stolper Juni 27, 2023 Hallo zusammen, wenn in der Steuerbescheinigung steht: Höhe der Kapitalerträge: +70.000€ Zeile 7 Anlage KAP nach Berücksichtigung der teilweisen Steuerfreistellung im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 9 EStG und diese Kapitalerträge bestanden ausschliesslich aus dem An-/Verkauf von Aktien-ETFs und den entsprechenden Ausschüttungen, dann beträgt die Höhe der eigentlichen Kapitalerträge 100.000€, da die Teilfreistellung in Höhe von 30% im Vorfeld bereits abgezogen wurde und daher "nur" die 70.000€ auf der Steuerbescheinigung erscheinen. Ist das korrekt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Juni 27, 2023 Ja. Aber „eigentliche Kapitalerträge“ ist kein steuerrechtlicher Begriff; da die 30% steuerfrei sind, betragen die Kapitalerträge eben nur 70000 Euro. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kleinerfisch Juni 27, 2023 Da es auch Aktien-ETFs gibt, die keine 30% Teilfreistellung bekommen, kann man das so pauschal nicht sagen. Aber auf jeden Fall steht in der Bescheinigung der Wert nach Teilfreistellung, der so auch von der Bank besteuert wurde und im Normalfall ohne weitere Kürzung in die Steuererklärung zu übernehmen ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stolper Juni 27, 2023 vor 6 Stunden von chirlu: Ja. Aber „eigentliche Kapitalerträge“ ist kein steuerrechtlicher Begriff; da die 30% steuerfrei sind, betragen die Kapitalerträge eben nur 70000 Euro. vor 3 Stunden von kleinerfisch: Da es auch Aktien-ETFs gibt, die keine 30% Teilfreistellung bekommen, kann man das so pauschal nicht sagen. Aber auf jeden Fall steht in der Bescheinigung der Wert nach Teilfreistellung, der so auch von der Bank besteuert wurde und im Normalfall ohne weitere Kürzung in die Steuererklärung zu übernehmen ist. ...vielen Dank! Hat geholfen. Es ging ausschliesslich um 100%-Aktien-ETFs (Vanguard, ausschüttend), bei denen die 30% Teilfreistellung erfolgte. Hintergrund meiner Frage war (haltet mich bitte nicht für "doof" ;-), dass ich in 2021 einen verhältnismässig hohen Kapitalertrag (nach Teilfreistellung) in der Steuererklärung ausgewiesen bekam und ich zuerst nicht "verstanden" habe, dass das Jahr 2021 für mich eigentlich noch (viel) besser war, da ich ja die Gesamtsumme der steuerfreien 30%-Teilfreistellungen den versteuerten Kapitalerträgen hinzuaddieren muss, um das "Netto"-Gesamtergebnis f. 2021 zu bekommen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag