MarkusB. 18. Februar · bearbeitet 19. Februar von MarkusB. Bei mir wurde ebenfalls auf den Zinskupon 19% Quellensteuer einbehalten. Kann es sein das Du "Cat für Kater" doch eine Vorabbefreiung/Freistellung bei deiner Bank eingereicht hast? Meiner ! nachträglichen ! Recherche war der Quellensteuerabzug fast schon vorprogrammiert. Zitat Consorbank https://www.consorsbank.de/ev/Service-Beratung/Steuer#quellensteuer "Einige Länder (z. B. Italien, Spanien oder Portugal) erheben auch bei Zinskupons von Anleihen eine Quellensteuer." Auch Zinspilot schreibt bei Zinserträgen von Spanien 19% Quellensteruer wenn nicht eine Befreiung bzw. Reduzierung beantragt wurde. https://www.zinspilot.de/steuer/quellensteuer Auf Weltsparen.de steht: https://www.weltsparen.de/bank/banco-finantia-spain/ In Spanien wird auf Zinserträge eine nationale Quellensteuer in Höhe von derzeit 19 % erhoben. Diese kann jedoch durch Vorlage des spanischen Steuerformulars („Declaración de Residencia Fiscal”) auf 0 % reduziert werden. Auf finanzen.net kann man eine Spanische Anleihe mit Kupon eingegeben, wenn man nach unter scrollt steht bei Steuertyp: "Voller Quellensteuerabzug". Bei einer Spanischen null Kupon Anleihe steht allerdings bei Steuertyp: "Kein Quellensteuerabzug" https://www.finanzen.net/anleihen/a1zctc-spanien-anleihe https://www.finanzen.net/anleihen/a4setx-spanien-anleihe In dem Doppelbesteuerungsabkommen pfd vom Bundeszentralamt für Steuern steht zwar bei Spanien Zinsen 0 jedoch ist in dem pdf auf der Seite 2 zu lesen: "Dabei wurde für Staaten, in denen z.B. aufgrund der berücksichtigung von werbungskosten oder freibeträgen eine vollstangige oder teilweise erstattung der Quellensteuer möglich ist, 0% vermerkt" Beim Bundeszentralamt für Steuern findest man eine deutsche Anleitung wie man das Formular 210 ausfüllt und nach Spanien schickt und welche Dokumente dazu alles nötig sind um den Abzug zurückzufordern. Habe das Formular schon ausgefüllt jedoch kann man es erst im Jahr 2025 einreichen um Steuer zurückfordern die 2024 angefallen sind, ob das aber mit dem Formular auch wirklich klappt und wann man das Geld vom Spanischen Staat überwiesen bekommt ist sowieso fraglich. https://www.bzst.de/DE/Service/SteuerlichesInfocenter/Ausl_Formulare/auslaendische_formulare.html#js-toc-entry1 Zitat Ich kämpfe gerade mit meiner Bank und die ist sich aktuell auch nicht 100%ig sicher, hat es aber bisher bei dem Abzug belassen. Ich bin mir nicht ganz sicher aber meinem verständniss nach hat nicht die Bank in meinem fall die ING das Geld abgezogen sondern schon die Wertpapierlagerstelle/Abrechnungsstelle (z.b. Clearstream) und von da wird man das Geld auch durch "reklamation" bei der Hausbank nicht wiederstehen. Falls das jedoch bei Dir doch funktioniert sag bitte bescheid! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 19. Februar · bearbeitet 19. Februar von chirlu vor 56 Minuten von MarkusB.: Bei mir wurde ebenfalls auf den Zinskupon 19% Quellensteuer einbehalten. Kann es sein das Du "Cat für Kater" doch eine Vorabbefreiung/Freistellung bei deiner Bank eingereicht hast? Es gibt doch eine viel offensichtlichere Erklärung. vor 7 Stunden von Cat für Kater: Ich habe im Okt. 2023 noch Zinsen aus Spanien (Staatsanleihe) ohne QS Abzug erhalten. vor 6 Stunden von Andreas R.: Das Problem tritt erst seit 1.1.2024 auf. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MarkusB. 19. Februar · bearbeitet 19. Februar von MarkusB. vor 13 Stunden von chirlu: Es gibt doch eine viel offensichtlichere Erklärung. Ich will damit sagen das Anleger die keine Vorabbefreiung/Freistellung beantragt haben sowieso Quellensteuer fällig wird, nun kommt aber noch hinzu das anscheinend es ab 2024 neu ist das Anleger auf einen Spanischen Zinskupon Quellensteuer abgezogen wird obwohl sie eine Vorabbefreiung/Freistellung beantragt haben. Jedenfalls hat am 3. Juli 2023 "Cat für Kater" geschreiben, dass er annimmt keine freistellung für Quellesteuer gestellt zu haben. Vielleicht hat er aber doch eine Freistellung und die Bank hat das auch für das Familiendepot als "Unterdepot" ebenfalls übernommen. Falls ein Freistellung vorlagt wurde deswegen am Okt. 2023 "noch" nichts abgezogen. Laut der information von Andreas R. wird das aber beim nächsten Kupontermin anders aussehen und es wird Quellensteuer fällig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Andreas R. 19. Februar Spanien hatte meines Wissens nach noch nie eine Vorabbefreiung ermöglicht. Ich hab für meine Zinspapiere zumindest nie eine beantragt und auch keine Quellensteuer gezahlt. Sind aber alle schon länger fällig gewesen, vor 2024. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cat für Kater 20. Februar Am 19.2.2024 um 00:15 von MarkusB.: Bei mir wurde ebenfalls auf den Zinskupon 19% Quellensteuer einbehalten. Kann es sein das Du "Cat für Kater" doch eine Vorabbefreiung/Freistellung bei deiner Bank eingereicht hast? Beim Bundeszentralamt für Steuern findest man eine deutsche Anleitung wie man das Formular 210 ausfüllt und nach Spanien schickt und welche Dokumente dazu alles nötig sind um den Abzug zurückzufordern. Habe das Formular schon ausgefüllt jedoch kann man es erst im Jahr 2025 einreichen um Steuer zurückfordern die 2024 angefallen sind, ob das aber mit dem Formular auch wirklich klappt und wann man das Geld vom Spanischen Staat überwiesen bekommt ist sowieso fraglich. https://www.bzst.de/DE/Service/SteuerlichesInfocenter/Ausl_Formulare/auslaendische_formulare.html#js-toc-entry1 @MarkusB: Ich halte spanische Anleihen (Staat und Madrid) in 3 Depots (verschiede Inhaber) bei einer Bank im DZ Bereich. Bei keinem Depot würde in 2023 QS einbehalten bei Bonds wie auch nicht in den Vorjahren. Beim Depot vom Sohn gehe ich davon aus, dass mit großer Sicherheit keine Befreiung für Spanien vorliegt mit Ansässigkeitsnachweis vom Finanzamt. (außer die Bank hat an Spanien als Depotinhaber dt. Steuerpflichtigen 'formlos' gemeldet - muss dann aber 10 Jahre zurückliegen). Bei Dividenden wurden mir 2021 - 2023 19% QS in meinem Depot abgezogen. Hattest u früher schon Zinsen aus Spanien erhalten ohne QS Abzug? Mich wundert, dass bei den Ausfüllhilfen zwischen vor Ende 2017 und ab 2018 unterschieden wird und jetzt 2024 ein Problem auftaucht. Dieses hätte doch dann schon 2018 auftreten müssen - oder will Spanien neue 7 aktuelle Ansässigkeitsnachweis vom Finanzamt? Danke für den Hinweis mit der Ausfüllhilfe - hast Du das Formular 210 über die Ausfüllhilfe ca. 2. letzte Seite verwendet? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MarkusB. 20. Februar · bearbeitet 20. Februar von MarkusB. Am 12.2.2024 um 21:45 von Andreas R.: Ganz grob, die Abrechnungsstellen wissen momentan nicht, wie sie mit der Vorabbefreiung umgehen sollen. Am 19.2.2024 um 18:13 von Andreas R.: Spanien hatte meines Wissens nach noch nie eine Vorabbefreiung ermöglicht. Irgendwie widerspricht sich das jetzt ein wenig. Eine Quelle wo steht das es eine Änderung gegeben hat wäre natürlich gut, ich habe dazu nichts gefunden. Zitat Hattest u früher schon Zinsen aus Spanien erhalten ohne QS Abzug? Das war meine erste spanische Anleihe. (einmal und nie wieder) Nur das wir vom gleichen reden, ich meine immer Anleihen mit Kupon. Bei null Kupon Anleihen sollte es keinen QS Abzug geben. Zitat Mich wundert, dass bei den Ausfüllhilfen zwischen vor Ende 2017 und ab 2018 unterschieden wird und jetzt 2024 ein Problem auftaucht. Dieses hätte doch dann schon 2018 auftreten müssen - oder will Spanien neue 7 aktuelle Ansässigkeitsnachweis vom Finanzamt? Die verwirrung ist sowieso komplett. Warum schreib z.b. die Consorsbank (siehe Beitrag oben) das einige Länder darunter Spanien auf zinskupons QS erheben. Die lehre aus der Sache für mich ist nur noch Anleihen zu kaufen die aus Deutschland kommen. Eine andere Möglichkeit wäre einen Anleihen ETF zu kaufen, wo sich das Managment um solche QS Sachen kümmert. Die interessanteste Anlage zur zeit finde ich die iBonds von iShares die eine Endfälligkeit haben, somit hat man die Möglichkeit zu spekulieren in Bezug auf EZB Zinssenkungen und bei einem guten Kurs zu verkaufen aber hat auch die Option bis zu Endfälligkeit zu halten. z.b.: https://www.ishares.com/de/professionelle-anleger/de/produkte/332875/ishares-ibonds-dec-2026-term-corp-ucits-etf?switchLocale=y&siteEntryPassthrough=true ISIN: IE000WA6L436 Zitat Danke für den Hinweis mit der Ausfüllhilfe - hast Du das Formular 210 über die Ausfüllhilfe ca. 2. letzte Seite verwendet? Ich verstehe jetzt nicht ganz was Du meinst aber das Formular findest du folgendermaßen: 1.) "Spanien - Ausfüllanleitung Zinsen ab 2018" downloaden 2.) auf seite 9 auf den Link klicken: https://www2.agenciatributaria.gob.es/wlpl/OV17-M210/index.zul 3.) in dem neu geöffnetem Tab oben rechts wo "ES" steht klicken und English auswählen. 4.) auf die frage "Si continúa se borrarán los datos de la declaración." mit "Si" bestätigen. 5.) dann kann man schon mit dem ausfüllen anfangen, einfach der Anleitung ab Seite 12 folgen. Zitat Bei Dividenden wurden mir 2021 - 2023 19% QS in meinem Depot abgezogen. Du kannst dir also Theoretisch die 4% alle abgezogene QS auf Dividenden seit 2021 zurückholen, die Verjährung beträgt 3 Jahre in Spanien. Mehr als das Porto für einen Brief nach Spanien und die Zeit für das Ausfüllen kostet es ja nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Andreas R. 20. Februar vor 41 Minuten von MarkusB.: Irgendwie widerspricht sich das jetzt ein wenig. Eine Quelle wo steht das es eine Änderung gegeben hat wäre natürlich gut, ich habe dazu nichts gefunden. Korrekt, im oberen Zitat müsste es Anrechenbarkeit heißen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cat für Kater 13. März Am 18.2.2024 um 18:22 von Andreas R.: Das Problem tritt erst seit 1.1.2024 auf. Ich habe mit der low Kupon Anleihe COMUNIDAD AUTONOMA DE MADRID EO-BONOS 2015(30) ES0000101677 (A1ZYC2) einen Testkauf ausgeführt, um für andere span Anleihen eine aktuelle QS Steuer Abrechnung als Entscheidungshilfe Verkauf/ Rückforderung span. QS zu erhalten. Zinstermin war 12.3.24. Meine Bank gehört der DZ-Gruppe an. Die Antwort (aus 03-2024) der DZ auf Nachfrage durch meine Depotbank zur aktuellen QS Problematik mit Spanien ist nicht aussagekräftig (etwa so: span. Gesetzgebungsproblem mag existieren) - Daher hatte ich parallel den Testkauf ausgeführt um klare Aussage zu haben bevor nennenswerte Kupons kommen. Es wurde keine span QS einbehalten bei Zinszahlung am 12.03.2024. Damit könnte das span. / Clearstream QS Problem verschwunden (gelöst) sein Ich hoffe dass kein Storno wegen fehlerhafter QS erfolgt in den nächsten Tagen. Damit (ohne QS Abzug) werde ich die andern Bonds aus Spanien weiter halten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cat für Kater 19. März Am 13.3.2024 um 12:35 von Cat für Kater: Meine Bank gehört der DZ-Gruppe an. Weitere Infos meiner Bank machen den Sachverhalt jetzt klarer. Für meine Depots liegt eine Offenlegung / Vorabbefreiung vor. Meine Zinszahlung vom 12.3.24 erfolgte ohne QS Abzug mit Laderstelle Clearstream. Das entspricht auch der Bank-Mitteilung, dass die verschiedenen Lagerstellen wohl derzeit unterschiedliche Vorgehensweisen haben: und dass Lagerstelle Clearstream keine Einschränkungen bei der Quellensteuervorabbefreiung bei Anleihen hat Lagerstelle BNP: Bei Industrieanleihen: seit 01.01.2024 ist keine vereinfachte Quellensteuervorabbefreiung mehr möglich. Zusätzliche Anforderungen zur Offenlegung der Depotinhaber werden gestellt. Bei Staatsanleihen: Quellensteuervorabbefreiung soll weiterhin möglich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Hannoveraner1 3. August · bearbeitet 3. August von Hannoveraner1 Hallo in die Runde, ich war bisher ein stiller Mitleser und habe mich hier gerade registriert um u.a. zum Thema beizutragen. Spanien Sowohl auf spanische Staatsanleihen als auch Unternehmensanleihen wird keine Quellensteuer von nicht in Spanien ansässigen EU-Bürgern erhoben. Im Falle der Staatsanleihen kann man das direkt beim Emittenten hier nachschlagen: https://www.tesoro.es/en/Deuda-Publica/Los-Valores-del-Tesoro/Fiscalidad/No-Residentes-en (keine Erhebung von nicht-ansässigen Gläubigern) Im Falle der Unternehmensanleihen wird darauf von EU/EWR-Bürgern verzichtet. Warum kommt es jedoch zum Abzug? Der Verwahrer (Clearstream Banking AG) ist ziemlich auskunftsfreudig: https://www.clearstream.com/clearstream-en/securities-services/market-coverage/europe-t2s/spain/form-descriptions-immediate-and-quick-refund-spanish-debt-securities-1283632 Dort steht, dass im Falle der Staatsanleihen eine Vorabbefreiung (Immediate refund) bzw. schnelle Erstattung (quick refund) möglich sind und dafür muss der Broker einen Auskunftsformular und einen Antrag ausfüllen und an Clearstream in Prag per Post schicken. Das scheint nur einmalig erforderlich zu sein. Diese Dokumente sind hier verfügbar: Antrag Auskunftsformular Im Falle der Unternehmensanleihen muss der gleiche Antrag gestellt werden aber statt des Auskunftsformular wird eine Steueransässigkeitsbescheinigung von eigenem Finanzamt benötigt. Das wird jährlich aufs neue benötigt. Auf den Seiten von Clearstream kann man nachlesen, wann müssen die Unterlagen in Prag eingehen, damit die Vorabbefreieung möglich sind. Im Falle der Staatsanleihen sollten die Unterlagen mindestens einen Geschäftstag (bis 10 Uhr) vor der Auszahlung eingehen. Die schnelle Rückerstattung ist auch nur innerhalb der gewissen Zeiträumen möglich. Im Falle der Staatsanleihen sind das maximal 25 Kalendertage nach der Zahlung. Die Bearbeitung der Rückerstattung soll. ungefähr einen Monat dauern. Neben der Vorabbefreiung und der schneller Erstattung gibt es auch das Standard Verfahren, welches zwar über Cleastream läuft, aber am Ende werden die Anträge von spanischen Behörden bearbeitet. Die Frist dazu beträgt vier Jahre nach der Zahlung des Kupons und die Bearbeitungsdauer beträgt laut Clearstream etwa 18 Monate. Der weitere Unterschied zu den vorherigen Verfahren ist, dass die Rechtsgrundlage eine andere ist: während die ersten zwei sich auf die nationale spanische Rechtsvorschriften beziehen, wird beim Standardverahren das Doppelbesteuerungsabkommen angewandt. Zwar hat das aktuell für uns keinen Unterschied, da man am Ende weiterhin die 19% zurück bekommt, aber das kann sich irgendwann mal auch ändern. Mehr zum Standardverfahren kann man hier nachlesen: https://www.clearstream.com/clearstream-en/securities-services/market-coverage/europe-t2s/spain/standard-refund-eligibility-documentation-deadlines-spanish-debt-securities-securities-held-in-cbf--2941128 Anhand der Beiträge in Thread hier gehe ich davon aus, dass einige Broker/Banken von diesen Formalitäten wussten und entsprechend im Sinne der Kunden gehandelt haben und andere eben nicht. Bei mir hat die Santander eben das nicht gemacht und die Quellensteuer wurde eingezogen. Jetzt habe ich einen Termin in einer Filiale mit der Wertpapierberatung, um das Thema zu behandeln. Ich hatte auch ähnliches Thema bei der ING mit polnischen Staatsanleihen (in PLN), aber dort war keine Beanstandung möglich, weil die ING es schlicht nicht machen will, da man dann die Daten der Kunden an die Steuerbehörde geben müsste. Auch die erforderliche Daten für das Zurückholen der zu viel berechneter Quellensteuer (der Zahler der Quellensteuer und das zuständige Finanzamt) wollte mir die ING nicht nennen so, dass ich auf den Kosten sitzen geblieben bin. Polen In Polen gibt es drei Arten von Staatsanleihen: Einzelhandel-Anleihen Großhandel-Anleihen Auslandsanleihen Einzelhandel-Anleihen Die Einzelhandel-Anleihen richten sich an Privatpersonen und können von in Polen ansässigen Personen sowohl vor Ort als auch online bei zwei vom polnischen Staat designierten Banken erwerben. Die nicht-ansässige Personen können diese Anleihen ausschließlich vor Ort bei diesen Banken (PKO BP S.A. und Pekao S.A.) kaufen. Beim Kauf vor Ort Es handelt sich nicht um börsennotierte Anleihen, deswegen beträgt der Kurswert immer 100%. Diese Anleihen werden immer im Nominalen von 100 PLN ausgegeben. Beim Kauf vor Ort muss man nicht bis zur Fälligkeit warten, um den Kupon sich auszahlen zu lassen. Man kann aber auch zu Ende warten. Ich fasse das Angebot kurz zusammen. Wer will kann sich weiter auf der offiziellen Webseite (nur auf Polnisch) informieren: https://www.obligacjeskarbowe.pl/oferta/ 3% für drei Monate (Fest-Zins) 1-jährige Anleihe 5,95% im ersten Monat, danach NBP-Referenzzins +0% (monatliche Zahlung) 2-jährige Anleihe 6,15% im ersten Monat, danach NBP-Referenzzins +0,35% (monatliche Zahlung) 3-jährige Anleihe 6,2% für ganze Laufzeit, Zinsen werden jährlich berechnet und zum Kapital addiert (alles wird zum Laufzeitende ausgezahlt) 4-jährige Anleihe 6,55% im ersten Jahr, danach Inflation-indexierter Zins 1,5% + Inflationsrate (Zinsen werden jährlich ausgezahlt, nicht wieder-angelegt) 10-jährige Anleihe 6,80% im ersten Jahr, danach Inflation-indexierter Zins 2% + Inflationsrate (jährliche Zinszahlung, Zinsen werden jährlich wieder angelegt) für nicht-ansässige sind diese Anleihen nicht verfügbar, da nur für Teilnehmende an polnischen Familienförderungsprogramm verfügbar: 6-jährige Anleihe 6,75% im ersten Jahr, danach Inflation-indexierter Zins von 2% + Inflation (jährliche Zinszahlung, Zinsen werden jährlich wieder angelegt) 12-jährige Anleihe 7,05% im ersten Jahr, danach Inflation-indexierter Zins von 2,5% + Inflation (jährliche Zinszahlung, Zinsen werden jährlich wieder angelegt) Die 2-, 3-, 4- und 10-jährige Anleihen können vor Fälligkeit direkt zurückverkauft werden, aber das kostet eine Gebühr von 0,70 PLN pro Anleihe (2, 3 und 4 Jahre) bzw. 2 PLN (10 Jahre) pro Anleihe. Zinsen werden weiterhin ausgezahlt werden. Großhandelanleihen Das sind die inländische in PLN-Anleihen, die man auch bei uns auf der Börse kaufen kann. Diese gibt es in Stückelung von 1.000 PLN und unterliegen der Quellensteuer von 19%, welche dank des DBA auf 5% gesenkt werden kann. Laut meiner Recherche ist die Senkung auf den DBA-Satz bei deutschen Banken/Broker gar nicht möglich. Einerseits bietet Clearstream keinerlei Unterstützung für Privatanleger: Zitat No service is offered to Polish resident legal entities and individuals. They are recommended to introduce their reclaim directly with the Polish Tax Authorities. So steht das hier: https://www.clearstream.com/clearstream-en/securities-services/market-coverage/europe-non-t2s/poland/standard-refund-procedure-poland-1732784 Das dumme ist nur, dass laut meiner Anfrage an die polnische Steuerverwaltung muss man dazu wissen, welcher Zahler (also welche polnische Bank) die Steuer abgeführt hat und dann auch das zuständige Finanzamt zuständig ist, denn man muss an diese den Erstattunggesuch richten. Da ich dennoch diese Anleihen haben wollte, habe ich mir ein Depot bei einer polnischer Bank eröffnet, welche ausdrücklich die nicht-ansässige bedient (steht in deren AGB) so. Damit habe ich auch Zugriff auf die polnische Börse GPW und die Kurse sind auch besser. Handelsgebühren auf Anleihen sind dort auch niedrig: 0,19% (mind. 3 PLN) im Online Banking. Man kann sowohl das Online-Banking als auch die Broker-App auf Englisch benutzen. Ich konnte dort auch relativ problemlos die Ermäßigung nach der DBA einrichten lassen. Dazu musste ich die Steueransässigkeitsbescheinigung vom lokalen Finanzamt holen und diese zusammen mit einer Erklärung, dass ich der tatsächlicher Nutznießer der Erträge bin, im Original per Post nach Polen schicken. Nach wenigen Tagen war das ganze erledigt. Der Vorteil dieser Lösung ist, dass man hier mit einem Konto in PLN arbeitet und somit eine Handhabe gegen Wechselkurse besteht. Es gibt aktuell sieben Arten der Großhandelanleihen: WZ: Floater mit Auszahlung alle 6 Monate und sich dann ändernden Zins (WIBOR 6M +0%) aktuell in meisten Fällen 5,86% PS: Fünfjährige mit festem Zins, Kupon einmal im Jahr DS: Zehnjährige mit festem Zins, Kupon einmal im Jahr WS: Länger als 10 Jahre laufende Anleihen mit festem Zins, Kupon einmal im Jahr IZ: Inflationsgeschützte Anleihe: 2% multipliziert durch Inflation, Kupon einmal im Jahr PP: Private Placement OK: Zero Kupon Weitere Informationen kann man bei polnischen Finanzministerium (z. B. auf Englisch) hier finden (auch mit Prospekten): https://www.gov.pl/web/finance/t-bills-and-t-bonds Die Börse in Polen, wo die Anleihen gehandelt werden, findet man hier: https://gpwcatalyst.pl/en-home Auslandsanleihen Das sind die Anleihen des polnischen Staates in Fremdwährungen, wie Euro oder US Dollar. Polen erhebt auf diese per Gesetz keine Quellensteuer. Auch in den Prospekten steht das. Ferner steht dort, dass falls die Erhebung einer Quellensteuer erforderlich sein sollte, dann wird der Emittent das durch Erhöhung der Kuponzahlungen ausgleichen. Von was ich gefunden habe, werden die EUR-Anleihen (Länderkürzel XS, also internationale Anleihen, die in Luxemburg durch Clearstream bzw. Euroclear aufbewahrt werden) auch nicht von Luxemburg besteuert. Auch die Anleihen in USD sollten nicht besteuert werden. Die Informationen des polnischen Finanzministeriums (inkl. Prospektsuche) findet man auf Englisch hier: https://www.gov.pl/web/finance/international-bonds In der Suchmaschine der Prospekte, bitte EUR als Art des Papiers angeben. Tabelle mit Quellensteuer Clearstream bietet auf ihrer Webseite eine Tabelle mit Informationen über erhobene Quellensteuer auf unterschiedliche Wertpapiere und ob es Vorabbefreiung bzw. (schnelle) Erstattung gibt. Das findet man hier: https://www.clearstream.com/clearstream-en/securities-services/market-coverage/creation-quick-tax-reference-matrix-1290540 (Die Anlage am Ende der Seite dann herunterladen) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rubberduck 4. August · bearbeitet 4. August von Rubberduck vor 15 Stunden von Hannoveraner1: Hallo in die Runde, ich war bisher ein stiller Mitleser und habe mich hier gerade registriert um u.a. zum Thema beizutragen. Danke für den langen Beitrag. Magst Du mit uns teilen, warum Du den ganzen Aufwand auf Dich nimmst? Verbindungen nach Polen oder andersweitige Einkünfte in Zloty? Sprichst Du halbwegs fließend polnisch oder wie gestaltet sich die Kommunikation mit dem Broker in Polen? Selbst wenn das Depot in Polen auf englisch geführt werden kann, wäre mir der Aufwand für meine drei Groszy fuffzig zu viel. Dafür gibts zuviele simple Alternativen für einen biodeutschen Kleinsparer, der einfach nur ein paar 100k unterbringen muss. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Hannoveraner1 4. August · bearbeitet 4. August von Hannoveraner1 Ich wollte das mitteilen, was ich in den letzten Wochen herausgefunden habe, um in der Frage zu helfen, da die Quellensteuerthematik nicht gerade transparent von den Brokern/Banken kommuniziert wird. Wenn es um polnische Anleihen geht: Ja, ich habe etwas mehr als erwartet geschrieben, weil ich dachte, dass es jemanden interessieren könnte. Klar, die Einzelhandelsanleihen sind für die allermeisten wegen des Aufwands uninteressant. Ja, für mich ist Polnisch kein Problem und ich hatte dort ein Girokonto, weil ich da wenige Male im Jahr bin und wollte eine polnische Karte haben, um das Gefahr der dynamischer Währungsumrechnung seitens Terminal- bzw. Geldautomatenbetreiber umzugehen, weil das schlicht nervt. Deswegen war für mich die Eröffnung eines Depot bei gleicher Bank im Online Banking kein großes Akt. Diese konkrete Bank bietet auch den Kontakt auf Englisch an und hat in der Vergangenheit Festgelder über deutsche Vermittler angeboten. Für den Kleinanleger in EUR können dennoch polnische Auslandsanleihen (ISIN beginnt mit XS) interessant werden, welche dann keine Quellensteuer nach sich ziehen und es war hier im Thread nicht klar, ob es hier um ein Versehen von irgendjemanden in der Kette war oder ob das alles richtig abgerechnet wurde. Das konnte ich herausfinden (das steht wie bereits erwähnt sogar in englischsprachigen Prospekten) und habe hier mitgeteilt. Ansonsten sollte der Link am Ende meines vorherigen Beitrags für alle Anleger interessant sein, die nicht nur in deutsche Anleihen investieren möchten, weil dort man erfahren kann, wie die Verwahrstelle die Quellensteuerproblematik handhabt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag