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RoterZoro

Auflösung/Liquidation GmbH

Empfohlene Beiträge

RoterZoro

Ich habe schon die Seiten von der IHK und von Anwälten durchgelesen...

Ich habe das Gefühl ich verpasse eine Option. Vielleicht fällt jemandem von euch etwas dazu ein.

 

Letztes Jahr habe ich eine GmbH gegründet, um im Bereich Seniorenhilfe tätig zu werden. Ich habe es dann aber weder geschafft entsprechende Mitarbeiter noch entsprechende Kunden zusammenzubringen.

Kurzum: ich habe 25.000 Euro auf dem Konto. Demgegenüber stehen in der Bilanz 25.000 Euro Stammeinlage und etwa 17.000 Darlehen vom Gesellschafter (nur ich) mit Rangrücktrittserklärung. Buchhaltung und Jahresabschluss mache ich selbst.

Laufende Kosten habe ich 1800 pro Jahr Miete Geschäftsräume und 500 Unternehmenshaftpflicht.

 

Sehe ich das richtig: wenn ich das Geld auf dem Konto in Privatvermögen zurückverwandeln will, muss ich die Gesellschaft auflösen und liquidieren? Oder gibt es eine Abkürzung?

Verkauf/Verschmelzung wird glaube ich nichts.

 

Ist meine "Übersetzung" hiervon korrekt: https://www.ihk.de/stade/recht-und-steuern/allgemeine-rechtsgebiete/gesellschaftsrecht/beendigung-1704876

1. Auflösungsbeschluss kann ich als Alleingesellschafter sofort und formlos beschließen

2. Gewerbe bei der Stadt abmelden

3. Termin beim Notar für Eintragung Handelsregister und Bestellung der Liquidatoren

4. Bilanzen zu den Stichtagen erstellen.

5. Mietvertrag kündigen  für in 12 Monaten.

6. Kündigungsmöglichkeiten Versicherung klären; Vertragslaufzeit sind noch 3 Jahre.

7. Konto kündigen und Geld in die Kasse?

8. Nach dem Sperrjahr Geld aus der Kasse an mich übergeben und Einzahlung auf mein Privatkonto

9. Firma im Handelsregister löschen lassen

10. Bücher 10 Jahre aufbewahren

 

Hat das schonmal jemand hier im Forum gemacht und möchte seine Erfahrungen teilen?

 

 

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B.Axelrod

Falls Du die GmbH nicht in eine vermögensverwaltende GmbH umrubeln willst-

 

 

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RoterZoro

Im Video fehlt der Teil zur notariell beglaubigten Eintragung ins Handelsregister und am Ende wird Bundesanzeiger/Handelsregister wild durcheinander geworfen.

 

Trotzdem vielen Dank für das Videos.

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Aktie

Ist ungefähr korrekt. Bundesanzeiger darf man nicht vergessen (Ankündigung der Liquidation und Auflösung, Liquidations-Eröffnungs- und -Schlussbilanz). Zudem natürlich die Steuererklärungen bis zur Liquidation und dann eine für den gesamten Liquidationszeitraum, auch wenn der über 1 Jahr dauert. Der Notar kann das in der Regel ganz gut erläutern, was man am lokalen Amtsgericht braucht.

 

Veräußerung an einen Dienstleister für Vorratsgesellschaften kann noch als Abkürzung klappen wenn die GmbH nie operativ tätig war, aber ob hier der Mietvertrag schon ein KO-Kriterium ist kann ich nicht sagen.

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Laser12
· bearbeitet von Laser12

Moin,

 

man kann das Datum der Liquidation so legen, dass man nicht noch eine Liquidationseröffnungsbilanz zusätzlich erstellen muss. Wenn das Geschäftsjahr zum 31.12. endet, dann startet man mit der Liquidation zum 01.01. des Folgejahres. Dann entspricht die Liquidationseröffnungsbilanz der ohnehin zu erstellenden Bilanz zum Jahresende.

 

Du musst damit rechnen, dass das Finanzamt eine Betriebsprüfung veranlasst, wenn es von der Liquidation erfährt. Das trifft auch relativ kleine GmbHs, weil das die letzte Chance für das Finanzamt ist.

 

5.: Da lässt Dich der Vermieter vielleicht eher raus?

 

8. wird Geldwäscheermittlungen bei der Bank auslösen bei der Du einzahlst.

 

Löschung wegen Vermögenslosigkeit würde ich ohne Rechtsberatung nicht machen. Wenn man da etwas vergisst, könnte dem Geschäftsführer/Liquidator enetuell vorgeworfen werden, dass er Pflichten verletzt hat und deshalb persönlich für Schäden haftet. Das könnte dann womöglich teurer werden als eine normale Liquidation.

 

So wie Du die Bilanz beschreibst, ist ein Verlust von 17.000,- € angefallen. Sofern keine Ansprüche Dritter gefähdet werden, würde ich das Gesellschafterdarlehen zurückzahlen. Das ist wirtschaftlich begründbar, da die Mittel nicht mehr benötigt werden und ggf. keine Zinsen mehr anfallen.

 

Dann sind noch 8.000,- da um die 1.800,- Miete und maximal 1.500,- Versicherung abzudecken.

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s1lv3r
· bearbeitet von s1lv3r
vor 10 Stunden von Laser12:

5.: Da lässt Dich der Vermieter vielleicht eher raus?

 

Stimmt das ist eigentlich ein guter Hinweis.

 

@RoterZoro Ich würde einfach mal anrufen und durchblicken lassen, dass die Unternehmung gescheitert ist und die GmbH auf jeden Fall terminiert wird, du persönlich aber die GmbH nach Möglichkeit lieber sauber liquidieren würdest, anstatt in die Insolvenz zu gehen. Und du daher im Moment mit den Gläubigern der GmbH verhandelst und ob er die Möglichkeit sieht einen Aufhebungsvertrag für eine pauschale Abfindung von 3 Monatsmieten (o.ä.) zu schließen.

 

Ist vielleicht (je nach deiner Persönlichkeit) ein eher unangenehmes Thema und erfordert natürlich auch ein bisschen Verhandlungsgeschick, aber versuchen würde ich das auf jeden Fall. Ist ja bares Geld und ggf. für beide Seiten vorteilhaft (win-win).

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RoterZoro

Vielen Dank für die ganzen Antworten.

 

Als "Drohung" ist das mit der Insolvenz sicher eine Möglichkeit. Ich brauche die Geschäftsräume aber, da ich meine Privatwohnung nicht gewerblich nutzen darf. Noch dazu habe ich einen Vertrag geschlossen, an den ich mich möglichst halten möchte. Vielleicht kann der Vermieter das Büro aber schon weiter vermieten und ich habe nur noch einen kleinen Rollcontainer. Ich rede mit dem Vermieter.

 

vor 14 Stunden von Laser12:

So wie Du die Bilanz beschreibst, ist ein Verlust von 17.000,- € angefallen. Sofern keine Ansprüche Dritter gefähdet werden, würde ich das Gesellschafterdarlehen zurückzahlen. Das ist wirtschaftlich begründbar, da die Mittel nicht mehr benötigt werden und ggf. keine Zinsen mehr anfallen.

Ja, Verlust von 17.000. Ansprüche von Dritten (außer Miete, IHK, Versicherung, GEZ, ...) gibt es keine. Das Darlehen zahle ich zurück; klingt sinnvoll.

Zur Betriebsprüfung: davor habe ich keine Angst. Papierkram und Buchhaltung sind ok. Zeit wird es trotzdem kosten. Mal sehen.

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JKW

Hast Du bilsang als keline Kapitalgesellschaft bilanziert und Deine Erklärungen abgegeben? Dann kannst Du m.W. die Erleichterungen auch im Liquidationsverfahren nutzen. d.h die Eröffnngs- wie auch die Schlußbilanz muss nur hinterlegt werden.

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