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kleinerfisch

Wo kann man noch Immofonds an die Fondsgesellschaft zurückgeben?

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kleinerfisch
· bearbeitet von kleinerfisch

Ich hatte das Thema schon mal im ING-Thread angesprochen, weil die ING offenbar bei offenen Immofonds nur den Verkauf über die Börse zulässt.

Hier soll aber an die KAG direkt zurückgegeben werden (Haltefristen sind bekannt).

 

Nun suche ich für eine Freundin eine Bank, die das noch macht, um das komplette Depot dorthin zu übertragen. Ständig wechseln oder mehrere Depots möchte sie nicht, daher spielen die sonstigen Kosten für Depotdienstleistunge auch eine Rolle.

 

Bisher bekannt ist:

 

Macht es nicht (mehr):

ING

Onvista

 

Macht es noch:

Consors (teuer)

comdirect (teuer)

Commerzbank (teuer, vermutlich)

Postbank (teuer, vermutlich)

comdirect/Rentablo (preiswert aber umständlich, danke @ceekay74)

FFB (zumindest haben die ein Formular dafür, eingeschränktes Angebot)

Smartbroker (danke, @Chris75)

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Chris75
· bearbeitet von Chris75
vor 3 Minuten von kleinerfisch:

Hier soll aber an die KAG direkt zurückgegeben werden (Haltefristen sind bekannt).

 

Nun suche ich für eine Freundin eine Bank, die das noch macht, um das komplette Depot dorthin zu übertragen. Ständig wechseln oder mehrere Depots möchte sie nicht, daher spielen die sonstigen Kosten für Depotdienstleistunge auch eine Rolle.

 

 

Bei Smartborker geht das ohne Kosten. Ansonsten alle Börsen, alle WKNs, günstiger Preis.

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ceekay74
vor 25 Minuten von kleinerfisch:

comdirect (teuer)

comdirect mit Rentablo als Vermittler mit Kickback, Flatfee 19,95 Euro im Börsenhandel und kostenloser Rückgabemöglichkeit an KAG über das Online-Banking?

 

Rückgabe an KAG ist bei der DKB mittels PDF-Formular per E-Mail, Upload oder postalisch möglich, Kosten 25 Euro fix. Bearbeitungsdauer ohne telefonische Nachfrage lag 2022 allerdings bei bis zu 6 Wochen...

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ceekay74
vor 52 Minuten von kleinerfisch:

Nun suche ich für eine Freundin eine Bank, die das noch macht, um das komplette Depot dorthin zu übertragen.

Vor einem eventuellen Depotübertrag sollte unbedingt die Dokumentation der Haltefristen bei der abgebenden und der empfangenden Bank abgeklärt werden:

Alle mir bekannten Banken setzten die OIF-Mindesthaltefrist bei eingehenden Depotüberträgen pauschal auf Eingangsvaluta plus 24 Monate zurück.

comdirect verlangt für die Übernahme der ursprünglichen Mindesthaltefrist ein von der abgebenden Bank unterschriebenes Formular mit Kaufstaffel per Fax. Formular gibt es nur auf Anfrage und Glück bei der Hotline-Lotterie.

DKB übernimmt nach Mitteilung über das Online-Banking die per Taxbox gelieferten Kaufdaten als Beginn der Mindesthaltefrist sofern kein Gläubigerwechsel (Schenkung, Erbschaft) stattgefunden hat.

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Chris75
vor 6 Minuten von ceekay74:

Alle mir bekannten Banken setzten die OIF-Mindesthaltefrist bei eingehenden Depotüberträgen pauschal auf Eingangsvaluta plus 24 Monate zurück.

 

Bei Smartbroker war es nicht so. Verkauf über Formular abgegeben über Gesamtposition, Verkaufzum frühestmöglichen Termin. Gutschrift + 1 Tag.

Weiterer Verkauf beauftragt. Mal sehn, wie es da läuft...

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Mayard
· bearbeitet von Mayard
vor 3 Stunden von kleinerfisch:

Ich hatte das Thema schon mal im ING-Thread angesprochen, weil die ING offenbar bei offenen Immofonds nur den Verkauf über die Börse zulässt.

Hier soll aber an die KAG direkt zurückgegeben werden (Haltefristen sind bekannt).

 

Ich weiß das bringt dir jetzt leider nichts, aber ich dachte bislang, dass es bei jeder Bank möglich ist, einen Immobilienfonds and KAG zurückzugeben. Daher eine interessante Information für mich. Hast Du denn eine Begründung erhalten, warum das nicht geht, z.B. weil die Fonds über die Börse gekauft wurden?

 

P.S. Bei Commerzbank und Postbank konnte man bis vor kurzem noch an die KAG zurückgeben, ob das heute noch funktioniert kann ich leider nicht sagen. Aber die beiden Banken kommen vermutlich aus Kostengründen nicht in Frage.

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Schildkröte
· bearbeitet von Schildkröte
vor 32 Minuten von Mayard:

P.S. Bei Commerzbank und Postbank konnte man bis vor kurzem noch an die KAG zurückgeben, ob das heute noch funktioniert kann ich leider nicht sagen. Aber die beiden Banken kommen vermutlich aus Kostengründen nicht in Frage.

Dafür kann bei der Commerzbank der hauseigene hausInvest technisch nicht einfach so über die Börse verkauft werden, obwohl das rechtlich zulässig ist (ggf. aktuellen Bewertungsabschlag an der Börse gegenüber dem NAV der KAG beachten). Im Zuge eines Rebalancings wollte ich meine Position mal auf diesem Wege reduzieren. Ich musste dann meine Bankfiliale anrufen. Der Bankmitarbeiter verkaufte die Anteile daraufhin selbst über die Börse und gab ins System ein, dass aufgrund dieses Unstandes trotzdem nur die Gebühren für eine Online-Order abgerechnet werden.

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kleinerfisch
vor einer Stunde von Mayard:

Hast Du denn eine Begründung erhalten, warum das nicht geht, z.B. weil die Fonds über die Börse gekauft wurden?

Zitat

Der Gesetzgeber hat den Handel mit offenen Immobilienfonds über die Fondsgesellschaften im Jahr 2013 neu geregelt. Die ING hat die gesetzlichen Regelungen umgesetzt und im Sinne Ihrer Kunden optimiert.:narr:

Letzter EIntrag unten auf https://www.ing.de/sparen-anlegen/direkt-depot/kundenservice/kaufen-verkaufen/

D.h. nur vor dem 19.07.2013 (Datum der Gesetzesänderung) gekaufte Anteile könne über die ING noch zurückgegeben werden.

Wie die Anteile gekauft wurden, ist irrelevant.

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Mayard

Gut dann muss man die ING wohl loben :dumb:

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Neverdo
Am 21.6.2023 um 18:14 von Schildkröte:

Dafür kann bei der Commerzbank der hauseigene hausInvest technisch nicht einfach so über die Börse verkauft werden, obwohl das rechtlich zulässig ist (ggf. aktuellen Bewertungsabschlag an der Börse gegenüber dem NAV der KAG beachten). Im Zuge eines Rebalancings wollte ich meine Position mal auf diesem Wege reduzieren. Ich musste dann meine Bankfiliale anrufen. Der Bankmitarbeiter verkaufte die Anteile daraufhin selbst über die Börse und gab ins System ein, dass aufgrund dieses Unstandes trotzdem nur die Gebühren für eine Online-Order abgerechnet werden.

 Das ist interessant, was du da schreibst obwohl mich wundert, dass ein solches Angebot als online Abrechnung durchgeht, hat das denn geklappt ?

Wie auch immer, man wird sich wundern, wenn man das Kleingedruckte liest, bei allem, was mir untergekommen ist sind überwiegend Einschränkungen formuliert, dass man in schwierigen Zeiten eben nicht zurückgeben kann etc... bemerkenswert ist die Begründung, man will Panikverkäufe und die damit verbundenen Kursverluste unterbinden, eigentlich höchst fragwürdig, ist doch sschließlich meine Anlage, mit der ich dann allerdings nicht agieren kann, wie ich will.

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Schildkröte
· bearbeitet von Schildkröte
vor 2 Stunden von Neverdo:

 Das ist interessant, was du da schreibst obwohl mich wundert, dass ein solches Angebot als online Abrechnung durchgeht, hat das denn geklappt ?

Ja. Ich habe selbstverständlich darauf hingewiesen, dass ein Online-Verkauf über die Börse technisch nicht möglich ist und das auch als rechtlich unzulässig moniert. Der Bankmitarbeiter kannte das Problem und hat aus Kulanz nur die Gebühren für eine Online-Order in Rechnung gestellt.

 

Zitat

Wie auch immer, man wird sich wundern, wenn man das Kleingedruckte liest, bei allem, was mir untergekommen ist sind überwiegend Einschränkungen formuliert, dass man in schwierigen Zeiten eben nicht zurückgeben kann etc... bemerkenswert ist die Begründung, man will Panikverkäufe und die damit verbundenen Kursverluste unterbinden, eigentlich höchst fragwürdig, ist doch sschließlich meine Anlage, mit der ich dann allerdings nicht agieren kann, wie ich will.

Da könnte man jetzt aufs Neue eine Grundsatzdiskussion lostreten. Der hausInvest ist vornehmlich für Privatanleger konzipiert. Diese verfielen bei der Krise 2008 nicht in Panikverkäufe und der Fonds war nicht von den Schließungen sowie Abwicklungen betroffen. Aber es ist wie in der Schule: Ein Schüler macht Unfug und der Lehrer bestraft die ganze Klasse. ;)

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