ISIN LU1681043599 Der ist von der TER sehr teuer, der käme auf meine Verkaufsliste Amundi MSCI Emerging Markets UCITS ETF EUR (C) ISIN LU1681045370 Der käme bei mir erst später auf die Verkaufsliste, TER ist mit 0,2 % noch ok. Aber mittelfristig würde ich den auc auf den EM IMI umschichten. Amundi MSCI World III UCITS ETF Dist ISIN LU2572257124 Das gleiche hier, mit einer TER von 0,2 % würde ich den nicht jetzt umschichten sondern irgendwann später, wenn du weitere Gewinne realisieren willst aus steuerlichen Gründen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ArtVandelay Juli 7, 2023 vor 1 Minute von Sapine: @ArtVandelayGrundsätzlich ist es nicht gut wenn man Produkte nach Aktionen auswählt. Die gesparten Kaufspesen wären nur einmalig angefallen, aber die laufenden Kosten sind später viel entscheidender, weil sie jedes Jahr anfallen. Wie viele der Anteile du verkaufen solltest, um den Pauschbetrag auszuschöpfen kann ich anhand der Übersicht nicht sagen. Da wirst du wirklich pro Position nachschauen müssen, was die Einstandspreise waren und wie viel Gewinn jeweils angefallen ist. Insgesamt hast du fast keine Ausschüttungen im Depot, du solltest daher jedes Jahr versuchen Gewinne zu realisieren. Minipositionen von unter 1 % Positionsgröße würde ich komplett verkaufen zur besseren Übersichtlichkeit. Danach bevorzugt ETFs, die teuer sind. Amundi MSCI World UCITS ETF EUR (C) ISIN LU1681043599 Der ist von der TER sehr teuer, der käme auf meine Verkaufsliste Amundi MSCI Emerging Markets UCITS ETF EUR (C) ISIN LU1681045370 Der käme bei mir erst später auf die Verkaufsliste, TER ist mit 0,2 % noch ok. Aber mittelfristig würde ich den auc auf den EM IMI umschichten. Amundi MSCI World III UCITS ETF Dist ISIN LU2572257124 Das gleiche hier, mit einer TER von 0,2 % würde ich den nicht jetzt umschichten sondern irgendwann später, wenn du weitere Gewinne realisieren willst aus steuerlichen Gründen. Danke für den Input. Ja die Aktions ETF hatte ich angefangen vor Jahren zu besparen, als meine Erfahrung noch geringer war. D.h. am besten würde ich beide Sparpläne für LU1681043599 und LU1681045370 stornieren, ersteren verkaufen und letzteren zu einem späteren Zeitpunkt. Dann zwei neue Sparpläne auf meine Haupt-ETFs starten? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Juli 7, 2023 Grundsätzlich sind die LU1681043599 und LU1681045370 keine Katastrophe, aber die beiden sind für mich auch nicht erste Wahl. Gibt es einen besonderen Grund, warum du bei EM die SC dabei hast (Zusatz IMI) aber bei den entwickelten Ländern nicht? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ArtVandelay Juli 7, 2023 vor 2 Minuten von Sapine: Grundsätzlich sind die LU1681043599 und LU1681045370 keine Katastrophe, aber die beiden sind für mich auch nicht erste Wahl. Aber die jetzt weiterzubesparen, wenn ich noch die anderen habe, wäre jetzt auch nicht ratsam, oder? vor 2 Minuten von Sapine: Gibt es einen besonderen Grund, warum du bei EM die SC dabei hast (Zusatz IMI) aber bei den entwickelten Ländern nicht? Nein nicht wirklich, was ist hier deine Überlegung? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Juli 7, 2023 vor 3 Minuten von ArtVandelay: Aber die jetzt weiterzubesparen, wenn ich noch die anderen habe, wäre jetzt auch nicht ratsam, oder? Ich würde immer versuchen die zu besparen, die in meine Strategie passen und kostengünstig sind. Danach kann man noch Dinge bewerten wie Replikationsmethode, Fondsgröße, Fondsgesellschaft, Wertpapierleihe etc. vor 3 Minuten von ArtVandelay: Nein nicht wirklich, was ist hier deine Überlegung? Dass du über deine Entscheidung nachdenkst. Vielleicht hast du ja Gründe dafür, vielleicht ist es aber auch nur Zufall. Mir ist nur aufgefallen, dass du es bei World und EM unterschiedlich handhabst. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ArtVandelay Juli 7, 2023 vor 5 Stunden von Sapine: Dass du über deine Entscheidung nachdenkst. Vielleicht hast du ja Gründe dafür, vielleicht ist es aber auch nur Zufall. Mir ist nur aufgefallen, dass du es bei World und EM unterschiedlich handhabst. Jetzt bin ich mir nicht ganz sicher, ob die Kombination 90% MSCI World und 10% EM IMI aus irgendwelchen Gründen nicht empfehlenswert ist? Ich weiß, dass klassisch MSCI World + "regulärer" EM kombiniert wird. Spricht was gegen meine Kombination? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ArtVandelay August 3, 2023 Am 7.7.2023 um 13:57 von Sapine: @ArtVandelayGrundsätzlich ist es nicht gut wenn man Produkte nach Aktionen auswählt. Die gesparten Kaufspesen wären nur einmalig angefallen, aber die laufenden Kosten sind später viel entscheidender, weil sie jedes Jahr anfallen. Wie viele der Anteile du verkaufen solltest, um den Pauschbetrag auszuschöpfen kann ich anhand der Übersicht nicht sagen. Da wirst du wirklich pro Position nachschauen müssen, was die Einstandspreise waren und wie viel Gewinn jeweils angefallen ist. Insgesamt hast du fast keine Ausschüttungen im Depot, du solltest daher jedes Jahr versuchen Gewinne zu realisieren. Minipositionen von unter 1 % Positionsgröße würde ich komplett verkaufen zur besseren Übersichtlichkeit. Danach bevorzugt ETFs, die teuer sind. Amundi MSCI World UCITS ETF EUR (C) ISIN LU1681043599 Der ist von der TER sehr teuer, der käme auf meine Verkaufsliste Amundi MSCI Emerging Markets UCITS ETF EUR (C) ISIN LU1681045370 Der käme bei mir erst später auf die Verkaufsliste, TER ist mit 0,2 % noch ok. Aber mittelfristig würde ich den auc auf den EM IMI umschichten. Amundi MSCI World III UCITS ETF Dist ISIN LU2572257124 Das gleiche hier, mit einer TER von 0,2 % würde ich den nicht jetzt umschichten sondern irgendwann später, wenn du weitere Gewinne realisieren willst aus steuerlichen Gründen. Nochmal eine Frage zum ETF Verkauf. Um den Freibetrag zu nutzen, würde ich die Altlasten ETFs verkaufen. Wenn mir beim jeweiligen ETF der Gesamtgewinn angegeben wird und er unter dem Freibetrag bleibt, kann ich diese ETFs ja komplett verkaufen und bleibe steuerfrei, richtig? Ich würde dann als erstes LU2572257124, LU2573966905 und LU1681045370 verkaufen, da diese einen Gewinn von insg. unter 1000 Euro gemacht haben. Gibt es sonst noch etwas zu beachten, was den Verkauf angeht? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu August 3, 2023 Teilfreistellung bedenken (100 Euro Gewinn sind steuerlich nur 70 Euro Gewinn). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag